Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK§15 BA.pdf
Größe
131 kB
Erstellt
17.10.15, 22:24
Aktualisiert
27.01.18, 22:16
Stichworte
Inhalt der Datei
2.30
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
des Bezirksamtes
VI-1320
Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur
Kenntnisnahme § 15 BezVG,
Ursprungsinitiator: Bezirksamt
Beratungsfolge:
11.05.2011
BVV
BVV/42/VI
Betreff: Aufhebung der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des
Baugesetzbuchs für das Gebiet "Grüne Stadt" im Bezirk Pankow von Berlin,
Ortsteil Prenzlauer Berg, vom 13. November 2007
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 03.05.2011
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VI-1320
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.2011
Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.:
Aufhebung der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des
Baugesetzbuchs für das Gebiet „Grüne Stadt“ im Bezirk Pankow von Berlin, Ortsteil
Prenzlauer Berg, vom 13. November 2007
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 03.05.2011 folgenden Beschluss gefasst:
Die Verordnung zur Aufhebung der Erhaltungsverordnung für das Gebiet „Grüne Stadt“
im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg, wird erlassen.
Begründung
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer 40. öffentlichen Tagung am 2. März
2011 gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG den Entwurf der Rechtsverordnung zur
Aufhebung der Erhaltungsverordnung – Umstrukturierung – des Gebietes „Grüne Stadt“
im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg, gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB in
Verbindung mit § 30 Satz 1 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)
beschlossen.
Gemäß § 30 Satz 2 AGBauGB ist der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
fristgerecht der Entwurf zur Aufhebung dieser Erhaltungsverordnung angezeigt worden.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat nach Prüfung dem Entwurf der
Aufhebung dieser Erhaltungsverordnung zugestimmt.
Mit dem oben genannten Beschluss hat das Bezirksamt gemäß § 30 Satz 1 AGBauGB
und § 36 Abs. 2 Buchstabe c, Abs. 3 BezVG die Rechtsverordnung erlassen.
Zu ihrer Rechtswirksamkeit bedarf es der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt
für Berlin.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Christine Keil
stellv. Bezirksbürgermeisterin
Dr. Michail Nelken
Bezirksstadtrat für Kultur,
Wirtschaft und Stadtentwicklung
Anlage
Kopie der Rechtsverordnung mit Flurkarte zum Geltungsbereich
Verordnung zur Aufhebung der Erhaltungsverordnung
gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuchs
für das Gebiet „Grüne Stadt“
im Bezirk Pankow von Berlin, Ortsteil Prenzlauer Berg, vom 13. November 2007
Vom.....................
Auf Grund des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23.
September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom
31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), in Verbindung mit § 30 des Gesetzes zur Ausführung
des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692), wird verordnet:
§1
Aufhebung der Rechtsverordnung
Die Erhaltungsverordnung
gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuchs für das Gebiet „Grüne Stadt“ im
Bezirk Pankow von Berlin, Ortsteil Prenzlauer Berg, vom 13. November 2007 (GVBl.
2007, S. 587), welches begrenzt wird durch die Greifswalder Straße, Anton-SaefkowStraße, Kniprodestraße und John-Schehr-Straße,
wird aufgehoben.
§2
Darstellung in der Karte
In der dieser Verordnung beigefügten Karte sind die Grenzen des in § 1 bezeichneten
Gebietes dargestellt, für das die Verordnung aufgehoben wird. Die Karte ist Bestandteil
dieser Verordnung. Im Zweifel entscheidet die textlich umschriebene Grenzziehung
gemäß § 1 und nicht die Darstellung in der Karte darüber ob eine Fläche zu dem in § 1
bezeichneten Gebiet gehört.
§3
Verletzung von Vorschriften
(1) Wer die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung überprüfen lassen will, muss
1. eine Verletzung der im Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs
enthaltenen Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb von zwei Jahren oder
2. Mängel der Abwägung innerhalb eines Jahres seit der Verkündung dieser
Verordnung schriftlich gegenüber dem Bezirksamt Pankow von Berlin geltend
machen; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll,
ist
darzulegen.
Nach § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuchs und § 32 Abs. 2 des Gesetzes zur
Ausführung des Baugesetzbuchs ist die Verletzung von Verfahrens- und
Formvorschriften sowie des Abwägungsgebots nach Ablauf der in Satz 1
genannten Fristen unbeachtlich.
(2) Die Beschränkung des Absatzes 1 gilt nicht, wenn die für die Verkündung dieser
Verordnung geltenden Vorschriften verletzt worden sind.
§4
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz und Verordnungsblatt
für Berlin in Kraft.
Berlin, den
Bezirksamt Pankow von Berlin
Christine Keil
stellv. Bezirksbürgermeisterin
Dr. Michail Nelken
Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft
und Stadtentwicklung