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Bez.-Rg. 07 - BAV Pkt. 1-4.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
Bez.-Rg. 07 - BAV Pkt. 1-4.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
17.10.15, 22:22
Aktualisiert
28.01.18, 00:17

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Inhalt der Datei

Bezirksamt Pankow von Berlin Abteilung Finanzen, Personal und Umwelt SE 1 – Finanzen Bericht zur Bezirkshaushaltsrechnung des Bezirks Pankow von Berlin für das Haushaltsjahr 2007 1. Auftrag zur Aufstellung der Bezirkshaushaltsrechnung Gemäß § 4 Abs. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) haben die Bezirke nach Schluss des Haushaltsjahres eine besondere Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen. Die SE Finanzen hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2007 gefertigt und über die Einnahmen und Ausgaben nach §§ 80 bis 87 LHO sowie nach dem Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen zum Abschluss der Bücher und des Vermögensnachweises für das Haushaltsjahr 2007 (Abschlussrundschreiben 2007) Rechnung gelegt. 2. Inhalt der Bezirkshaushaltsrechnung Die Bezirksrechnung weist nach, mit welchem Ergebnis der Bezirk gegenüber dem Bezirkshaushaltsplan insgesamt und im Einzelnen gewirtschaftet hat. Sie folgt in ihrer inneren und äußeren Form der Gliederung des Haushaltsplans, soweit sich aus der Eigenart der Rechnung nichts anderes ergibt. Die im Bezirkshaushaltsplan eingesetzten Beträge sind Voranschläge, die bei der Aufstellung nach den zu diesem Zeitpunkt möglichen Einschätzungen errechnet oder geschätzt wurden. So kommt es, dass sich im Ergebnis der Ausführung des Bezirkshaushaltsplans Abweichungen ergeben können, die nach Maßgabe der Bestimmungen der Verfassung von Berlin und der Landeshaushaltsordnung zulässig sind. 3. Gestaltung der Bezirkshaushaltsrechnung Die Bezirkshaushaltsrechnung besteht nach den Ausführungsvorschriften zu § 80 LHO aus - dem kassenmäßigen und Haushaltsabschluss der Rechnungsübersicht (Abschlussbeträge der Einzelpläne und des Bezirkshaushaltsplans) den Rechnungen über die Einzelpläne 31 bis 59 (Abschlussbeträge der Kapitel) Außerdem werden Aussagen zu den wesentlichen Abweichungen getroffen. 2 Den Begründungen wesentlicher Abweichungen wurden folgende, mit dem Rechnungsprüfungsausschuss abgestimmte Betragsgrenzen zugrunde gelegt: Über- und Unterschreitungen bei den Einnahmen und konsumtiven Sachausgaben ab 25 T€ Mehr- und Minderausgaben bei den Personalausgaben ab 50 T€ Mehr- und Minderausgaben bei den Investitionen Ansatz (mindestens jedoch 50 T€) bei außerplanmäßigen Ausgaben ab 10 % vom ab 50 T€. Dem Abschlussbericht werden die vorgeschriebenen Anlagen beigefügt: - Zusammenstellung der Vermögensteile – ausgenommen Grundvermögen – Nachweisung der nicht abgewickelten Verwahrungen und Vorschüsse Nachweisung der höheren und neuen Ausgaben Nachweisung der Kassenreste Nachweisung der in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen Übersicht über das Rücklagevermögen Aufgrund des erheblichen Umfanges wird die Tabelle 300 (Rechnungsnachweisung nach Kapiteln und Titeln) nur je 1 x den Fraktionen zur Verfügung gestellt. Die gemäß Nr. 11.4.5 AV § 80 LHO als Anlage geforderte Übersicht über die überund außerplanmäßigen Ausgaben und ihre Begründung wurden bereits mit BAVorlage Nr. VI 513/2008 dem Bezirksamt und der BVV zur Beschlussfassung vorgelegt. 4. Haushaltsplan 2007 Grundlage für die Haushaltswirtschaft des Bezirks war die im Rahmen des Haushaltsplans von Berlin durch das Gesetz über die Feststellung des Doppelhaushaltsplans 2006/2007 von Berlin für das Haushaltsjahr 2007 festgestellte Höhe der Einnahmen und Ausgaben für den Haushaltsplan des Bezirks. Der Haushaltswirtschaft des Bezirks lagen danach folgende Beträge zugrunde: . Ansatz gem. Haushaltsplan Umsetzungen gem. § 50 LHO Ansatz 2007 neu Einnahmen Euro 525.160.400 0 525.160.400 Ausgaben Euro 525.160.400 Überschuss Euro . 0 - 170.700 524.989.700 170.700