Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK 15 BA, Benennung von Schulen, 40. BVV am 02.03.11.pdf
Größe
115 kB
Erstellt
17.10.15, 22:20
Aktualisiert
28.01.18, 00:15
Stichworte
Inhalt der Datei
2.40
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
des Bezirksamtes
Beratungsfolge:
02.03.2011
BVV
BVV/40/VI
Betreff: Benennung von Schulen
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 22.02.2011
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
VI-1251
Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur
Kenntnisnahme § 15 BezVG,
Ursprungsinitiator: Bezirksamt
Drs. VI-1251
Bezirksamt Pankow von Berlin
.02.2011
An die
Bezirksverordnetenversammlung
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Benennung von Schulen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat in seiner Sitzung am
beschlossen:
2011
Das Bezirksamt Pankow von Berlin erklärt sein Einverständnis, dass das 16.
Gymnasium (03Y16), Achillesstr. 79 in 13125 Berlin
den Namen
Robert-Havemann-Schule (Gymnasium)
Berlin-Pankow
erhält.
Begründung:
Die Erforderlichkeit der Namensgebung resultiert aus dem Umstrukturierungsprozess
der Oberschullandschaft Pankows infolge der ansteigenden Schülerzahl und der
Umsetzung der Schulstrukturreform, sowie aus einer Auflage der für Bildung
zuständigen Senatsverwaltung gemäß Rundschreiben II Nr. 13/2005 vom 25. Januar
2005 und Rundschreiben II Nr. 10/2010 vom 02.07.2010.
Die BVV hatte mit Vorlage-Nr. VI-0810/2009 (Betreff: Gründung eines Gymnasiums in
der Achillesstraße 79 in 13125 Berlin) beschlossen, am Standort der RobertHavemann-Oberschule (jetzt Integrierte Sekundarschule - ISS) in der Achillesstraße 79
in 13125 Berlin ab dem Schuljahr 2010/2011 ein Gymnasium zu gründen. Die
Gründung des Gymnasiums (03Y16) wurde von der Senatsverwaltung für Bildung,
Wissenschaft und Forschung mit Datum vom 27.10.2009 genehmigt.
Die BVV beschloss am 27.01.2010 mit Vorlage Nr. VI-0943 über die Aufhebung der
Robert-Havemann-Oberschule zum Schuljahr 2013/2014. Die letzten Aufnahmen an
der Oberschule erfolgten zum Schuljahr 2009/2010. Dieser Jahrgang wird zum
Schuljahr 2013/2014 auslaufen.
Das Gymnasium wird bis zum Schuljahr 2013/14 parallel zusammen mit der ISS am
gleichen Standort existieren. Dem Wunsch der Schüler-, Eltern- und Lehrerschaft nach
Namenskontinuität folgend, hat die Schulkonferenz über den Namen „RobertHavemann“ beraten und dem Schulamt den Vorschlag unterbreitet, das Gymnasium
entsprechend zu benennen.
Die Vornotierung des Namens durch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft
und Forschung erfolgte mit Schreiben vom 25.01.2011. Der Name „Robert-HavemannSchule“ wurde im Land Berlin für ein Gymnasium noch nicht vergeben (vgl. Ziff. 3 des
Rundschreibens).
Der für die Namensgebung nach § 76 Abs. 1 Ziffer 15 SchulG erforderliche
Schulkonferenzbeschluss wird nach der Befassung der Angelegenheit im Bezirksamt
herbeigeführt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
neues Schulschild
diverse Stempel
52 €
26 €
Immobilienservice, sonstige Bewirtschaftung
SB- Mittel der Schule, Sammeltitel 53401
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Die Namensgebung soll zu einem hohen Identifikationsgrad sowohl der Schüler/innen
als auch deren Eltern gegenüber der Schule führen.
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
Lioba Zürn-Kasztantowicz
Bezirksstadträtin für
Gesundheit, Soziales, Schule und Sport