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Vorlage zur Kenntnisnahme.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Vorlage zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
131 kB
Erstellt
18.10.15, 08:05
Aktualisiert
27.01.18, 21:51

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin 3. Wahlperiode Ursprung: Beschlussvorschlag Ausschuss für Sport Vorlage zur Kenntnisnahme TOP-Nr.: DS-Nr: 1946/3 Beratungsfolge: Datum Gremium 16.12.2010 20.01.2011 Spo BVV Spo-042/3 BVV-048/3 ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen Barrierefreiheit der Bäder im Bezirk Die BVV hat am 20.01.2011 beschlossen: Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den Berliner Bäder-Betrieben dafür einzusetzen, dass die Bäder im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf für Menschen mit Behinderung barrierefrei nutzbar realisiert werden. Der BVV ist bis zum 31.03.2011 zu berichten. Das Bezirksamt teilt dazu mit: Das Bezirksamt hat sich im Sinne des obigen Beschlusses bei den Berliner BäderBetrieben (BBB) eingesetzt. Es wird gebeten, das Antwortschreiben des Berliner Bäder-Betriebes vom 29.03.2011 zur Kenntnis zu nehmen. Anlage Monika Thiemen Bezirksbürgermeisterin 1946/3 Reinhard Naumann Bezirksstadtrat Ausdruck vom: 29.04.2011 Seite: 1 Berliner Bäder-Betriebe Sacnsendamm 2-4 10829 Berlin Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin Abteilung Jugend, Familie Schule und Sport Bezirksstadtrat Herrn Reinhard Naumann Fehrbelliner Platz 4 10707 Berlin Geschäftszeichen: Bearbeiterin: Marina Rinke Telefon: +49 (O)30 787 32 606 Telefax: +49(O)30 787 32 610 E-Mail: Marina.rinke@bbb-aoer.de Berlin. 29. 03. 2011 Beschluss der BVV DS-Nr.: 1946/3 „Barrierefreiheit der Bäder im Bezirk" Sehr geehrter Herr Naumann, zum Beschluss der BW nehmen wir wie folgt Stellung: Die BBB sind sich bewusst, dass die Sicherung von Nutzungsmöglichkeiten in öffentlichen Bädern für Menschen mit Behinderung ein wichtiger Beitrag zur Daseinsvorsorge ist. Inzwischen sind 13 Bäder der Berliner Bäder-Betriebe barrierefrei bzw. behindertenfreundlich, davon haben 7 das Signet „Berlin barrierefrei" erhalten. Auch im Zuge der Durchführung der Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des Bädersanierungsprogramms haben wir uns bemüht, die Situation in den Bädern für die Nutzung für Menschen mit Behinderung zu verbessern. Dies war jedoch nicht in allen Bädern möglich. Um den Sanierungsstau in öffentlichen Bädern zügig zu beseitigen und gleichzeitig die Bäder technisch und wirtschaftlich auf eine solide Grundlage zu steIlen, ist eine nachhaltige, über mehrere Jahre andauernde zusätzliche - weitgehend aus öffentlichen Mitteln - finanzierte Maßnahmenförderung notwendig. Der Senat hat hierfür im Mai 2007 insgesamt 50 Mio € für die Sanierung der Berliner Bäderlandschaft gewährt. Weitere rund 23 Mio € stehen aus Förderprogrammen zur Verfügung. Zu beachten ist jedoch, dass die Vorhaben zweckgebunden zum Abbau des Instandhaltungsstaus und zur nachhaltigen Verbesserung der energetischen Bilanz von Bädern dienen. Nach der Bauordnung von Berlin sind bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, so instand zu halten, dass sie u.a. von Menschen mit Behinderung barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden können. Von diesem Grundsatz gibt es bestandsbedingte und wirtschaftliche 1946/3 Ausdruck vom: 29.04.2011 Seite: 2 Ausnahmen. Das Bädersanierungsprogramm ist finanziell nicht in der Lage, in allen Bädern einen behindertengerechten Zugang zu schaffen. Dies gilt auch für die Baumaßnahmen im Rahmen des Bädersanierungsprogramms in ihrem Bezirk. Die durchgeführten Maßnahmen im Stadt bad Charlottenburg (Alte Halle) betrafen zu wesentlichen Teilen die Instandhaltung der Dachkonstruktion, die Erneuerung der Badewasseraufbereitung und der Lüftungsanlage. Im Stadtbad Charlottenburg Neue Halle wurde der Beckenteiler erneuert und die Rinne abgedichtet. Auch in der Schwimmhalle Forumbad erfolgte die Instandsetzung der Dachkonstruktion. Darüber hinausgehende Maßnahmen konnten aus finanziellen Gründen nicht durchgeführt werden. Ein barrierefreier Umbau der Schwimmhallen ist auch aus Mitteln der jährlichen baulichen Unterhaltung in absehbarer Zeit nicht möglich. Dennoch möchten wir ausdrücklich unsere Bereitschaft erklären, gemeinsam mit dem Beauftragten für Menschen mit Behinderung Ihres Bezirkes - sofern der Wunsch dazu besteht - vor Ort finanzierbare Möglichkeiten zur erörtern, die die Nutzbarkeit der Schwimmhallen Ihres Bezirks für Menschen mit Behinderung verbessern können. Mit freundlichen Grüßen Dr. Klaus Lipinsky Vorstandsvorsitzender 1946/3 Marina Rinke Leiterin der Geschäftsstelle des Vorstandes Ausdruck vom: 29.04.2011 Seite: 3 1946/3 Ausdruck vom: 29.04.2011 Seite: 4 1946/3 Ausdruck vom: 29.04.2011 Seite: 5 1946/3 Ausdruck vom: 29.04.2011 Seite: 6