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VzK 15 BA, Benennungsabsicht "An den Eldenaer Höfen", 40. BVV am 02.03.11.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK 15 BA, Benennungsabsicht "An den Eldenaer Höfen", 40. BVV am 02.03.11.pdf
Größe
113 kB
Erstellt
17.10.15, 22:20
Aktualisiert
28.01.18, 00:49

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Inhalt der Datei

2.28 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG des Bezirksamtes VI-1231 Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG, Ursprungsinitiator: Bezirksamt Beratungsfolge: 02.03.2011 BVV BVV/40/VI Betreff: Benennungsabsicht für eine Privatstraße im Ortsteil Prenzlauer Berg in "An den Eldenaer Höfen" Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 07.02.2011 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VI-1231 Bezirksamt Pankow von Berlin 2011 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Benennungsabsicht für eine Privatstraße im Ortsteil Prenzlauer Berg in „An den Eldenaer Höfen“ Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: Es ist beabsichtigt eine Privatstraße an den Straßen August-Lindemann-Straße, Zum Langen Jammer und der Eldenaer Straße in 10247 Berlin, Ortsteil Prenzlauer Berg in „An den Eldenaer Höfen“ zu benennen. Die Lage des Weges ist auf dem beiliegenden Lageplan erkennbar. Begründung: Die Benennung der Privatstraße an den Straßen August-Lindemann-Straße, Zum Langen Jammer und der Eldenaer Straße in 10247 Berlin, Ortsteil Prenzlauer Berg soll auf Antrag und auf Kosten der Eigentümerin des Baufelds, der cds Wohnbau Berlin GmbH, erfolgen. Die cds Wohnbau Berlin GmbH errichtet auf dem Baufeld 28 Reihenhäuser. Diese Häuser sollen durch 4 Planstraßen erschlossen werden. Die Planstraße 1 ist der Hauptweg des Baufeldes. Von ihm zweigen die übrigen Planstraßen 2 – 4 ab, so dass ein gemeinsamer Name möglich ist. Für eine eindeutige und ausreichende Orientierung in der Örtlichkeit ist es i. S. des § 5 Abs. 1 Satz 2 des Berliner Straßengesetzes notwendig, die Planstraßen 1 – 4 eigenständig und unabhängig von den angrenzenden Straßen (August-LindemannStraße, Zum Langen Jammer und Eldenaer Straße) zu benennen. Die neu zu bildenden Grundstücke sollen über die neuen Planstraßen nummeriert werden. Die Benennung wird von der Antragstellerin wie folgt begründet: „Das zu bebauende Gelände grenzt an die Eldenaer Straße. Derzeit befinden sich darauf noch die alten Viehhöfe. Diese werden, bis auf die historischen Giebel, zurückgebaut. Die Giebel bleiben erhalten, werden saniert und in die Neubauten integriert. Sie sind nach der Neu-Bebauung von der Straße aus sichtbar. Mit dem Straßennamen „An den Eldenaer Höfen“ soll sowohl auf das Historische (die alten Viehhöfe) als auch auf das Vorhandene (die Eldenaer Straße) Bezug genommen werden und eine Verbindung zwischen Beidem dargestellt werden.“ Eine Abfrage bei den übrigen Tiefbauämtern und beim Amt für Statistik BerlinBrandenburg hat ergeben, dass keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen nicht vorhanden sind. Die Lage des Weges ist auf dem beiliegenden Lageplan erkennbar. Das Benennungsverfahren wird entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz durchgeführt. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Anlage - Lageplan Christine Keil stellv. Bezirksbürgermeisterin Jens-Holger Kirchner Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung