Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
VzK Abschlussbericht.pdf
Größe
126 kB
Erstellt
18.10.15, 08:07
Aktualisiert
27.01.18, 21:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
4. Wahlperiode
Ursprung: Antrag
SPD/CDU/Grüne/FDP/LINKE.
TOP-Nr.:
Verrycken/Dr.Murach/Schmitt/Ludwig/Bl
ock/Tillinger
Vorlage zur Kenntnisnahme
DS-Nr: 1987/3
Schlussbericht
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
17.02.2011
24.02.2011
17.03.2011
BVV
Um
BVV
BVV-049/3
überwiesen
UmNa-050/3 mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
BVV-050/3
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Sanierung der AVUS auf Lärmsanierung nutzen
neu: AVUS-Sanierung auch für Lärmschutz nutzen
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 17.03.2011 Folgendes beschlossen:
„Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich im Interesse der Anwohnerinnen und Anwohner
gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der für Umwelt zuständigen
Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die Sanierung der AVUS für die Senkung der
Lärmbelastungen auch in Charlottenburg-Wilmersdorf befindlichen Wohngebieten
entlang der Autobahnstrecke genutzt wird.
Dazu sind alle geeigneten Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen, insbesondere die
Verwendung von sog. Flüsterasphalt (offenporiger Asphalt) und die Verbesserung der
Schallschutzmauern/-wände.
Der BVV ist bis zum 30.04.2011 zu berichten.“
Das Bezirksamt teilt dazu ergänzend zum Zwischenbericht folgendes mit:
Das Bezirksamt hat sich im Sinne des obigen Beschlusses an die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt gewandt.
Es wird gebeten, das Antwortschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
vom 27.12.2011 zur Kenntnis zu nehmen.
Das Bezirksamt bedauert die Tatsache, dass weitergehende Maßnahmen zum aktiven
Schallschutz nicht durchgeführt werden, sieht aber unter den beschriebenen Umständen keine
Handhabe und bittet den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Anlage
Reinhard Naumann
Bezirksbürgermeister
Elfi Jantzen
Bezirksstadträtin
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Planen Bauen Wohnen Natur Verkehr
BearbeiterHerr Franke
Zeichen X PS E
Dienstgebäude:
Württembergische Str. 6,
10707 Berlin-Wilmersdorf
Zimmer 246
Telefon 030 90139-3880
Fax
030 90139-3870
Intern
(9139)
Datum
27.12.2011
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Herrn Bezirksstadtrat Carsten Engelmann
Erneuerungsmaßnahme auf der BAB A 115 ZW. AS Spanische Allee bis AD
Funkturm
- Schreiben BzStR Charlottenburg-Wilmersdorf Anlage: - Schreiben BzStR vom 05.04.2011
Sehr geehrter Herr Engelmann,
Bezug nehmend auf das Schreiben von Frau Schmiedhofer möchte ich Ihnen folgende zusammenfassende Erläuterungen zu den angesprochenen Sachverhalten geben
Die entlang der Eichkampsiedlung bestehende Lärmschutzwand wurde im Rahmen einer Lärmsanierungsmaßnahme im Jahr 1989 auf der Grundlage einer schalltechnischen Untersuchung des
gesamten Autobahnnetzes im Land Berlin errichtet. Darüber hinaus wurden den von verbleibenden Pegelüberschreitungen betroffenen Hauseigentümern passive Schallschutzmaßnahmen (Einbau von Schallschutzfenstern) angeboten und wie vorgeschrieben zu 75% finanziert.
Die vorhandene Lärmschutzwand ist gemäß einer im Jahr 2010 durchgeführten Prüfung in einem
guten Zustand. Ingenieurbauwerke, zu denen auch Lärmschutzwände ab 2 Meter sichtbarer Höhe
zählen, unterliegen regelmäßigen, alle drei Jahre stattfindenden Prüfungen, so dass eine Wahrung der schalltechnischen Eigenschaften gesichert ist.
Eine Erneuerung, Verlängerung oder Erhöhung der bestehenden Lärmschutzwand ist / war nicht
vorgesehen. Schallschutzmaßnahmen im Zuge von Neu- und Ausbauvorhaben sind gesetzlich
geregelt. Bei Maßnahmen im Bestand, wie im vorliegenden Fall, sind diese Leistungen freiwillig
("Lärmsanierung"). Eine Überlegung bzql. des Einsatzes von Photovoltaikelementen wurde aus
o. g. Gründen ebenfalls nicht angestellt.
Gleichwohl ist die Reduzierung des Verkehrslärms ein wichtiges Anliegen der Verwaltung Auf
dieser Basis wurde untersucht, welche Möglichkeiten bestehen, die Anwohner der Eichkampsiedlung über die bestehenden Lärmschutzwände hinaus von der Erneuerungsmaßnahme profitieren
zu lassen. Die Auswahl eines lärmmindernden Fahrbahnbelages stellte eine sinnvolle Ergänzung
des bestehenden Schutzsystems dar. Der Einsatz eines solchen Belages beschränkt sich allerdings auf Bereiche mit "anliegender" Wohnbebauung am Bauanfang und - ende.
Der Einsatz eines offenporigen Asphalts (OPA) kam nicht in Frage, da dessen Verwendung, auch
unter Beachtung der Besonderheiten des Betriebsdienstes, nur bei größeren Einbaulängen vertretbar ist. Maßgeblich ist jedoch die hohe verkehrliche Belastung der A 115 und die damit verbundenen Anforderungen an die Standfestigkeit und Dauerhaftigkeit des Fahrbahnbelages. Die
Abwägung der hier nicht abschließend aufgeführten Belange führte zur Entscheidung des Einbaus
von lärmtechnisch verbessertem Gussasphalt und einer damit einher gehenden Lärmreduzierung
um 2 dB (A).
Zum Zeitpunkt der Anfrage stand der Abschluss des Vergabeverfahrens für die Bauleistungen
unmittelbar bevor. Die zu Grunde liegende Planung war bereits im Oktober 2010 abgeschlossen
worden.
Mit freundlichen Grüßen
Vietzke
stellv Abteilungsleiterin