Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
VzK.pdf
Größe
101 kB
Erstellt
18.10.15, 08:03
Aktualisiert
27.01.18, 22:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
3. Wahlperiode
Ursprung: Antrag
TOP-Nr.:
FDP-Fraktion
Block/Heyne
Vorlage zur Kenntnisnahme
DS-Nr: 1897/3
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
18.11.2010
BVV
BVV-046/3
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Auerbachtunnel
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 18. November 2010 beschlossen:
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin wird aufgefordert, sich
unverzüglich mit der Deutschen Bahn AG, die für die Vollsperrung des Auerbachtunnels
verantwortlich ist, ein Konzept zu überlegen, wie die dauerhafte Vollsperrung des
Tunnels bis ins Jahr 2012 umgangen werden kann.
Insbesondere ist zu prüfen, ob mit einer ampelgesteuerten einspurigen Verkehrsführung
die Verbindung zwischen den Siedlungen rechts und links des Bahndamms ermöglicht
werden kann.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Das Bezirksamt ist diesbezüglich an die DB Netze mit Schreiben vom 26. Januar 2011
herangetreten.
Die DB Projektbau GmbH teilte daraufhin nach mehrmaligen Nachfragen mit Schreiben
vom 18. Februar 2011 Folgendes mit:
„Wir haben den Sachverhalt mit unserem Auftragnehmer erörtert und konnten dabei
kein umfassendes Konzept herausarbeiten. Hintergrund sind folgende Sachverhalte:
Die Verbindung für Fußgänger und Radfahrer soll durchgängig über einen zu
errichtenden Schutzgang (ca. 2,00 m breit) aufrecht erhalten werden. Dabei ist die
Errichtung des Schutzganges zur Vermeidung von Unfällen unbedingt erforderlich.
Damit verbleibt beiderseits dieser Einhausung noch ein geringer Arbeitsraum für die
Ausführung der technikgebundenen Arbeiten. Eine weitere Minimierung des
Arbeitsraumes oder eine gleichzeitige Nutzung der verbleibenden Verkehrsfläche durch
Fußgänger und Kfz – Verkehr ohne erhöhte Unfallgefahr ist aus unserer Sicht nicht
umsetzbar.
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Der vorhandene, von den in der Planungsphase erhaltenen Informationen abweichende
Kabel- und Leitungsbestand im Straßenraum engt die Baufreiheit weiter ein.
Durch die Berliner Wasserbetriebe ist die Erneuerung einer querenden
Wasserdruckleitung unter Deckelung der Brückenbaumaßnahme vorgesehen. Damit
wird die zur Verfügung stehende Fläche unterhalb der Brücke noch weiter
eingeschränkt.
Zudem ist durch den Brückenneubau und auch die Arbeiten der BWB davon
auszugehen, dass die Fahrbahn in großen Teilen aufzubrechen ist und damit kein
ausreichender Verkehrsraum zur Verfügung steht.
Zusätzlich können zu erwartende Einschränkungen aus der ebenfalls in Kürze
vorgesehenen, durch SenStadt geplanten Maßnahmen zur Sanierung der AVUS –
Brücke und des Stützbauwerkes zwischen Auerbacher Straße und Dauerwaldweg
durch uns nicht bewertet werden.
Die Ausführung der Arbeiten ist durch den vorgefundenen Leitungsbestand, der nicht in
Gänze Leitungsträgern zuzuordnen ist, derzeit behindert. Unser Auftragnehmer ist
derzeit im Gespräch mit der verfügenden Behörde, um die erforderlichen Maßnahmen
für den Zeitraum bis Ende März abzustimmen.“
Ergänzend ergab sich in einem Gespräch mit dem verantwortlichen Bauleiter, dass der
Auerbachtunnel in der Zeit vom 24. Januar 2011 bis 28. Januar 2011 auch für den
Fußgänger- und Radfahrverkehr aus Sicherheitsgründen gesperrt werden musste, da
von acht Brückenelementen drei abgebaut wurden. Sofern im Zuge der
Baumaßnahmen eine weitere vorübergehende Vollsperrung des Auerbachtunnels
erforderlich wird, ist durch den verantwortlichen Bauleiter eine rechtzeitige Ankündigung
der Maßnahme zugesagt worden.
Bei den Bauarbeiten wird auch die Fahrbahndecke entfernt werden, so dass eine
Durchfahrt von Fahrzeugen auch aus diesem Gesichtspunkt heraus nicht mehr in
Betracht kommt.
Zurzeit ist aufgrund von Problemen im Bereich der Versorgungsleitungen ein Baustopp
am Auerbachtunnel erforderlich. Das Bezirksamt konnte in Absprache mit der
Bauleitung für die Dauer der Bauunterbrechung ab 1. März 2011 eine vorübergehende
Wiedereröffnung des Auerbachtunnels für den Kfz – Verkehr in einspuriger
Verkehrsführung mit Lichtzeichenanlage bewirken.
Das Bezirksamt bittet, damit den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Monika Thiemen
Bezirksbürgermeisterin
1897/3
Marc Schulte
Bezirksstadtrat
Ausdruck vom: 14.03.2011
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