Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Vorlage zur Beschlussfassung BA, Verordnung zur Aufhebung der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuchs für das Gebiet "Grüne Stadt" im Bezirk Pankow von Berlin, .pdf
Größe
184 kB
Erstellt
17.10.15, 22:18
Aktualisiert
28.01.18, 00:13
Stichworte
Inhalt der Datei
1.11
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Beschlussfassung
Bezirksamt
VI-1240
Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur
Beschlussfassung,
Ursprungsinitiator: Bezirksamt
Beratungsfolge:
02.03.2011
BVV
BVV/40/VI
Betreff: Verordnung zur Aufhebung der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs.
1 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuchs für das Gebiet "Grüne Stadt" im Bezirk
Pankow von Berlin, Ortsteil Prenzlauer Berg vom 13. November 2007
Die BVV möge beschließen:
Siehe Anlage
Berlin, den 11.02.2011
Einreicher: Bezirksamt
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
x
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
x
EINSTIMMIG
MEHRHEITLICH
JA
NEIN
ENTHALTUNGEN
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
2
Drs. VI-1240
Bezirksamt Pankow von Berlin
.2011
An die
Bezirksverordnetenversammlung
Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Beschlussfassung
für die Bezirksverordnetenversammlung
1. Gegenstand der Vorlage
Verordnung zur Aufhebung der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
des Baugesetzbuchs für das Gebiet „Grüne Stadt“ im Bezirk Pankow von Berlin, Ortsteil
Prenzlauer Berg vom 13. November 2007
2. Beschlussentwurf
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Erlass der Verordnung zur Aufhebung der Erhaltungsverordnung gemäß § 172
Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuchs für das Gebiet „Grüne Stadt“ im Bezirk
Pankow von Berlin, Ortsteil Prenzlauer Berg vom 13. November 2007 wird beschlossen.
3. Begründung
Auf Initiative der BVV Pankow hat das Bezirksamt die „Erhaltungsverordnung gemäß
§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuchs für das Gebiet „Grüne Stadt“ im Bezirk
Pankow von Berlin, Ortsteil Prenzlauer Berg“ vom 13. November 2007 erlassen. Die
Verordnung trat am 2. Dezember 2007 in Kraft. Die baulichen sowie die
sozialplanerischen Maßnahmen sind in 2009 abgeschlossen worden (siehe Anlage 2),
so dass die Voraussetzung für eine weitere Anwendung der Verordnung entfallen ist.
Die Rechtsverordnung ist somit aufzuheben.
4. Rechtsgrundlagen
Beschluss VI-0278/2007 vom 13.11.2007 des Bezirksamts Pankow von Berlin über die
Festsetzung einer Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB
Ergebnis:
x
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
x
EINSTIMMIG
MEHRHEITLICH
JA
NEIN
ENTHALTUNGEN
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
3
§ 172 Baugesetzbuch (BauGB)
§ 30 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)
§ 12 Abs. 2 Nr. 4, § 36 Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz
(BezVG)
5. Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
8. Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Christine Keil
stellv. Bezirksbürgermeisterin
Dr. Michail Nelken
Bezirksstadtrat für Kultur,
Wirtschaft und Stadtentwicklung
Anlage 1: Entwurf der RVO mit Flurkarte zum Geltungsbereich
Anlage 2: Bericht der Mieterberatung über Sozialplanverfahren
Ergebnis:
x
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
x
EINSTIMMIG
MEHRHEITLICH
JA
NEIN
ENTHALTUNGEN
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
4
Anlage 1
- Entwurf Verordnung zur Aufhebung der Erhaltungsverordnung
gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuchs
für das Gebiet „Grüne Stadt“
im Bezirk Pankow von Berlin, Ortsteil Prenzlauer Berg vom 13. November 2007
Vom.....................
Auf Grund des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23.
September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom
31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), in Verbindung mit § 30 des Gesetzes zur Ausführung
des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692), wird verordnet:
§1
Aufhebung der Rechtsverordnung
Die Erhaltungsverordnung
gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuchs für das Gebiet „Grüne Stadt“ im
Bezirk Pankow von Berlin, Ortsteil Prenzlauer Berg vom 13. November 2007 (GVBl
2007, S. 587), welches begrenzt wird durch die Greifswalder Straße, Anton-SaefkowStraße, Kniprodestraße und John-Schehr-Straße,
wird aufgehoben.
§2
Darstellung in der Karte
In der dieser Verordnung beigefügten Karte sind die Grenzen des in § 1 bezeichneten
Gebietes dargestellt, für das die Verordnung aufgehoben wird. Die Karte ist Bestandteil
dieser Verordnung. Im Zweifel entscheidet die textlich umschriebene Grenzziehung
gemäß § 1 und nicht die Darstellung in der Karte darüber ob eine Fläche zu dem in § 1
bezeichneten Gebiet gehört.
§3
Verletzung von Vorschriften
(1) Wer die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung überprüfen lassen will, muss
1. eine Verletzung der im Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs
enthaltenen Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb von zwei Jahren oder
2. Mängel der Abwägung innerhalb eines Jahres seit der Verkündung dieser
Verordnung schriftlich gegenüber dem Bezirksamt Pankow von Berlin geltend
machen; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll,
ist darzulegen.
5
Nach § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuchs und § 32 Abs. 2 des Gesetzes zur
Ausführung des Baugesetzbuchs ist die Verletzung von Verfahrens- und
Formvorschriften sowie des Abwägungsgebots nach Ablauf der in Satz 1
genannten Fristen unbeachtlich.
(2) Die Beschränkung des Absatzes 1 gilt nicht, wenn die für die Verkündung dieser
Verordnung geltenden Vorschriften verletzt worden sind.
§4
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz und Verordnungsblatt
für Berlin in Kraft.
Berlin, den
Bezirksamt Pankow von Berlin
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Dr. Michail Nelken
Bezirksstadtrat für
Kultur, Wirtschaft
und Stadtentwicklung