Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK 13 SB, Bezirksamt.pdf
Größe
164 kB
Erstellt
17.10.15, 22:17
Aktualisiert
27.01.18, 22:07
Stichworte
Inhalt der Datei
2.23
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
des Bezirksamtes
VI-1224
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
19.01.2011
30.03.2011
13.04.2011
BVV
BVV
BVV/Forts41/VI
BVV/39/VI
BVV/41/VI
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
vertagt
Betreff: Jugendfarm Moritzhof und Kletterfelsen endlich planungsrechtlich
dauerhaft sichern
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 22.03.2011
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VI-1224
22.03.2011
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
Drucksache-Nr.:
in Erledigung der
Drucksache Nr.: VI-1224
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Jugendfarm Moritzhof und Kletterfelsen endlich planungsrechtlich dauerhaft sichern
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 39. Sitzung am 19.01.2011 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VI-1224 –
„Das Bezirksamt wird ersucht, unverzüglich die Bearbeitung des Bebauungsplanes IV-45
wieder aufzunehmen und mit höchster Priorität auf die Festsetzung hinzuarbeiten. Mit dem
Bebauungsplan IV-45 sollen die Jugendfarm Moritzhof und die benachbarten
Freizeiteinrichtungen planungsrechtlich gesichert werden und der Ausschluss einer
verkehrlichen Anbindung eines möglicherweise im benachbarten Bezirk Mitte entstehenden
Wohnquartiers erfolgen, um den ruhigen Wohncharakter der Schwedter Straße als
Anliegerstraße zu erhalten. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass durch die gegebenenfalls von
Weddinger Seite heranrückende Neubebauung Nutzungskonflikte durch die planungsrechtliche
Sicherung im Vorfeld ausgeschlossen werden.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Der Bebauungsplan IV-45 hat die planungsrechtliche Sicherung einer öffentlichen Grünfläche
zwischen Bezirksgrenze und Schwedter Straße sowie Gleimtunnel und Bahngelände zum Ziel.
Durch den Bebauungsplan IV-45 sollen die Jugendfarm Moritzhof und die benachbarten
Freizeiteinrichtungen im Bezirk Pankow planungsrechtlich gesichert werden. Inzwischen
existiert eine öffentlich gewidmete Grünfläche mit Spielplatz, Sport- und Parkanlage auf diesen
Flächen. Die Planungsziele sind bereits realisiert, die Flächen befinden sich im Eigentum des
Landes Berlin, so dass ein bodenrechtliches Erfordernis für die Weiterführung des
Planverfahrens nicht besteht. Aus diesem Grund ruht das Planverfahren seit der Durchführung
der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Jahr 1995.
Der Antrag der Drucksache VI-1224 zielt jedoch darauf ab, dass die Antragsteller befürchten,
dass die geplante heranrückende Bebauung im Bezirk Mitte an die bestehenden Einrichtungen
im Bezirk Pankow Nutzungskonflikte hervorrufen wird und hierdurch die bestehenden
Einrichtungen verdrängt werden könnten.
Nutzungskonflikte zu im Bezirk Pankow bestehenden Einrichtungen, die die Planungen des
Bezirks Mitte hervorrufen, sind in den Planverfahren des „Verursachers“, hier Bezirk Mitte,
planerisch zu bewältigen.
Hierauf hatte der Bezirk Pankow im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung für den
Bebauungsplan 1-64 mit Schreiben vom 16.09.2010 bereits hingewiesen:
„Die sich im nördlichen Teilbereich des bestehenden Mauerparks auf Pankower Seite zwischen
Gleimstraße und Bahngelände befindlichen Spiel-, Sport- und Freizeitnutzungen
(Kinderbauernhof, Kletterfelsen, öffentlicher Spielplatz) stellen eine Lärmquelle dar, deren
Erheblichkeit für die Anlage einer zukünftigen Wohnbebauung beachtet werden muss. Diese
vorhandenen Nutzungen müssen kompatibel mit der geplanten Nutzung sein. Ihre Existenz und
Benutzbarkeit darf nicht in Frage gestellt oder eingeschränkt werden.“
Mit dem Bebauungsplanverfahren IV-45 können Konflikte, die sich nicht aus seinen
Planungszielen ergeben, nicht bewältigt werden. Dies muss Inhalt der Abwägung des
Bebauungsplans sein, dessen Ziele die befürchteten Nutzungskonflikte verursachen, also des
B-Planes 1-64. Hier gilt für die Abwägung im Rahmen des Bebauungsplans I-64 das
Rücksichtnahmegebot der heranrückenden Nutzung gegenüber der auf Pankower Gebiet
bestehenden Nutzungen im Mauerpark.
Eine verkehrliche Anbindung über die Flächen des Geltungsbereichs des B-Planes IV-45 ist
seitens des Bezirks Mitte nicht geplant. Hierzu hatte das Bezirksamt Mitte in der Begründung
des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan 1-64 vom 04.05.2010 (Vorlage zur
Kenntnisnahme Drs.-Nr. 1682/III) dargelegt, dass für das geplante Wohngebiet nördlich der
Gleimstraße verschiedene Varianten der Erschließung untersucht werden.
Im Rahmen der Auswertung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum
Bebauungsplan I-64 (Vorlage zur Kenntnisnahme Drs.-Nr. 1988/III) ist Folgendes ausgeführt:
„Die Anlage einer Straßenverbindung in Verlängerung der Kopenhagener Straße ist aufgrund
der sich daraus ergebenden Eingriffe in den vorhandenen Mauerpark nicht Gegenstand der
Planung. Eine Erschließungsmöglichkeit über die Schwedter Straße mit Einmündung nördlich
des Kletterfelsens wird nach wie vor in Erschließungsbetrachtungen mit einbezogen, auch wenn
die derzeitigen Beschlusslagen des Bezirks Pankow dem entgegenstehen. Die
Entscheidungskompetenz liegt allerdings eindeutig im Bezirksamt Pankow.“
Der Bezirk Mitte ist sich also der Tatsache bewusst, dass die Planungshoheit über verkehrliche
Anbindungen im Bezirksgebiet von Pankow bei den bezirklichen Gremien des Bezirks Pankow
liegt. Variantenuntersuchungen können im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens I-64
durchgeführt werden und dienen dem Abwägungsprozess. In das Planverfahren I-64 des
Bezirks Mitte wird sich das Bezirksamt Pankow auch weiterhin einbringen.
Die Ziele des Bebauungsplans IV-45 sind inzwischen realisiert. Es existiert eine öffentlich
gewidmete Grünfläche mit Spielplatz, Sport- und Parkanlage auf diesen Flächen. Damit ist die
Errichtung einer öffentlichen Verkehrsfläche ohne ein förmliches Verfahren, das der
Zustimmung der bezirklichen Gremien bedarf, ausgeschlossen.
Die Auswahl der Straßen, die die künftigen Bewohner der neu geplanten Wohnquartiere im
Bezirk Mitte für ihre Fahrten benutzen, kann durch einen Bebauungsplan nicht gesteuert
werden. Hier spielt eher die zulässige Fahrgeschwindigkeit und die Ausstattung/Durchlässigkeit
der Straßen eine Rolle.
Darüber hinaus wurden auf den Flächen Kompensationsmaßnahmen im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens der Deutschen Bahn für die Schnellbahnverbindung HannoverBerlin PFA 3 durchgeführt.
Das Bebauungsplanverfahren hat aus oben genannten Gründen weiterhin keine hohe Priorität,
da die angesprochenen Befürchtungen durch verbindliche Bauleitplanung im Bezirk Pankow
nicht gelöst werden können. Es wird zu gegebener Zeit, soweit es die Prioritätensetzung und
die personelle Auslastung zulassen, bis zur Festsetzung fortgesetzt werden.
Wir bitten, die Drucksache hiermit als erledigt anzusehen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Dr. Michail Nelken
Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft und
Stadtentwicklung