Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK 15 BA, Benennungsabsicht "Am Igelgrund und "Am Meisenwinkel", 40. BVV am 02.03.11.pdf
Größe
110 kB
Erstellt
17.10.15, 22:20
Aktualisiert
28.01.18, 00:49
Stichworte
Inhalt der Datei
2.30
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
des Bezirksamtes
VI-1233
Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur
Kenntnisnahme § 15 BezVG,
Ursprungsinitiator: Bezirksamt
Beratungsfolge:
02.03.2011
BVV
BVV/40/VI
Betreff: Benennungsabsicht für zwei private Erschließungswege im Ortsteil
Rosenthal in "Am Igelgrund" und "Am Meisenwinkel"
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 07.02.2011
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VI-1233
Bezirksamt Pankow von Berlin
2011
An die
Bezirksverordnetenversammlung
Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Benennungsabsicht für zwei private Erschließungswege im Ortsteil Rosenthal
in „Am Igelgrund“ und „Am Meisenwinkel“
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am
folgenden Beschluss gefasst:
Es ist beabsichtigt zwei private Erschließungswege an der Friedrich-Engels-Str. 112 in
13156 Berlin, Ortsteil Rosenthal in „Am Igelgrund“ und „Am Meisenwinkel“ zu
benennen. Die Lage des Weges ist auf dem beiliegenden Lageplan erkennbar.
Begründung:
Die Benennung der Privatwege soll auf Antrag und auf Kosten der
Eigentümergemeinschaft des Baufelds an der Friedrich-Engels-Str. 112 in 13156 Berlin,
Ortsteil Rosenthal erfolgen.
Im Zusammenhang mit der Neubebauung der Fläche der ehemaligen KGA „FriedrichEngels-Straße“ werden für die Erschließung der neu gebildeten Grundstücke zwei
Erschließungswege errichtet. Für eine eindeutige und ausreichende Orientierung in der
Örtlichkeit ist es i. S. des § 5 Abs. 1 Satz 2 des Berliner Straßengesetzes notwendig,
diese Wege eigenständig zu benennen. Die neu gebildeten Grundstücke sollen über die
neu zu benennenden Wege nummeriert werden.
Die Antragsteller haben sich für die Namen „Am Igelgrund“ und „Am Meisenwinkel“
entschieden, um damit ihre Naturverbundenheit darzustellen.
Eine Abfrage bei den übrigen Tiefbauämtern und beim Amt für Statistik BerlinBrandenburg hat ergeben, dass keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie
gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen nicht vorhanden sind.
Die Lage der Wege ist auf dem beiliegenden Lageplan erkennbar. Das
Benennungsverfahren wird entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz
durchgeführt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Anlage - Lageplan
Christine Keil
stellv. Bezirksbürgermeisterin
Jens-Holger Kirchner
Bezirksstadtrat
für Öffentliche Ordnung