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Beschlussempfehlung.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Beschlussempfehlung.pdf
Größe
86 kB
Erstellt
18.10.15, 08:07
Aktualisiert
27.01.18, 21:58

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin 3. Wahlperiode Ursprung: Antrag SPD/CDU/Grüne/FDP/LINKE. TOP-Nr.: Verrycken/Dr.Murach/Schmitt/Ludwig/ Block/Tillinger Beschlussempfehlung DS-Nr: 1987/3 Beratungsfolge: Datum Gremium 17.02.2011 24.02.2011 BVV UmNa BVV BVV-049/3 überwiesen UmNa-050/3 mit Änderungen im Ausschuss einstimmig beschlossen Sanierung der AVUS auf Lärmsanierung nutzen neu: AVUS-Sanierung auch für Lärmschutz nutzen Der Ausschuss für Umwelt und Naturschutz empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich im Interesse der Anwohnerinnen und Anwohner gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der für Umwelt zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die Sanierung der AVUS für die Senkung der Lärmbelastungen auch in Charlottenburg-Wilmersdorf befindlichen Wohngebieten entlang der Autobahnstrecke genutzt wird. Dazu sind alle geeigneten Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen, insbesondere die Verwendung von sog. Flüsterasphalt (offenporiger Asphalt) und die Verbesserung der Schallschutzmauern/-wände. Der BVV ist bis zum 30.04.2011 zu berichten. Ursprungstext: Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf wird aufgefordert sich gegenüber der Senatsbauverwaltung als Auftragsverwaltung des Bundes für die Autobahnsanierung und gegenüber der Senatsumweltverwaltung (zuständig für den Lärmminderungsplan) dafür einzusetzen, dass die Sanierung der AVUS auch für Senkung der Lärmbelastungen in Charlottenburg-Wilmersdorf in allen angrenzenden Wohngebieten 1987/3 Ausdruck vom: 25.02.2011 Seite: 1/2 (insbesondere Eichkamp) genutzt wird, damit Lärmemissionen überall unterhalb der Grenzwerte abgesenkt werden, von denen eine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Es sind alle lärmmindernden baulichen Maßnahmen zu ergreifen - insbesondere das Aufbringen vom offenporigen Asphalt ("Flüsterasphalt" bzw. OPA), auch wenn damit höhere zukünftige Instandhaltungskosten und kürzere Instandhaltungsintervalle verbunden sind. Ggf. ist auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit für die Nacht weiter abzusenken. Der BVV ist bis zum 31.03.2011 zu berichten. 1987/3 Ausdruck vom: 25.02.2011 Seite: 2/2