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Beschlussempfehlung Ausschuss Finanzen, Immobilienmanagement und Personal, 37. BVV am 03.11.10.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Beschlussempfehlung Ausschuss Finanzen, Immobilienmanagement und Personal, 37. BVV am 03.11.10.pdf
Größe
123 kB
Erstellt
17.10.15, 22:12
Aktualisiert
28.01.18, 00:29

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Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen und Immobilienmanagement + Personal; VI-1134 Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur Beschlussfassung, Ursprungsinitiator: Bezirksamt Beratungsfolge: 15.09.2010 30.09.2010 03.11.2010 BVV FiImPe BVV BVV/36/VI FiImPe/92/VI BVV/37/VI überwiesen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen Betreff: Nachweis der im Haushaltsjahr 2009 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen Der Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal empfiehlt der BVV der Drucksache zuzustimmen. Abstimmungsergebnis des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal: 4 (ja), 0 (nein), 8 (Enthaltungen) Die BVV möge beschließen: SIEHE ANLAGE Berlin, den 26.10.2010 Einreicher: Ausschuss für Finanzen und Immobilienmanagement + Personal Cornelius Bechtler, Ausschussvorsitzender Begründung siehe Rückseite Ergebnis: x beschlossen beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Abstimmungsverhalten: EINSTIMMIG x MEHRHEITLICH JA NEIN einige ENTHALTUNGEN federführend überwiesen in den Ausschuss für zusätzlich in den Ausschuss für und in den Ausschuss für Drs. VI-1134 Begründung: Der Finanzausschuss hat die Vorlage zur Beschlussfassung auf seiner Sitzung am 30.09.2010 beraten. Zu einzelnen Positionen der Vorlage zu überplan- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2009 gab es Nachfragen aus dem Ausschuss, die vom Bezirksamt beantwortet wurden. Kritik gab es wie in den Vorjahren an dem Verfahren, das durch die Berliner Landeshaushaltsordnung in § 37, Abs. 7 vorgegeben ist. Das Bezirksamt legt der Bezirksverordnetenversammlung nach Abschluss der Bücher ( insbesondere § 37, Abs. 7, Satz 1, zweiter Teilsatz) die überplan- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen (insbesondere § 38, Abs. 1, Satz 2) zur Genehmigung vor. Zu diesem Zeitpunkt sind die Ausgaben bereits getätigt worden, eine Einflussnahme durch die BVV ist nicht mehr möglich. Nach Auffassung des Ausschusses wäre auch eine Ablehnung der Vorlage folgenlos. Diese Verfahrensweise ist nicht sinnvoll und ermöglicht der BVV keine wirksame Kontrolle des Verwaltungshandelns des Bezirksamtes. Bezirksamt Pankow von Berlin .07.2010 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung 1. Gegenstand der Vorlage Nachweis der im Haushaltsjahr 2009 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen 2. Beschlussentwurf Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Es werden folgende im Haushaltsjahr 2009 in Anspruch genommene über- und außerplanmäßige Ausgaben genehmigt: Überplanmäßige Ausgaben in Höhe von: Außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von: Verpflichtungsermächtigungen: 22.233.217,71 € 10.251.904,23 € entfällt 3. Begründung Zur Finanzierung unvorhersehbarer und / oder unabweisbarer Maßnahmen sowie zur zügigen Umsetzung geplanter Baumaßnahmen mussten die aus der Anlage ersichtlichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zugelassen werden. Das Bezirksamt bittet, die Einzelheiten der beigefügten Anlage zu entnehmen. 4. Rechtsgrundlage § 12 BezVG, §§ 37 und 38 LHO 5. Haushaltsmäßige Auswirkungen Auswirkungen auf das Jahresabschlussergebnis 2009 und damit auf den Haushaltsplan 2011 6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen nicht bezifferbar 7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung Auswirkungen auf das Jahresabschlussergebnis 2009 und damit auf den Haushaltsplan 2011 8. Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Bezirksbürgermeister