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BSE Ausschuss GesSoz, 36. BVV, 15.09.10.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
BSE Ausschuss GesSoz, 36. BVV, 15.09.10.pdf
Größe
125 kB
Erstellt
17.10.15, 22:11
Aktualisiert
28.01.18, 00:49

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Inhalt der Datei

1.13 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Beschlussempfehlung Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und Soziales VI-1130 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD Beratungsfolge: 07.07.2010 24.08.2010 15.09.2010 BVV GesArbSoz BVV BVV/35/VI GeArSo/95/VI BVV/36/VI überwiesen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen Betreff: Wohnungslosigkeit - Prävention stärken Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, auf der Grundlage einer Erhebung über bestehende Kooperationen, weitere Kooperationen zwischen den im Bezirk Pankow ansässigen Wohnungsbaugesellschaften und geeigneten freien Trägern anzuregen, mit dem Ziel, Mieterinnen und Mietern mit Mietschulden frühzeitig Hilfe anbieten zu können und dadurch Räumungsklagen zu vermeiden. Abstimmungsergebnis des Ausschusses: JA 12 / NEIN 0 / ENTHALTUNGEN 1 Berlin, den 30.08.2010 Einreicher: Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und Soziales BV Eichler, Ausschussvorsitzender siehe Rückseite Ergebnis: x beschlossen beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Abstimmungsverhalten: EINSTIMMIG x MEHRHEITLICH JA NEIN einige ENTHALTUNGEN federführend überwiesen in den Ausschuss für zusätzlich in den Ausschuss für und in den Ausschuss für Drs. VI-1130 Begründung des Ursprungsantrages: Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Arbeit und Soziales am 15. Juni 2010 wurde als präventive Maßnahme zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit die entsprechende Kooperation zwischen freien Trägern und Wohnungsbaugesellschaften als außerordentlich wichtig erkannt. Beispielhaft sei die Kooperationsvereinbarung zwischen der gemeinnützigen Gesellschaft zur Betreuung Wohnungsloser und sozial Schwacher (Gebewo) Soziale Dienst und der Gesobau genannt, durch die im Fall von Mietschulden eine frühe Intervention möglich ist. Durch das Aufsuchen und das Gespräch mit den Betroffenen können z.B. Zahlungsvereinbarungen getroffen und verschiedene Hilfeangebote in Anspruch genommen werden, so dass es erst gar nicht zur Räumungsklage kommt. Da Wohnungslose tendenziell lange in der Obdachlosigkeit verweilen und auf entsprechende Leistungen (Betreuung, Unterkünfte) angewiesen sind, ist Prävention nötig, damit möglichst viele verschuldete Mieterinnen und Mieter in ihren Wohnungen bleiben können. Das bisher in Pankow einmalige Projekt soll auf andere Wohnungsbaugesellschaften ausgeweitet werden, weitere geeignete freie Träger sollen für eine solche Kooperation interessiert werden.