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Anlage Erfahrungsbericht Mitte 2010.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Mitte
Dateiname
Anlage Erfahrungsbericht Mitte 2010.pdf
Größe
42 kB
Erstellt
18.10.15, 03:20
Aktualisiert
28.01.18, 06:29

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Inhalt der Datei

Erfahrungsbericht gemäß Punkt 9 des 9-Punkte-Programms zur Mitgliedschaft im Gesunde Städte-Netzwerk der Bundesrepublik Deutschland Mitglied: Bezirk Mitte von Berlin Zeitraum: 2006 -2010 9 Punkte Programm Fragen: Das GESUNDE STÄDTE-Netzwerk der Bundesrepublik Deutschland ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Kommunen.Die beteiligten Kommunen haben sich mit diesem Netzwerk ein Lern-, Aktions- und Diskussionsinstrument geschaffen, mit dem sie ihre eigene Arbeit im Sinne der GESUNDE STÄDTE Konzeption vor Ort“ unterstützen und bereichern können. Für diese Funktion hat der gegenseitige Informations- und Erfahrungsaustausch eine hohe Bedeutung. Alle Mitglieder müssen für die Erfüllung dieser Zweckbestimmung Sorge tragen. Das Leitbild „Gesunde Stadt“ braucht zu seiner Umsetzung die prozeßhafte Verwirklichung von Voraussetzungen, die im folgenden als „Kriterien für die Teilnahme am Gesunde Städte-Netzwerk der Bundesrepublik Deutschland“ beschrieben sind: Kriterien für die Teilnahme am GESUNDE STÄDTE-Netzwerk der Bundesrepublik Deutschland Städte, Kreise oder Stadtbezirke, die bereit sind, in ihrer Stadt, ihrem Kreis oder ihrem Bezirk (im folgenden „Städte“) ein GESUNDE STÄDTEProjekt durchzuführen und sich auf das 9-Punkte-Programm verpflichten, können dem GESUNDE STÄDTE-Netzwerk beitreten. Ein schriftlicher Antrag der beitrittsbereiten Kommune ist an das GESUNDE STÄDTE-Sekretariat in Hamburg zu stellen, in dem folgende Selbstverpflichtungen explizit enthalten sind: Welche Themenschwerpunkte haben die Gesunde Städte-Arbeit im Berichtszeitraum bestimmt? Antwort: • Kindergesundheit • Migration und Gesundheit • Bewegungsförderung • Gesundheitsförderung im Stadtteil • Gesunde Schule • Gesunde Kita Punkt 1 Inwieweit ist der Rat über Entwicklungen der Gesunden Kommune Der Rat der Stadt befürwortet die Gesunde Städte-Konzeption und erklärt informiert und eingebunden - politische Verankerung? sich damit gleichzeitig mit den Zielen und Inhalten der Ottawa-Charta zur Antwort: Gesundheitsförderung (1986) einverstanden. Mindeststandard: Es wird für den Beitritt in das Gesunde Städte-Netzwerk eine Beschlussvorlage erarbeitet, der der Rat zustimmt. Der Rat der Stadt beschließt über den Eintritt in das Gesunde-Städte-Netzwerk und über den Austritt. Im Falle des Austritts müssen vor der Entscheidung der Koordinator/die Koordinatorin der Kommune und der Koordinator/die Koordinatorin der Initiativen, Selbsthilfegruppen und selbstorganisierten Projekte gehört werden. Die Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlung entsenden Mitglieder in den Arbeitskreis „Gesunder Bezirk Mitte“. Punkt 2 Die Benennung einer für die kommunale Gesunde Städte-Arbeit zuständigen Person hat verbindlich zu erfolgen. Mindeststandard: Die verantwortliche Ansprechperson erfüllt die Aufgaben des kommunalen Koordinators/der kommunalen Koordinatorin der Gesunde Städte-Arbeit. Wie wird die Rolle der verantwortlichen Ansprechperson ausgefüllt? Welche Entwicklungen positiver / negativer Art haben sich im Berichtsraum ergeben? Antwort: Im Bezirk ist eine Vollzeitstelle für den Arbeitsbereich Gesundheitsförderung besetzt, in dem auch die Koordination des bezirklichen Gesunde-Städte-Projekts angesiedelt ist. Eine weitere Stelle für Gesundheitsförderung ist seit 2007 nicht wieder besetzt worden. Punkt 3 Eine ressortübergreifende gesundheitsfördernde Politik ist zu entwickeln. Dafür werden die verschiedenen Politikbereiche und Fachämter über die Gesunde Städte-Konzeption informiert. Weitere Institutionen (Krankenkassen, Verbände, Bildungseinrichtungen, Wissenschaft, Wirtschaft usw.) sowie Bürgerinitiativen sind in diesen Prozess einzubeziehen. Die Einrichtung entsprechender kooperativer Infrastrukturen (Gesundheitsförderungs-konferenz) wird für die Umsetzung einer präventiven Gesundheitspolitik empfohlen. Mindeststandard: Intersektorale Kooperationsstrukturen werden genutzt, entwickelt und gestärkt. Gibt es Aktivitäten, mit denen eine ressortübergreifende / intersektorale Arbeit umgesetzt werden konnte? Gibt es eine Kooperation mit weiteren Programmen? Wie schätzen Sie die Tendenz dieser Zusammenarbeit ein? Antwort: • Beteiligung am Programm „Aktionsbündnisse Gesunde Lebensstile und Lebenswelten“ im Rahmen von IN FORM (nur erste Förderphase), • Organisation eines bezirksweiten Netzwerks Bewegungsförderung, • Einrichtung eines Arbeitskreises „Gesunder Bezirk Mitte“, in dem die gesundheitsrelevanten Ressorts des Bezirks, politische Vertreter sowie Vertreter aus dem Kreis der Initiativen vertreten sind, • enge Kooperation mit dem Programm „Soziale Stadt“ in insgesamt 8 Quartiersmanagement-Gebieten im Bezirk, • Beteiligung bei den Modellprogrammen „Anschub.de“ und „Kitas bewegen!“ zur Gesundheitsförderung in Schulen und Kitas; • Beteiligung bei der bezirklichen Sportentwicklungsplanung; Berlinweit wird derzeit die Einrichtung einer Organisationseinheit „Sozialraumorientierte Planungskoordination“ bei den Bezirken diskutiert, in der die Fachplanungen der verschiedenen Ressorts auf Sozialraumebene zusammengeführt werden sollen. Punkt 4 Gesundheitsfördernde Inhalte und Methoden sollen bei allen öffentlichen Planungen und Entscheidungen berücksichtigt werden. Dafür sind entsprechende Voraussetzungen zu entwickeln. Mindeststandard: Die für die Gesunde Städte-Arbeit verantwortliche Ansprechperson wird über städtische Planungen, die gesundheitliche Belange berühren, frühzeitig und vollständig informiert. Werden gesundheitsfördernde Inhalte und Methoden bei öffentlichen Planungen und Entscheidungen berücksichtigt? Wodurch könnte die Einbindung verstärkt (ggf. iniitiert) werden? Antwort: Eine systematische Berücksichtigung konnte bislang nicht sichergestellt werden. Das Konzept der „Gesunden Stadt“ konnte jedoch mittlerweile relativ breit im Bewusstsein der anderen Ressorts verankert werden, dementsprechend findet auch eine vielfache Beteiligung der Gesundheitsförderung bei bezirklichen Planungsvorhaben statt. Punkt 5 Ziel ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, dass alle Bürgerinnen und Bürger sich verstärkt an der Gestaltung ihrer Lebens- und Umweltbedingungen beteiligen können. Für diese Mitwirkung wird die Schaffung geeigneter Unterstützungs- und Koordinierungsstrukturen empfohlen. Mindeststandard: Die vorhandenen Mitwirkungs- und Beteiligungsmöglichkeiten werden seitens der Kommune den Bürgern transparent gemacht und umgesetzt. Welche Strukturen zur Einbindung der BürgerInnen gibt es? Welche Rolle spielen dabei die Selbsthilfe oder Initiativen? Antwort: • Formalisierte Strukturen im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ (sogen. „Quartiersräte“); • „Runde Tische“ mit Anwohner/innen in der Arbeit des bezirklichen Präventionsrates zu verschiedenen lokalen sozialen Brennpunkten; • Selbsthilfe wird unterstützt durch eine Selbsthilfe-Kontaktstelle im Bezirk, die gleichzeitig auch die Vertreterin der Initiativenseite für das bezirkliche Gesunde-Städte-Projekt stellt. Punkt 6 Verständliche und zugängliche Informationen und Daten sollen den Prozess zu einer gesunden Stadt begleiten (Gesundheits- und Sozialberichterstattung). Mindeststandard: Gesundheits- und Sozialberichterstattung muss von der Analyse über die Möglichkeiten der Beratung bis zur konkreten Handlung als kommunale Gemeinschaftsaufgabe begriffen und umgesetzt werden. Gibt es eine Gesundheits- und / oder Sozialberichterstattung oder andere begleitende Datenerhebungen? Mit welchen Themen haben sie sich beschäftigt? Antwort: • Basisgesundheitsbericht für den Bezirk; • Auswertungen zur Kinder- und Jugendgesundheit; • Zahngesundheitsbericht; • Migrationssensible Datenerhebung; • Bezirkliche Studie „Lebensqualität, Interessen, Selbstständigkeit im Alter – LISA“ Punkt 7 Die Teilnahme an gemeinsamen Treffen mit Delegierten der am Netzwerk beteiligten Städte soll den gegenseitigen Austausch und die Weiterentwicklung der gesundheitsfördernden Aktivitäten gewährleisten. Ist die regelmäßige Teilnahme einer TeilnehmerIn der Gebietskörperschaft möglich? Werden Reise- und Übernachtungskosten für die VertreterInnen der Selbsthilfe übernommen? Die Teilnahme an der jährlichen Mitgliederversammlung ist zu ermöglichen für je einen Vertreter / eine Vertreterin der MitgliedsGebietskörperschaft und je einem Vertreter / einer Vertreterin aus dem Kreis der Selbsthilfegruppen, Bürgerinitiativen, selbst-organisierten Projekten der Mitglieds-Gebietskörperschaft, der / die in der jeweiligen Kommune gewählt wird. Die Beteiligung an weiteren Treffen (z.B. Symposium, Workshops) ist zu unterstützen. Mindeststandards: Die Vertreterin/der Vertreter des Bereichs der Selbsthilfegruppen, Bürgerinitiativen, selbstorganisierten Projekten muss in transparenter Abstimmung ausgewählt werden. Die Kosten für die Teilnahme an der jährlichen Mitgliederversammlung trägt die Kommune. Antwort: In allen Jahren im Berichtszeitraum hat sowohl der bezirkliche GesundeStädte-Koordinator als auch die bezirkliche Vertreterin für die Initiativen auf Kosten des Bezirks an den Mitgliederversammlungen teilgenommen. Punkt 8 Erfahrungen, Erkenntnisse und praktikable Modelle zur Gesundheitsförderung sind an das Gesunde Städte-Sekretariat zur Verbreitung im Netzwerk zu übermitteln. Mindeststandard: Die Mitglieder informieren das Gesunde Städte-Sekretariat regelmäßig und umfassend über ihre Aktivitäten, um einen lebendigen Informationsfluss im Netzwerk zu gewährleisten. Welche für alle relevante Erfahrungen gibt es, mit denen sich Ihre Kommune dem Leitbild „Gesunde Stadt“ nähern konnte? Es besteht die Hoffnung, dass mit dem bezirklichen Gesundheitszieleprozess eine systematische Verankerung und Verbreiterung der Berücksichtigung gesundheitlicher Effekte in Planungen und Handeln aller Ressorts erreicht werden kann. Momentan ist es jedoch noch zu früh, hierzu eine Aussage zu machen. Welcher Nutzen hat sich durch die Mitgliedschaft im Gesunde StädteNetzwerk entwickelt? Antwort: Das Netzwerk repräsentiert in einer erfreulichen Breite den kommunalen Politikansatz der Gesundheitsförderung, der – angesichts der nach wie vor geringen Aufmerksamkeit, die ihm im Vergleich aller Politikfelder, aber auch im Bereich der Gesundheitspolitik selbst entgegengebracht wird – Gefahr läuft, komplett unbearbeitet zu bleiben. Das Netzwerk führt Diskussionen zu fachlichen Standards (z.B. Gesundheitskonferenzen, Organisation von Netzwerken), die in die Arbeit vor Ort einfließen. Der Austausch im Regionalverbund schafft ein dichtes Informationsnetz über Aktivitäten in den verschiedenen Bezirken und der Stadt Berlin sowie die Möglichkeit, Themen der Gesunden Stadt auf einer breiten Basis fachlich zu diskutieren. Punkt 9 Alle 4 Jahre trägt das Gesunde-Städte-Mitglied den anderen Netzwerkmitgliedern seinen Erfahrungsbericht vor, der die Erkenntnisse aus der kommunalen Gesunde-Städte-Arbeit reflektiert. Spätestens nach 4 Jahren werden die zuständigen Gremien in der Stadt (Stadtrat und/oder Fachausschuss/Fachausschüsse) über die kommunale Umsetzung der Gesunde-Städte-Programmatik informiert, um über die weitere Arbeit zu entscheiden. Mindeststandard: Der Erfahrungsbericht baut auf dem 9-Punkte-Programm und den Mindeststandards auf und stellt den Ertrag der Mitgliedschaft im Netzwerk dar. Durch wen wurde der Bericht erstellt? Ist der Erfahrungsbericht über Beteiligung der Selbsthilfe/von Initiativen entstanden? Erfolgt eine Reflektion der Gesunden Städte-Arbeit in kommunalen Gremien und Fachausschüssen? Antwort: Dieser Bericht wurde durch den bezirklichen Gesunde-Städte-Koordinator unter Beteiligung der Vertreterin der Initiativen erstellt. Der Bericht wird der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben Abschließende Fragen: Welche Schwierigkeiten oder Stolpersteine waren in der Gesunde Städte-Arbeit vorhanden? Es existieren nach wie vor keine Haushaltsmittel für die Organisation gesundheitsförderlicher Projekte, weswegen hierfür durchweg nach anderweitigen Finanzierungsquellen gesucht werden muss. Auch wenn sich mittlerweile einige Wege etabliert haben, ist diese Vorgehensweise gleichwohl nicht unproblematisch, da durch die Struktur der Fördertöpfe nicht selten eine konzeptionelle Anpassung der vorgesehenen Projektarbeit vorgenommen werden muss, die Finanzierungschancen für Projektevaluation nach wie vor ungünstig sind und die Förderlogiken zunehmend kürzere Projektzeiträume vorsehen. Welche Planungen in der Gesunde Städte Arbeit gibt es für die kommenden Jahre? Der Schwerpunkt Kindergesundheit wird fortgesetzt; Gesundheitsbezogene Aktivitäten in verschiedenen Einrichtungstypen sollen systematisch erfasst werden, die Vielfalt der Angebotsformen gesichtet, strukturiert und in ihrer Qualität eingeschätzt werden; Im Rahmen der settingorientierten Angebote soll dem Bereich der Gesundheit der dort Beschäftigten (als konstitutioneller Voraussetzung für die Bereitschaft der Institution, sich mit Gesundheitsfragen auseinanderzusetzen) verstärkte Aufmerksamkeit zugewandt werden; Im Rahmen der gesundheitlichen Themenschwerpunkte soll dem Bereich der Unterstützung von Lebenskompetenzen größere Bedeutung zukommen. Berlin-Mitte, 7.5.2010 erstellt durch: Tobias Prey (Koordination für das Gesunde-Städte-Projekt Berlin-Mitte, Bezirksamt Mitte von Berlin) Angelika Vahnenbruck (Vertreterin der Initiativen, StadtRand gGmbH)