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VzK 15 BA, Benennungsabsicht "Am Igelgrund und "Am Meisenwinkel", 40. BVV am 02.03.11.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK 15 BA, Benennungsabsicht "Am Igelgrund und "Am Meisenwinkel", 40. BVV am 02.03.11.pdf
Größe
110 kB
Erstellt
17.10.15, 22:20
Aktualisiert
28.01.18, 00:49

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Inhalt der Datei

2.30 Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG des Bezirksamtes VI-1233 Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG, Ursprungsinitiator: Bezirksamt Beratungsfolge: 02.03.2011 BVV BVV/40/VI Betreff: Benennungsabsicht für zwei private Erschließungswege im Ortsteil Rosenthal in "Am Igelgrund" und "Am Meisenwinkel" Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 07.02.2011 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VI-1233 Bezirksamt Pankow von Berlin 2011 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Benennungsabsicht für zwei private Erschließungswege im Ortsteil Rosenthal in „Am Igelgrund“ und „Am Meisenwinkel“ Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: Es ist beabsichtigt zwei private Erschließungswege an der Friedrich-Engels-Str. 112 in 13156 Berlin, Ortsteil Rosenthal in „Am Igelgrund“ und „Am Meisenwinkel“ zu benennen. Die Lage des Weges ist auf dem beiliegenden Lageplan erkennbar. Begründung: Die Benennung der Privatwege soll auf Antrag und auf Kosten der Eigentümergemeinschaft des Baufelds an der Friedrich-Engels-Str. 112 in 13156 Berlin, Ortsteil Rosenthal erfolgen. Im Zusammenhang mit der Neubebauung der Fläche der ehemaligen KGA „FriedrichEngels-Straße“ werden für die Erschließung der neu gebildeten Grundstücke zwei Erschließungswege errichtet. Für eine eindeutige und ausreichende Orientierung in der Örtlichkeit ist es i. S. des § 5 Abs. 1 Satz 2 des Berliner Straßengesetzes notwendig, diese Wege eigenständig zu benennen. Die neu gebildeten Grundstücke sollen über die neu zu benennenden Wege nummeriert werden. Die Antragsteller haben sich für die Namen „Am Igelgrund“ und „Am Meisenwinkel“ entschieden, um damit ihre Naturverbundenheit darzustellen. Eine Abfrage bei den übrigen Tiefbauämtern und beim Amt für Statistik BerlinBrandenburg hat ergeben, dass keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen nicht vorhanden sind. Die Lage der Wege ist auf dem beiliegenden Lageplan erkennbar. Das Benennungsverfahren wird entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz durchgeführt. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Anlage - Lageplan Christine Keil stellv. Bezirksbürgermeisterin Jens-Holger Kirchner Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung