Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Vorlage zur Beschlussfassung BA, 35 BVV am 07.07.2010.pdf
Größe
204 kB
Erstellt
17.10.15, 22:10
Aktualisiert
28.01.18, 00:27
Stichworte
Inhalt der Datei
1.21
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Beschlussfassung
Bezirksamt
VI-1112
Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur
Beschlussfassung,
Ursprungsinitiator: Bezirksamt
Beratungsfolge:
07.07.2010
BVV
BVV/35/VI
Betreff: Ergänzungsplan des Bezirks Pankow zum Doppelhaushaltsplan 2010/2011
- hier Haushaltsjahr 2011
Die BVV möge beschließen:
Siehe Anlage
Berlin, den 29.06.2010
Einreicher: Bezirksamt
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
EINSTIMMIG
x
MEHRHEITLICH
JA
NEIN
1
ENTHALTUNGEN
federführend
x
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in die Ausschüsse
Finanzen, Immobilienmanagement + Personal
Bürgerbeteiligung, Eingaben, Wohnen, Bürgerdienste und
Geschäftsordnung
Gesundheit, Arbeit und Soziales
Gleichstellung und Integration
Kinder- und Jugendhilfeausschuss, Kultur und Bildung
Schule und Sport
Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Umwelt und Natur
öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz
Drs. VI-1112
Begründung:
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.06.2010
Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Beschlussfassung
für die Bezirksverordnetenversammlung
1. Gegenstand der Vorlage
Ergänzungsplan des Bezirks Pankow zum Doppelhaushaltsplan 2010/2011
hier: Haushaltsjahr 2011
2. Beschlussentwurf
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem Ergänzungsplan des Bezirks Pankow zum Doppelhaushaltsplan 2010/2011 für das
Haushaltsjahr 2011 (Anlage D) wird zugestimmt.
3. Begründung
Mit der Fortschreibung der Globalsummen 2011 wurden durch die Senatsverwaltung für
Finanzen mit Schreiben vom 09. Juni 2010 (Rundschreiben SE Finanzen 05/2010) für den
Bezirk Pankow folgende Auflagen erteilt:
„Pankow hat das Jahr 2009 mit einem positiven Ergebnis von 3.452 T€ abgeschlossen. Dieser
Überschuss ist bereits in den Schuldenstand des Bezirks eingerechnet; er ist gesondert
auszuweisen und darf nicht für Mehrausgaben verwendet werden.
Pankow hat das Haushaltsjahr 2009 mit einem isolierten Überschuss i.H.v. +1,6 Mio. €
abgeschlossen. Das Ergebnis liegt aber unterhalb der Konsolidierungsvorgabe des
Haushaltes für 2009 (+5,3 Mio. €). Wie bereits ausgeführt ist dieser Konsolidierungsfehlbetrag
im übernächsten Haushaltsjahr nachzuholen.
Bereits mit der Einreichung der Bezirkshaushaltspläne hat der Bezirk Pankow Pauschalen in
einer Größenordnung von –543 T€ veranschlagt. Unter Berücksichtigung der Fortschreibung
2011 (+4.113 T€; ohne Kita), der Sperre des Überschusses aus 2009 und der Erwirtschaftung
des Konsolidierungsfehlbetrags aus 2009 beläuft sich die derzeit bestehende pauschale
Minderausgabe auf –128 T€, die noch aufzulösen ist.
Der Bezirk Pankow hat für das Haushaltsjahr 2011 einen Ergänzungsplan vorzulegen, der die
Fortschreibung mit realistischen Ansätzen beinhaltet und saldiert keine pauschale
Minderausgabe ausweist. Weiterhin hat der Bezirk im Kapitel 59 50 den Titel 971 08 - Ausgleich
des Konsolidierungsdefizits des vorletzten Haushaltsjahres – mit einem Betrag von 3.698 T€
aufzunehmen und qualifiziert zu sperren. Der Überschuss des vorletzten Jahres ist ebenfalls im
Ergänzungsplan mit Ausgleich in gleicher Höhe bei der pauschalen Mehrausgabe auszuweisen.
Die pauschale Mehrausgabe ist in Höhe von 3.452 T€ qualifiziert zu sperren. Beide Sperren
dienen nicht zum Ausgleich einer pauschalen Minderausgabe und können nur von der
Senatsverwaltung für Finanzen nach zustimmender Kenntnisnahme des Hauptausschusses
aufgehoben werden.
Gleichzeitig kann der Titel 960 20 – Fehlbetrag des vorletzten Haushaltsjahres – auf 0 gesetzt
werden. Der Ergänzungsplan ist der Senatsverwaltung für Finanzen und dem Hauptausschuss
vorzulegen. Bis zur Billigung durch den Hauptsausschuss gilt für den Bezirk Pankow ab dem
01.01.2011 die vorläufige Haushaltswirtschaft analog
Art. 89 Abs. 1 VvB.“
In Umsetzung dieser Vorgaben hat das Bezirksamt in seiner Sitzung am 29.06.2010
beschlossen, den in Anlage D beigefügten Ergänzungsplan für das Haushaltsjahr 2011 der
Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Beschluss folgt folgenden Maßgaben:
Durch die Fortschreibung erhöht sich die Zuweisung an den Bezirk um 22.688 T€.
Gleichzeitig wurden die Einnahmevorgaben für den Bezirk um 2.269 T€ erhöht. Die Erhöhung
entfiel zu 1.785 T€ auf das Einnahmefeld E 05 (Elternbeiträge Kita/Hort; Erhöhung der Vorgabe
korrespondiert mit der erhöhten Ausgabezuweisung Kita) sowie zu 484 T€ auf das
Einnahmefeld E 03 (Verwaltungseinnahmen; Erhöhung in Anpassung an das
bezirksübergreifende Ist 2009). Einzelheiten hierzu sind der Anlage C zu entnehmen.
Die Fortschreibung der Ausgaben bezieht sich insbesondere auf die Transferausgaben und hier
weit überwiegend auf die Erhöhung der Ausgaben für die Kita-Betreuung (+ 20.269 T€).
Insgesamt ergeben sich folgende Fortschreibungen der Transferausgaben:
Hilfe zur Erziehung
Hilfe in besonderen Lebenslagen (HbL) Soziales
HbL (Eingliederungshilfe) Jugend
Krankenhilfe Soziales
Krankenhilfe zentrale Abrechnung
Kita-Betreuung
Tagespflege
Psychiatrieentwicklungsprogramm (PEP)
Kommunaler Finanzierungsanteil (KFA)
Summe T-Teil
(Angaben in €)
6.033.000
-1.998.000
-253.000
-1.064.000
561.000
20.269.000
708.000
52.000
-178.000
24.130.000
Einzelheiten zu den neuen Vorgaben für die Transferausgaben sind den Anlagen A und B zu
entnehmen.
Daneben wurde durch die Aufgabenaufschichtung Abendgymnasium (an SenBWF) die
Zuweisung an den Bezirk um 167 T€ gemindert. Gleiches gilt für die Aufgabenübertragung
Familienkasse an den Bezirk Treptow-Köpenick (72 T€). Für das Netzwerk Kinderschutz erhielt
der Bezirk 91 T€ Personalmittel. Durch den von 2008 nach 2009 erhöhten Baupreisindex sowie
die erhöhten Zinsen und Abgänge bei den beamteten Dienstkräften mussten die abzuführenden
Beträge für Kalkulatorische Kosten im Saldo um 808 T€ erhöht werden.
Abschließend war in Umsetzung der oben zitierten Vorgaben der Senatsverwaltung für
Finanzen der in 2009 nicht vollständig erbrachte Konsolidierungsbetrag (3.698 T€) in den
Haushalt 2011 einzustellen sowie die bislang im Haushalt enthaltenen Pauschalen
Minderausgaben (583 T€) und Mehrausgaben (143 T€) aufzulösen.
Vorgegeben ist ebenfalls die Abbildung der Auswirkungen der Parkraumbewirtschaftung, die
bisher keine Berücksichtigung im Haushaltsplan fand. Der Beschluss über die Einführung der
Parkraumbewirtschaftung und den Wirtschaftsplan erfolgte zeitlich nach der Aufstellung des
Doppelhaushaltes 2010/2011, sodass die nun erforderliche Einarbeitung wie eine technische
Fortschreibung zu betrachten ist. Die im Zusammenhang mit der Parkraumbewirtschaftung
einzuarbeitenden Beträge ergeben im Saldo einen Überschuss der Einnahmen zu den
Ausgaben von 2.494 T€.
Da die Summe der Fortschreibungen der Ausgabepositionen um 3.972 T€ höher ist als die
Fortschreibung der Zuweisung sowie die Erhöhung der Einnahmevorgaben und der Saldo aus
der Parkraumbewirtschaftung hiervon 2.494 T€ decken konnte, musste das Bezirksamt
Entscheidungen zur Gegenfinanzierung des verbleibenden Betrages in Höhe von 1.478 T€
treffen.
Herangezogen werden kann dabei zunächst die im Kapitel 40 60 Titel 70601 veranschlagte
Rate für den Um- und Erweiterungsbau Husemannsportplatz, Pichelswerder Str. 71. Die hier
angesetzten 679 T€ werden zur Finanzierung nicht mehr benötigt, da die Maßnahme
zwischenzeitlich durch eine Basiskorrekturzusage der Senatsverwaltung für Finanzen und ein
Vorziehen der Maßnahme abgeschlossen werden konnte.
Damit verbleiben 799 T€ an Deckungslücke.
Nach den Zuweisungsunterlagen für 2011 weist der Bezirk Pankow bei den Produkten der
Hilfen zur Erziehung einen Budgetgewinn von 1.413 T€ aus. Dieser resultiert ausschließlich aus
Stückkostenvorteilen des Bezirks im Vergleich zum Median / Zuweisungspreis aller Bezirke, da
die Planmengen für 2011 identisch mit den (korrigierten) Ist-Mengen des Jahres 2009 sind.
Obwohl der Bezirk bislang immer seine Ausgabeansätze bei Transferausgaben in Höhe der
Zuweisung gebildet hat, besteht hier die Möglichkeit, die Stückkostenvorteile der Hilfen zur
Erziehung zur Finanzierung o.a. Deckungslücke zu verwenden.
Vor diesem Hintergrund kommt das Bezirksamt zu dem Ergebnis, entgegen der bisherigen
Verfahrensweise die verbleibende Deckungslücke (799 T€) durch eine Ansatzkürzung der
Hilfen zur Erziehung zu schließen. Durch eine Überwachung der Haushaltswirtschaft sind ggf.
entstehende Risiken rechtzeitig zu identifizieren und bei Bedarf wird das Bezirksamt
gegensteuern.
Flankiert werden muss diese Art des Ausgleichs aber durch eine Minimierung anderer
Haushaltsrisiken.
Bei den Hilfen in besonderen Lebenslagen (HbL) ohne Krankenhilfe ist die Eingliederungshilfe
Jugend besonders auffällig. So betragen die Defizite bei der Eingliederungshilfe außerhalb von
Einrichtungen insbesondere aus der Beauftragung Freier Träger statt Honorarkräften 1.376 T€.
Bei einer (bisher üblichen) Ansatzbildung für die entsprechenden Transferausgaben in Höhe
der Zuweisung der Senatsverwaltung für Finanzen könnten ohne Gegensteuerung zum
Jahresende wiederum Defizite in der genannten Höhe entstehen. Umgekehrt würde jede
Reduzierung der Stückkosten unmittelbar zu geringeren Mehrausgaben in der
Haushaltswirtschaft des Bezirks führen.
Deutlich wird hieraus das finanzielle Potential und die Notwendigkeit einer verstärkten
Umstellung der Leistungserbringung innerhalb der Eingliederungshilfe Jugend.
Vor diesem Hintergrund ist die Umstellung haushaltswirtschaftlich unbedingt weiter zu
verfolgen, um die mit dem Ergänzungsplan verbundenen Entscheidungen abzusichern.
4. Rechtsgrundlage
§ 33 Abs. 2 LHO sowie § 12 Abs. 2 Ziff. 11 BezVG
5. Haushaltsmäßige Auswirkungen
siehe Anlagen 1 und 2
6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
8. Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne