Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK 13 BA, Schlussbericht, 40. BVV am 02.03.2011.pdf
Größe
123 kB
Erstellt
17.10.15, 22:11
Aktualisiert
28.01.18, 00:49
Stichworte
Inhalt der Datei
2.17
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
des Bezirksamtes
VI-1130
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
07.07.2010
24.08.2010
15.09.2010
02.03.2011
BVV
GesArbSoz
BVV
BVV
BVV/35/VI
GeArSo/95/VI
BVV/36/VI
BVV/40/VI
überwiesen
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Betreff: Wohnungslosigkeit - Prävention stärken
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 19.01.2011
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VI-1130
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.01.2011
Drucksache-Nr.:
in Erledigung der
Drucksache Nr.: VI-1130
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Wohnungslosigkeit – Prävention stärken
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 36. ordentlichen Tagung der BVV Pankow von Berlin am
15.09.2010 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung –
Drucksache Nr.: VI-1130
„Das Bezirksamt wird ersucht, auf der Grundlage einer Erhebung über bestehende
Kooperationen, weitere Kooperationen zwischen den im Bezirk Pankow ansässigen
Wohnungsbaugesellschaften und geeigneten Trägern anzuregen, mit dem Ziel,
Mieterinnen und Mietern mit Mietschulden frühzeitig Hilfe anbieten zu können und
dadurch Räumungsklagen zu vermeiden.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Im Dezember 2004 wurde zwischen dem Bezirksamt Pankow, Abteilung Gesundheit
und Soziales, der GESOBAU AG und der GEBEWO gGmbH erst einmal für eine
einjährige Laufzeit eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Ziel der
Vereinbarung war es gemeinsam Maßnahmen durchzuführen, um drohenden
Wohnungsverlust, Zwangsräumungen und Obdachlosigkeit als Folge von
Mietvertragsverletzungen im Bezirk Pankow weitgehend zu vermeiden. Auf Grund der
erfolgreichen Zusammenarbeit und Umsetzung dieser Vereinbarung hatten die
Kooperationspartner zum Ende der vereinbarten einjährigen Laufzeit eine neue
Kooperationsvereinbarung für die Dauer von fünf Jahren unterzeichnet. Diese
Vereinbarung endete am 31.12.2010. Da auch zukünftig zur Vermeidung von
Wohnungslosigkeit die präventive Arbeit intensiv fortgeführt werden soll, soll noch im
Januar 2011 durch Abschluss einer weiteren Kooperationsvereinbarung die gute
Zusammenarbeit auch für die kommenden Jahre gesichert werden.
Ziel des Bezirksamtes Pankow war und ist es dieses erfolgreiche Projekt auch weiteren
im Bezirk Pankow ansässigen Wohnungsunternehmen vorzustellen und hierdurch bei
diesen für einen Ausbau der präventiven Arbeit zu werben.
Mit dem Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) wurde
deshalb vereinbart, die bestehende Kooperationsvereinbarung dessen Arbeitskreis
„Soziales Management“ vorzustellen. Dies erfolgte in der Sitzung dieses Arbeitskreises
am 26.11.2010. Das Konzept der Kooperationsvereinbarung wurde dort als ein Modell
vorgestellt, welches grundsätzlich auch für andere Wohnungsunternehmen geeignet
wäre, sofern diese noch keine umfangreichen präventiven Angebote für ihre
Mieter/innen vorhalten sollten.
Der gegenseitige Informations- und Meinungsaustausch am 26.11.2010 hat ergeben,
dass alle anwesenden Mitglieder des BBU Verfahren zur präventiven Unterstützung
ihrer Mieterschaft und zur Vermeidung von Kündigung von Mietverträgen installiert
hatten.
Ein Teil der Wohnungsunternehmen verfügt über einen eigenen Servicebereich, der
schon bei Vorliegen eines einmonatigen Mietrückstandes und damit vor einer
Kündigung des Mietverhältnisses präventiv tätig wird. Mitarbeiter/innen des
Servicebereiches, die über eine soziapädagogische Ausbildung verfügen, bieten bei
aufgetretenen Mietrückständen den betroffenen Mieterinnen und Mietern ihre
Unterstützung an. Bei Bedarf wird auch aufsuchende Sozialarbeit angeboten und
durchgeführt.
Andere Wohnungsunternehmen bieten daneben ein Servicecenter an, das ihre
Mieter/innen bereits dann von sich aus aufsuchen können, wenn
Zahlungsschwierigkeiten bestehen, auch wenn diese noch nicht zu Mietschulden
geführt haben sollten. In diesen Servicecentern sind auch Vertreter/innen von freien
Trägern (wie z.B.
GEBEWO gGmbH, Beratung und Leben e.V. und Albatros e.V.) als Ansprechpartner
vor Ort angebunden. Mit diesen können die Mieter/innen bei größeren sozialen
Schwierigkeiten im Einzelfall auch geeignete weiterführende Hilfen erörtern.
Die GSW arbeitet bereits wie die GESOBAU AG seit geraumer Zeit mit der GEBEWO
gGmbH zusammen. Die GSW, die über einen großen Wohnungsbestand im Bezirk
Pankow verfügt, hat zwischenzeitlich ihr Interesse daran geäußert, die bestehende
Kooperation mit der GEBEWO gGmbH durch Einbeziehung des Bezirksamtes Pankow
zu erweitern. In gemeinsamen Gesprächen wird derzeit geprüft, in welchen Punkten die
bereits bestehende Zusammenarbeit verstärkt werden kann.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Von drohender Wohnungslosigkeit und dem Verlust der Wohnung sind Familien und
deren Kinder in besonderem Umfang betroffen. Für Kinder bedeutet der
Wohnraumverlust in der Regel auch, dass sich ihr Lebensumfeld verändert und sie
durch Umzug und Besuch einer anderen Kindertagesstätte oder Schule viele ihrer
sozialen Kontakte verlieren. Ein Aufenthalt in Obdachloseneinrichtungen steht einer
kindgerechten Entwicklung entgegen.
Erfolgreiche präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit dienen
somit insbesondere der ungestörten Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und
Jugendlichen.
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Lioba Zürn-Kasztantowicz
Bezirksstadträtin für Gesundheit,
Soziales, Schule und Sport