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VzK 13 BA, Schlussbericht, 40. BVV am 02.03.2011.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK 13 BA, Schlussbericht, 40. BVV am 02.03.2011.pdf
Größe
123 kB
Erstellt
17.10.15, 22:11
Aktualisiert
28.01.18, 00:49

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Inhalt der Datei

2.17 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB des Bezirksamtes VI-1130 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD Beratungsfolge: 07.07.2010 24.08.2010 15.09.2010 02.03.2011 BVV GesArbSoz BVV BVV BVV/35/VI GeArSo/95/VI BVV/36/VI BVV/40/VI überwiesen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen Betreff: Wohnungslosigkeit - Prävention stärken Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 19.01.2011 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VI-1130 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung .01.2011 Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VI-1130 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Wohnungslosigkeit – Prävention stärken Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 36. ordentlichen Tagung der BVV Pankow von Berlin am 15.09.2010 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-1130 „Das Bezirksamt wird ersucht, auf der Grundlage einer Erhebung über bestehende Kooperationen, weitere Kooperationen zwischen den im Bezirk Pankow ansässigen Wohnungsbaugesellschaften und geeigneten Trägern anzuregen, mit dem Ziel, Mieterinnen und Mietern mit Mietschulden frühzeitig Hilfe anbieten zu können und dadurch Räumungsklagen zu vermeiden.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Im Dezember 2004 wurde zwischen dem Bezirksamt Pankow, Abteilung Gesundheit und Soziales, der GESOBAU AG und der GEBEWO gGmbH erst einmal für eine einjährige Laufzeit eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Ziel der Vereinbarung war es gemeinsam Maßnahmen durchzuführen, um drohenden Wohnungsverlust, Zwangsräumungen und Obdachlosigkeit als Folge von Mietvertragsverletzungen im Bezirk Pankow weitgehend zu vermeiden. Auf Grund der erfolgreichen Zusammenarbeit und Umsetzung dieser Vereinbarung hatten die Kooperationspartner zum Ende der vereinbarten einjährigen Laufzeit eine neue Kooperationsvereinbarung für die Dauer von fünf Jahren unterzeichnet. Diese Vereinbarung endete am 31.12.2010. Da auch zukünftig zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit die präventive Arbeit intensiv fortgeführt werden soll, soll noch im Januar 2011 durch Abschluss einer weiteren Kooperationsvereinbarung die gute Zusammenarbeit auch für die kommenden Jahre gesichert werden. Ziel des Bezirksamtes Pankow war und ist es dieses erfolgreiche Projekt auch weiteren im Bezirk Pankow ansässigen Wohnungsunternehmen vorzustellen und hierdurch bei diesen für einen Ausbau der präventiven Arbeit zu werben. Mit dem Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) wurde deshalb vereinbart, die bestehende Kooperationsvereinbarung dessen Arbeitskreis „Soziales Management“ vorzustellen. Dies erfolgte in der Sitzung dieses Arbeitskreises am 26.11.2010. Das Konzept der Kooperationsvereinbarung wurde dort als ein Modell vorgestellt, welches grundsätzlich auch für andere Wohnungsunternehmen geeignet wäre, sofern diese noch keine umfangreichen präventiven Angebote für ihre Mieter/innen vorhalten sollten. Der gegenseitige Informations- und Meinungsaustausch am 26.11.2010 hat ergeben, dass alle anwesenden Mitglieder des BBU Verfahren zur präventiven Unterstützung ihrer Mieterschaft und zur Vermeidung von Kündigung von Mietverträgen installiert hatten. Ein Teil der Wohnungsunternehmen verfügt über einen eigenen Servicebereich, der schon bei Vorliegen eines einmonatigen Mietrückstandes und damit vor einer Kündigung des Mietverhältnisses präventiv tätig wird. Mitarbeiter/innen des Servicebereiches, die über eine soziapädagogische Ausbildung verfügen, bieten bei aufgetretenen Mietrückständen den betroffenen Mieterinnen und Mietern ihre Unterstützung an. Bei Bedarf wird auch aufsuchende Sozialarbeit angeboten und durchgeführt. Andere Wohnungsunternehmen bieten daneben ein Servicecenter an, das ihre Mieter/innen bereits dann von sich aus aufsuchen können, wenn Zahlungsschwierigkeiten bestehen, auch wenn diese noch nicht zu Mietschulden geführt haben sollten. In diesen Servicecentern sind auch Vertreter/innen von freien Trägern (wie z.B. GEBEWO gGmbH, Beratung und Leben e.V. und Albatros e.V.) als Ansprechpartner vor Ort angebunden. Mit diesen können die Mieter/innen bei größeren sozialen Schwierigkeiten im Einzelfall auch geeignete weiterführende Hilfen erörtern. Die GSW arbeitet bereits wie die GESOBAU AG seit geraumer Zeit mit der GEBEWO gGmbH zusammen. Die GSW, die über einen großen Wohnungsbestand im Bezirk Pankow verfügt, hat zwischenzeitlich ihr Interesse daran geäußert, die bestehende Kooperation mit der GEBEWO gGmbH durch Einbeziehung des Bezirksamtes Pankow zu erweitern. In gemeinsamen Gesprächen wird derzeit geprüft, in welchen Punkten die bereits bestehende Zusammenarbeit verstärkt werden kann. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit Von drohender Wohnungslosigkeit und dem Verlust der Wohnung sind Familien und deren Kinder in besonderem Umfang betroffen. Für Kinder bedeutet der Wohnraumverlust in der Regel auch, dass sich ihr Lebensumfeld verändert und sie durch Umzug und Besuch einer anderen Kindertagesstätte oder Schule viele ihrer sozialen Kontakte verlieren. Ein Aufenthalt in Obdachloseneinrichtungen steht einer kindgerechten Entwicklung entgegen. Erfolgreiche präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit dienen somit insbesondere der ungestörten Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen. Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Lioba Zürn-Kasztantowicz Bezirksstadträtin für Gesundheit, Soziales, Schule und Sport