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Vorlage zur Kenntnisnahme, Zwischenbericht.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Vorlage zur Kenntnisnahme, Zwischenbericht.pdf
Größe
11 kB
Erstellt
18.10.15, 08:14
Aktualisiert
27.01.18, 22:08

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin 3. Wahlperiode Ursprung: Antrag TOP-Nr.: CDU/FDP Schmitt/Dr.Lautsch/Dr. Fest Vorlage zur Kenntnisnahme DS-Nr: 1621/3 1. Zwischenbericht Beratungsfolge: Datum Gremium 18.02.2010 18.03.2010 10.03.2010 17.03.2010 BVV BVV WiO Bau BVV BVV-039/3 BVV-040/3 WiO-044/3 Bau-060/3 überwiesen ohne Änderungen in der BVV beschlossen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen Besserer Winterdienst, weniger Gefahren für Fußgängerinnen und Fußgänger Die BVV hat in ihrer Sitzung am 18. März 2010 beschlossen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, über den Rat der Bürgermeister eine Änderung des Straßenreinigungsgesetzes hinsichtlich des Winterdienstes mit dem Ziel einer verbesserten Situation für Fußgängerinnen und Fußgänger zu initiieren. Dazu ist das Gesetz so zu ändern, dass nicht das "Bekämpfen" von Schnee und Winterglätte verpflichtend ist, sondern das "Räumen von Schnee" und das "Abstumpfen von Glätte". Die erforderliche Schneeräumbreite ist von mindestens 1 m auf mindestens 1,5 m in Straßen der Straßenreinigungsverzeichnisse A und B und auf mindestens 2,0 m in besonders bezeichneten Straßenabschnitten mit hohem Fußgängeraufkommen, z.B. Kurfürstendamm, Tauentzienstr. festzulegen. In den Haltestellenbereichen der öffentlichen Verkehrsmittel ist der Winterdienst nicht nur so durchzuführen, dass das ungehinderte Ein- und Aussteigen möglich ist, sondern der Haltestellenbereich ist durchgängig zu räumen. Darüber hinaus muss auch das gefahrlose Erreichen der Haltestellenbereiche von den geräumten Gehwegteilen ermöglicht werden. Zu den Haltestellenbereichen der öffentlichen Verkehrsmittel sind auch Taxenstände zu zählen. Die Zuwegung zu Briefkästen ist ebenfalls in den Winterdienst aufzunehmen. 1621/3 Ausdruck vom: 05.07.2010 Seite: 1 Darüber hinaus ist der Bußgeldkatalog so zu überarbeiten, dass die Grundstückseigentümer verstärkt zur Einhaltung der Pflichten des Winterdienstes bewegt werden. Der BVV ist bis zum 31.03.2010 zu berichten. Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit: Mit Schreiben vom 1. April 2010 hat sich das Bezirksamt an die zuständige Senatorin gewandt mit der Bitte, die von der BVV beschlossenen Punkte bei der geplanten Änderung des Straßenreinigungsgesetzes zu berücksichtigen. In der Antwort der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz vom 14. April 2010 heißt es: „Zum aktuellen Sachstand kann ich Ihnen mitteilen, dass der Entwurf eines Änderungsgesetzes derzeit auf der fachlichen Ebene diskutiert und ausgearbeitet wird. Wir werden dabei auch die im Beschluss der BVV angesprochenen Punkte in unsere Überlegungen einbeziehen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich nähere inhaltliche Angaben im augenblicklichen Zeitpunkt noch nicht machen kann. Zu gegebener Zeit wird der Änderungsentwurf öffentlich bekannt gemacht werden.“ Das Bezirksamt wird über den weiteren Fortgang unaufgefordert berichten. Monika Thiemen Bezirksbürgermeisterin 1621/3 Marc Schulte Bezirksstadtrat Ausdruck vom: 05.07.2010 Seite: 2