Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Vorlage zur Kenntnisnahme, Schlussbericht.pdf
Größe
113 kB
Erstellt
18.10.15, 08:11
Aktualisiert
27.01.18, 22:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
3. Wahlperiode
Ursprung: Antrag
SPD/Grüne/LINKE.
TOP-Nr.:
Verrycken/Dr. Zöbl/Ludwig/Tillinger
Vorlage zur Kenntnisnahme
DS-Nr: 1565/3
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
21.01.2010
25.03.2010
22.04.2010
BVV
Um
BVV
BVV-038/3
Um-039/3
BVV-041/3
überwiesen
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Flanieren in der Knobelsdorffstraße
Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 22.04.2010 Folgendes beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die derzeitige Sperrung an der Knobelsdorffstraße für
Kraftfahrzeuge im Verlauf der Sophie-Charlotten-Straße dauerhaft beizubehalten.
Der BVV ist bis zum 31.05.2010 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt dazu mit:
Auf den Zwischenbericht vom 12.10.2010 wird verwiesen.
Das Bezirksamt hat am 02.11.2010 in der Nehring - Grundschule eine
Anwohnerveranstaltung durchgeführt, auf der vier verkehrsrechtlich mögliche
Alternativen mit ihren Vor- und Nachteilen vorgestellt wurden:
Beibehaltung der Sperrung der Knobelsdorffstraße
Öffnung der Straße nur von der Schloßstraße
Aufhebung der Sperrung
Umwandlung der Straße in eine Fahrradstraße
Das Meinungsbild ergab ein mehrheitliches Votum für die Beibehaltung der Sperrung.
Von den Anwesenden stimmten 51 für eine Vollsperrung, jeweils 11 für eine Teilöffnung
bzw. für eine Öffnung der Straße und 6 für die Umwandlung in eine Fahrradstraße.
Dem Bezirksamt liegen (Stand 20.November 2010) Sammlungen mit insgesamt 445
Unterschriften zur Sperrung der Knobelsdorffstraße vor. Bei der gemeinsamen
1565/3
Ausdruck vom: 17.12.2010
Seite: 1
Auswertung der Listen ergibt sich ein Ergebnis von 69 % für die Beibehaltung der
Sperrung und 31 % für die Öffnung der Straße.
Neben dem Votum der Anwohner hat die Straßenverkehrsbehörde geprüft, ob sich die
Maßnahme ausreichend verkehrlich begründen lässt, denn jeder und jede Einzelne hat
das Recht, die Entscheidung gerichtlich überprüfen zu lassen. Die Knobelsdorffstraße
liegt an einer der wichtigsten Autobahnabfahrten zur Erreichung der Innenstadt von
Norden und Westen mit einem sehr hohen Verkehrsaufkommen. Das Durchfahren des
Kiezes durch die Knobelsdorffstraße in östlicher Richtung erscheint für die
Verkehrsteilnehmer, anders als der Horstweg, als eine direkte, kurze Verbindung. Aus
diesem Grund wäre der Bereich bei der Öffnung der Straße ungleich höher durch
Durchgangsverkehr belastet. Mit der Wiedereröffnung der Spandauer Damm Brücke
wird auch der Horstweg entlastet werden: Seine Attraktivität als Umfahrung des
Kaiserdamms wird deutlich sinken und auch die Erschließung des Kiezes wird sich auf
Straßen im nördlichen Bereich ausdehnen.
Das Bezirksamt hat die Entscheidung für die dauerhafte Sperrung umgehend der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mitgeteilt. Die aufgrund der Baumaßnahmen an
der Spandauer Damm Brücke angeordneten Verkehrsregelungen sollen zum
22.12.2010 aufgehoben werden.
Die für die straßenverkehrsbehördliche Anordnung aufgrund der Lichtsignalanlage
erforderliche Abstimmung mit der Verkehrslenkung Berlin, unter anderem darüber, wie
die Durchfahrt für Radfahrer weiterhin gewährleistet werden kann, ist bereits erfolgt.
Über die Umsetzung der Maßnahme wird im zuständigen Ausschuss berichtet.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Monika Thiemen
Bezirksbürgermeisterin
1565/3
Martina Schmiedhofer
Bezirksstadträtin
Ausdruck vom: 17.12.2010
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