Daten
Kommune
Berlin Pankow
Dateiname
VzK 13 Zwischenbericht, BA, 36. BVV am 15.09.2010.pdf
Größe
153 kB
Erstellt
17.10.15, 22:29
Aktualisiert
28.01.18, 00:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der
Bezirksverordnetenversammlung
Pankow von Berlin
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
des Bezirksamtes
VI-0885
Ursprungsdrucksachenart: Antrag,
Ursprungsinitiator: Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
11.11.2009
27.01.2010
31.03.2010
15.09.2010
BVV
BVV
BVV
BVV
BVV/28/VI
BVV/30/VI
BVV/32/VI
BVV/36/VI
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
Betreff: Spiel- und Nachbarschaftshaus auf dem Hirschhof ermöglichen
Es wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen:
Siehe Anlage
Berlin, den 06.09.2010
Einreicher: Bezirksamt
Ergebnis:
x
ZUR KENNTNIS GENOMMEN OHNE AUSSPRACHE
ZUR KENNTNIS GENOMMEN MIT AUSSPRACHE
zurückgezogen
Drs. VI-0885
Bezirksamt Pankow von Berlin
An die
Bezirksverordnetenversammlung
.9. 2010
Drucksache-Nr.:
in Erledigung der Drs.:VI - 0885
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
3. Zwischenbericht
Betr.:
Spiel- und Nachbarschaftshaus auf dem Hirschhof ermöglichen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung, des in der Sitzung am 11.11. 2009 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachennummer: VI - 0885
„Das Bezirksamt wird ersucht, sich für die Etablierung eines Spiel- und Nachbarschaftshauses auf dem
Gelände des Hirschhofes einzusetzen, um die Attraktivität der Grünfläche und die Nutzungsmöglichkeiten
für die Anwohnerinnen und Anwohner nachhaltig zu erhöhen. Aus Sicht der BVV ist hierfür das
ehemalige eingeschossige Laden-/Werkstattgebäude geeignet, das in der angefügten Darstellung mit
den Nummern 1-4 gekennzeichnet ist. Dieses ist auf mögliche Schadstoffbelastungen zu prüfen.
Zur Finanzierung der notwendigen Investitionen für die Sanierung und den Umbau des Objektes dürfen
dem Bezirk keine Kosten entstehen, die nicht aus Sanierungsmitteln gedeckt werden können.
Die BVV hält die Änderung der Sanierungsziele für erforderlich. Daher ist in Ergänzung zum Ziel Grün
zusätzlich die Erhaltung des Gebäudes in die Rahmenplanung aufzunehmen. Darüber hinaus ist im BPlan 3-25 ebenfalls das Platzhaus vorzusehen.
Über ein Interessenbekundungsverfahren soll ein Betreiber für das Haus gefunden werden, der alle
laufenden Kosten übernehmen muss und mit dem eine vertragliche Vereinbarung nach dem Muster der
Platzhäuser auf dem Helmholtzplatz und dem Teutoburger Platz zu schließen ist. Der Betreiber soll über
sehr gute Struktur- und Ortskenntnisse verfügen, um eine optimale Wirkung des Hauses als
Nachbarschaftstreff und Identifikationsort erreichen zu können.
Der BVV ist zur Sitzung am 27. Januar 2010 ein Ergebnis vorzulegen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 9.6. 2010 zur Kenntnis genommen, dass das Bezirksamt den Beschluss
gefasst hatte, das Platzhaus über eine Sanierungszieländerung zu sichern und im Rahmenplan als
„Gebäude für Soziale Infrastruktur ohne besondere Zweckbestimmung“ darzustellen (vgl. Drs. VI-1039).
Durch die erfolgte planungsrechtliche Sicherung des Platzhauses durch die Aufnahme in den Entwurf des
Bebauungsplanes 3-25 ist die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange erforderlich geworden. Die BVV hat dies in ihrer Sitzung am 7.7. 2010 zur
Kenntnis genommen (vgl. Drs. VI-1104).
Dem Ausschuss für Umwelt und Natur wurde in seiner Sitzung am 24. Juni 2010 das Verfahren für den
Ablauf des Interessenbekundungsverfahrens vorgestellt. Das Interessenbekundungsverfahren wird durch
den Sanierungsträger S.T.E.R.N. in Abstimmung mit dem Bezirksamt durchgeführt.
Am 14.7. 2010 wurde die Öffentlichkeit per Pressemitteilung und das Internet über die Suche für einen
Betreiber für das Platzhaus auf dem Hirschhof informiert. Außerdem erfolgte eine Veröffentlichung im
Amtsblatt.
Die Bewerbungsunterlagen können vom 10. August bis 5. September angefordert werden, Bewerbungen
sind bis zum 30. September 2010 einzureichen. Von Bewerbern werden Grundaussagen zur Nutzung
des Objektes sowie ein Betreiberkonzept gefordert, welches die Funktion der umgebenden Grün- und
Spielfläche unterstützt. Es wird erwartet, dass der Nutzer als Gegenleistung für die Überlassung des
Platzhauses Pflegeleistungen für die Grünfläche übernimmt und alle Betriebskosten selbst trägt. Eine
gastronomische sowie rein gewerbliche oder kommerzielle Nutzung ist ausgeschlossen, wünschenswert
wären sehr gute Struktur- und Ortskenntnisse, um eine optimale Wirkung des Hauses als
Nachbarschaftstreff und Identifikationsort zu erreichen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Kosten für das geplante „Spiel- und Nachbarschaftshaus“ in Höhe von ca. 200.000 Euro sollen im
Rahmen der Kosten- und Finanzierungsplanung des Sanierungsgebietes „Teutoburger Platz“ aus
Ausgleichsbeträgen finanziert werden.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
Keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Keine Auswirkungen
Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister