Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Schriftliche Beantwortung.pdf
Größe
101 kB
Erstellt
18.10.15, 08:07
Aktualisiert
27.01.18, 21:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
3. Wahlperiode
Ursprung: Große Anfrage
TOP-Nr.:
FDP-Fraktion
Block/Heyne
Große Anfrage
DS-Nr: 2007/3
Schriftliche Beantwortung
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
17.02.2011
17.03.2011
BVV
BVV
BVV-049/3
BVV-050/3
vertagt
Fahrradangebotsstreifen
Sehr geehrte Frau Dr. Suhr,
das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage wie folgt:
1. In welchen Straßen des Bezirks sind Fahrradangebotsstreifen eingerichtet worden
und welche Breite haben diese?
2. In welchen Straßen wurde dafür die Möglichkeit des zweispurigen Fahrens für den
gemischten Verkehr aufgehoben?
Straße
Brandenburgisch
e Straße
Platz am Wilden
Eber
Abschnitt
zw. Hohenzollerndamm und
Berliner Straße
Breite
Frage 2
1,50 m
Ja
zw. Rheinbabenallee und Pacelliallee
zw. Stormstraße u.
Spandauer Damm
1,50 m
Ja
1,50 m
Ja
zw. Otto-Suhr-Allee u. Bismarckstraße
2,0 m
Ja
Salzufer
1,50 m
Nein
Schloßstraße
1,50 m
Nein
1,50 m
Nein
2,0 m
Nein
Reichsstraße
Richard-WagnerStraße
Schlüterstraße
Südwestkorso
«VONAME»
zw. Kurfürstendamm u. Schillerstraße
Ausdruck vom: 30.07.2013
Seite: 1
Uhlandstraße
Uhlandstraße
Warnemünder
Straße
Westfälische
Straße
Wintersteinstraße
zw. Berliner Str. u.
Hohenzollerndamm
zw. Lietzenburger Str. u.
Hohenzollerndamm
1,50 m
Nein
1,50 m
Nein
2,0 m
Ja
zw. Kurfürstendamm und
Konstanzer Straße
1,50 m
Nein
zw. Otto-Suhr-Allee und
Am Spreebord
1,50 m
Nein
3. In welchen Straßen plant das Bezirksamt weitere Fahrradangebotsstreifen
einzurichten?
Geplant sind im Rahmen des Radverkehrsprogramms der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung derzeit folgende Markierungen von Radfahr- bzw. Angebotsstreifen:
Joachim-Friedrich-Straße zwischen Westfälischer Straße und Gervinusstraße
Straßenzug Sömmeringstraße – Lise-Meitner-Straße zwischen Spreebrücke und
Max-Dohrn-Straße
Nürnberger Straße zwischen Budapester Straße und Tauentzienstraße
Weitere Vorschläge der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung betreffen die
Straßenzüge Teplitzer Straße - Hubertusallee (südlich Warmbrunner Str.) und
Dovestraße – Helmholtzstraße.
4. Wie beurteilt das Bezirksamt die Verminderung der Verkehrskapazität für den
gemischten Verkehr durch diese Maßnahmen?
Das Bezirksamt will notwendigen Verkehr nicht verhindern, es soll aber unnötiger
Verkehr in der Innenstadt vermieden werden.
Der Wirtschaftsverkehr ist notwendiger Verkehr, dem auch immer in oherVorrang
gegeben wird. Ziel muss es sein, dass der Nahverkehr in weitaus stärkerem Umfang
als bisher durch ÖPNV, zu Fuß oder per Fahrrad stattfindet. Dazu gehört als
steuerndes Instrument neben der Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Fußund Fahrradverkehr und für denÖPNV im Übrigen auch die Parkraumbewirtschaftung.
Vor jeder Anordnung von markierten Radverkehrsanlagen auf der Fahrbahn wird
anhand von Verkehrserhebungen die Leistungsfähigkeit der betroffenen Straßen im
Hinblick auf eine derartige Maßnahme geprüft. Als Grundlage hierfür dienen die
„Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt 06), aus der sich die erforderliche
Anzahl von Fahrstreifen zur Abwicklung einer bestimmten Verkehrsmenge ergibt. Erst
wenn die RASt 06 eine Fahrradstreifenreduzierung zulässt, der vorhandene Verkehr
folglich auch auf einer schmaleren Fahrbahn abwickelbar ist, wird im Weiteren über
eine Radverkehrsanlage nachgedacht und deren mögliche Umsetzung geprüft.
«VONAME»
Ausdruck vom: 30.07.2013
Seite: 2
5. Welche Erkenntnisse hat das Bezirksamt bezüglich der Gefährdung der
Fahrradfahrer durch die Benutzung der Fahrradangebotsstreifen und insbesondere
durch rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge?
Ziel der Anordnungen von markierten Radverkehrsanlagen auf der Fahrbahn ist die
damit erhöhte Sicherheit für Radfahrer als schwächere Verkehrsteilnehmer. Durch die
Abmarkierung eines eigenen Fahrstreifens wird der Radverkehr vom übrigen Verkehr
deutlich sichtbar getrennt, so dass weniger Konfliktsituationen auftreten. Außerdem
werden auf der Fahrbahn fahrende Radfahrer von nachfolgenden Kraftfahrzeugführern
deutlich gesehen. Die Mitbenutzung von Angebots- oder auch Schutzstreifen an
Knotenpunkten zum Rechtsabbiegen ist ein im gesamten Stadtgebiet üblicher
Vorgang. Daraus ergeben sich aber beim richtigen Verhalten der Kraftfahrzeugführer
keine Gefährdungen für die Radfahrer. Im Gegenteil hat eine Forschungsarbeit der
Forschungs- und Planungsgruppe Stadt und Verkehr im Ergebnis einer Untersuchung
aller Unfälle mit Radfahrerbeteiligung in den Jahren 2004 bis 2008 ergeben, dass sich
die folgenschwersten Unfälle mit der Ursache „Fehler beim Abbiegen“ an Stellen mit
baulichen Radwegen ereigneten, da hier der rechtsabbiegende Kraftfahrzeugführer den
auf dem Radweg geradeaus fahrenden Radfahrer aufgrund des toten Winkels schlecht
oder gar nicht sieht.
Es erscheint daher sinnvoll, die Fahrradangebotsstreifen zwischen der
Rechtssabbiegerspur, sofern vorhanden, und der Geradeausspur anzulegen. Ein
Autofahrer muss dann auf jedem Fall einen Fahrspurwechsel vornehmen, um rechts
abzubiegen.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
«VONAME»
Ausdruck vom: 30.07.2013
Seite: 3