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Daten

Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
VzK.pdf
Größe
101 kB
Erstellt
18.10.15, 08:03
Aktualisiert
27.01.18, 22:21

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin 3. Wahlperiode Ursprung: Antrag TOP-Nr.: FDP-Fraktion Block/Heyne Vorlage zur Kenntnisnahme DS-Nr: 1897/3 Beratungsfolge: Datum Gremium 18.11.2010 BVV BVV-046/3 ohne Änderungen in der BVV beschlossen Auerbachtunnel Die BVV hat in ihrer Sitzung am 18. November 2010 beschlossen: Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin wird aufgefordert, sich unverzüglich mit der Deutschen Bahn AG, die für die Vollsperrung des Auerbachtunnels verantwortlich ist, ein Konzept zu überlegen, wie die dauerhafte Vollsperrung des Tunnels bis ins Jahr 2012 umgangen werden kann. Insbesondere ist zu prüfen, ob mit einer ampelgesteuerten einspurigen Verkehrsführung die Verbindung zwischen den Siedlungen rechts und links des Bahndamms ermöglicht werden kann. Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit: Das Bezirksamt ist diesbezüglich an die DB Netze mit Schreiben vom 26. Januar 2011 herangetreten. Die DB Projektbau GmbH teilte daraufhin nach mehrmaligen Nachfragen mit Schreiben vom 18. Februar 2011 Folgendes mit: „Wir haben den Sachverhalt mit unserem Auftragnehmer erörtert und konnten dabei kein umfassendes Konzept herausarbeiten. Hintergrund sind folgende Sachverhalte: Die Verbindung für Fußgänger und Radfahrer soll durchgängig über einen zu errichtenden Schutzgang (ca. 2,00 m breit) aufrecht erhalten werden. Dabei ist die Errichtung des Schutzganges zur Vermeidung von Unfällen unbedingt erforderlich. Damit verbleibt beiderseits dieser Einhausung noch ein geringer Arbeitsraum für die Ausführung der technikgebundenen Arbeiten. Eine weitere Minimierung des Arbeitsraumes oder eine gleichzeitige Nutzung der verbleibenden Verkehrsfläche durch Fußgänger und Kfz – Verkehr ohne erhöhte Unfallgefahr ist aus unserer Sicht nicht umsetzbar. 2 Der vorhandene, von den in der Planungsphase erhaltenen Informationen abweichende Kabel- und Leitungsbestand im Straßenraum engt die Baufreiheit weiter ein. Durch die Berliner Wasserbetriebe ist die Erneuerung einer querenden Wasserdruckleitung unter Deckelung der Brückenbaumaßnahme vorgesehen. Damit wird die zur Verfügung stehende Fläche unterhalb der Brücke noch weiter eingeschränkt. Zudem ist durch den Brückenneubau und auch die Arbeiten der BWB davon auszugehen, dass die Fahrbahn in großen Teilen aufzubrechen ist und damit kein ausreichender Verkehrsraum zur Verfügung steht. Zusätzlich können zu erwartende Einschränkungen aus der ebenfalls in Kürze vorgesehenen, durch SenStadt geplanten Maßnahmen zur Sanierung der AVUS – Brücke und des Stützbauwerkes zwischen Auerbacher Straße und Dauerwaldweg durch uns nicht bewertet werden. Die Ausführung der Arbeiten ist durch den vorgefundenen Leitungsbestand, der nicht in Gänze Leitungsträgern zuzuordnen ist, derzeit behindert. Unser Auftragnehmer ist derzeit im Gespräch mit der verfügenden Behörde, um die erforderlichen Maßnahmen für den Zeitraum bis Ende März abzustimmen.“ Ergänzend ergab sich in einem Gespräch mit dem verantwortlichen Bauleiter, dass der Auerbachtunnel in der Zeit vom 24. Januar 2011 bis 28. Januar 2011 auch für den Fußgänger- und Radfahrverkehr aus Sicherheitsgründen gesperrt werden musste, da von acht Brückenelementen drei abgebaut wurden. Sofern im Zuge der Baumaßnahmen eine weitere vorübergehende Vollsperrung des Auerbachtunnels erforderlich wird, ist durch den verantwortlichen Bauleiter eine rechtzeitige Ankündigung der Maßnahme zugesagt worden. Bei den Bauarbeiten wird auch die Fahrbahndecke entfernt werden, so dass eine Durchfahrt von Fahrzeugen auch aus diesem Gesichtspunkt heraus nicht mehr in Betracht kommt. Zurzeit ist aufgrund von Problemen im Bereich der Versorgungsleitungen ein Baustopp am Auerbachtunnel erforderlich. Das Bezirksamt konnte in Absprache mit der Bauleitung für die Dauer der Bauunterbrechung ab 1. März 2011 eine vorübergehende Wiedereröffnung des Auerbachtunnels für den Kfz – Verkehr in einspuriger Verkehrsführung mit Lichtzeichenanlage bewirken. Das Bezirksamt bittet, damit den Beschluss als erledigt zu betrachten. Monika Thiemen Bezirksbürgermeisterin 1897/3 Marc Schulte Bezirksstadtrat Ausdruck vom: 14.03.2011 Seite: 2