Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Vorlage zur Beschlussfassung, Bezirksamt, 38. BVV am 01.12.10.pdf
Größe
214 kB
Erstellt
17.10.15, 22:15
Aktualisiert
28.01.18, 00:56
Stichworte
Inhalt der Datei
1.9.
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Beschlussfassung
Bezirksamt;
VI-1187
Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur
Beschlussfassung,
Ursprungsinitiator: Bezirksamt
Beratungsfolge:
01.12.2010
BVV
BVV/38/VI
Betreff: Grundstücksangelegenheit Sporthalle Eberswalder Straße 10 in 10437
Berlin (OT Prenzlauer Berg)
Die BVV möge beschließen:
Siehe Anlage
Berlin, den 23.11.2010
Einreicher: Bezirksamt
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
x
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
EINSTIMMIG
x
MEHRHEITLICH
JA
einige NEIN
ENTHALTUNGEN
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Drs. VI-1187
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.11.2010
Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Beschlussfassung
für die Bezirksverordnetenversammlung
1. Gegenstand der Vorlage
Grundstücksangelegenheit Sporthalle Eberswalder Straße 10 in 10437 Berlin (Ortsteil
Prenzlauer Berg)
2. Beschlussentwurf
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die öffentliche Sportanlage Sporthalle Eberswalder Straße 10 in 10437 Berlin wird
aufgelöst.
3. Begründung
1. Auf dem landeseigenen Grundstück Eberswalder Straße 10, 10437 Berlin mit einer
Grundstücksfläche von 415 m² befindet sich eine kleine Sporthalle. Das
Sporthallengebäude wurde 1889 in massiver Bauweise errichtet und ca. 1900 um einen
angebauten zweigeschossigen Sozialtrakt erweitert. Das Gebäude weist eine
Bruttogrundfläche (BGF) von ca. 527 m² auf. Die Nutzfläche der Sporthalle beträgt
ca. 311 m².
Die Sporthalle wurde bis zum Jahr 2002 für den Schulsport der Martin-Luther-KingOberschule, Danziger Straße 50, 10435 Berlin und bis zum Jahr 2001 durch
Sportvereine genutzt. Die Schule und die Sportvereine nutzen seit Fertigstellung im
Jahre 2002 die neu errichtete Sporthalle mit dem Anlagennamen „Grundschule am
Kollwitzplatz“, Knaackstraße 67, 10435 Berlin, die eine Nutzfläche von 1.936 m²
aufweist.
Die Sporthalle Eberswalder Straße 10 wird bereits seit 2001 durch die Tanztheater
Cie.toula. limnaios GbR (GbR) zum Betrieb einer Probebühne und als Spielstätte des
Tanztheaters genutzt. Nach einer anfänglichen gemeinsamen Nutzung mit der Schule
und den Sportvereinen wurde die Sporthalle ab 2002 allein der GbR zur Nutzung
überlassen. Der aktuelle Mietvertrag mit der GbR endet im Jahre 2017. Die Mieterin hat
dann ein einmaliges Optionsrecht auf Verlängerung um weitere 5 Jahre. Das
Grundstück wird im Fachvermögen des Amtes für Kultur und Bildung geführt.
Die Mieterin, die Tanzcompany cie.toula.limnaios GbR, ist daran interessiert, die
Sporthalle und eine Teilfläche des Nachbargrundstückes (Flurstück 4213) zu erwerben,
um ihren Standort dauerhaft zu sichern. Das Amt für Kultur und Bildung ist mit der
Veräußerung an die GbR einverstanden. Die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co.
KG (LF) hat bereits Sondierungsgespräche mit der GbR geführt und wird ihr in Kürze
ein Kaufangebot für die Sporthalle (Flurstück 4211) und eine Teilfläche des
Nachbargrundstückes (Flurstück 4213) unterbreiten.
2. § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz regelt, dass Sportanlagen auf landeseigenen
Grundstücken zugunsten anderer Nutzungen nur aufgegeben werden dürfen,
wenn das öffentliche Interesse an einer anderen Nutzung überwiegt und das
Abgeordnetenhaus dem zustimmt.
Die Gegenüberstellung der öffentlichen und privaten Belange ergibt, dass ein
überwiegendes öffentliches Interesse an der Aufgabe der seit 2002 bereits nicht mehr
zu sportlichen Zwecken genutzten Sporthalle zugunsten der kulturellen Nutzung
besteht. Dies beruht auf folgenden Erwägungen:
Die Sporthalle entspricht mit einer Nutzfläche von ca. 311 m² nicht den aktuellen
Standards für öffentliche Sportanlagen. Sie war aufgrund des schlechten
baulichen Zustandes und ihrer Ausstattungsmängel für sportliche Zwecke nur
stark eingeschränkt nutzbar. Aufgrund ihrer Größe ist sie für eine Vielzahl von
Sportarten, u.a. Ballsportarten nicht geeignet.
Vor der Wiederaufnahme einer sportlichen Nutzung der Sporthalle müssten
aufgrund des aktuellen Bauzustandes umfangreiche, nutzungsspezifische
bauliche Maßnahmen unter Beachtung des Denkmalschutzes erfolgen.
Notwendige finanzielle Mittel stehen dafür im Bezirkshaushalt nicht zur
Verfügung.
Das Hinterlandgrundstück besitzt derzeit keine öffentliche Erschließung. Die
Erschließung der Sporthalle (Zufahrt, Zugang, Medienanschlüsse) ist derzeit nur
über das landeseigene Nachbargrundstück Eberswalder Straße 14, 15
(Flurstück 4213 der Flur 219), das durch die BIM GmbH verwaltet wird,
gesichert. Auf die beigefügten Lagepläne wird verwiesen.
Im Falle einer getrennten Veräußerung der Flurstücke 4211 und 4213 ist auf dem
Flurstück 4213 eine Grunddienstbarkeit (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht)
zugunsten des jeweiligen Eigentümers des Flurstückes 4211 zu sichern. Ferner
wäre für die Halle in diesem Fall eine eigenständige Medienversorgung
sicherzustellen.
Seit dem Jahre 2002 wird die Sporthalle bereits nicht mehr für sportliche Zwecke
genutzt. Der Schulsport und der Vereinssport erfolgen seitdem in der neuen
Sporthalle Knaackstraße 67, die mit einer Fläche von 1.936 m² verbesserte und
erweiterte Trainingsmöglichkeiten bietet. Aufgrund des dadurch in quantitativer
und qualitativer Hinsicht verbesserten Versorgungsgrades wird die Sporthalle
Eberswalder Str. 10 nicht mehr benötigt.
Der aktuelle Mitvertrag mit der GbR endet im Jahre 2017 und bei
Inanspruchnahme der Verlängerungsoption erst im Jahre 2022. Bis dahin wäre
eine Nutzung zu sportlichen Zwecken nur nach einvernehmlicher vorzeitiger
Beendigung des Mietvertrages möglich. Der Mieter hat ein großes Interesse am
Erwerb des Grundstückes der Sporthalle, um den Kulturstandort, der sich zu
einer auch international beachteten Produktions- und Spielstätte entwickelt hat,
dauerhaft zu sichern.
Es besteht ein großes öffentliches Interesse am Erhalt und an der räumlichen
und baulichen Qualifizierung der Spiel- und Probenstätte der international
anerkannten Tanzcompany cie.toula limnaios GbR in der Halle. Der Bezirk
Pankow und die Senatskanzlei / kulturelle Angelegenheiten unterstützen den
Grundstückserwerb durch die heutige Mieterin zur langfristigen Sicherung
dieses Kulturstandortes.
3. Die Anhörung nach § 7 Abs. 4 Sportförderungsgesetz erfolgte im schriftlichen
Verfahren. Der Bezirkssportbund Berlin Pankow e.V., der Landessportbund Berlin e. V.
und das Landesschulamt schlossen sich der oben dargestellten Vorgehensweise des
Bezirks an. Der Aufgabe der Sportanlage wurde von allen Beteiligten zugestimmt.
4. Rechtsgrundlage
§ 12 Abs.2 Ziff.10 BezVG
§ 7 Abs. 4 Sportförderungsgesetz
5. Haushaltsmäßige Auswirkungen
Im Fall der Grundstücksveräußerung fließen dem Bezirk Erlöse in nicht bezifferbarer
Höhe zu.
6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
siehe Anlage
8. Kinder- und Familienverträglichkeit
keine
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Lioba Zürn-Kasztantowicz
Bezirksstadträtin für Gesundheit,
Soziales, Schule und Sport
Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Nachhaltigkeitskriterium
keine Auswirkungen
positive Auswirkungen
quantitativ qualitativ
1. Fläche
- Versiegelungsgrad
2. Wasser
- Wasserverbrauch
3. Energie
- Energieverbrauch
- Anteil erneuerbarer Energie
4. Abfall
- Hausmüllaufkommen
- Gewerbeabfallaufkommen
5. Verkehr
- Verringerung des Individualverkehrs
- Anteil verkehrsberuhigter
Zonen
- Busspuren
- Straßenbahnvorrangschaltungen
- Radwege
6. Immissionen
- Schadstoffe
- Lärm
7. Einschränkung von Fauna
und Flora
8. Bildungsangebot
9. Kulturangebot
10. Freizeitangebot
11. Partizipation in Entscheidungsprozessen
12. Arbeitslosenquote
13. Ausbildungsplätze
14. Betriebsansiedlungen
15. wirtschaftl. Diversifizierung
nach Branchen
X
X
negative Auswirkungen
quantitativ
qualitativ
Bemerkungen