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Vorlage zur Beschlussfassung BA, 35 BVV am 07.07.2010.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Vorlage zur Beschlussfassung BA, 35 BVV am 07.07.2010.pdf
Größe
38 kB
Erstellt
17.10.15, 22:10
Aktualisiert
28.01.18, 00:27

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Inhalt der Datei

1.18 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Beschlussfassung Bezirksamt; VI-1109 Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur Beschlussfassung, Ursprungsinitiator: Bezirksamt Beratungsfolge: 07.07.2010 BVV BVV/35/VI Betreff: Übertragung der Jugendfreizeiteinrichtung Freiraum an den freien Träger "Fortbildungsinstitut für die Pädagogische Praxis e. V." (FiPP) zum 01.08.2010 Die BVV möge beschließen: Siehe Anlage Berlin, den 29.06.2010 Einreicher: Bezirksamt Begründung siehe Rückseite Ergebnis: x beschlossen beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Abstimmungsverhalten: EINSTIMMIG x MEHRHEITLICH JA NEIN 1 ENTHALTUNGEN federführend überwiesen in den Ausschuss für zusätzlich in den Ausschuss für und in den Ausschuss für Drs. VI-1109 Begründung: Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung .06.2010 Drucksache-Nr.: Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 12 BezVG Gegenstand der Vorlage Übertragung der Jugendfreizeiteinrichtung Freiraum an den freien Träger „Fortbildungsinstitut für die Pädagogische Praxis e.V.“ (FiPP) zum 01.08.2010 Beschlussentwurf Die BVV wolle beschließen: Die kommunale Jugendfreizeiteinrichtung „Freiraum“, Mahler Str. 6, Remise, 13088 Berlin, wird zum 01.08.2010 zur Nutzung als Jugendfreizeiteinrichtung (JFE) an den freien Träger „Fortbildungsinstitut für die Pädagogische Praxis e.V.“ (FiPP) übertragen. Begründung Der Beschluss zur Übertragung der Jugendfreizeiteinrichtung Freiraum in der Mahler Str. 6 – Remise an den freien Träger FiPP ist ein Ergebnis der Entwicklungsplanung des Jugendamtes und des Kinderund Jugendhilfeausschusses (KJHA) über das gesamte Netz der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen. Diese Übertragung steht im Zusammenhang mit mehreren zur Beschlussfassung der BVV vorliegenden Übertragungen sowie mit weiteren im Beschluss des KJHA Nr. 43 vom 17.11.2009 näher bezeichneten Veränderungen in Jugendfreizeitstätten des Bezirkes Pankow. Den Beschlüssen des KJHA ging ein strukturiertes Projekt mit mehrmonatiger Projektgruppenarbeit unter Einbindung von Akteuren und Trägern der Jugendhilfe sowie von Vertretern mehrerer Fraktionen der BVV voraus. Die gefassten Beschlüsse haben das Ziel, die Effektivität der Jugendarbeit trotz reduzierter Ressourcen durch deren effiziente Nutzung zu sichern. Das Prinzip des Nachrangs (Subsidiarität) bezirklicher Leistungserbringung gegenüber der Leistungserbringung durch Träger der freien Jugendhilfe wird durch die Übertragung von Einrichtungen der Jugendarbeit gestärkt. Neben der Überprüfung der inhaltlich-konzeptionellen Orientierung der Arbeit der Einrichtungen im Allgemeinen und für die jeweiligen Standorte und Angebote musste den finanziellen und personellen Rahmenbedingungen Rechnung getragen werden. So muss ein Verlust von 16 Stellen seit 2007 kompensiert werden. Außerdem ist die qualifizierte Besetzung freier Stellen unter den derzeitigen Bedingungen der Personalwirtschaft nicht möglich. So waren im Jahr 2009 im Kapitel 4011 in der Regel zumindest 6 Stellen unbesetzt. Das soll nicht in erster Linie über Schließungen, sondern über die neue Organisation des Netzes, Kooperationen mit anderen Bereichen, Übertragung in freie Trägerschaft und konzeptionelle Neuorientierung vollzogen werden. Der Träger FiPP betreibt bereits jetzt in den Räumlichkeiten der Mahlerstr. 6 - Vorderhaus - eine Jugendfreizeiteinrichtung. Die bisher von diesem Träger ebenfalls genutzte Mahlerstraße 4 wird als Familienzentrum in veränderter Trägerschaft entsprechend BVV Drs. Nr. VI-1026 vom 05.05.2010 und Beschluss des BA Nr. VI1167/2010 vom 27.04.2010 eingerichtet. Das Gebäude eignet sich hinsichtlich der räumlichen Ausgestaltung und verkehrs-technischen Erschließung sowie seiner Lage im Zentrum Weißensees für eine Versorgung dieses Ortsteils mit Angeboten der familienbezogenen Arbeit. Auch die nahe gelegene Bibliothek und Volkshochschule sind förderlich für die Etablierung eines Familienzentrums. Die bisher vom Jugendamt als Mädchenfreizeiteinrichtung betriebene JFE Freiraum in der Remise der 1 Mahlerstr. 6 wird an den Träger FiPP übertragen, um eine modellhaft Gender sensible 2 Jugendfreizeiteinrichtung mit hinreichenden Gender spezifisch und Gender gemischt nutzbaren Räumlichkeiten in einer Trägerschaft zu realisieren. Die Einrichtung wird mit dem neu eingerichteten Familienzentrum kooperieren und damit die generationenübergreifende Arbeit im Rahmen der Jugendarbeit fördern. Die räumlichen Möglichkeiten am Standort (Mahlerstraße 6 - Vorderhaus sowie Remise) werden genutzt um die bisherigen geschlechtsspezifischen, musikpädagogischen und schulorientierten Angebote der Einrichtungen am Standort weiterhin vorzuhalten und Gender sensible Arbeit im gesamten Angebotsspektrum zu realisieren. So werden die Arbeitsschwerpunkte von Schülerclub, JFE und Mädchenarbeit erhalten, miteinander verbunden und weiterentwickelt. Der Träger bietet durch seine langjährige Präsenz am Standort und die damit verbundene sozialräumliche Sachkenntnis sowie seine Kooperationsbeziehung mit benachbarten Schulen die Gewähr für den sachgerechten Betrieb und eine konzeptionelle Begleitung der Einrichtung. Der KJHA hat mit Beschluss vom 08.04.2008 die Verwaltung des Jugendamts beauftragt: Der Standort Mahlerstraße 4 – 6 soll ausschließlich in freier Trägerschaft betrieben werden. Die bisherigen Arbeitsschwerpunkte des Schülerclubs der Picasso Grundschule, der JFE Nische und der Mädchenarbeit einschließlich separater Räume für Mädchen sollen erhalten und durch die modellhafte Umsetzung des Prinzips „Gender Mainstreaming“ ergänzt werden. Eine kommunale Mitarbeiterin hat sich bereit erklärt, im Rahmen eines Gestellungsvertrages für den freien Träger FiPP zu arbeiten. Darüber hinaus wird das Jugendamt eine weitere Personalstelle einsparen, so dass den erhöhten Transfermitteln für die Arbeit des Trägers entsprechende Personalmitteleinsparungen gegenüberstehen. Die Räumlichkeiten werden im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen dem Träger mietkostenfrei überlassen. Es wird ein Nutzungsvertrag zwischen dem Bezirksamt und FiPP geschlossen, der u. a. den Zweck und die Konditionen der Nutzung regelt. Die Unterhaltung und Verkehrssicherung der Freifläche obliegt dem Träger. Die Voraussetzungen entsprechend § 47 AG KJHG wurden geprüft und liegen gegenwärtig vor. Die Umsetzung des Beschlusses obliegt federführend dem Geschäftsbereich Jugend und Immobilien. Rechtsgrundlage § 36 Abs. 2 b, Abs. 3 BezVG, § 12 BezVG Abs. 2 Ziff. 10 §§ 2, 11 und 74 SGB VIII § 47 AG KJHG Haushaltsmäßige Auswirkungen Das Bezirksamt wird in Höhe der Bruttopersonalkosten einer in der JFE Freiraum beschäftigten Erzieherin und einer weiteren Personalstelle sowie durch Mehreinnahmen im Bereich der vom Träger zu tragenden Betriebskosten entlastet. Durch eine auszureichende Zuwendung an den Träger wird es belastet. Durch die Umsetzung ergeben sich voraussichtlich Minderausgaben in Kapitel 4011 Titel 42501 in Höhe von 37.643 € im Jahr 2010 und 89.732 € im Jahr 2011 aufgrund der Personalkostenrückerstattung in Folge der Gestellung von 1 Erzieherin sowie der Einsparung einer Personalstelle ab 01.08.2010. In den Kapiteln 3306 und 4211 erfolgen Mehreinnahmen durch die Betriebskostenzahlungen des Trägers in Höhe von voraussichtlich 6.842 € in 2010 und 16.421 € in 2011. 1 Gender bezeichnet das soziale Geschlecht, Gender sensible Jugendarbeit ist sensibel für den Einfluss des sozialen Geschlechts auf das Individuum und seine sozialen Bezüge und Bedürfnisse sowie die Unterschiede zwischen den sozialen Geschlechtern. 2 Gender spezifisch genutzte Räume stehen temporär oder dauerhaft nur jeweils einem Geschlecht offen, Gender gemischt genutzte Räume werden für die Arbeit mit gemischt geschlechtliche Arbeit genutzt. Im Kapitel 4011 Titel 68425 ergeben sich Mehrausgaben in Höhe von voraussichtlich 44.485 € im Jahr 2010 und 106.153 € im Jahr 2011 durch die erforderliche Zuwendung an den freien Träger zur Finanzierung der Aufgaben der freien Jugendhilfe in der Jugendfreizeitstätte Mahlerstr. 6 – Remise (JFE Freiraum). Für das Bezirksamt ist die Übertragung voraussichtlich kostenneutral. Einsparungen werden mit der Übertragung im Saldo nicht erzielt. Die Verpflichtung des Trägers, die Betriebskosten für die Einrichtung zu zahlen, weicht von der bisher bei den Projekten der Jugendarbeit überwiegend praktizierten Betriebskostenbefreiung ab. Sie stärkt die Motivation des Trägers, zu Betriebskostenreduzierungen aktiv beizutragen und trägt so zu effizientem Ressourceneinsatz im Sinne der Aufgabe bei. Die Gestellung eines Mitarbeiters erfolgt zeitlich befristet, so dass bei Beendigung der Gestellung eine Vermittlung des Mitarbeiters in eine freie Stelle des Bezirksamtes oder des Landes Berlin erforderlich wird. Derzeit ist sowohl für den Bereich der Kindertagesstätten der Eigenbetriebe als auch für den Bereich der Schulhorte der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung von einer problemlosen Vermittlungsmöglichkeit für Erzieher auszugehen. Ebenso ist derzeit für Sozialarbeiter von guten Vermittlungsmöglichkeiten innerhalb der Jugendämter Berlins auszugehen. Die Kosten für die Immobilie werden ab dem Zeitpunkt der Übertragung auf das Produkt „Allgemeine Kinder- und Jugendförderung durch freie Träger“ (78401) gebucht. Die erstellten Mengen werden entsprechend den Vorgaben der Kosten- und Leistungsrechnung anteilig auf das Produkt gebucht. Die Folgen der Übertragung für die Budgetierung des Bezirks können derzeit nicht eingeschätzt werden, da wichtige Parameter wie die getrennte oder gemeinsame Budgetierung von Transferprodukten und Verwaltungsprodukten der Jugendarbeit sowie die Perspektive des Planmengenverfahrens (Wertausgleich) derzeit noch ergebnisoffen verhandelt werden. Das Bezirksamt Pankow beteiligt sich interessengeleitet an den Aushandlungsprozessen im Land Berlin. Im bisher praktizierten Budgetierungsverfahren erleiden vor allem die Bezirke Budgetverluste, die freie Träger in geringerer Relation als der Durchschnitt aller Bezirke, mit der Leistungserbringung beauftragen. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen Durch die effektive Bündelung von Ressourcen im Bereich der Gender sensiblen Jugendarbeit werden die Leistungen für junge Menschen und Familien quantitativ und qualitativ verbessert. Durch die Verbindung mit dem Familienzentrum und mit der schulorientierten Jugendarbeit wird eine Multiplikation der Gender sensiblen Arbeit auch in andere Bereiche ermöglicht. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung siehe Anlage Kinder- und Familienverträglichkeit Durch die bessere Abstimmung unterschiedlicher Angebotsbereiche auf einander und die Berücksichtigung der Dimension „Gender“ in allen Angebotsbereichen wird die Arbeit mit jungen Menschen bedarfsgerechter. Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Christine Keil Bezirksstadträtin für Jugend und Immobilien Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21 Nachhaltigkeitskriterium keine Auswirkungen 1. Fläche X - Versiegelungsgrad 2. Wasser X - Wasserverbrauch X 3. Energie - Energieverbrauch - Anteil erneuerbarer Energie X 4. Abfall - Hausmüllaufkommen - Gewerbeabfallaufkommen 5. Verkehr X - Verringerung des Individualverkehrs - Anteil verkehrsberuhigter Zonen - Busspuren - Straßenbahnvorrangschaltungen - Radwege 6. Immissionen X - Schadstoffe - Lärm 7. Einschränkung von Fauna X und Flora 8. Bildungsangebot 9. Kulturangebot X 10. Freizeitangebot 11. Partizipation in EntscheiX dungsprozessen 12. Arbeitslosenquote X 13. Ausbildungsplätze X 14. Betriebsansiedlungen X 15. wirtschaftl. Diversifizierung X nach Branchen Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen. positive Auswirkungen Quantitativ qualitativ X X X X negative Auswirkungen quantitativ qualitativ Bemerkungen