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Vorlage zur Beschlussfassung BA, Verordnung zur Aufhebung der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuchs für das Gebiet "Grüne Stadt" im Bezirk Pankow von Berlin, .pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Vorlage zur Beschlussfassung BA, Verordnung zur Aufhebung der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuchs für das Gebiet "Grüne Stadt" im Bezirk Pankow von Berlin, .pdf
Größe
184 kB
Erstellt
17.10.15, 22:18
Aktualisiert
28.01.18, 00:13

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Inhalt der Datei

1.11 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Beschlussfassung Bezirksamt VI-1240 Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur Beschlussfassung, Ursprungsinitiator: Bezirksamt Beratungsfolge: 02.03.2011 BVV BVV/40/VI Betreff: Verordnung zur Aufhebung der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuchs für das Gebiet "Grüne Stadt" im Bezirk Pankow von Berlin, Ortsteil Prenzlauer Berg vom 13. November 2007 Die BVV möge beschließen: Siehe Anlage Berlin, den 11.02.2011 Einreicher: Bezirksamt Begründung siehe Rückseite Ergebnis: x beschlossen beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Abstimmungsverhalten: x EINSTIMMIG MEHRHEITLICH JA NEIN ENTHALTUNGEN federführend überwiesen in den Ausschuss für zusätzlich in den Ausschuss für und in den Ausschuss für 2 Drs. VI-1240 Bezirksamt Pankow von Berlin .2011 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung 1. Gegenstand der Vorlage Verordnung zur Aufhebung der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuchs für das Gebiet „Grüne Stadt“ im Bezirk Pankow von Berlin, Ortsteil Prenzlauer Berg vom 13. November 2007 2. Beschlussentwurf Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Erlass der Verordnung zur Aufhebung der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuchs für das Gebiet „Grüne Stadt“ im Bezirk Pankow von Berlin, Ortsteil Prenzlauer Berg vom 13. November 2007 wird beschlossen. 3. Begründung Auf Initiative der BVV Pankow hat das Bezirksamt die „Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuchs für das Gebiet „Grüne Stadt“ im Bezirk Pankow von Berlin, Ortsteil Prenzlauer Berg“ vom 13. November 2007 erlassen. Die Verordnung trat am 2. Dezember 2007 in Kraft. Die baulichen sowie die sozialplanerischen Maßnahmen sind in 2009 abgeschlossen worden (siehe Anlage 2), so dass die Voraussetzung für eine weitere Anwendung der Verordnung entfallen ist. Die Rechtsverordnung ist somit aufzuheben. 4. Rechtsgrundlagen Beschluss VI-0278/2007 vom 13.11.2007 des Bezirksamts Pankow von Berlin über die Festsetzung einer Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB Ergebnis: x beschlossen beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Abstimmungsverhalten: x EINSTIMMIG MEHRHEITLICH JA NEIN ENTHALTUNGEN federführend überwiesen in den Ausschuss für zusätzlich in den Ausschuss für und in den Ausschuss für 3 § 172 Baugesetzbuch (BauGB) § 30 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) § 12 Abs. 2 Nr. 4, § 36 Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) 5. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine 6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine 7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine 8. Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Christine Keil stellv. Bezirksbürgermeisterin Dr. Michail Nelken Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung Anlage 1: Entwurf der RVO mit Flurkarte zum Geltungsbereich Anlage 2: Bericht der Mieterberatung über Sozialplanverfahren Ergebnis: x beschlossen beschlossen mit Änderung abgelehnt zurückgezogen Abstimmungsverhalten: x EINSTIMMIG MEHRHEITLICH JA NEIN ENTHALTUNGEN federführend überwiesen in den Ausschuss für zusätzlich in den Ausschuss für und in den Ausschuss für 4 Anlage 1 - Entwurf Verordnung zur Aufhebung der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuchs für das Gebiet „Grüne Stadt“ im Bezirk Pankow von Berlin, Ortsteil Prenzlauer Berg vom 13. November 2007 Vom..................... Auf Grund des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), in Verbindung mit § 30 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692), wird verordnet: §1 Aufhebung der Rechtsverordnung Die Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuchs für das Gebiet „Grüne Stadt“ im Bezirk Pankow von Berlin, Ortsteil Prenzlauer Berg vom 13. November 2007 (GVBl 2007, S. 587), welches begrenzt wird durch die Greifswalder Straße, Anton-SaefkowStraße, Kniprodestraße und John-Schehr-Straße, wird aufgehoben. §2 Darstellung in der Karte In der dieser Verordnung beigefügten Karte sind die Grenzen des in § 1 bezeichneten Gebietes dargestellt, für das die Verordnung aufgehoben wird. Die Karte ist Bestandteil dieser Verordnung. Im Zweifel entscheidet die textlich umschriebene Grenzziehung gemäß § 1 und nicht die Darstellung in der Karte darüber ob eine Fläche zu dem in § 1 bezeichneten Gebiet gehört. §3 Verletzung von Vorschriften (1) Wer die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung überprüfen lassen will, muss 1. eine Verletzung der im Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs enthaltenen Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb von zwei Jahren oder 2. Mängel der Abwägung innerhalb eines Jahres seit der Verkündung dieser Verordnung schriftlich gegenüber dem Bezirksamt Pankow von Berlin geltend machen; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. 5 Nach § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuchs und § 32 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften sowie des Abwägungsgebots nach Ablauf der in Satz 1 genannten Fristen unbeachtlich. (2) Die Beschränkung des Absatzes 1 gilt nicht, wenn die für die Verkündung dieser Verordnung geltenden Vorschriften verletzt worden sind. §4 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. Berlin, den Bezirksamt Pankow von Berlin Matthias Köhne Bezirksbürgermeister Dr. Michail Nelken Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung