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Schriftliche Beantwortung.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Schriftliche Beantwortung.pdf
Größe
101 kB
Erstellt
18.10.15, 08:07
Aktualisiert
27.01.18, 21:46

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin 3. Wahlperiode Ursprung: Große Anfrage TOP-Nr.: FDP-Fraktion Block/Heyne Große Anfrage DS-Nr: 2007/3 Schriftliche Beantwortung Beratungsfolge: Datum Gremium 17.02.2011 17.03.2011 BVV BVV BVV-049/3 BVV-050/3 vertagt Fahrradangebotsstreifen Sehr geehrte Frau Dr. Suhr, das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage wie folgt: 1. In welchen Straßen des Bezirks sind Fahrradangebotsstreifen eingerichtet worden und welche Breite haben diese? 2. In welchen Straßen wurde dafür die Möglichkeit des zweispurigen Fahrens für den gemischten Verkehr aufgehoben? Straße Brandenburgisch e Straße Platz am Wilden Eber Abschnitt zw. Hohenzollerndamm und Berliner Straße Breite Frage 2 1,50 m Ja zw. Rheinbabenallee und Pacelliallee zw. Stormstraße u. Spandauer Damm 1,50 m Ja 1,50 m Ja zw. Otto-Suhr-Allee u. Bismarckstraße 2,0 m Ja Salzufer 1,50 m Nein Schloßstraße 1,50 m Nein 1,50 m Nein 2,0 m Nein Reichsstraße Richard-WagnerStraße Schlüterstraße Südwestkorso «VONAME» zw. Kurfürstendamm u. Schillerstraße Ausdruck vom: 30.07.2013 Seite: 1 Uhlandstraße Uhlandstraße Warnemünder Straße Westfälische Straße Wintersteinstraße zw. Berliner Str. u. Hohenzollerndamm zw. Lietzenburger Str. u. Hohenzollerndamm 1,50 m Nein 1,50 m Nein 2,0 m Ja zw. Kurfürstendamm und Konstanzer Straße 1,50 m Nein zw. Otto-Suhr-Allee und Am Spreebord 1,50 m Nein 3. In welchen Straßen plant das Bezirksamt weitere Fahrradangebotsstreifen einzurichten? Geplant sind im Rahmen des Radverkehrsprogramms der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung derzeit folgende Markierungen von Radfahr- bzw. Angebotsstreifen:    Joachim-Friedrich-Straße zwischen Westfälischer Straße und Gervinusstraße Straßenzug Sömmeringstraße – Lise-Meitner-Straße zwischen Spreebrücke und Max-Dohrn-Straße Nürnberger Straße zwischen Budapester Straße und Tauentzienstraße Weitere Vorschläge der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung betreffen die Straßenzüge Teplitzer Straße - Hubertusallee (südlich Warmbrunner Str.) und Dovestraße – Helmholtzstraße. 4. Wie beurteilt das Bezirksamt die Verminderung der Verkehrskapazität für den gemischten Verkehr durch diese Maßnahmen? Das Bezirksamt will notwendigen Verkehr nicht verhindern, es soll aber unnötiger Verkehr in der Innenstadt vermieden werden. Der Wirtschaftsverkehr ist notwendiger Verkehr, dem auch immer in oherVorrang gegeben wird. Ziel muss es sein, dass der Nahverkehr in weitaus stärkerem Umfang als bisher durch ÖPNV, zu Fuß oder per Fahrrad stattfindet. Dazu gehört als steuerndes Instrument neben der Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Fußund Fahrradverkehr und für denÖPNV im Übrigen auch die Parkraumbewirtschaftung. Vor jeder Anordnung von markierten Radverkehrsanlagen auf der Fahrbahn wird anhand von Verkehrserhebungen die Leistungsfähigkeit der betroffenen Straßen im Hinblick auf eine derartige Maßnahme geprüft. Als Grundlage hierfür dienen die „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt 06), aus der sich die erforderliche Anzahl von Fahrstreifen zur Abwicklung einer bestimmten Verkehrsmenge ergibt. Erst wenn die RASt 06 eine Fahrradstreifenreduzierung zulässt, der vorhandene Verkehr folglich auch auf einer schmaleren Fahrbahn abwickelbar ist, wird im Weiteren über eine Radverkehrsanlage nachgedacht und deren mögliche Umsetzung geprüft. «VONAME» Ausdruck vom: 30.07.2013 Seite: 2 5. Welche Erkenntnisse hat das Bezirksamt bezüglich der Gefährdung der Fahrradfahrer durch die Benutzung der Fahrradangebotsstreifen und insbesondere durch rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge? Ziel der Anordnungen von markierten Radverkehrsanlagen auf der Fahrbahn ist die damit erhöhte Sicherheit für Radfahrer als schwächere Verkehrsteilnehmer. Durch die Abmarkierung eines eigenen Fahrstreifens wird der Radverkehr vom übrigen Verkehr deutlich sichtbar getrennt, so dass weniger Konfliktsituationen auftreten. Außerdem werden auf der Fahrbahn fahrende Radfahrer von nachfolgenden Kraftfahrzeugführern deutlich gesehen. Die Mitbenutzung von Angebots- oder auch Schutzstreifen an Knotenpunkten zum Rechtsabbiegen ist ein im gesamten Stadtgebiet üblicher Vorgang. Daraus ergeben sich aber beim richtigen Verhalten der Kraftfahrzeugführer keine Gefährdungen für die Radfahrer. Im Gegenteil hat eine Forschungsarbeit der Forschungs- und Planungsgruppe Stadt und Verkehr im Ergebnis einer Untersuchung aller Unfälle mit Radfahrerbeteiligung in den Jahren 2004 bis 2008 ergeben, dass sich die folgenschwersten Unfälle mit der Ursache „Fehler beim Abbiegen“ an Stellen mit baulichen Radwegen ereigneten, da hier der rechtsabbiegende Kraftfahrzeugführer den auf dem Radweg geradeaus fahrenden Radfahrer aufgrund des toten Winkels schlecht oder gar nicht sieht. Es erscheint daher sinnvoll, die Fahrradangebotsstreifen zwischen der Rechtssabbiegerspur, sofern vorhanden, und der Geradeausspur anzulegen. Ein Autofahrer muss dann auf jedem Fall einen Fahrspurwechsel vornehmen, um rechts abzubiegen. Mit freundlichen Grüßen Marc Schulte «VONAME» Ausdruck vom: 30.07.2013 Seite: 3