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VzK 15 Bennungsabsicht, BA, 39. BVV am 19.01.2011.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK 15 Bennungsabsicht, BA, 39. BVV am 19.01.2011.pdf
Größe
114 kB
Erstellt
17.10.15, 22:18
Aktualisiert
28.01.18, 00:13

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Inhalt der Datei

2.24 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG des Bezirksamtes VI-1213 Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG, Ursprungsinitiator: Bezirksamt Beratungsfolge: 19.01.2011 BVV BVV/39/VI Betreff: Benennungsabsicht für einen privaten Erschließungsweg im Ortsteil Französisch Buchholz in "Karlshöhe" Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 07.01.2011 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VI-1213 Bezirksamt Pankow von Berlin .01.2011 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Benennungsabsicht für einen privaten Erschließungsweg im Ortsteil Französisch Buchholz in „Karlshöhe“ Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: Es ist beabsichtigt im Ortsteil Französisch Buchholz den privaten Erschließungsweg zwischen dem Schillingweg und der Schönerlinder Straße/Triftstraße in „Karlshöhe“ zu benennen. Begründung: Die Benennung des Privatweges soll auf Antrag der Eigentümer des Weges erfolgen. Dieser Weg hat als Weg einer ehemaligen Kleingartenanlage bisher keinen eigenen Namen. Daher werden die südlich an diesen Weg angrenzenden Grundstücke über die Triftstr. 51 + Parzellennummer nummeriert, die nördlich an diesen Weg angrenzenden Grundstücke werden über die Schönerlinder Str. 8 + Parzellennummer nummeriert. Das bedeutete bisher, dass die Grundstücke zwar durch einen gemeinsamen Weg erschlossen werden, adressatentechnisch/postalisch jedoch zu verschiedenen Straßen gehören und damit keine ausreichende Orientierungsmöglichkeit geboten ist. Dies führte seit Jahren zu erheblichen Beeinträchtigungen in Bezug auf Rettungseinsätze der Polizei und Feuerwehr und der Zustellung von Waren etc. In Navigationssystemen bzw. Suchdiensten im Internet sind die bisherigen Adressen nicht eindeutig einzugeben und damit nicht aufzufinden. Um eine eindeutige Orientierung im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) sicherzustellen, ist eine einheitliche Benennung des Weges notwendig. In diesem Zusammenhang erhalten alle Grundstücke neue Grundstücksnummern. Der Name „Karlshöhe“ hat einen direkten Bezug zu dieser Siedlungsanlage. Die Anlage südlich des Weges trug früher den Namen KGA „Karlshöhe“, benannt nach einem Voreigentümer aus dem 17. Jahrhundert - Karl Rathenow -, dem das Gebiet gehörte. Der Volksmund sprach damals von „Karl seiner Höhe“. Daraus entstand der Name „Karlshöhe“. Eine Abfrage bei den übrigen Tiefbauämtern und beim Amt für Statistik BerlinBrandenburg hat ergeben, dass keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen nicht vorhanden sind. Die Lage des Weges ist auf dem beiliegenden Lageplan erkennbar. Das Benennungsverfahren wird entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz durchgeführt. Haushaltsmäßige Auswirkungen Keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Anlage - Lageplan Jens-Holger Kirchner Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung