Daten
Kommune
Berlin Spandau
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18.10.15, 06:36
Aktualisiert
27.01.18, 21:07
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Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XVIII. Wahlperiode
Vorlage - zur Beschlussfassung -
Nr. 2137/XVIII
TOP 36.1
Ursprung: Vorlage - zur Beschlussfassung Initiator: Bezirksamt
Beratungsfolge:
Datum
Gremium /Sitzung
24.02.2010
BVV
036/XVIII(BVV)
Beratungsstand
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Umsetzung der Schulstrukturreform im Bezirk Spandau/Haupt- und Realschulen
Anlagen: Planungsüberlegungen der Abt. Bildung, Kultur und Sport (Stand November 2009)
Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beschlüsse der Schulkonferenzen
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 10 BezVG unter
Bezugnahme auf die nachfolgende Begründung beschließen:
Zur Umsetzung der Schulstrukturreform im Bezirk Spandau erfolgt zum 01.08.2010 vorbehaltlich der Genehmigung durch die Schulaufsichtsbehörde - die Zusammenlegung der
bisherigen Haupt- und Realschulen
a) Wilhelm-Leuschner-Oberschule (Hauptschule, 05H01) und
Wolfgang-Borchert-Oberschule (Realschule, 05R01)
b) Heinrich-Hertz-Oberschule (Hauptschule, 05H02) und
Johann-Georg-Halske-Oberschule (Realschule, 05R03)
c) Gottlieb-Daimler-Oberschule (Hauptschule, 05H03) und
Wilhelm-Maybach-Oberschule (Realschule, 05R04)
d) Louise-Schroeder-Schule (Hauptschule, 05H04) und
Gottfried-Kinkel-Oberschule (Realschule, 05R02)
und die Umwandlung der zusammengelegten Schulen in jeweils eine eigenständige
Integrierte Sekundarschule.
Begründung:
Anlass der Zusammenlegung jeweils einer bezirklichen Hauptschule mit einer Realschule des
Bezirks und Umwandlung dieser neuen Schulen in Integrierte Sekundarschulen ist die
Umsetzung der vom Senat von Berlin beschlossenen Reform der Berliner Schulstruktur mit
dem Ziel der Einführung eines zweigliedrigen Schulsystems. Zukünftig wird es im Land Berlin
nach der Grundschule nur noch zwei Schularten in der Sekundarstufe I geben, die Integrierte
Sekundarschule und das Gymnasium. In der neuen integrativen Schulart sollen die
bisherigen Schularten Hauptschule, Realschule, Verbundene Haupt- und Realschule und
Gesamtschule zusammengefasst werden. Daneben wird es als einzige Ausnahme noch die in
der Erprobung (Pilotphase) befindliche Schulart Gemeinschaftsschule geben.
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Ausdruck vom: 22.08.2010
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der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XVIII. Wahlperiode
Die Schulstrukturreform ist durch das inzwischen in Kraft getretene Gesetz zur Einführung
der Integrierten Sekundarschule nunmehr durch den Bezirk als zuständiger Träger der
öffentlichen allgemein bildenden Schulen Spandaus umzusetzen. Nach den durch das Gesetz
neu gefassten Übergangsregelungen des § 129 Abs. 3 des Schulgesetzes für das Land Berlin
(SchulG) können im Schuljahr 2010/11 letztmalig 7. Klassen an Hauptschulen, Realschulen,
Verbundenden Haupt- und Realschulen und Gesamtschulen eingerichtet werden, sofern die
Schulen dieser Schularten nicht bereits in Integrierte Sekundarschulen umgewandelt
oder zusammengelegt wurden. Zum Schuljahr 2011/12 muss die Umwandlung oder
Zusammenlegung von Schulen dieser Schularten jedoch abgeschlossen sein, da die
Integrierte Sekundarschule gemäß § 131 Abs. 3 (neu) SchulG spätestens dann durch
Neugründung oder durch Zusammenlegung oder Umwandlung von Schulen dieser Schularten
(und gegebenenfalls Gymnasien) eingerichtet wird und Schulen dieser Schularten, die nicht zu
einer integrierten Sekundarschule werden, gemäß § 129 Abs. 4 (neu) SchulG spätestens zum
Ende des Schuljahres 2010/11 aufzuheben sind.
Nach § 109 Abs. 3 SchulG entscheiden die Bezirke über die Gründung, Zusammenlegung,
Umwandlung und Aufhebung der von ihnen verwalteten Schulen; ihre Entscheidungen
bedürfen der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde (Senatsverwaltung für Bildung,
Wissenschaft und Forschung). Im Rahmen dieses Verfahrensprozesses ist das Bezirksamt als
Schulträger nach § 76 Abs. 3 Nr. 3 und 6 SchulG gehalten, die Schulkonferenzen von
betroffenen Schulen vor der Entscheidung über Änderungen der Schulorganisation,
insbesondere Erweiterung, Teilung, Zusammenlegung und Schließung der Schule bzw. vor
wichtigen Entscheidungen der zuständigen Schulbehörde über die
Schulentwicklungsplanung anzuhören.
Verfahren
Das Bezirksamt Spandau hat in seiner Sitzung am 08.12.2009 die Planungsüberlegungen der
Abteilung Bildung, Kultur und Sport (Stand November 2009, siehe Anlage) zustimmend zur
Kenntnis genommen und beschlossen, im Bezirk jeweils eine der vier Hauptschulen mit einer
der vier Realschulen zu fusionieren und zu einer eigenständigen Integrierten Sekundarschule
umzuwandeln:
a) Wilhelm-Leuschner-Oberschule (Hauptschule, 05H01) und
Wolfgang-Borchert-Oberschule (Realschule, 05R01)
b) Heinrich-Hertz-Oberschule (Hauptschule, 05H02) und
Johann-Georg-Halske-Oberschule (Realschule, 05R03)
c) Gottlieb-Daimler-Oberschule (Hauptschule, 05H03) und
Wilhelm-Maybach-Oberschule (Realschule, 05R04)
d) Louise-Schroeder-Schule (Hauptschule, 05H04) und
Gottfried-Kinkel-Oberschule (Realschule, 05R02)
Über die Zusammenlegung und den Zeitpunkt der Umwandlung - entweder freiwillig mit
Beginn des Schuljahres 2010/11 oder verbindlich mit Beginn des Schuljahres 2011/12 - sollte
nach Anhörung der schulischen Gremien (Schulkonferenz) der betroffenen Schulen und der
bezirklichen Gremien (Bezirksschulbeirat) eine abschließende Entscheidung durch das
Bezirksamt getroffen werden.
Weiterhin war beschlossen worden, dass über die durch die Zusammenlegung erforderliche
Benennung der neuen Schulen bis zum Ende des auf den Umwandlungszeitpunkt folgenden
Schuljahres auf Vorschlag der Schulkonferenz der neuen Schulen entschieden wird.
Der Beschluss sah außerdem vor, als dauerhaft zu erhaltene Standorte für die durch
Zusammenlegung (Schulfusion) geplanten Sekundarschulen folgendes Schulstandorte
vorzusehen:
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Ausdruck vom: 22.08.2010
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der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XVIII. Wahlperiode
zu a) der Standort Blumenstraße 13 (Wilhelm-Leuschner-Oberschule)
zu b) der Standort Lenther Steig 3-5 (Heinrich-Hertz-Oberschule) unter Einbeziehung des
Standortes Jugendweg 15-16 (Robert-Reinick-Grundschule)
zu c) der Doppelstandort Jaczostraße 53 (Gottlieb-Daimer-Oberschule) und Jaczostraße 67
(Wilhelm-Maybach-Oberschule)
zu d) der Standort Brunsbütteler Damm 431/433 (Louise-Schroeder-Oberschule) unter
Einbeziehung des Standortes Brunsbütteler Damm 435/437 (ehemalige Kita, derzeit
Standort der Lernwerkstatt / Regionales Fortbildungszentrum SenBWF).
Beschlossen wurde zudem, den Standort Seeckstraße 2 (Gottfried-Kinkel-Oberschule)
mittelfristig (voraussichtlich 2013/14) und den Standort Borchertweg 2 (Wolfgang-BorchertOberschule, Mietobjekt) langfristig (voraussichtlich 2017/18) aufzugeben.
Der für das Schulwesen im Bezirk zuständige Bezirksstadtrat für Bildung, Kultur und Sport
wurde beauftragt, die Schulleitungen und die schulischen Gremien der von der
Sekundarschulreform betroffenen Oberschulen über die Planungsabsichten des Bezirksamtes
allgemein und für jeden Standort betreffend zu unterrichten und das nach § 76 Abs. 3 Nr. 3
und Nr. 6 Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG) vorgesehene Anhörungsverfahren der
jeweiligen Schulkonferenz einzuleiten.
Ferner sollte der Bezirksschulbeirat über die Planungsabsichten des Bezirksamtes unterrichtet
und - nach Anhörung der Schulkonferenzen der betroffenen Schulen - das nach § 111 Abs. 3
Nr. 1 und 2 SchulG vorgesehene Anhörungsverfahren durchgeführt werden.
Weiterhin sollte der zuständige BVV-Ausschuss für Bildung und Kultur - soweit noch nicht
erfolgt - regelmäßig über den Stand der Planungen des Bezirksamtes zur Umsetzung der
Schulstrukturreform unterrichtet werden.
Mit Schreiben vom 09.12.2009 wurden die Leitungen der von der Umsetzung der
Schulstruktur unmittelbar betroffen Schulen über den Bezirksamtsbeschluss vom 08.12.2009
unterrichtet und in Durchführung des Anhörungsverfahrens nach § 76 Abs. 3 Nr. 3 und 6
SchulG um Stellungnahme bzw. um einen Beschluss der jeweiligen Schulkonferenz zu den
die Schule betreffenden Planungsabsichten des Bezirksamtes, insbesondere zum Starttermin
der neuen Schulart - freiwillig zum Schuljahr 2010/11 oder verbindlich zum Schuljahr 2011/12 gebeten. Die Schulkonferenzen der vier Hauptschulen hatten sich - ebenso wie die
Gesamtschulen - alle für einen freiwilligen Beginn und somit für eine Umwandlung - nach
erfolgter Zusammenlegung ihrer Schule mit eine Realschule - in eine Integrierte
Sekundarschule zum Schuljahr 2010/11 ausgesprochen, die Schulkonferenzen der
Realschulen standen einer Zusammenlegung mit den Hauptschulen und Umwandlung in
integrierte Sekundarschulen bereits zum Schuljahr 2010/11 jedoch ablehnend gegenüber
(siehe Anlage). Der von der Abt. Bildung, Kultur und Sport angestrebte Konsens aller Schulen
für einen gemeinsamen Starttermin zur Einführung der Sekundarschule auf Bezirksebene war
daher zwar nicht gegeben, die überwiegende Mehrheit der Schulen befürwortet jedoch einen
Beginn zum Schuljahr 2010/11.
Meinungsbilder aus nachfolgend durchgeführten gemeinsamen Sitzungen mit den
Schulkonferenzen der jeweils von einer Zusammenlegung betroffenen Haupt- und
Realschulen unter Beteiligung des Bezirksstadtrates für Bildung, Kultur und Sport und der
Dienststellenleiterin der örtlichen Schulaufsicht ließen aber den Schluss zu, dass alle von der
Schulstrukturreform im Bezirk Spandau betroffenen Schulen ohne Ausnahme
gemeinsam zum kommenden Schuljahr 2010/11 beginnen sollten.
Schulen
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Sitzung
Meinungsbild
Ausdruck vom: 22.08.2010
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der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XVIII. Wahlperiode
Wilhelm-Leuschner-OS /
Wolfgang-Borchert-OS
Heinrich-Hertz-OS /
Johann-Georg-Haske-OS
Gottlieb-Daimler-OS /
Wilhelm-Maybach-OS
Louise-Schroeder-OS /
Gottfried-Kinkel-OS
am
ja
nein
28.01.2010
26
0
26.01.2010
15
12
08.02.2010
11
9
19.01.2010
20
5
Der Bezirksschulbeirat (BSB) wurde mit Schreiben vom 04.01.2010 ebenfalls über die
Planungsabsichten des Bezirks zur Umsetzung der Schulstrukturreform in Spandau
unterrichtet. Gleichzeitig wurde das gemäß § 111 Abs. 3 Nr. 2 SchulG - Errichtung,
Zusammenlegung, Umwandlung, Verlegung und Aufhebung von Schulen - vorgeschriebene
Anhörungsverfahren eingeleitet. Der BSB hat über die bezirklichen Planungsabsichten und
den Zeitpunkt der Einführung der Integrierten Sekundarschule in Spandau in mehreren
Sitzungen beraten und unter Berücksichtigung der Stellungnahmen bzw. Beschlüsse der
Schulkonferenzen aller von der Schulstrukturreform betroffenen Schulen nach ausführlicher
Diskussion folgenden Beschluss gefasst, der mit Schreiben vom 28.01.2010 an die Abt. BiKuS
übermittelt wurde:
„Der Bezirksschulbeirat Spandau empfiehlt, zum Schuljahr 2010/11 mit den integrierten
Sekundarschulen zu beginnen.“
Parallel zum Abstimmungsverfahren mit den schulischen und bezirklichen Gremien in
Spandau hat das Berliner Abgeordnetenhaus in seiner Sitzung am 14.01.2010 das Gesetz zur
Einführung der integrierten Sekundarschule abschließend beraten und beschlossen. Die
entgegen der ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfes geänderten Textpassagen
standen den vom Bezirksamt zur Kenntnis genommen Planungsabsichten der Abt. BiKuS und
dem darauf basierenden Grundsatzbeschluss nicht entgegen. Das Gesetz ist inzwischen mit
Datum vom 25.01.2010 im Gesetz- und Verordnungsblatt Berlin Nr. 2 vom 04.02.2010,
Seite 14, veröffentlicht worden und am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten.
Basierend auf den Stellungnahmen der Schulkonferenzen und dem Meinungsbild aus den
gemeinsamen Sitzung der Schulkonferenzen sowie der Beschlussempfehlung des
Bezirksschulbeirates Spandau und auf der rechtlichen Grundlage des Gesetzes über die
Einführung der integrierten Sekundarschule hat das Bezirksamt in seiner Sitzung am
09.02.2010 beschlossen, die geplante Zusammenlegung und Umwandlung von bezirklichen
Haupt- und Realschulen in Integrierte Sekundarschulen bereits zum kommenden Schuljahr
2010/11 umzusetzen.
Sonstiges
Der Ausschuss für Bildung und Kultur der Bezirksverordnetenversammlung ist über die
Planungsabsichten des Bezirksamtes und die im Zusammenhang mit der Schulstrukturreform
zu treffenden Entscheidungen zur Zusammenlegung von Schulen und Umwandlung in
Integrierte Sekundarschulen regelmäßig informiert worden und hat diese grundsätzlich
zustimmend zur Kenntnis genommen, zuletzt in seiner Sitzung am 09.02.2010.
Über die durch die Zusammenlegung erforderliche Benennung der neuen Schulen soll bis zum
Ende des auf den Umwandlungszeitpunkt folgenden Schuljahres auf Vorschlag der
Schulkonferenz der neuen Schulen entschieden werden. Bis zum Zeitpunkt der
Neubenennung tragen alle neuen Schulen unter Hinzufügung einer laufenden Nummer, die
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Ausdruck vom: 22.08.2010
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XVIII. Wahlperiode
mit der Schulaufsichtsbehörde umgehend abzustimmen ist, den Namen „Integrierte
Sekundarschule Spandau“.
Rechtsgrundlagen:
Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG) vom 26.01.2004 (GVBl. S. 26), geändert durch
Gesetz zur Einführung der Integrierten Sekundarschule vom 25.12.2009 (GVBl. S. 14)
Bezirksverwaltungsgesetz in der Fassung vom 14.12.2005 (GVBl. 2006 S. 2), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 17.12.2009 (GVBl. S. 873)
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Ausdruck vom: 22.08.2010
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der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XVIII. Wahlperiode
Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
Durch die Zusammenlegung der Haupt- und Realschulen und deren Umwandlung in
Sekundarschulen sind erhebliche Kosten, hauptsächlich für bauliche Maßnahmen, für den
Bezirk im Rahmen seiner Funktion als Schulträger bzw. Schulbehörde und seiner
Zuständigkeit für die Verwaltung und Unterhaltung der äußeren Angelegenheiten der
allgemein bildenden Schulen zu erwarten.
Folgende bauliche Maßnahmen wären nach Auffassung der Abteilung Bildung, Kultur und
Sport an den dauerhaft zu erhaltenden Sekundarschulstandorten zur Schaffung optimaler
räumlicher Voraussetzung bei konsequenter Umsetzung des aktuellen Musterraumprogramms
für eine Integrierte Sekundarschule erforderlich, wobei gegenwärtig bisher nur die Kosten für
einen Teil der Maßnahmen durch bereits vorliegende Bauplanungsunterlagen schon
bezifferbar sind und diese größtenteils durch Mittel des Konjunkturprogramms (KP) II
abgedeckt werden können. Das Bezirksamt strebt an, weitere kleinere Baumaßnahmen ab
2011 mit Mitteln aus dem Schulanlagensanierungsprogramm (SSP) zu finanzieren. Zudem
sollen größere Baumaßnahmen über die Investitionsplanung durch Neuanmeldung oder
Änderung bereits in die I-Planung eingestellter Maßnahmen finanziert werden:
Schulen
Standort
Wilhelm-Leuschner-OS /
Wolfgang-Borchert-OS
Blumenstr. 14
Heinrich-Hertz-OS /
Johann-Georg-Haske-OS
Lenther Steig 3 /
Jugendweg 15
Maßnahme
Umbau und Erweiterung auf 4 Züge (u.a.
Schaffung Mensa, Freizeiträume) und
ggf. Neubau einer der Zügigkeit
angemessenen Sporthalle
Umbau und Erweiterung der Gebäude
Lenther Steig / Schaffung von Mensa,
Freizeiträumen, neuen Arbeitslehre- und
Kunstfachräumen sowie Lehreraufenthalts- und Schulverwaltungsbereiche
Umbau und Sanierung des Gebäudes
Jugendweg (u.a. Barrierefreiheit) und
Neugestaltung der Außenanlagen
Neubau einer der neuen Zügigkeiten
angemessenen Sporthalle und Umbau
einer Turnhalle zu einer Aula
Gottlieb-Daimler-OS /
Wilhelm-Maybach-OS
Louise-Schroeder-OS /
Gottfried-Kinkel-OS
Jaczostr. 53/67
Brunsbütteler
Damm 431/437
Kosten
Finanzierung
nicht bekannt
I-Planung
(Bezirk,
Neuanmeldung)
4.497 T€
KP II
nicht bekannt
offen, ggf. SSP
3.500 T€
(geschätzt)
Umbau Mehrzweckraum zur Mensa
Umbau / Schaffung von Freizeiträumen
sowie gemeinsamen Lehreraufenthaltsund Schulverwaltungsbereichen
Umbau / Schaffung von Mensa, Freizeiträumen, Lehreraufenthalts- und Schulverwaltungsbereichen
Umbau und Erweiterung ehem. Fuhrpark
/ Schaffung von Arbeitslehreräumen
Neubau einer Aula
Umbau / Sanierung Haus 1 und Haus 1.1
(u.a. Schaffung von Unterrichtsräumen
für 4. Zug, Barrierefreiheit) und Neugestaltung der Außenanlagen
848 T€
I-Planung
(Bezirk,
Änderung der Maßnahme 3732 / 715000)
KP II
nicht
bekannt
offen, ggf. SSP
3.376 T€
KP II
1.796 T€
offen
2.500 T€
(geschätzt)
I-Planung
(Bezirk,
Neuanmeldung)
Demgegenüber stehen mittel- bis langfristig Einsparungen im Bereich der Ausgaben für
Bewirtschaftung und Bauliche Unterhaltung von Schulgrundstücken durch die geplante
Aufgabe der Schulstandorte Seecktstraße 2 (voraussichtlich zum Schuljahr 2013/14) und
Borchertweg 2 (voraussichtlich zum Schuljahr 2017/18).
Berlin-Spandau, den 12. Februar 2010
Das Bezirksamt
Birkholz
VO_zB1.dot
Hanke
Ausdruck vom: 22.08.2010
Seite: 6/7
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XVIII. Wahlperiode
Bezirksbürgermeister
VO_zB1.dot
Bezirksstadtrat
Ausdruck vom: 22.08.2010
Seite: 7/7