Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Beschlussempfehlung Ausschuss Finanzen, Immobilienmanagement und Personal, 37. BVV am 03.11.10.pdf
Größe
123 kB
Erstellt
17.10.15, 22:12
Aktualisiert
28.01.18, 00:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Beschlussempfehlung
Ausschuss für Finanzen und Immobilienmanagement +
Personal;
VI-1134
Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur
Beschlussfassung,
Ursprungsinitiator: Bezirksamt
Beratungsfolge:
15.09.2010
30.09.2010
03.11.2010
BVV
FiImPe
BVV
BVV/36/VI
FiImPe/92/VI
BVV/37/VI
überwiesen
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Betreff: Nachweis der im Haushaltsjahr 2009 in Anspruch genommenen über- und
außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
Der Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal empfiehlt der BVV der
Drucksache zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis des Ausschusses für Finanzen,
Immobilienmanagement und Personal: 4 (ja), 0 (nein), 8 (Enthaltungen)
Die BVV möge beschließen:
SIEHE ANLAGE
Berlin, den 26.10.2010
Einreicher: Ausschuss für Finanzen und Immobilienmanagement + Personal
Cornelius Bechtler, Ausschussvorsitzender
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
x
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
EINSTIMMIG
x
MEHRHEITLICH
JA
NEIN
einige ENTHALTUNGEN
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Drs. VI-1134
Begründung:
Der Finanzausschuss hat die Vorlage zur Beschlussfassung auf seiner Sitzung am 30.09.2010
beraten. Zu einzelnen Positionen der Vorlage zu überplan- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben
im Haushaltsjahr 2009 gab es Nachfragen aus dem Ausschuss, die vom Bezirksamt
beantwortet wurden.
Kritik gab es wie in den Vorjahren an dem Verfahren, das durch die Berliner
Landeshaushaltsordnung in § 37, Abs. 7 vorgegeben ist. Das Bezirksamt legt der
Bezirksverordnetenversammlung nach Abschluss der Bücher ( insbesondere § 37, Abs. 7, Satz
1, zweiter Teilsatz) die überplan- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben sowie
Verpflichtungsermächtigungen (insbesondere § 38, Abs. 1, Satz 2) zur Genehmigung vor. Zu
diesem Zeitpunkt sind die Ausgaben bereits getätigt worden, eine Einflussnahme durch die BVV
ist nicht mehr möglich. Nach Auffassung des Ausschusses wäre auch eine Ablehnung der
Vorlage folgenlos. Diese Verfahrensweise ist nicht sinnvoll und ermöglicht der BVV keine
wirksame Kontrolle des Verwaltungshandelns des Bezirksamtes.
Bezirksamt Pankow von Berlin
.07.2010
An die
Bezirksverordnetenversammlung
Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Beschlussfassung
für die Bezirksverordnetenversammlung
1. Gegenstand der Vorlage
Nachweis der im Haushaltsjahr 2009 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
und Verpflichtungsermächtigungen
2. Beschlussentwurf
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Es werden folgende im Haushaltsjahr 2009 in Anspruch genommene über- und
außerplanmäßige Ausgaben genehmigt:
Überplanmäßige Ausgaben in Höhe von:
Außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von:
Verpflichtungsermächtigungen:
22.233.217,71 €
10.251.904,23 €
entfällt
3. Begründung
Zur Finanzierung unvorhersehbarer und / oder unabweisbarer Maßnahmen sowie zur zügigen
Umsetzung geplanter Baumaßnahmen mussten die aus der Anlage ersichtlichen über- und
außerplanmäßigen Ausgaben zugelassen werden.
Das Bezirksamt bittet, die Einzelheiten der beigefügten Anlage zu entnehmen.
4. Rechtsgrundlage
§ 12 BezVG, §§ 37 und 38 LHO
5. Haushaltsmäßige Auswirkungen
Auswirkungen auf das Jahresabschlussergebnis 2009 und damit auf den Haushaltsplan 2011
6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
nicht bezifferbar
7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Auswirkungen auf das Jahresabschlussergebnis 2009 und damit auf den Haushaltsplan 2011
8. Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister