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VzK 13 Zwischenbericht BA, 35 BVV 07.07.2010.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK 13 Zwischenbericht BA, 35 BVV 07.07.2010.pdf
Größe
134 kB
Erstellt
17.10.15, 22:12
Aktualisiert
28.01.18, 00:02

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Inhalt der Datei

2.8 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB des Bezirksamtes VI-0290 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Linksfraktion Beratungsfolge: 24.10.2007 19.12.2007 07.07.2010 BVV BVV BVV BVV/10/VI BVV/12/VI BVV/35/VI ohne Änderungen in der BVV beschlossen mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen Betreff: Datenschutz in Bibliotheken erhalten! Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 29.06.2010 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VI-0290 2010 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VI-0290 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG 2. Zwischenbericht Datenschutz in Bibliotheken erhalten! Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 10. Sitzung am 24.10.2007 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.: VI-0290 „Das Bezirksamt wird gebeten, sich beim Berliner Datenschutzbeauftragten um eine Bewertung der Konzeption zur Einführung der RFID-Technologie in den Öffentlichen Bibliotheken Berlins zu bemühen und diese der BVV vorzulegen.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Auf Anfrage war dem Bezirksamt Pankow durch die Projektleitung bzw. durch das Servicezentrum (SZ) des Verbunds der öffentlichen Bibliotheken Berlins (VÖBB) mitgeteilt worden, dass der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit beteiligt sei und die geplante Berliner Variante der RFID-Technologie (hier insbesondere Transponderkonfiguration) hinsichtlich der Belange des Datenschutzes positiv bewerte. Nachdem das Bezirksamt Pankow in den letzten Monaten mehrfach auf eine schriftliche Dokumentation dieser datenschutzrechtlichen Bewertung insistierte, erhielt das Bezirksamt im Mai 2010 vom neuen Projektleiter für die RFID-Einführung im VÖBB die telefonische Auskunft, dass der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit bislang keine abschließende Stellungnahme zum Vorhaben abgegeben habe. Der Berliner Datenschutzbeauftragte sei aber in allen Phasen der Projektentwicklung und –umsetzung permanent konsultiert worden und seine Hinweise wären bei der Projektentwicklung beachtet worden. In der Sitzung der Verbundkonferenz des VÖBB am 17. Juni 2010 wurde auf Anfrage des Bezirksamtes Pankow diese Tatsache von der Projektleitung, dem VÖBB-Servicezentrum und der Leiterin der ZLB bestätigt. Es hat offensichtlich bislang kein abschließendes förmliches Beteiligungsverfahren des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gegeben. Die Mitglieder der Verbundkonferenz verständigten sich angesichts dieser Darstellung darauf, dass – unbeachtlich der stattgefundenen Begleitberatungen - unverzüglich vom Landesdatenschutzbeauftragten eine schriftliche Grundsatzstellungnahme zu diesem Projekt eingeholt wird. Nach der Sitzung der Verbundkonferenz teilte die Senatskanzlei/kulturelle Angelegenheiten in einem Schreiben vom 25.06.2010 mit, dass die formale Beteiligung des Landesdatenschutzbeauftragten bereits eingeleitet sei. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Dr. Michail Nelken Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung