Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK 13 Zwischenbericht BA, 35 BVV 07.07.2010.pdf
Größe
134 kB
Erstellt
17.10.15, 22:12
Aktualisiert
28.01.18, 00:02
Stichworte
Inhalt der Datei
2.8
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
des Bezirksamtes
VI-0290
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Linksfraktion
Beratungsfolge:
24.10.2007
19.12.2007
07.07.2010
BVV
BVV
BVV
BVV/10/VI
BVV/12/VI
BVV/35/VI
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
Betreff: Datenschutz in Bibliotheken erhalten!
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 29.06.2010
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VI-0290
2010
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
Drucksache-Nr.:
in Erledigung der
Drucksache Nr.: VI-0290
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
2. Zwischenbericht
Datenschutz in Bibliotheken erhalten!
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 10. Sitzung am 24.10.2007 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.: VI-0290
„Das Bezirksamt wird gebeten, sich beim Berliner Datenschutzbeauftragten um eine Bewertung
der Konzeption zur Einführung der RFID-Technologie in den Öffentlichen Bibliotheken Berlins
zu bemühen und diese der BVV vorzulegen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Auf Anfrage war dem Bezirksamt Pankow durch die Projektleitung bzw. durch das
Servicezentrum (SZ) des Verbunds der öffentlichen Bibliotheken Berlins (VÖBB) mitgeteilt
worden, dass der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit beteiligt sei und
die geplante Berliner Variante der RFID-Technologie (hier insbesondere
Transponderkonfiguration) hinsichtlich der Belange des Datenschutzes positiv bewerte.
Nachdem das Bezirksamt Pankow in den letzten Monaten mehrfach auf eine schriftliche
Dokumentation dieser datenschutzrechtlichen Bewertung insistierte, erhielt das Bezirksamt im
Mai 2010 vom neuen Projektleiter für die RFID-Einführung im VÖBB die telefonische Auskunft,
dass der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit bislang keine
abschließende Stellungnahme zum Vorhaben abgegeben habe. Der Berliner
Datenschutzbeauftragte sei aber in allen Phasen der Projektentwicklung und –umsetzung
permanent konsultiert worden und seine Hinweise wären bei der Projektentwicklung beachtet
worden.
In der Sitzung der Verbundkonferenz des VÖBB am 17. Juni 2010 wurde auf Anfrage des
Bezirksamtes Pankow diese Tatsache von der Projektleitung, dem VÖBB-Servicezentrum und
der Leiterin der ZLB bestätigt. Es hat offensichtlich bislang kein abschließendes förmliches
Beteiligungsverfahren des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
gegeben. Die Mitglieder der Verbundkonferenz verständigten sich angesichts dieser Darstellung
darauf, dass – unbeachtlich der stattgefundenen Begleitberatungen - unverzüglich vom
Landesdatenschutzbeauftragten eine schriftliche Grundsatzstellungnahme zu diesem Projekt
eingeholt wird.
Nach der Sitzung der Verbundkonferenz teilte die Senatskanzlei/kulturelle Angelegenheiten in
einem Schreiben vom 25.06.2010 mit, dass die formale Beteiligung des
Landesdatenschutzbeauftragten bereits eingeleitet sei.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Dr. Michail Nelken
Bezirksstadtrat für Kultur,
Wirtschaft und Stadtentwicklung