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2. Ausfertigung Antrag Grüne und SPD, 36. BVV am 15.09.2010.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
2. Ausfertigung Antrag Grüne und SPD, 36. BVV am 15.09.2010.pdf
Größe
134 kB
Erstellt
17.10.15, 22:13
Aktualisiert
27.01.18, 22:15

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Inhalt der Datei

2. Ausfertigung 1.23 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Antrag Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und SPD VI-1144 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen Beratungsfolge: 15.09.2010 BVV BVV/36/VI Betreff: Ablaufplan zur Entwicklung der Fläche des ehemaligen Rangier- und Güterbahnhofes Pankow erarbeiten Die BVV möge beschließen: 1. Das Bezirksamt wird ersucht, einen Ablaufplan für die Fläche des ehemaligen Rangier- und Güterbahnhofes Pankow zu erarbeiten. Dieser Ablaufplan soll beinhalten:  die planerischen Verfahrensschritte bis zur Aufstellung eines B-Plans mit einer voraussichtlichen Terminkette,  die Schnittpunkte mit Akteuren außerhalb der Bezirksverwaltung,  die Formen und ein Zeitplan der Bürgerbeteiligung,  die Beteiligung der BVV im Verfahren. Dieser Ablaufplan ist der Bezirksverordnetenversammlung zur 38. Tagung vorzulegen. 2. Das Bezirksamt wird ersucht, sämtliche dem Bezirksamt bekannten Aufgabenstellungen für Gutachten, Entwürfe von Gutachten und fertige Gutachten zur Entwicklung des ehemaligen Güterbahnhofes umgehend der BVV zur Kenntnis zu geben. 3. Das Bezirksamt wird ersucht, nicht mit der BVV zuvor abgestimmte Stellungnahmen gegenüber dem Senat von Berlin, der Gemeinsamen Landesplanung oder dem Grundstückseigentümer zu unterlassen, die sich direkt oder indirekt auf den ehemaligen Rangier- und Güterbahnhof beziehen, dies gilt insbesondere für a) Stellungnahmen zum geplanten Ansiedlungsvorhaben b) Stellungnahmen zur Verkehrserschließung des Gebietes c) Stellungnahmen zum Stadtentwicklungsplan Zentren des Senates d) Stellungnahmen zu einer Änderung des FNP 4. Die Entwürfe aller o.g. Stellungnahmen sind der BVV vorab zur Kenntnis zu geben und es ist jeweils die Zustimmung der BVV einzuholen. 5. Das Bezirkliche Zentrenkonzept ist als Entwurf der BVV vorab zur Kenntnis zu geben, so dass die BVV noch gestaltend auf das Konzept einwirken kann. Danach ist es der BVV zur Beschlussfassung vorzulegen. Berlin, den 15.09.2010 Einreicher: Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und SPD Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen: BV Stefanie Remlinger, BV Peter Brenn und BV Almuth Tharan Fraktion der SPD: BV Sabine Röhrbein, BV Klaus Mindrup, BV Alexander Götz Begründung siehe Rückseite Ergebnis: beschlossen beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Abstimmungsverhalten: EINSTIMMIG MEHRHEITLICH 26 JA 24 NEIN ENTHALTUNGEN federführend x überwiesen in den Ausschuss für zusätzlich in den Ausschuss für und in den Ausschuss für Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung 2. Ausfertigung Drs. VI-1144 Begründung: Der 5. Zwischenbericht für die Drs. V-1248 und VI-0152 über die Erschließung und Entwicklung der Fläche des ehemaligen Rangier- und Güterbahnhofes Pankow ist völlig unzureichend. Bei einer für den Bezirk so bedeutenden Fläche ist die zeitliche Abfolge der Planungsschritte und die Integration der Bürgerbeteiligung in das Verfahren wichtig. Bisher fehlt die notwendige Transparenz und eine fundierte, umfassende Information – z.B. über die Auswirkung der Planung auf das Einzelhandelskonzept, auf deren Grundlage eine offene Diskussion mit den BürgerInnen unabhängig von Akteursrunden überhaupt erst stattfinden kann. Die Akteursrunden können eine umfassende Bürgerbeteiligung nicht ersetzen. Für das Gebiet des ehem. Güterbahnhofes ist eine verbindliche Bauleitplanung erforderlich, die der Zustimmung der BVV bedarf. Da Vorfestlegungen zu vermeiden sind, ist die BVV von Anfang an umfassend zu beteiligen, dass sie die Grundlinien des Verwaltungshandelns gemäß Bezirksverwaltungsgesetz bestimmt. Daher ist das hier beschriebene Verfahren erforderlich.