Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Beschlussempfehlung.pdf
Größe
9,2 kB
Erstellt
18.10.15, 08:14
Aktualisiert
27.01.18, 22:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
3. Wahlperiode
Ursprung: Antrag
TOP-Nr.:
CDU/FDP
Schmitt/Dr.Lautsch/Dr. Fest
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
DS-Nr: 1621/3
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
18.02.2010
10.03.2010
17.03.2010
BVV
WiO
Bau
BVV
BVV-039/3
WiO-044/3
Bau-060/3
überwiesen
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Besserer Winterdienst, weniger Gefahren für Fußgängerinnen und
Fußgänger
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, über den Rat der Bürgermeister eine Änderung des
Straßenreinigungsgesetzes hinsichtlich des Winterdienstes mit dem Ziel einer verbesserten Situation für Fußgängerinnen und Fußgänger zu initiieren.
Dazu ist das Gesetz so zu ändern, dass nicht das "Bekämpfen" von Schnee und Winterglätte verpflichtend ist, sondern das "Räumen von Schnee" und das "Abstumpfen von
Glätte".
Die erforderliche Schneeräumbreite ist von mindestens 1 m auf mindestens 1,5 m in
Straßen der Straßenreinigungsverzeichnisse A und B und auf mindestens 2,0 m in besonders bezeichneten Straßenabschnitten mit hohem Fußgängeraufkommen, z.B. Kurfürstendamm, Tauentzienstr. festzulegen.
In den Haltestellenbereichen der öffentlichen Verkehrsmittel ist der Winterdienst nicht
nur so durchzuführen, dass das ungehinderte Ein- und Aussteigen möglich ist, sondern
der Haltestellenbereich ist durchgängig zu räumen.
Darüber hinaus muss auch das gefahrlose Erreichen der Haltestellenbereiche von den
geräumten Gehwegteilen ermöglicht werden. Zu den Haltestellenbereichen der öffentlichen Verkehrsmittel sind auch Taxenstände zu zählen. Die Zuwegung zu Briefkästen ist
ebenfalls in den Winterdienst aufzunehmen.
1621/3
Ausdruck vom: 05.07.2010
Seite: 1/2
Darüber hinaus ist der Bußgeldkatalog so zu überarbeiten, dass die Grundstückseigentümer verstärkt zur Einhaltung der Pflichten des Winterdienstes bewegt werden.
Der BVV ist bis zum 30.04.2010 zu berichten.
1621/3
Ausdruck vom: 05.07.2010
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