Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK 13, ZB, 12. Tagung, 19.09.2007.pdf
Größe
125 kB
Erstellt
17.10.15, 22:12
Aktualisiert
28.01.18, 00:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
des Bezirksamtes
VI-0290
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Linksfraktion
Beratungsfolge:
24.10.2007
19.12.2007
BVV
BVV
BVV/10/VI
BVV/12/VI
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Betreff: Datenschutz in Bibliotheken erhalten!
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 11.12.2007
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VI-0290
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
12.2007
Drucksache-Nr.:
in Erledigung der
Drucksache Nr.: VI-0290
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
1. Zwischenbericht
Datenschutz in Bibliotheken erhalten!
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der Sitzung am 24.10.07 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.:VI-0290
Das Bezirksamt wird gebeten, sich beim Berliner Datenschutzbeauftragten um eine
Bewertung der Konzeption zur Einführung der RFID-Technologie in den Öffentlichen
Bibliotheken Berlins zu bemühen und diese der BVV vorzulegen.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Wegen der gesamtberliner Bedeutung des Radio Frequency Identification (RFID) -Projektes kann die
Klärung grundsätzlicher Fragen nicht von einem Bezirk allein initiiert werden.
Durch Rücksprache mit der VÖBB-Verbundzentrale sowie der Senatskanzlei / kulturelle
Angelegenheiten war zu erfahren, dass es zwar noch keine konkrete Anfrage beim
Datenschutzbeauftragten (BlnBDI) gegeben hat, mit dessen Behörde jedoch bereits ein abgestimmtes
Vorgehen im konkreten Einführungsfall verabredet worden ist. Dies beinhaltet auch die Festlegung,
den BlnBDI in der Vorbereitungsphase für die Ausschreibungen, d.h. konkret bei der Festlegung des
gewünschten Datenmodells und den angestrebten Nutzungsbereichen, einzubinden.
Die - inzwischen zahlreichen - deutschen Bibliotheken, in denen RFID eingesetzt wird, haben
selbstverständlich die jeweilig zuständigen Datenschützer eingebunden. Die deutschen
Anwenderbibliotheken haben sich übereinstimmend auf ein auf dem dänischen Datenmodell
beruhendes Datenmodell geeinigt, das am 21.08.2007 vom Normenausschuss Bibliotheks- und
Dokumentationswesen (NABD) ohne Vorbehalte akzeptiert wurde. Auch für die RFID-Einführung im
VÖBB ist dieses Datenmodell vorgesehen, so dass von dem BlnBDI bei seiner Beurteilung des
Berliner Vorhabens auch die bereits mehrjährige Praxis vergleichbarer Bibliotheken herangezogen
werden kann.
Ferner wurde am 06.11.07 im Unterausschuss des Abgeordnetenhauses für Datenschutz und
Informationsfreiheit in Gegenwart des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit,
Herrn Dr. Dix, durch eine Vertreterin der Senatskanzlei / kulturelle Angelegenheiten zum Thema
"RFID und Berliner Öffentliche Bibliotheken" über den Stand der derzeitigen Planungen der Berliner
Öffentlichen Bibliotheken berichtet. In dem Zusammenhang wurde sowohl Herrn Dr. Dix als auch den
Abgeordneten zugesagt, dass sie rechtzeitig in den Einführungsprozess einbezogen werden und
ihnen entsprechende Unterlagen zur Verfügung gestellt werden.
Wir werden uns bemühen, diese dann auch der BVV Pankow zugänglich zu machen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Dr. Michail Nelken
Bezirksstadtrat Kultur, Wirtschaft
und Stadtentwicklung