Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Beschlussempfehlung Ausschuss StadtWI, 37. BVV am 03.11.2010.pdf
Größe
120 kB
Erstellt
17.10.15, 22:13
Aktualisiert
27.01.18, 22:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Beschlussempfehlung
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung;
VI-1144
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die
Grünen
Beratungsfolge:
15.09.2010
30.09.2010
03.11.2010
BVV
StadtWi
BVV
BVV/36/VI
StadtW/82/VI
BVV/37/VI
überwiesen
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Betreff: Ablaufplan zur Entwicklung der Fläche des ehemaligen Rangier- und
Güterbahnhofes Pankow erarbeiten
Die BVV möge beschließen:
1. Das Bezirksamt wird ersucht, einen Ablaufplan für die Fläche des ehemaligen Rangier- und
Güterbahnhofes Pankow zu erarbeiten. Dieser Ablaufplan ist der
Bezirksverordnetenversammlung zur 38. Tagung vorzulegen.
2. Das Bezirksamt wird ersucht, nicht mit der BVV zuvor abgestimmte schriftliche Stellungnahmen
gegenüber dem Senat von Berlin, der Gemeinsamen Landesplanung oder dem
Grundstückseigentümer zu unterlassen, die sich direkt oder indirekt auf den ehemaligen Rangierund Güterbahnhof beziehen, dies gilt insbesondere für
a.
Stellungnahmen zum geplanten Ansiedlungsvorhaben
b.
Stellungnahmen zur Verkehrserschließung des Gebietes
c.
Stellungnahmen zum Stadtentwicklungsplan Zentren des Senates
d.
Stellungnahmen zu einer Änderung des FNP
Abstimmungsergebnis: JA 8: ENTHALTUNGEN 6:NEIN 0
Berlin, den 08.10.2010
Einreicher: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Roland Schröder, Ausschussvorsitzender
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
x
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
EINSTIMMIG
MEHRHEITLICH
29
JA
24
NEIN
ENTHALTUNGEN
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Drs. VI-1144
Begründung des Ausschusses:
In der ausführlichen Debatte des Ausschusses wurde das für und wider des Antrages
beleuchtet. Die Notwendigkeit eines generellen Ablaufplanes wurde dabei nicht
bestritten, wohl aber die Möglichkeiten der BVV und des BA zur Festlegung konkreter
Terminketten. Weiterhin wurde angemerkt, dass das im Punkt 5 behandelte bezirkliche
Zentrenkonzept thematisch nicht zum restlichen Antrag passen würde, so dass
insgesamt der Eindruck entstehe, der Antrag sei überfrachtet und es fehle an der
nötigen Klarheit.
Darüber hinaus wurde bemängelt, dass die Festlegungen das Bezirksamt zu sehr
einschränken würden und dieses somit nicht mehr aussage- und auskunftsfähig wäre.
Dem wurde entgegen gehalten, dass viele Festlegungen zu treffen sein, bei denen die
BVV formal erst gegen Ende des Verfahrens einzubinden sei. Bis dahin würden aber
wesentliche Richtungsentscheidungen bereits durch die Verwaltung getroffen. Damit die
BVV die ihr obliegenden Grundlinien der Politik für dieses – für die weitere bezirkliche
Entwicklung wesentliche – Vorhaben überhaupt festlegen könne, müssten ihr alle
Unterlagen und Gutachten zugänglich gemacht werden und schriftliche Stellungnahmen
des Bezirksamtes durch die BVV legitimiert werden.
In einer kurzen Auszeit haben die Einreicher daher den Antrag im Umfang deutlich
reduziert. Die Punkte 2, 4 und 5 wurden gestrichen. Der Punkt 3 wurde zu Punkt 2
(neu). In ihm wurde in Zeile 1 das Wort „schriftliche“ eingefügt, um klarzustellen, dass
es um Entscheidungen und nicht um Beratungs- und Auskunftstätigkeiten des
Bezirksamtes geht, so dass keine abschließenden Festlegungen ohne ein Votum der
BVV erfolgen dürfen. Punkt 1 wurde auf den 1. und 3. Satz zusammengefasst. Zugleich
wurde für den Ablaufplan die 38. BVV als Vorlagetermin eingesetzt.
Dem so geänderten Antrag folgte der Ausschuss mehrheitlich.
Begründung des Ursprungsantrages:
Der 5. Zwischenbericht für die Drs. V-1248 und VI-0152 über die Erschließung und
Entwicklung der Fläche des ehemaligen Rangier- und Güterbahnhofes Pankow ist völlig
unzureichend. Bei einer für den Bezirk so bedeutenden Fläche ist die zeitliche Abfolge
der Planungsschritte und die Integration der Bürgerbeteiligung in das Verfahren wichtig.
Bisher fehlt die notwendige Transparenz und eine fundierte, umfassende Information –
z.B. über die Auswirkung der Planung auf das Einzelhandelskonzept, auf deren
Grundlage eine offene Diskussion mit den BürgerInnen unabhängig von Akteursrunden
überhaupt erst stattfinden kann. Die Akteursrunden können eine umfassende
Bürgerbeteiligung nicht ersetzen.
Für das Gebiet des ehem. Güterbahnhofes ist eine verbindliche Bauleitplanung
erforderlich, die der Zustimmung der BVV bedarf. Da Vorfestlegungen zu vermeiden
sind, ist die BVV von Anfang an umfassend zu beteiligen, dass sie die Grundlinien des
Verwaltungshandelns gemäß Bezirksverwaltungsgesetz bestimmt. Daher ist das hier
beschriebene Verfahren erforderlich.