Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Bez.-Rg. 07 - BAV Pkt. 1-4.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
17.10.15, 22:22
Aktualisiert
28.01.18, 00:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksamt Pankow von Berlin
Abteilung Finanzen, Personal und Umwelt
SE 1 – Finanzen
Bericht zur Bezirkshaushaltsrechnung
des Bezirks Pankow von Berlin für das Haushaltsjahr 2007
1. Auftrag zur Aufstellung der Bezirkshaushaltsrechnung
Gemäß § 4 Abs. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) haben die Bezirke
nach Schluss des Haushaltsjahres eine besondere Bezirkshaushaltsrechnung
aufzustellen.
Die SE Finanzen hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2007 gefertigt
und über die Einnahmen und Ausgaben nach §§ 80 bis 87 LHO sowie nach dem
Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen zum Abschluss der Bücher
und des Vermögensnachweises für das Haushaltsjahr 2007
(Abschlussrundschreiben 2007) Rechnung gelegt.
2. Inhalt der Bezirkshaushaltsrechnung
Die Bezirksrechnung weist nach, mit welchem Ergebnis der Bezirk gegenüber
dem Bezirkshaushaltsplan insgesamt und im Einzelnen gewirtschaftet hat. Sie
folgt in ihrer inneren und äußeren Form der Gliederung des Haushaltsplans,
soweit sich aus der Eigenart der Rechnung nichts anderes ergibt.
Die im Bezirkshaushaltsplan eingesetzten Beträge sind Voranschläge, die bei der
Aufstellung nach den zu diesem Zeitpunkt möglichen Einschätzungen errechnet
oder geschätzt wurden. So kommt es, dass sich im Ergebnis der Ausführung des
Bezirkshaushaltsplans Abweichungen ergeben können, die nach Maßgabe der
Bestimmungen der Verfassung von Berlin und der Landeshaushaltsordnung
zulässig sind.
3. Gestaltung der Bezirkshaushaltsrechnung
Die Bezirkshaushaltsrechnung besteht nach den Ausführungsvorschriften zu § 80
LHO aus
-
dem kassenmäßigen und Haushaltsabschluss
der Rechnungsübersicht (Abschlussbeträge der Einzelpläne und des
Bezirkshaushaltsplans)
den Rechnungen über die Einzelpläne 31 bis 59 (Abschlussbeträge der
Kapitel)
Außerdem werden Aussagen zu den wesentlichen Abweichungen getroffen.
2
Den Begründungen wesentlicher Abweichungen wurden folgende, mit dem
Rechnungsprüfungsausschuss abgestimmte Betragsgrenzen zugrunde gelegt:
Über- und Unterschreitungen bei den Einnahmen
und konsumtiven Sachausgaben
ab 25 T€
Mehr- und Minderausgaben bei den Personalausgaben
ab 50 T€
Mehr- und Minderausgaben bei den Investitionen
Ansatz (mindestens jedoch 50 T€)
bei außerplanmäßigen Ausgaben
ab 10 % vom
ab 50 T€.
Dem Abschlussbericht werden die vorgeschriebenen Anlagen beigefügt:
-
Zusammenstellung der Vermögensteile – ausgenommen Grundvermögen –
Nachweisung der nicht abgewickelten Verwahrungen und Vorschüsse
Nachweisung der höheren und neuen Ausgaben
Nachweisung der Kassenreste
Nachweisung der in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen
Übersicht über das Rücklagevermögen
Aufgrund des erheblichen Umfanges wird die Tabelle 300
(Rechnungsnachweisung nach Kapiteln und Titeln) nur je 1 x den Fraktionen zur
Verfügung gestellt.
Die gemäß Nr. 11.4.5 AV § 80 LHO als Anlage geforderte Übersicht über die überund außerplanmäßigen Ausgaben und ihre Begründung wurden bereits mit BAVorlage Nr. VI 513/2008 dem Bezirksamt und der BVV zur Beschlussfassung
vorgelegt.
4. Haushaltsplan 2007
Grundlage für die Haushaltswirtschaft des Bezirks war die im Rahmen des
Haushaltsplans von Berlin durch das Gesetz über die Feststellung des
Doppelhaushaltsplans 2006/2007 von Berlin für das Haushaltsjahr 2007
festgestellte Höhe der Einnahmen und Ausgaben für den Haushaltsplan des
Bezirks.
Der Haushaltswirtschaft des Bezirks lagen danach folgende Beträge zugrunde:
.
Ansatz gem. Haushaltsplan
Umsetzungen gem. § 50 LHO
Ansatz 2007 neu
Einnahmen
Euro
525.160.400
0
525.160.400
Ausgaben
Euro
525.160.400
Überschuss
Euro .
0
- 170.700
524.989.700
170.700