Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
BSE Ausschuss GesSoz, 36. BVV, 15.09.10.pdf
Größe
125 kB
Erstellt
17.10.15, 22:11
Aktualisiert
28.01.18, 00:49
Stichworte
Inhalt der Datei
1.13
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Beschlussempfehlung
Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und Soziales
VI-1130
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
07.07.2010
24.08.2010
15.09.2010
BVV
GesArbSoz
BVV
BVV/35/VI
GeArSo/95/VI
BVV/36/VI
überwiesen
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Betreff: Wohnungslosigkeit - Prävention stärken
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, auf der Grundlage einer Erhebung über bestehende
Kooperationen, weitere Kooperationen zwischen den im Bezirk Pankow ansässigen
Wohnungsbaugesellschaften und geeigneten freien Trägern anzuregen, mit dem Ziel,
Mieterinnen und Mietern mit Mietschulden frühzeitig Hilfe anbieten zu können und dadurch
Räumungsklagen zu vermeiden.
Abstimmungsergebnis des Ausschusses:
JA 12 / NEIN 0 / ENTHALTUNGEN 1
Berlin, den 30.08.2010
Einreicher: Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und Soziales
BV Eichler, Ausschussvorsitzender
siehe Rückseite
Ergebnis:
x
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
EINSTIMMIG
x
MEHRHEITLICH
JA
NEIN
einige ENTHALTUNGEN
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Drs. VI-1130
Begründung des Ursprungsantrages:
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Arbeit und Soziales am 15. Juni 2010
wurde als präventive Maßnahme zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit die entsprechende
Kooperation zwischen freien Trägern und Wohnungsbaugesellschaften als außerordentlich
wichtig erkannt. Beispielhaft sei die Kooperationsvereinbarung zwischen der gemeinnützigen
Gesellschaft zur Betreuung Wohnungsloser und sozial Schwacher (Gebewo) Soziale Dienst
und der Gesobau genannt, durch die im Fall von Mietschulden eine frühe Intervention möglich
ist. Durch das Aufsuchen und das Gespräch mit den Betroffenen können z.B.
Zahlungsvereinbarungen getroffen und verschiedene Hilfeangebote in Anspruch genommen
werden, so dass es erst gar nicht zur Räumungsklage kommt. Da Wohnungslose tendenziell
lange in der Obdachlosigkeit verweilen und auf entsprechende Leistungen (Betreuung,
Unterkünfte) angewiesen sind, ist Prävention nötig, damit möglichst viele verschuldete
Mieterinnen und Mieter in ihren Wohnungen bleiben können. Das bisher in Pankow einmalige
Projekt soll auf andere Wohnungsbaugesellschaften ausgeweitet werden, weitere geeignete
freie Träger sollen für eine solche Kooperation interessiert werden.