Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Große Anfrage CDU-Fraktion, 41 Tagung am 30.03.2011.pdf
Größe
116 kB
Erstellt
17.10.15, 22:19
Aktualisiert
28.01.18, 00:30
Stichworte
Inhalt der Datei
1.11
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
VI-1255
Große Anfrage
Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
02.03.2011
30.03.2011
BVV
BVV
BVV/40/VI
BVV/41/VI
vertagt
Betreff: Bauvorhaben Mittelstraße 2 -3
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Wir fragen das Bezirksamt:
1. Gemeinsam mit der Architektenkammer Berlin hat ein genossenschaftlich organisierter Bauherr für
das Grundstück in der Mittelstraße 2/3 in Rosenthal einen Realisierungswettbewerb für die
Zielgruppe „Genossenschaftswohnungen für junge Familien ausgelobt. Die Architektenkammer Berlin
sowie der Bauherr haben dem Bezirksamt Pankow eine Beteiligung an dem Wettbewerb angeboten.
Ich frage vor diesem Hintergrund das Bezirksamt, aus welchen Gründen wurde:
a) die Bezirksverordnetenversammlung über das Wettbewerbsverfahren weder im Vorfeld noch im
Nachhinein informiert?
b) das Angebot der Architektenkammer Berlin und des Bauträgers zur Teilnahme des Bezirkes an
dem Wettbewerb nicht angenommen?
2. Trifft es zu, dass für das Grundstück Mittelstraße 2/3 in Rosenthal im Juli 2010 zur Realisierung des
Wettbewerbsergebnisses einen Antrag auf Bauvorbescheid nach § 74 BauOBln gestellt wurde?
a) Was sind die Gründe dafür, dass der Bauvorbescheid erst am 18.01.2011 (sieben Monate nach
Antragsstellung) beantwortet wurde, nachdem der Bauherr Untätigkeitsklage vor dem
Verwaltungsgericht erhoben hatte?
b) Wurde der Antragsteller über die zeitliche Verzögerung bei der Bescheidung informiert? Wenn ja
wann und wie?
c) Entspricht es der gängigen Praxis im Bezirksamt, dass Anträge auf Bauvorbescheide
grundsätzlich nur nach Untätigkeitsklagen beantwortet werden?
d) Wie viele Untätigkeitsklagen zur Erlangung von Baugenehmigungen/ Bauvorbescheiden wurden
seit dem 01.01.2009 erhoben?
3. Der erst am 18.01.2011 nach erhobener Untätigkeitsklage der Genossenschaft ergangene
Vorbescheid Nr. 2010/4492 lässt die Realisierung des Wettbewerbsergebnisses nur mit erheblichen
Planungsänderungen zu. Hätte das Bezirksamt Pankow von Berlin in einer von der Ausloberin
angebotenen Beteiligung an dem Wettbewerbsverfahren die Möglichkeit, ein zwischen Bezirk und
Bauherr nahezu abgestimmtes städtebauliches Wettbewerbsergebnis zur Bebauung von
Grundstücken erzielen zu können und damit die Bearbeitung des Antrages auf Bauvorbescheid
vereinfachen und beschleunigen können? Wenn ja, warum hat sich das Bezirksamt nicht beteiligt?
Wenn nein, weshalb nicht?
4. Das von der Architektenkammer Berlin begleitete Wettbewerbsverfahren ist mit einem städtebaulich
kundigen Preisgericht besetzt. Nach der Auffassung des Preisgerichtes ist die Realisierung des
Vorhabens zulässig. Wie rechtssicher ist die in dem Vorbescheid vom 18.01.2011 vertretene
gegensätzliche Auffassung des Bezirksamtes wonach die Realisierung nur mit erheblichen
Einschränkungen/Änderungen zulässig ist? Welche Änderungen hält das Bezirksamt für erforderlich
und weshalb?
5. Wie schätzt das Bezirksamt Pankow den Imageschaden für die Wettbewerbskultur der
Architektenkammer
Berlin
ein,
wenn
Genehmigungen
auf
einen
Bauvorbescheid/Baugenehmigungen, die Ergebnis eines Wettbewerbes sind zu dem der Bezirk
eingeladen war nur sehr zögerlich oder gar nicht bearbeitet werden?
6. Wie schätzt das Bezirksamt - für den Fall, dass die in dem Vorbescheid vom 18.01.2011 vertretene
Rechtsauffassung des Bezirksamtes der nur eingeschränkt zulässigen Realisierung des
Bauvorhabens vor dem Verwaltungsgericht keinen Bestand hat - ein, dass:
a) dem Bezirksamt Pankow hierdurch ein finanzieller Schaden (z.B. Schadenersatz wegen eines
Finanzierungsschaden, gestiegener Baukosten, Kosten der Rechtsverfolgung etc.) entstehen
kann,
b) dem Bezirksamt Pankow ein Imageschaden entstehen kann/ entstanden ist?
7. Zweck von Wohnungsgenossenschaften ist nach dem Genossenschaftsgesetz (§ 1 GenG) und den
Satzungen der Genossenschaften „die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere
und sozial verantwortbare Wohnraumversorgung“. Sie zeigen ihre Vorzüge nicht nur durch
Mietsicherheiten, Mitbestimmung und Dauernutzungsrechten sondern auch durch stabile
Nachbarschaften und Übernahme von sozialer Verantwortung. Wie beurteilt das Bezirksamt, unter
Berücksichtigung eines zu verzeichnenden steigenden Mietniveaus sowie einer Verdrängungsgefahr
einkommensschwächerer
Bevölkerungssichten,
das
Vorhaben
einer
Genossenschaft
„Genossenschaftswohnungen für junge Familien“ in Pankow errichten zu wollen?
8. Wie schätzt das Bezirksamt den derzeitigen Bedarf an sicheren und bezahlbaren familiengerechten
Wohnungen in Pankow ein?
9. Warum wurden im Vorfeld zu der seit nunmehr über sieben Monate vorliegenden Bauvoranfrage alle
Versuche, durch ein gemeinsames Gespräch unter Beteiligung des Architekten und des
Bezirksamtes zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen, durch das Bezirksamt torpediert? Wäre
hierdurch die durch die Genossenschaft erhobene Untätigkeitsklage vermeidbar gewesen?
Berlin, den 22.02.2011
Einreicher: Fraktion der CDU
Johannes Kraft, Fraktionsvorsitzender, und die übrigen Mitglieder der CDU-Fraktion
Beantwortung durch:
BzBm
FPU
BzStR
KultWiStadt
x
BzStR
Ord
BzStR
GesSozSchul
BzStR
BüWo
BzStR
JugImm