Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK 15 Bennungsabsicht, BA, 39. BVV am 19.01.2011.pdf
Größe
114 kB
Erstellt
17.10.15, 22:18
Aktualisiert
28.01.18, 00:13
Stichworte
Inhalt der Datei
2.24
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
des Bezirksamtes
VI-1213
Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur
Kenntnisnahme § 15 BezVG,
Ursprungsinitiator: Bezirksamt
Beratungsfolge:
19.01.2011
BVV
BVV/39/VI
Betreff: Benennungsabsicht für einen privaten Erschließungsweg im Ortsteil
Französisch Buchholz in "Karlshöhe"
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 07.01.2011
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VI-1213
Bezirksamt Pankow von Berlin
.01.2011
An die
Bezirksverordnetenversammlung
Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Benennungsabsicht für einen privaten Erschließungsweg im Ortsteil Französisch
Buchholz in „Karlshöhe“
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am
folgenden Beschluss gefasst:
Es ist beabsichtigt im Ortsteil Französisch Buchholz den privaten Erschließungsweg
zwischen dem Schillingweg und der Schönerlinder Straße/Triftstraße in „Karlshöhe“ zu
benennen.
Begründung:
Die Benennung des Privatweges soll auf Antrag der Eigentümer des Weges erfolgen.
Dieser Weg hat als Weg einer ehemaligen Kleingartenanlage bisher keinen eigenen
Namen.
Daher werden die südlich an diesen Weg angrenzenden Grundstücke über die Triftstr.
51 + Parzellennummer nummeriert, die nördlich an diesen Weg angrenzenden
Grundstücke werden über die Schönerlinder Str. 8 + Parzellennummer nummeriert.
Das bedeutete bisher, dass die Grundstücke zwar durch einen gemeinsamen Weg
erschlossen werden, adressatentechnisch/postalisch jedoch zu verschiedenen Straßen
gehören und damit keine ausreichende Orientierungsmöglichkeit geboten ist.
Dies führte seit Jahren zu erheblichen Beeinträchtigungen in Bezug auf
Rettungseinsätze der Polizei und Feuerwehr und der Zustellung von Waren etc.
In Navigationssystemen bzw. Suchdiensten im Internet sind die bisherigen Adressen
nicht eindeutig einzugeben und damit nicht aufzufinden.
Um eine eindeutige Orientierung im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner
Straßengesetz (BerlStrG) sicherzustellen, ist eine einheitliche Benennung des Weges
notwendig. In diesem Zusammenhang erhalten alle Grundstücke neue
Grundstücksnummern.
Der Name „Karlshöhe“ hat einen direkten Bezug zu dieser Siedlungsanlage. Die Anlage
südlich des Weges trug früher den Namen KGA „Karlshöhe“, benannt nach einem
Voreigentümer aus dem 17. Jahrhundert - Karl Rathenow -, dem das Gebiet gehörte.
Der Volksmund sprach damals von „Karl seiner Höhe“. Daraus entstand der Name
„Karlshöhe“.
Eine Abfrage bei den übrigen Tiefbauämtern und beim Amt für Statistik BerlinBrandenburg hat ergeben, dass keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie
gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen nicht vorhanden sind.
Die Lage des Weges ist auf dem beiliegenden Lageplan erkennbar. Das
Benennungsverfahren wird entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz
durchgeführt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Anlage - Lageplan
Jens-Holger Kirchner
Bezirksstadtrat
für Öffentliche Ordnung