Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK 15 BA, Benennungsabsicht "An den Eldenaer Höfen", 40. BVV am 02.03.11.pdf
Größe
113 kB
Erstellt
17.10.15, 22:20
Aktualisiert
28.01.18, 00:49
Stichworte
Inhalt der Datei
2.28
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
des Bezirksamtes
VI-1231
Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur
Kenntnisnahme § 15 BezVG,
Ursprungsinitiator: Bezirksamt
Beratungsfolge:
02.03.2011
BVV
BVV/40/VI
Betreff: Benennungsabsicht für eine Privatstraße im Ortsteil Prenzlauer Berg in "An
den Eldenaer Höfen"
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 07.02.2011
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VI-1231
Bezirksamt Pankow von Berlin
2011
An die
Bezirksverordnetenversammlung
Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Benennungsabsicht für eine Privatstraße im Ortsteil Prenzlauer Berg in
„An den Eldenaer Höfen“
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am
folgenden Beschluss gefasst:
Es ist beabsichtigt eine Privatstraße an den Straßen August-Lindemann-Straße, Zum
Langen Jammer und der Eldenaer Straße in 10247 Berlin, Ortsteil Prenzlauer Berg in
„An den Eldenaer Höfen“ zu benennen. Die Lage des Weges ist auf dem
beiliegenden Lageplan erkennbar.
Begründung:
Die Benennung der Privatstraße an den Straßen August-Lindemann-Straße, Zum
Langen Jammer und der Eldenaer Straße in 10247 Berlin, Ortsteil Prenzlauer Berg soll
auf Antrag und auf Kosten der Eigentümerin des Baufelds, der cds Wohnbau Berlin
GmbH, erfolgen.
Die cds Wohnbau Berlin GmbH errichtet auf dem Baufeld 28 Reihenhäuser. Diese
Häuser sollen durch 4 Planstraßen erschlossen werden. Die Planstraße 1 ist der
Hauptweg des Baufeldes. Von ihm zweigen die übrigen Planstraßen 2 – 4 ab, so dass
ein gemeinsamer Name möglich ist.
Für eine eindeutige und ausreichende Orientierung in der Örtlichkeit ist es i. S. des § 5
Abs. 1 Satz 2 des Berliner Straßengesetzes notwendig, die Planstraßen 1 – 4
eigenständig und unabhängig von den angrenzenden Straßen (August-LindemannStraße, Zum Langen Jammer und Eldenaer Straße) zu benennen. Die neu zu bildenden
Grundstücke sollen über die neuen Planstraßen nummeriert werden.
Die Benennung wird von der Antragstellerin wie folgt begründet:
„Das zu bebauende Gelände grenzt an die Eldenaer Straße. Derzeit befinden sich
darauf noch die alten Viehhöfe. Diese werden, bis auf die historischen Giebel,
zurückgebaut. Die Giebel bleiben erhalten, werden saniert und in die Neubauten
integriert. Sie sind nach der Neu-Bebauung von der Straße aus sichtbar.
Mit dem Straßennamen „An den Eldenaer Höfen“ soll sowohl auf das Historische (die
alten Viehhöfe) als auch auf das Vorhandene (die Eldenaer Straße) Bezug genommen
werden und eine Verbindung zwischen Beidem dargestellt werden.“
Eine Abfrage bei den übrigen Tiefbauämtern und beim Amt für Statistik BerlinBrandenburg hat ergeben, dass keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie
gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen nicht vorhanden sind.
Die Lage des Weges ist auf dem beiliegenden Lageplan erkennbar. Das
Benennungsverfahren wird entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz
durchgeführt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Anlage - Lageplan
Christine Keil
stellv. Bezirksbürgermeisterin
Jens-Holger Kirchner
Bezirksstadtrat
für Öffentliche Ordnung