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VzK 13 Zwischenbericht, BA, 36. BVV am 15.09.2010.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK 13 Zwischenbericht, BA, 36. BVV am 15.09.2010.pdf
Größe
153 kB
Erstellt
17.10.15, 22:29
Aktualisiert
28.01.18, 00:51

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Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB des Bezirksamtes VI-0885 Ursprungsdrucksachenart: Antrag, Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD Beratungsfolge: 11.11.2009 27.01.2010 31.03.2010 15.09.2010 BVV BVV BVV BVV BVV/28/VI BVV/30/VI BVV/32/VI BVV/36/VI ohne Änderungen in der BVV beschlossen mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen Betreff: Spiel- und Nachbarschaftshaus auf dem Hirschhof ermöglichen Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen: Siehe Anlage Berlin, den 06.09.2010 Einreicher: Bezirksamt Ergebnis: x ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE zurückgezogen Drs. VI-0885 Bezirksamt Pankow von Berlin An die Bezirksverordnetenversammlung .9. 2010 Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drs.:VI - 0885 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG 3. Zwischenbericht Betr.: Spiel- und Nachbarschaftshaus auf dem Hirschhof ermöglichen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung, des in der Sitzung am 11.11. 2009 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachennummer: VI - 0885 „Das Bezirksamt wird ersucht, sich für die Etablierung eines Spiel- und Nachbarschaftshauses auf dem Gelände des Hirschhofes einzusetzen, um die Attraktivität der Grünfläche und die Nutzungsmöglichkeiten für die Anwohnerinnen und Anwohner nachhaltig zu erhöhen. Aus Sicht der BVV ist hierfür das ehemalige eingeschossige Laden-/Werkstattgebäude geeignet, das in der angefügten Darstellung mit den Nummern 1-4 gekennzeichnet ist. Dieses ist auf mögliche Schadstoffbelastungen zu prüfen. Zur Finanzierung der notwendigen Investitionen für die Sanierung und den Umbau des Objektes dürfen dem Bezirk keine Kosten entstehen, die nicht aus Sanierungsmitteln gedeckt werden können. Die BVV hält die Änderung der Sanierungsziele für erforderlich. Daher ist in Ergänzung zum Ziel Grün zusätzlich die Erhaltung des Gebäudes in die Rahmenplanung aufzunehmen. Darüber hinaus ist im BPlan 3-25 ebenfalls das Platzhaus vorzusehen. Über ein Interessenbekundungsverfahren soll ein Betreiber für das Haus gefunden werden, der alle laufenden Kosten übernehmen muss und mit dem eine vertragliche Vereinbarung nach dem Muster der Platzhäuser auf dem Helmholtzplatz und dem Teutoburger Platz zu schließen ist. Der Betreiber soll über sehr gute Struktur- und Ortskenntnisse verfügen, um eine optimale Wirkung des Hauses als Nachbarschaftstreff und Identifikationsort erreichen zu können. Der BVV ist zur Sitzung am 27. Januar 2010 ein Ergebnis vorzulegen.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet: Die BVV hat in ihrer Sitzung am 9.6. 2010 zur Kenntnis genommen, dass das Bezirksamt den Beschluss gefasst hatte, das Platzhaus über eine Sanierungszieländerung zu sichern und im Rahmenplan als „Gebäude für Soziale Infrastruktur ohne besondere Zweckbestimmung“ darzustellen (vgl. Drs. VI-1039). Durch die erfolgte planungsrechtliche Sicherung des Platzhauses durch die Aufnahme in den Entwurf des Bebauungsplanes 3-25 ist die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erforderlich geworden. Die BVV hat dies in ihrer Sitzung am 7.7. 2010 zur Kenntnis genommen (vgl. Drs. VI-1104). Dem Ausschuss für Umwelt und Natur wurde in seiner Sitzung am 24. Juni 2010 das Verfahren für den Ablauf des Interessenbekundungsverfahrens vorgestellt. Das Interessenbekundungsverfahren wird durch den Sanierungsträger S.T.E.R.N. in Abstimmung mit dem Bezirksamt durchgeführt. Am 14.7. 2010 wurde die Öffentlichkeit per Pressemitteilung und das Internet über die Suche für einen Betreiber für das Platzhaus auf dem Hirschhof informiert. Außerdem erfolgte eine Veröffentlichung im Amtsblatt. Die Bewerbungsunterlagen können vom 10. August bis 5. September angefordert werden, Bewerbungen sind bis zum 30. September 2010 einzureichen. Von Bewerbern werden Grundaussagen zur Nutzung des Objektes sowie ein Betreiberkonzept gefordert, welches die Funktion der umgebenden Grün- und Spielfläche unterstützt. Es wird erwartet, dass der Nutzer als Gegenleistung für die Überlassung des Platzhauses Pflegeleistungen für die Grünfläche übernimmt und alle Betriebskosten selbst trägt. Eine gastronomische sowie rein gewerbliche oder kommerzielle Nutzung ist ausgeschlossen, wünschenswert wären sehr gute Struktur- und Ortskenntnisse, um eine optimale Wirkung des Hauses als Nachbarschaftstreff und Identifikationsort zu erreichen. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Kosten für das geplante „Spiel- und Nachbarschaftshaus“ in Höhe von ca. 200.000 Euro sollen im Rahmen der Kosten- und Finanzierungsplanung des Sanierungsgebietes „Teutoburger Platz“ aus Ausgleichsbeträgen finanziert werden. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen Keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung Keine Kinder- und Familienverträglichkeit Keine Auswirkungen Matthias Köhne Bezirksbürgermeister