Daten
Kommune
Berlin Mitte
Dateiname
Anlage Erfahrungsbericht Mitte 2010.pdf
Größe
42 kB
Erstellt
18.10.15, 03:20
Aktualisiert
28.01.18, 06:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Erfahrungsbericht gemäß Punkt 9 des 9-Punkte-Programms zur Mitgliedschaft im Gesunde Städte-Netzwerk
der Bundesrepublik Deutschland
Mitglied: Bezirk Mitte von Berlin
Zeitraum: 2006 -2010
9 Punkte Programm
Fragen:
Das GESUNDE STÄDTE-Netzwerk der Bundesrepublik Deutschland ist
ein freiwilliger Zusammenschluss von Kommunen.Die beteiligten
Kommunen haben sich mit diesem Netzwerk ein Lern-, Aktions- und
Diskussionsinstrument geschaffen, mit dem sie ihre eigene Arbeit im
Sinne der GESUNDE STÄDTE Konzeption vor Ort“ unterstützen und
bereichern können.
Für diese Funktion hat der gegenseitige Informations- und
Erfahrungsaustausch eine hohe Bedeutung. Alle Mitglieder müssen für
die Erfüllung dieser Zweckbestimmung Sorge tragen.
Das Leitbild „Gesunde Stadt“ braucht zu seiner Umsetzung die
prozeßhafte Verwirklichung von Voraussetzungen, die im folgenden als
„Kriterien für die Teilnahme am Gesunde Städte-Netzwerk der
Bundesrepublik Deutschland“ beschrieben sind:
Kriterien für die Teilnahme am GESUNDE STÄDTE-Netzwerk der
Bundesrepublik Deutschland
Städte, Kreise oder Stadtbezirke, die bereit sind, in ihrer Stadt, ihrem
Kreis oder ihrem Bezirk (im folgenden „Städte“) ein GESUNDE STÄDTEProjekt durchzuführen und sich auf das 9-Punkte-Programm verpflichten,
können dem GESUNDE STÄDTE-Netzwerk beitreten.
Ein schriftlicher Antrag der beitrittsbereiten Kommune ist an das
GESUNDE STÄDTE-Sekretariat in Hamburg zu stellen, in dem folgende
Selbstverpflichtungen explizit enthalten sind:
Welche Themenschwerpunkte haben die Gesunde Städte-Arbeit im
Berichtszeitraum bestimmt?
Antwort:
• Kindergesundheit
• Migration und Gesundheit
• Bewegungsförderung
• Gesundheitsförderung im Stadtteil
• Gesunde Schule
• Gesunde Kita
Punkt 1
Inwieweit ist der Rat über Entwicklungen der Gesunden Kommune
Der Rat der Stadt befürwortet die Gesunde Städte-Konzeption und erklärt informiert und eingebunden - politische Verankerung?
sich damit gleichzeitig mit den Zielen und Inhalten der Ottawa-Charta zur Antwort:
Gesundheitsförderung (1986) einverstanden.
Mindeststandard:
Es wird für den Beitritt in das Gesunde Städte-Netzwerk eine
Beschlussvorlage erarbeitet, der der Rat zustimmt. Der Rat der Stadt
beschließt über den Eintritt in das Gesunde-Städte-Netzwerk und über
den Austritt. Im Falle des Austritts müssen vor der Entscheidung der
Koordinator/die Koordinatorin der Kommune und der Koordinator/die
Koordinatorin der Initiativen, Selbsthilfegruppen und selbstorganisierten
Projekte gehört werden.
Die Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlung entsenden
Mitglieder in den Arbeitskreis „Gesunder Bezirk Mitte“.
Punkt 2
Die Benennung einer für die kommunale Gesunde Städte-Arbeit
zuständigen Person hat verbindlich zu erfolgen.
Mindeststandard:
Die verantwortliche Ansprechperson erfüllt die Aufgaben des
kommunalen Koordinators/der kommunalen Koordinatorin der Gesunde
Städte-Arbeit.
Wie wird die Rolle der verantwortlichen Ansprechperson ausgefüllt?
Welche Entwicklungen positiver / negativer Art haben sich im
Berichtsraum ergeben?
Antwort:
Im Bezirk ist eine Vollzeitstelle für den Arbeitsbereich
Gesundheitsförderung besetzt, in dem auch die Koordination des
bezirklichen Gesunde-Städte-Projekts angesiedelt ist. Eine weitere Stelle
für Gesundheitsförderung ist seit 2007 nicht wieder besetzt worden.
Punkt 3
Eine ressortübergreifende gesundheitsfördernde Politik ist zu entwickeln.
Dafür werden die verschiedenen Politikbereiche und Fachämter über die
Gesunde Städte-Konzeption informiert.
Weitere Institutionen (Krankenkassen, Verbände, Bildungseinrichtungen,
Wissenschaft, Wirtschaft usw.) sowie Bürgerinitiativen sind in diesen
Prozess einzubeziehen. Die Einrichtung entsprechender kooperativer
Infrastrukturen (Gesundheitsförderungs-konferenz) wird für die
Umsetzung einer präventiven Gesundheitspolitik empfohlen.
Mindeststandard:
Intersektorale Kooperationsstrukturen werden genutzt, entwickelt und
gestärkt.
Gibt es Aktivitäten, mit denen eine ressortübergreifende / intersektorale
Arbeit umgesetzt werden konnte?
Gibt es eine Kooperation mit weiteren Programmen?
Wie schätzen Sie die Tendenz dieser Zusammenarbeit ein?
Antwort:
• Beteiligung am Programm „Aktionsbündnisse Gesunde Lebensstile
und Lebenswelten“ im Rahmen von IN FORM (nur erste
Förderphase),
• Organisation eines bezirksweiten Netzwerks Bewegungsförderung,
• Einrichtung eines Arbeitskreises „Gesunder Bezirk Mitte“, in dem die
gesundheitsrelevanten Ressorts des Bezirks, politische Vertreter
sowie Vertreter aus dem Kreis der Initiativen vertreten sind,
• enge Kooperation mit dem Programm „Soziale Stadt“ in insgesamt 8
Quartiersmanagement-Gebieten im Bezirk,
• Beteiligung bei den Modellprogrammen „Anschub.de“ und „Kitas
bewegen!“ zur Gesundheitsförderung in Schulen und Kitas;
• Beteiligung bei der bezirklichen Sportentwicklungsplanung;
Berlinweit wird derzeit die Einrichtung einer Organisationseinheit
„Sozialraumorientierte Planungskoordination“ bei den Bezirken diskutiert,
in der die Fachplanungen der verschiedenen Ressorts auf
Sozialraumebene zusammengeführt werden sollen.
Punkt 4
Gesundheitsfördernde Inhalte und Methoden sollen bei allen öffentlichen
Planungen und Entscheidungen berücksichtigt werden. Dafür sind
entsprechende Voraussetzungen zu entwickeln.
Mindeststandard:
Die für die Gesunde Städte-Arbeit verantwortliche Ansprechperson wird
über städtische Planungen, die gesundheitliche Belange berühren,
frühzeitig und vollständig informiert.
Werden gesundheitsfördernde Inhalte und Methoden bei öffentlichen
Planungen und Entscheidungen berücksichtigt?
Wodurch könnte die Einbindung verstärkt (ggf. iniitiert) werden?
Antwort:
Eine systematische Berücksichtigung konnte bislang nicht sichergestellt
werden. Das Konzept der „Gesunden Stadt“ konnte jedoch mittlerweile
relativ breit im Bewusstsein der anderen Ressorts verankert werden,
dementsprechend findet auch eine vielfache Beteiligung der
Gesundheitsförderung bei bezirklichen Planungsvorhaben statt.
Punkt 5
Ziel ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, dass alle Bürgerinnen und
Bürger sich verstärkt an der Gestaltung ihrer Lebens- und
Umweltbedingungen beteiligen können. Für diese Mitwirkung wird die
Schaffung geeigneter Unterstützungs- und Koordinierungsstrukturen
empfohlen.
Mindeststandard:
Die vorhandenen Mitwirkungs- und Beteiligungsmöglichkeiten werden
seitens der Kommune den Bürgern transparent gemacht und umgesetzt.
Welche Strukturen zur Einbindung der BürgerInnen gibt es?
Welche Rolle spielen dabei die Selbsthilfe oder Initiativen?
Antwort:
• Formalisierte Strukturen im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“
(sogen. „Quartiersräte“);
• „Runde Tische“ mit Anwohner/innen in der Arbeit des bezirklichen
Präventionsrates zu verschiedenen lokalen sozialen Brennpunkten;
• Selbsthilfe wird unterstützt durch eine Selbsthilfe-Kontaktstelle im
Bezirk, die gleichzeitig auch die Vertreterin der Initiativenseite für das
bezirkliche Gesunde-Städte-Projekt stellt.
Punkt 6
Verständliche und zugängliche Informationen und Daten sollen den
Prozess zu einer gesunden Stadt begleiten (Gesundheits- und
Sozialberichterstattung).
Mindeststandard:
Gesundheits- und Sozialberichterstattung muss von der Analyse über die
Möglichkeiten der Beratung bis zur konkreten Handlung als kommunale
Gemeinschaftsaufgabe begriffen und umgesetzt werden.
Gibt es eine Gesundheits- und / oder Sozialberichterstattung oder
andere begleitende Datenerhebungen?
Mit welchen Themen haben sie sich beschäftigt?
Antwort:
• Basisgesundheitsbericht für den Bezirk;
• Auswertungen zur Kinder- und Jugendgesundheit;
• Zahngesundheitsbericht;
• Migrationssensible Datenerhebung;
• Bezirkliche Studie „Lebensqualität, Interessen, Selbstständigkeit im
Alter – LISA“
Punkt 7
Die Teilnahme an gemeinsamen Treffen mit Delegierten der am Netzwerk
beteiligten Städte soll den gegenseitigen Austausch und die
Weiterentwicklung der gesundheitsfördernden Aktivitäten gewährleisten.
Ist die regelmäßige Teilnahme einer TeilnehmerIn der
Gebietskörperschaft möglich?
Werden Reise- und Übernachtungskosten für die VertreterInnen der
Selbsthilfe übernommen?
Die Teilnahme an der jährlichen Mitgliederversammlung ist zu
ermöglichen für je einen Vertreter / eine Vertreterin der MitgliedsGebietskörperschaft und je einem Vertreter / einer Vertreterin aus dem
Kreis der Selbsthilfegruppen, Bürgerinitiativen, selbst-organisierten
Projekten der Mitglieds-Gebietskörperschaft, der / die in der jeweiligen
Kommune gewählt wird.
Die Beteiligung an weiteren Treffen (z.B. Symposium, Workshops) ist zu
unterstützen.
Mindeststandards:
Die Vertreterin/der Vertreter des Bereichs der Selbsthilfegruppen,
Bürgerinitiativen, selbstorganisierten Projekten muss in transparenter
Abstimmung ausgewählt werden.
Die Kosten für die Teilnahme an der jährlichen Mitgliederversammlung
trägt die Kommune.
Antwort:
In allen Jahren im Berichtszeitraum hat sowohl der bezirkliche GesundeStädte-Koordinator als auch die bezirkliche Vertreterin für die Initiativen
auf Kosten des Bezirks an den Mitgliederversammlungen teilgenommen.
Punkt 8
Erfahrungen, Erkenntnisse und praktikable Modelle zur
Gesundheitsförderung sind an das Gesunde Städte-Sekretariat zur
Verbreitung im Netzwerk zu übermitteln.
Mindeststandard:
Die Mitglieder informieren das Gesunde Städte-Sekretariat regelmäßig
und umfassend über ihre Aktivitäten, um einen lebendigen
Informationsfluss im Netzwerk zu gewährleisten.
Welche für alle relevante Erfahrungen gibt es, mit denen sich Ihre
Kommune dem Leitbild „Gesunde Stadt“ nähern konnte?
Es besteht die Hoffnung, dass mit dem bezirklichen
Gesundheitszieleprozess eine systematische Verankerung und
Verbreiterung der Berücksichtigung gesundheitlicher Effekte in
Planungen und Handeln aller Ressorts erreicht werden kann. Momentan
ist es jedoch noch zu früh, hierzu eine Aussage zu machen.
Welcher Nutzen hat sich durch die Mitgliedschaft im Gesunde StädteNetzwerk entwickelt?
Antwort:
Das Netzwerk repräsentiert in einer erfreulichen Breite den kommunalen
Politikansatz der Gesundheitsförderung, der – angesichts der nach wie
vor geringen Aufmerksamkeit, die ihm im Vergleich aller Politikfelder, aber
auch im Bereich der Gesundheitspolitik selbst entgegengebracht wird –
Gefahr läuft, komplett unbearbeitet zu bleiben. Das Netzwerk führt
Diskussionen zu fachlichen Standards (z.B. Gesundheitskonferenzen,
Organisation von Netzwerken), die in die Arbeit vor Ort einfließen. Der
Austausch im Regionalverbund schafft ein dichtes Informationsnetz über
Aktivitäten in den verschiedenen Bezirken und der Stadt Berlin sowie die
Möglichkeit, Themen der Gesunden Stadt auf einer breiten Basis fachlich
zu diskutieren.
Punkt 9
Alle 4 Jahre trägt das Gesunde-Städte-Mitglied den anderen
Netzwerkmitgliedern seinen Erfahrungsbericht vor, der die Erkenntnisse
aus der kommunalen Gesunde-Städte-Arbeit reflektiert. Spätestens nach
4 Jahren werden die zuständigen Gremien in der Stadt (Stadtrat und/oder
Fachausschuss/Fachausschüsse) über die kommunale Umsetzung der
Gesunde-Städte-Programmatik informiert, um über die weitere Arbeit zu
entscheiden.
Mindeststandard:
Der Erfahrungsbericht baut auf dem 9-Punkte-Programm und den
Mindeststandards auf und stellt den Ertrag der Mitgliedschaft im
Netzwerk dar.
Durch wen wurde der Bericht erstellt?
Ist der Erfahrungsbericht über Beteiligung der Selbsthilfe/von Initiativen
entstanden?
Erfolgt eine Reflektion der Gesunden Städte-Arbeit in kommunalen
Gremien und Fachausschüssen?
Antwort:
Dieser Bericht wurde durch den bezirklichen Gesunde-Städte-Koordinator
unter Beteiligung der Vertreterin der Initiativen erstellt.
Der Bericht wird der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis
gegeben
Abschließende Fragen:
Welche Schwierigkeiten oder Stolpersteine waren in der Gesunde Städte-Arbeit vorhanden?
Es existieren nach wie vor keine Haushaltsmittel für die Organisation gesundheitsförderlicher Projekte, weswegen hierfür durchweg nach
anderweitigen Finanzierungsquellen gesucht werden muss. Auch wenn sich mittlerweile einige Wege etabliert haben, ist diese Vorgehensweise
gleichwohl nicht unproblematisch, da durch die Struktur der Fördertöpfe nicht selten eine konzeptionelle Anpassung der vorgesehenen Projektarbeit
vorgenommen werden muss, die Finanzierungschancen für Projektevaluation nach wie vor ungünstig sind und die Förderlogiken zunehmend
kürzere Projektzeiträume vorsehen.
Welche Planungen in der Gesunde Städte Arbeit gibt es für die kommenden Jahre?
Der Schwerpunkt Kindergesundheit wird fortgesetzt;
Gesundheitsbezogene Aktivitäten in verschiedenen Einrichtungstypen sollen systematisch erfasst werden, die Vielfalt der Angebotsformen gesichtet,
strukturiert und in ihrer Qualität eingeschätzt werden;
Im Rahmen der settingorientierten Angebote soll dem Bereich der Gesundheit der dort Beschäftigten (als konstitutioneller Voraussetzung für die
Bereitschaft der Institution, sich mit Gesundheitsfragen auseinanderzusetzen) verstärkte Aufmerksamkeit zugewandt werden;
Im Rahmen der gesundheitlichen Themenschwerpunkte soll dem Bereich der Unterstützung von Lebenskompetenzen größere Bedeutung
zukommen.
Berlin-Mitte, 7.5.2010
erstellt durch:
Tobias Prey (Koordination für das Gesunde-Städte-Projekt Berlin-Mitte, Bezirksamt Mitte von Berlin)
Angelika Vahnenbruck (Vertreterin der Initiativen, StadtRand gGmbH)