Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Vorlage zur Beschlussfassung BA, 35 BVV am 07.07.2010.pdf
Größe
38 kB
Erstellt
17.10.15, 22:10
Aktualisiert
28.01.18, 00:27
Stichworte
Inhalt der Datei
1.18
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Beschlussfassung
Bezirksamt;
VI-1109
Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur
Beschlussfassung,
Ursprungsinitiator: Bezirksamt
Beratungsfolge:
07.07.2010
BVV
BVV/35/VI
Betreff: Übertragung der Jugendfreizeiteinrichtung Freiraum an den freien Träger
"Fortbildungsinstitut für die Pädagogische Praxis e. V." (FiPP) zum
01.08.2010
Die BVV möge beschließen:
Siehe Anlage
Berlin, den 29.06.2010
Einreicher: Bezirksamt
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
x
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
EINSTIMMIG
x
MEHRHEITLICH
JA
NEIN
1
ENTHALTUNGEN
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Drs. VI-1109
Begründung:
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.06.2010
Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Beschlussfassung
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 12 BezVG
Gegenstand der Vorlage
Übertragung der Jugendfreizeiteinrichtung Freiraum an den freien Träger „Fortbildungsinstitut für die
Pädagogische Praxis e.V.“ (FiPP) zum 01.08.2010
Beschlussentwurf
Die BVV wolle beschließen:
Die kommunale Jugendfreizeiteinrichtung „Freiraum“, Mahler Str. 6, Remise, 13088 Berlin, wird zum
01.08.2010 zur Nutzung als Jugendfreizeiteinrichtung (JFE) an den freien Träger „Fortbildungsinstitut
für die Pädagogische Praxis e.V.“ (FiPP) übertragen.
Begründung
Der Beschluss zur Übertragung der Jugendfreizeiteinrichtung Freiraum in der Mahler Str. 6 – Remise an den freien Träger FiPP ist ein Ergebnis der Entwicklungsplanung des Jugendamtes und des Kinderund Jugendhilfeausschusses (KJHA) über das gesamte Netz der Kinder- und
Jugendfreizeiteinrichtungen.
Diese Übertragung steht im Zusammenhang mit mehreren zur Beschlussfassung der BVV vorliegenden
Übertragungen sowie mit weiteren im Beschluss des KJHA Nr. 43 vom 17.11.2009 näher bezeichneten
Veränderungen in Jugendfreizeitstätten des Bezirkes Pankow. Den Beschlüssen des KJHA ging ein
strukturiertes Projekt mit mehrmonatiger Projektgruppenarbeit unter Einbindung von Akteuren und
Trägern der Jugendhilfe sowie von Vertretern mehrerer Fraktionen der BVV voraus. Die gefassten
Beschlüsse haben das Ziel, die Effektivität der Jugendarbeit trotz reduzierter Ressourcen durch deren
effiziente Nutzung zu sichern.
Das Prinzip des Nachrangs (Subsidiarität) bezirklicher Leistungserbringung gegenüber der
Leistungserbringung durch Träger der freien Jugendhilfe wird durch die Übertragung von Einrichtungen
der Jugendarbeit gestärkt.
Neben der Überprüfung der inhaltlich-konzeptionellen Orientierung der Arbeit der Einrichtungen im
Allgemeinen und für die jeweiligen Standorte und Angebote musste den finanziellen und personellen
Rahmenbedingungen Rechnung getragen werden.
So muss ein Verlust von 16 Stellen seit 2007 kompensiert werden. Außerdem ist die qualifizierte
Besetzung freier Stellen unter den derzeitigen Bedingungen der Personalwirtschaft nicht möglich. So
waren im Jahr 2009 im Kapitel 4011 in der Regel zumindest 6 Stellen unbesetzt.
Das soll nicht in erster Linie über Schließungen, sondern über die neue Organisation des Netzes,
Kooperationen mit anderen Bereichen, Übertragung in freie Trägerschaft und konzeptionelle
Neuorientierung vollzogen werden.
Der Träger FiPP betreibt bereits jetzt in den Räumlichkeiten der Mahlerstr. 6 - Vorderhaus - eine
Jugendfreizeiteinrichtung.
Die bisher von diesem Träger ebenfalls genutzte Mahlerstraße 4 wird als Familienzentrum in veränderter
Trägerschaft entsprechend BVV Drs. Nr. VI-1026 vom 05.05.2010 und Beschluss des BA Nr. VI1167/2010 vom 27.04.2010 eingerichtet.
Das Gebäude eignet sich hinsichtlich der räumlichen Ausgestaltung und verkehrs-technischen
Erschließung sowie seiner Lage im Zentrum Weißensees für eine Versorgung dieses Ortsteils mit
Angeboten der familienbezogenen Arbeit. Auch die nahe gelegene Bibliothek und Volkshochschule sind
förderlich für die Etablierung eines Familienzentrums.
Die bisher vom Jugendamt als Mädchenfreizeiteinrichtung betriebene JFE Freiraum in der Remise der
1
Mahlerstr. 6 wird an den Träger FiPP übertragen, um eine modellhaft Gender sensible
2
Jugendfreizeiteinrichtung mit hinreichenden Gender spezifisch und Gender gemischt nutzbaren
Räumlichkeiten in einer Trägerschaft zu realisieren.
Die Einrichtung wird mit dem neu eingerichteten Familienzentrum kooperieren und damit die
generationenübergreifende Arbeit im Rahmen der Jugendarbeit fördern.
Die räumlichen Möglichkeiten am Standort (Mahlerstraße 6 - Vorderhaus sowie Remise) werden genutzt
um die bisherigen geschlechtsspezifischen, musikpädagogischen und schulorientierten Angebote der
Einrichtungen am Standort weiterhin vorzuhalten und Gender sensible Arbeit im gesamten
Angebotsspektrum zu realisieren. So werden die Arbeitsschwerpunkte von Schülerclub, JFE und
Mädchenarbeit erhalten, miteinander verbunden und weiterentwickelt.
Der Träger bietet durch seine langjährige Präsenz am Standort und die damit verbundene
sozialräumliche Sachkenntnis sowie seine Kooperationsbeziehung mit benachbarten Schulen die Gewähr
für den sachgerechten Betrieb und eine konzeptionelle Begleitung der Einrichtung.
Der KJHA hat mit Beschluss vom 08.04.2008 die Verwaltung des Jugendamts beauftragt:
Der Standort Mahlerstraße 4 – 6 soll ausschließlich in freier Trägerschaft betrieben werden. Die
bisherigen Arbeitsschwerpunkte des Schülerclubs der Picasso Grundschule, der JFE Nische und der
Mädchenarbeit einschließlich separater Räume für Mädchen sollen erhalten und durch die modellhafte
Umsetzung des Prinzips „Gender Mainstreaming“ ergänzt werden.
Eine kommunale Mitarbeiterin hat sich bereit erklärt, im Rahmen eines Gestellungsvertrages für den
freien Träger FiPP zu arbeiten. Darüber hinaus wird das Jugendamt eine weitere Personalstelle
einsparen, so dass den erhöhten Transfermitteln für die Arbeit des Trägers entsprechende
Personalmitteleinsparungen gegenüberstehen.
Die Räumlichkeiten werden im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen dem Träger mietkostenfrei
überlassen. Es wird ein Nutzungsvertrag zwischen dem Bezirksamt und FiPP geschlossen, der u. a. den
Zweck und die Konditionen der Nutzung regelt. Die Unterhaltung und Verkehrssicherung der Freifläche
obliegt dem Träger. Die Voraussetzungen entsprechend § 47 AG KJHG wurden geprüft und liegen
gegenwärtig vor.
Die Umsetzung des Beschlusses obliegt federführend dem Geschäftsbereich Jugend und Immobilien.
Rechtsgrundlage
§ 36 Abs. 2 b, Abs. 3 BezVG, § 12 BezVG Abs. 2 Ziff. 10
§§ 2, 11 und 74 SGB VIII
§ 47 AG KJHG
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Das Bezirksamt wird in Höhe der Bruttopersonalkosten einer in der JFE Freiraum beschäftigten
Erzieherin und einer weiteren Personalstelle sowie durch Mehreinnahmen im Bereich der vom Träger zu
tragenden Betriebskosten entlastet. Durch eine auszureichende Zuwendung an den Träger wird es
belastet.
Durch die Umsetzung ergeben sich voraussichtlich Minderausgaben in Kapitel 4011 Titel 42501 in Höhe
von 37.643 € im Jahr 2010 und 89.732 € im Jahr 2011 aufgrund der Personalkostenrückerstattung in
Folge der Gestellung von 1 Erzieherin sowie der Einsparung einer Personalstelle ab 01.08.2010. In den
Kapiteln 3306 und 4211 erfolgen Mehreinnahmen durch die Betriebskostenzahlungen des Trägers in
Höhe von voraussichtlich 6.842 € in 2010 und 16.421 € in 2011.
1
Gender bezeichnet das soziale Geschlecht, Gender sensible Jugendarbeit ist sensibel für den Einfluss
des sozialen Geschlechts auf das Individuum und seine sozialen Bezüge und Bedürfnisse sowie die
Unterschiede zwischen den sozialen Geschlechtern.
2
Gender spezifisch genutzte Räume stehen temporär oder dauerhaft nur jeweils einem Geschlecht offen,
Gender gemischt genutzte Räume werden für die Arbeit mit gemischt geschlechtliche Arbeit genutzt.
Im Kapitel 4011 Titel 68425 ergeben sich Mehrausgaben in Höhe von voraussichtlich 44.485 € im Jahr
2010 und 106.153 € im Jahr 2011 durch die erforderliche Zuwendung an den freien Träger zur
Finanzierung der Aufgaben der freien Jugendhilfe in der Jugendfreizeitstätte Mahlerstr. 6 – Remise (JFE
Freiraum). Für das Bezirksamt ist die Übertragung voraussichtlich kostenneutral.
Einsparungen werden mit der Übertragung im Saldo nicht erzielt.
Die Verpflichtung des Trägers, die Betriebskosten für die Einrichtung zu zahlen, weicht von der bisher bei
den Projekten der Jugendarbeit überwiegend praktizierten Betriebskostenbefreiung ab. Sie stärkt die
Motivation des Trägers, zu Betriebskostenreduzierungen aktiv beizutragen und trägt so zu effizientem
Ressourceneinsatz im Sinne der Aufgabe bei.
Die Gestellung eines Mitarbeiters erfolgt zeitlich befristet, so dass bei Beendigung der Gestellung eine
Vermittlung des Mitarbeiters in eine freie Stelle des Bezirksamtes oder des Landes Berlin erforderlich
wird. Derzeit ist sowohl für den Bereich der Kindertagesstätten der Eigenbetriebe als auch für den
Bereich der Schulhorte der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung von einer
problemlosen Vermittlungsmöglichkeit für Erzieher auszugehen. Ebenso ist derzeit für Sozialarbeiter von
guten Vermittlungsmöglichkeiten innerhalb der Jugendämter Berlins auszugehen.
Die Kosten für die Immobilie werden ab dem Zeitpunkt der Übertragung auf das Produkt „Allgemeine
Kinder- und Jugendförderung durch freie Träger“ (78401) gebucht. Die erstellten Mengen werden
entsprechend den Vorgaben der Kosten- und Leistungsrechnung anteilig auf das Produkt gebucht.
Die Folgen der Übertragung für die Budgetierung des Bezirks können derzeit nicht eingeschätzt werden,
da wichtige Parameter wie die getrennte oder gemeinsame Budgetierung von Transferprodukten und
Verwaltungsprodukten der Jugendarbeit sowie die Perspektive des Planmengenverfahrens
(Wertausgleich) derzeit noch ergebnisoffen verhandelt werden. Das Bezirksamt Pankow beteiligt sich
interessengeleitet an den Aushandlungsprozessen im Land Berlin. Im bisher praktizierten
Budgetierungsverfahren erleiden vor allem die Bezirke Budgetverluste, die freie Träger in geringerer
Relation als der Durchschnitt aller Bezirke, mit der Leistungserbringung beauftragen.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
Durch die effektive Bündelung von Ressourcen im Bereich der Gender sensiblen Jugendarbeit werden
die Leistungen für junge Menschen und Familien quantitativ und qualitativ verbessert. Durch die
Verbindung mit dem Familienzentrum und mit der schulorientierten Jugendarbeit wird eine Multiplikation
der Gender sensiblen Arbeit auch in andere Bereiche ermöglicht.
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
siehe Anlage
Kinder- und Familienverträglichkeit
Durch die bessere Abstimmung unterschiedlicher Angebotsbereiche auf einander und die
Berücksichtigung der Dimension „Gender“ in allen Angebotsbereichen wird die Arbeit mit jungen
Menschen bedarfsgerechter.
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Christine Keil
Bezirksstadträtin für
Jugend und Immobilien
Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Nachhaltigkeitskriterium
keine Auswirkungen
1. Fläche
X
- Versiegelungsgrad
2. Wasser
X
- Wasserverbrauch
X
3. Energie
- Energieverbrauch
- Anteil erneuerbarer Energie
X
4. Abfall
- Hausmüllaufkommen
- Gewerbeabfallaufkommen
5. Verkehr
X
- Verringerung des Individualverkehrs
- Anteil verkehrsberuhigter
Zonen
- Busspuren
- Straßenbahnvorrangschaltungen
- Radwege
6. Immissionen
X
- Schadstoffe
- Lärm
7. Einschränkung von Fauna
X
und Flora
8. Bildungsangebot
9. Kulturangebot
X
10. Freizeitangebot
11. Partizipation in EntscheiX
dungsprozessen
12. Arbeitslosenquote
X
13. Ausbildungsplätze
X
14. Betriebsansiedlungen
X
15. wirtschaftl. Diversifizierung
X
nach Branchen
Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.
positive Auswirkungen
Quantitativ
qualitativ
X
X
X
X
negative Auswirkungen
quantitativ
qualitativ
Bemerkungen