Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Vorlage zur Beschlussfassung BA, Gründung einer Grundschule im OT Pankow, 40. BVV am 02.03.11.pdf
Größe
142 kB
Erstellt
17.10.15, 22:18
Aktualisiert
28.01.18, 00:30
Stichworte
Inhalt der Datei
1.14
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Beschlussfassung
Bezirksamt
VI-1248
Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur
Beschlussfassung,
Ursprungsinitiator: Bezirksamt
Beratungsfolge:
02.03.2011
BVV
BVV/40/VI
Betreff: Gründung einer Grundschule im Ortsteil Pankow am Standort
Mendelstraße 54 in 13156 Berlin
Die BVV möge beschließen:
Siehe Anlage
Berlin, den 17.02.2011
Einreicher: Bezirksamt
Begründung siehe Rückseite
Ergebnis:
x
beschlossen
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
zurückgezogen
Abstimmungsverhalten:
x
EINSTIMMIG
MEHRHEITLICH
JA
NEIN
ENTHALTUNGEN
federführend
überwiesen in den Ausschuss für
zusätzlich in den Ausschuss für
und in den Ausschuss für
Drs. VI-1248
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.02.2011
Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Beschlussfassung
für die Bezirksverordnetenversammlung
1. Gegenstand der Vorlage
Gründung einer Grundschule im Ortsteil Pankow am Standort Mendelstraße 54 in
13156 Berlin
2. Beschlussentwurf
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Bezirk gründet zum 01.08.2011 im Ortsteil Pankow am Standort Mendelstraße 54 in
13156 Berlin eine Grundschule.
3. Begründung
a) Darstellung der Beschlusslage und Entwicklung der Schülerzahlen
Das Bezirksamt hat der BVV in ihrer Fortsetzungssitzung am 15.04.2008 die
Schulentwicklungsplanung 2008 – Fortschreibung SEP 2008 (Drs.-Nr. VI-0391) zur
Kenntnis gegeben. Gleichzeitig verständigte sich das Bezirksamt auf eine jährliche
Überprüfung und Anpassung der Planungsunterlagen. Zuletzt hat sich das Bezirksamt
in seiner Sitzung am 19.10.2010 mit dem SEP - Versorgung mit Grundschulplätzen ab
Schuljahr 2011/12 in Ergänzung der Schulentwickungsplanung 2008 im Bezirk Pankow,
Fortschreibung Grundschulen beschäftigt.
Aufgrund des überdurchschnittlichen Anstiegs der Kinder- und Schülerzahlen im Bezirk
Pankow war eine Anpassung des SEP 2008 hinsichtlich der Versorgung mit
Grundschulplätzen ab dem Schuljahr 2011/12 erforderlich.
Der aktualisierte SEP prognostiziert für die Schulregion 8 (Niederschönhausen,
Rosenthal, Wilhelmsruh) bis zum Schuljahr 2015/16 einen Fehlbedarf von 3,0 Zügen.
Bereits zum kommenden Schuljahr (2011/12) ist mit einem Fehlbedarf von 0,6 Zügen
zu rechnen.
Aus der beigefügten Anlage wird die Entwicklung der Schülerzahlen in der Region 8
ersichtlich.
Die Gewährleistung eines in der bezirklichen Zuständigkeit liegenden geordneten
Unterrichtsbetriebes, die Durchsetzung der Schulpflicht und die für Grundschülerinnen
und Grundschüler zu schaffenden wohnortnahen Beschulungsmöglichkeiten setzen die
zeitnahe Einrichtung zusätzlicher Schulplätze in dieser Schulregion voraus.
b) Organisation des Grundschulbetriebes
Der Bezirk kompensiert den Fehlbedarf zum Schuljahr 2011/2012 durch die Einrichtung
einer einzügigen Grundschule in räumlicher, personeller und organisatorischer
Kooperation mit der Schule an der Strauchwiese - Grundschule mit dem
sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Sprache - Lindenberger Str.12 in 13156
Berlin.
Beide Schulen (sowohl die neue Grundschule als auch die bereits existierende
Grundschule mit sonderpädagogischem Förderbedarf) werden perspektivisch
standortmäßig im Schulgebäude Mendelstraße 54 verortet. Dieses Schulgebäude
wurde bis zum 31.07.2006 von der Oberschule am Schlosspark genutzt und diente
nach Aufhebung der Oberschule bis zu den im Jahre 2009 begonnenen
Sanierungsmaßnahmen als Auslagerungsobjekt für andere Schulen der Umgebung. Im
Zuge der Vollendung der Baumaßnahmen bis spätestens 01.08.2011 werden die
räumlichen Voraussetzungen gegeben sein, beide Schulen an diesem Standort
unterzubringen.
Die Schule an der Strauchwiese - Grundschule mit dem sonderpädagogischen
Förderschwerpunkt Sprache – muss ihren Standort Lindenberger Str.12 in 13156 Berlin
verlassen, da das Gebäude für die Unterbringung der Integrierten Sekundarschule 03 K
03 benötigt wird. Die 03 K 03 ist zur Zeit in einem für eine vierzügige Schule
ungeeigneten Gebäude in der Buchholzer Straße 3 in 13156 Berlin untergebracht.
c) Beteiligungen
Die Anhörung des Bezirksschulbeirats nach § 111 Abs. 3 Ziffer 2 Schulgesetz erfolgte
am 24.01.2011.
Der Ausschuss für Schule und Sport wurde am 14.12.2010 informiert.
Die Entscheidung bedarf der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde.
4. Rechtsgrundlage
§§ 17, 38 Abs. 3, 109 Abs. 3 , 111 Abs. 3 Nr. 2 SchulG
§ 12 Abs. 2 Ziffer 10, 36 Abs. 2b, Abs. 3 BezVG
5. Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Das nichtpädagogische Personal der bereits existierenden Schule an der Strauchwiese
- Grundschule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Sprache betreut im
Rahmen der Kooperation auch die neue Grundschule.
6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
8. Kinder- und Familienverträglichkeit
Die Gründung der Grundschule dient der Anpassung der Bedarfs- an die
Nachfragesituation und somit dem Erhalt der Kinder- und Familienverträglichkeit. Sie ist
notwendig, um auch in Zukunft die Attraktivität des Bezirkes mit seiner einzigartigen
Lebensqualität für die jüngere Generation zu bewahren.
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Lioba Zürn-Kasztantowicz
Bezirksstadträtin für
Gesundheit, Soziales, Schule und Sport