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VzK Abschlussbericht.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
VzK Abschlussbericht.pdf
Größe
126 kB
Erstellt
18.10.15, 08:07
Aktualisiert
27.01.18, 21:58

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin 4. Wahlperiode Ursprung: Antrag SPD/CDU/Grüne/FDP/LINKE. TOP-Nr.: Verrycken/Dr.Murach/Schmitt/Ludwig/Bl ock/Tillinger Vorlage zur Kenntnisnahme DS-Nr: 1987/3 Schlussbericht Beratungsfolge: Datum Gremium 17.02.2011 24.02.2011 17.03.2011 BVV Um BVV BVV-049/3 überwiesen UmNa-050/3 mit Änderungen im Ausschuss beschlossen BVV-050/3 ohne Änderungen in der BVV beschlossen Sanierung der AVUS auf Lärmsanierung nutzen neu: AVUS-Sanierung auch für Lärmschutz nutzen Die BVV hat in ihrer Sitzung am 17.03.2011 Folgendes beschlossen: „Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich im Interesse der Anwohnerinnen und Anwohner gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der für Umwelt zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die Sanierung der AVUS für die Senkung der Lärmbelastungen auch in Charlottenburg-Wilmersdorf befindlichen Wohngebieten entlang der Autobahnstrecke genutzt wird. Dazu sind alle geeigneten Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen, insbesondere die Verwendung von sog. Flüsterasphalt (offenporiger Asphalt) und die Verbesserung der Schallschutzmauern/-wände. Der BVV ist bis zum 30.04.2011 zu berichten.“ Das Bezirksamt teilt dazu ergänzend zum Zwischenbericht folgendes mit: Das Bezirksamt hat sich im Sinne des obigen Beschlusses an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gewandt. Es wird gebeten, das Antwortschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vom 27.12.2011 zur Kenntnis zu nehmen. Das Bezirksamt bedauert die Tatsache, dass weitergehende Maßnahmen zum aktiven Schallschutz nicht durchgeführt werden, sieht aber unter den beschriebenen Umständen keine Handhabe und bittet den Beschluss als erledigt zu betrachten. Anlage Reinhard Naumann Bezirksbürgermeister Elfi Jantzen Bezirksstadträtin Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Planen Bauen Wohnen Natur Verkehr BearbeiterHerr Franke Zeichen X PS E Dienstgebäude: Württembergische Str. 6, 10707 Berlin-Wilmersdorf Zimmer 246 Telefon 030 90139-3880 Fax 030 90139-3870 Intern (9139) Datum 27.12.2011 Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin Herrn Bezirksstadtrat Carsten Engelmann Erneuerungsmaßnahme auf der BAB A 115 ZW. AS Spanische Allee bis AD Funkturm - Schreiben BzStR Charlottenburg-Wilmersdorf Anlage: - Schreiben BzStR vom 05.04.2011 Sehr geehrter Herr Engelmann, Bezug nehmend auf das Schreiben von Frau Schmiedhofer möchte ich Ihnen folgende zusammenfassende Erläuterungen zu den angesprochenen Sachverhalten geben Die entlang der Eichkampsiedlung bestehende Lärmschutzwand wurde im Rahmen einer Lärmsanierungsmaßnahme im Jahr 1989 auf der Grundlage einer schalltechnischen Untersuchung des gesamten Autobahnnetzes im Land Berlin errichtet. Darüber hinaus wurden den von verbleibenden Pegelüberschreitungen betroffenen Hauseigentümern passive Schallschutzmaßnahmen (Einbau von Schallschutzfenstern) angeboten und wie vorgeschrieben zu 75% finanziert. Die vorhandene Lärmschutzwand ist gemäß einer im Jahr 2010 durchgeführten Prüfung in einem guten Zustand. Ingenieurbauwerke, zu denen auch Lärmschutzwände ab 2 Meter sichtbarer Höhe zählen, unterliegen regelmäßigen, alle drei Jahre stattfindenden Prüfungen, so dass eine Wahrung der schalltechnischen Eigenschaften gesichert ist. Eine Erneuerung, Verlängerung oder Erhöhung der bestehenden Lärmschutzwand ist / war nicht vorgesehen. Schallschutzmaßnahmen im Zuge von Neu- und Ausbauvorhaben sind gesetzlich geregelt. Bei Maßnahmen im Bestand, wie im vorliegenden Fall, sind diese Leistungen freiwillig ("Lärmsanierung"). Eine Überlegung bzql. des Einsatzes von Photovoltaikelementen wurde aus o. g. Gründen ebenfalls nicht angestellt. Gleichwohl ist die Reduzierung des Verkehrslärms ein wichtiges Anliegen der Verwaltung Auf dieser Basis wurde untersucht, welche Möglichkeiten bestehen, die Anwohner der Eichkampsiedlung über die bestehenden Lärmschutzwände hinaus von der Erneuerungsmaßnahme profitieren zu lassen. Die Auswahl eines lärmmindernden Fahrbahnbelages stellte eine sinnvolle Ergänzung des bestehenden Schutzsystems dar. Der Einsatz eines solchen Belages beschränkt sich allerdings auf Bereiche mit "anliegender" Wohnbebauung am Bauanfang und - ende. Der Einsatz eines offenporigen Asphalts (OPA) kam nicht in Frage, da dessen Verwendung, auch unter Beachtung der Besonderheiten des Betriebsdienstes, nur bei größeren Einbaulängen vertretbar ist. Maßgeblich ist jedoch die hohe verkehrliche Belastung der A 115 und die damit verbundenen Anforderungen an die Standfestigkeit und Dauerhaftigkeit des Fahrbahnbelages. Die Abwägung der hier nicht abschließend aufgeführten Belange führte zur Entscheidung des Einbaus von lärmtechnisch verbessertem Gussasphalt und einer damit einher gehenden Lärmreduzierung um 2 dB (A). Zum Zeitpunkt der Anfrage stand der Abschluss des Vergabeverfahrens für die Bauleistungen unmittelbar bevor. Die zu Grunde liegende Planung war bereits im Oktober 2010 abgeschlossen worden. Mit freundlichen Grüßen Vietzke stellv Abteilungsleiterin