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Beschluss vom 22.03.2010.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Beschluss vom 22.03.2010.pdf
Größe
9,3 kB
Erstellt
18.10.15, 08:14
Aktualisiert
27.01.18, 22:08

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin 3. Wahlperiode Ursprung: Antrag TOP-Nr.: CDU/FDP Schmitt/Dr.Lautsch/Dr. Fest Beschluss DS-Nr: 1621/3 Beratungsfolge: Datum Gremium 18.02.2010 18.03.2010 10.03.2010 17.03.2010 BVV BVV WiO Bau BVV BVV-039/3 BVV-040/3 WiO-044/3 Bau-060/3 überwiesen ohne Änderungen in der BVV beschlossen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen Besserer Winterdienst, weniger Gefahren für Fußgängerinnen und Fußgänger Die BVV beschließt: Das Bezirksamt wird aufgefordert, über den Rat der Bürgermeister eine Änderung des Straßenreinigungsgesetzes hinsichtlich des Winterdienstes mit dem Ziel einer verbesserten Situation für Fußgängerinnen und Fußgänger zu initiieren. Dazu ist das Gesetz so zu ändern, dass nicht das "Bekämpfen" von Schnee und Winterglätte verpflichtend ist, sondern das "Räumen von Schnee" und das "Abstumpfen von Glätte". Die erforderliche Schneeräumbreite ist von mindestens 1 m auf mindestens 1,5 m in Straßen der Straßenreinigungsverzeichnisse A und B und auf mindestens 2,0 m in besonders bezeichneten Straßenabschnitten mit hohem Fußgängeraufkommen, z.B. Kurfürstendamm, Tauentzienstr. festzulegen. In den Haltestellenbereichen der öffentlichen Verkehrsmittel ist der Winterdienst nicht nur so durchzuführen, dass das ungehinderte Ein- und Aussteigen möglich ist, sondern der Haltestellenbereich ist durchgängig zu räumen. 1621/3 Ausdruck vom: 05.07.2010 Seite: 1 Darüber hinaus muss auch das gefahrlose Erreichen der Haltestellenbereiche von den geräumten Gehwegteilen ermöglicht werden. Zu den Haltestellenbereichen der öffentlichen Verkehrsmittel sind auch Taxenstände zu zählen. Die Zuwegung zu Briefkästen ist ebenfalls in den Winterdienst aufzunehmen. Darüber hinaus ist der Bußgeldkatalog so zu überarbeiten, dass die Grundstückseigentümer verstärkt zur Einhaltung der Pflichten des Winterdienstes bewegt werden. Der BVV ist bis zum 31.03.2010 zu berichten. Dr. Marianne Suhr Bezirksverordnetenvorsteherin 1621/3 Ausdruck vom: 05.07.2010 Seite: 2