Daten
Kommune
Berlin Marzahn-Hellersdorf
Dateiname
Anlage zur Empfehlung der BVV.pdf
Größe
211 kB
Erstellt
18.10.15, 01:32
Aktualisiert
27.01.18, 23:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
06.04.2011
Bericht
für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 26.05.2011
1. Gegenstand des Berichtes:
Abschlussbericht zur Empfehlung der BVV, Ds-Nr.2129/VI aus
der 53. BVV vom 24.03.2011
Schutz von Minderjährigen in Sportvereinen
2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:
Der Empfehlung der BVV wurde bereits mit dem beiliegenden Schreiben vom 01.03.2011 an
alle Sportvereine im Bezirk Marzahn-Hellersdorf gefolgt.
Darin werden die Sportvereine gebeten, den Handlungsempfehlungen des Landessportbund
Berlin (LSB) im Interesse eines effektiven Schutzes der Kinder und Jugendlichen im Berliner
Sport zu folgen und umzusetzen.
Darüber hinaus wird sich das Bezirksamt dafür einsetzen, eine verpflichtende rechtliche
Regelung auf Landesebene – analog der Anforderung an die Träger der freien Jugendhilfe –
einzuführen.
Dagmar Pohle
Bezirksbürgermeisterin
Anlage
Komoß
Bezirksstadtrat für Schule,
Sport und Finanzen
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Abteilung Schule, Sport und Finanzen
Bezirksstadtrat
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin, 12591 Berlin (Postanschrift)
An alle
Sportvereine im Bezirk Marzahn-Hellersdorf
Dienstgebäude
Alice-Salomon-Platz 3
12627 Berlin
!6"3
Bearbeiter/in:
Hr. Kolbe
Telefon (030)
90293 2770
Intern: 9293 2770
Telefax (030)
90293 2755
Datum:
01.03.2011
Zimmer:
KST:
Geschäftszeichen:
SchulSport 1
(Bei Antwort bitte angeben)
Kinder- und Jugendschutz in Sportvereinen
Sehr geehrte Damen und Herren,
bedauerlicherweise hat es in einem Sportverein in unserem Bezirk einen Missbrauchsfall an einer
minderjährigen Sportlerin gegeben. Im Sportausschuss der Bezirksverordnetenversammlung
wurde deshalb die Thematik besprochen und das Bezirksamt gebeten, gegenüber den
Sportvereinen tätig zu werden. Dies tue ich gerne, da auch nach meiner Auffassung maximale
Vorkehrungen zur Vermeidung von Missbrauch getroffen werden sollten.
Ich bitte Sie deshalb, den Handlungsempfehlungen des Landessportbund Berlins (LSB)
http://www.lsb-berlin.net/index.4295.0.html im Interesse eines effektiven Schutzes der Kinder und
Jugendlichen im Berliner Sport zu folgen und umzusetzen.
Am 27. April 2010 haben viele Sportverbände und -vereine eine Erklärung zum Kinderschutz
unterzeichnet, die der LSB gemeinsam mit dem Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerk (EJF)
auf einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt hat. Einige Marzahn-Hellersdorfer
Sportvereine sind dem Aufruf bereits gefolgt und haben sich von ihren ehrenamtlich Tätigen ein
erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorgelegen lassen und eine Vertrauensperson als
Kinderschutzbeauftragte/ Kinderschutzbeauftragter des Vereins ernannt.
Ich bitte Sie "eine Kultur des Hinschauens und der Fürsorge zu entwickeln, die es den
Übungsleiterinnen und Übungsleitern im Sportverein ermöglicht, Gefährdungspotenziale zu
erkennen und zu beseitigen“.
Fahrverbindungen:
Bus: X54, 195
Tram: M6, 18
U-Bahn: U5
Station: Hellersdorf
Sprechzeiten:
Nach Vereinbarung
E-Mail-Adresse:
Homepage: http://www.marzahn-hellersdorf.de
Zahlungen bitte bargeldlos
an die Bezirkskasse
Marzahn-Hellersdorf
12591 Berlin
Geldinstitut
Berliner Bank AG
Berliner Sparkasse
Postbank
Kontonummer
512 890 500
2 243 401 935
0 654 592 100
Bankleitzahl
100 708 48
100 500 00
100 100 10
E-Mail-Adresse nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur
Auf der Fachtagung am 16.12.2010 des LSB, der Sportjugend und des EJF wurde o. g.
Handlungsempfehlungen erneut thematisiert.
Ihre Übungsleiterinnen und Übungsleiter betreuen in der eigenen Freizeit und ermöglichen und
gewährleisten ein sinnvolles und sportliches Betätigungsfeld den Kindern und Jugendlichen. Sie
genießen dabei großes Vertrauen durch die Eltern, Lehrerinnen und Lehrer und Erzieherinnen
und Erzieher.
Ich möchte mich bei Ihnen allen für die geleistete Arbeit bedanken und auffordern, die
Handlungsempfehlungen zur Sicherung Ihrer Arbeit umzusetzen.
Hierfür möchte ich Ihnen die Ansprechpartnerinnen 1
vorgefertigten Musterbrief 2 übersenden.
und Ansprechpartner und einen
Ich habe mir vorgenommen im April 2011 anlässlich des Sportausschusses darüber zu berichten
und bitte Sie meiner Kollegin Frau brigitte.dame@ba-mh.verwalt-berlin.de
und Kollege
andreas.hallfahrt@ba-mh.verwalt-berlin.de bis zum 04. April 2011 mitzuteilen, wo eventuelle
Probleme bei der Antragstellung der erweiterten Führungszeugnisse auftreten und wie
Sie die Handlungsempfehlungen umgesetzt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Komoß
1
Sportjugend Berlin: Iris Jensen, Tel.: 300 02 – 194, E-Mail: i.jensen@sportjugend-berlin.de
EJF gemeinnützige AG: Sigrid Richter-Unger, Tel.: 282 80 77, E-Mail: richter-unger.sigrid@ejf.de
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Hotline Kinderschutz: Tel. 61 00 66
2
Ein Musterschreiben an die Bürgerämter ist beigefügt bzw. kann im Internet unter www.sportjugend-berlin.de im
Service/Downloadbereich bearbeitet und herunter geladen werden (bzw. siehe Anlage).
2
http://www.lsb-berlin.net/fileadmin/pdfs/jugendarbeit/LSB_Kinderschutz_MUSTERBRIEF__Fuehrungszeugnis_19.05.10.doc
MUSTERBRIEF
Kopfbogen
Verein / Verband
Bürgeramt
Bezirk
von Berlin
Ausstellung eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses
Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Verein ist dem Kinderschutz verpflichtet. Aus diesem Grund überprüfen wir die Eignung
unserer Trainer, Übungsleiter und Betreuer, die regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen in
Kontakt kommen und erwarten die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses
von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Herr / Frau Vorname Name ist bei uns ehrenamtlich / hauptamtlich (bitte Zutreffendes
verwenden) in der Jugendarbeit tätig. Wir bitten mit Bezug auf § 30 a Bundeszentralregistergesetz
um Einsicht in ein erweitertes polizeiliches Führungszeugniss, das unseren
Kinderschutzbeauftragten vorzulegen ist.
In dem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass die Ausstellung eines polizeilichen
Führungszeugnisses für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendarbeit im Land Berlin kostenlos
erfolgt und lediglich bei hauptamtlichen Mitarbeitern eine Gebühr erhoben wird.
Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Vorstand
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