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Beschlussempfehlung Ausschuss StadtWI, 37. BVV am 03.11.2010.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Beschlussempfehlung Ausschuss StadtWI, 37. BVV am 03.11.2010.pdf
Größe
120 kB
Erstellt
17.10.15, 22:13
Aktualisiert
27.01.18, 22:15

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Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Beschlussempfehlung Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung; VI-1144 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen Beratungsfolge: 15.09.2010 30.09.2010 03.11.2010 BVV StadtWi BVV BVV/36/VI StadtW/82/VI BVV/37/VI überwiesen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen Betreff: Ablaufplan zur Entwicklung der Fläche des ehemaligen Rangier- und Güterbahnhofes Pankow erarbeiten Die BVV möge beschließen: 1. Das Bezirksamt wird ersucht, einen Ablaufplan für die Fläche des ehemaligen Rangier- und Güterbahnhofes Pankow zu erarbeiten. Dieser Ablaufplan ist der Bezirksverordnetenversammlung zur 38. Tagung vorzulegen. 2. Das Bezirksamt wird ersucht, nicht mit der BVV zuvor abgestimmte schriftliche Stellungnahmen gegenüber dem Senat von Berlin, der Gemeinsamen Landesplanung oder dem Grundstückseigentümer zu unterlassen, die sich direkt oder indirekt auf den ehemaligen Rangierund Güterbahnhof beziehen, dies gilt insbesondere für a. Stellungnahmen zum geplanten Ansiedlungsvorhaben b. Stellungnahmen zur Verkehrserschließung des Gebietes c. Stellungnahmen zum Stadtentwicklungsplan Zentren des Senates d. Stellungnahmen zu einer Änderung des FNP Abstimmungsergebnis: JA 8: ENTHALTUNGEN 6:NEIN 0 Berlin, den 08.10.2010 Einreicher: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Roland Schröder, Ausschussvorsitzender Begründung siehe Rückseite Ergebnis: x beschlossen beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Abstimmungsverhalten: EINSTIMMIG MEHRHEITLICH 29 JA 24 NEIN ENTHALTUNGEN federführend überwiesen in den Ausschuss für zusätzlich in den Ausschuss für und in den Ausschuss für Drs. VI-1144 Begründung des Ausschusses: In der ausführlichen Debatte des Ausschusses wurde das für und wider des Antrages beleuchtet. Die Notwendigkeit eines generellen Ablaufplanes wurde dabei nicht bestritten, wohl aber die Möglichkeiten der BVV und des BA zur Festlegung konkreter Terminketten. Weiterhin wurde angemerkt, dass das im Punkt 5 behandelte bezirkliche Zentrenkonzept thematisch nicht zum restlichen Antrag passen würde, so dass insgesamt der Eindruck entstehe, der Antrag sei überfrachtet und es fehle an der nötigen Klarheit. Darüber hinaus wurde bemängelt, dass die Festlegungen das Bezirksamt zu sehr einschränken würden und dieses somit nicht mehr aussage- und auskunftsfähig wäre. Dem wurde entgegen gehalten, dass viele Festlegungen zu treffen sein, bei denen die BVV formal erst gegen Ende des Verfahrens einzubinden sei. Bis dahin würden aber wesentliche Richtungsentscheidungen bereits durch die Verwaltung getroffen. Damit die BVV die ihr obliegenden Grundlinien der Politik für dieses – für die weitere bezirkliche Entwicklung wesentliche – Vorhaben überhaupt festlegen könne, müssten ihr alle Unterlagen und Gutachten zugänglich gemacht werden und schriftliche Stellungnahmen des Bezirksamtes durch die BVV legitimiert werden. In einer kurzen Auszeit haben die Einreicher daher den Antrag im Umfang deutlich reduziert. Die Punkte 2, 4 und 5 wurden gestrichen. Der Punkt 3 wurde zu Punkt 2 (neu). In ihm wurde in Zeile 1 das Wort „schriftliche“ eingefügt, um klarzustellen, dass es um Entscheidungen und nicht um Beratungs- und Auskunftstätigkeiten des Bezirksamtes geht, so dass keine abschließenden Festlegungen ohne ein Votum der BVV erfolgen dürfen. Punkt 1 wurde auf den 1. und 3. Satz zusammengefasst. Zugleich wurde für den Ablaufplan die 38. BVV als Vorlagetermin eingesetzt. Dem so geänderten Antrag folgte der Ausschuss mehrheitlich. Begründung des Ursprungsantrages: Der 5. Zwischenbericht für die Drs. V-1248 und VI-0152 über die Erschließung und Entwicklung der Fläche des ehemaligen Rangier- und Güterbahnhofes Pankow ist völlig unzureichend. Bei einer für den Bezirk so bedeutenden Fläche ist die zeitliche Abfolge der Planungsschritte und die Integration der Bürgerbeteiligung in das Verfahren wichtig. Bisher fehlt die notwendige Transparenz und eine fundierte, umfassende Information – z.B. über die Auswirkung der Planung auf das Einzelhandelskonzept, auf deren Grundlage eine offene Diskussion mit den BürgerInnen unabhängig von Akteursrunden überhaupt erst stattfinden kann. Die Akteursrunden können eine umfassende Bürgerbeteiligung nicht ersetzen. Für das Gebiet des ehem. Güterbahnhofes ist eine verbindliche Bauleitplanung erforderlich, die der Zustimmung der BVV bedarf. Da Vorfestlegungen zu vermeiden sind, ist die BVV von Anfang an umfassend zu beteiligen, dass sie die Grundlinien des Verwaltungshandelns gemäß Bezirksverwaltungsgesetz bestimmt. Daher ist das hier beschriebene Verfahren erforderlich.