Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Vorlage zur Kenntnisnahme, Schlussbericht.pdf
Größe
12 kB
Erstellt
18.10.15, 08:14
Aktualisiert
27.01.18, 22:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
3. Wahlperiode
Ursprung: Antrag
TOP-Nr.:
CDU/FDP
Schmitt/Dr.Lautsch/Dr. Fest
Vorlage zur Kenntnisnahme
DS-Nr: 1621/3
Schlussbericht
Schluss
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
18.02.2010
18.03.2010
10.03.2010
17.03.2010
BVV
BVV
WiO
Bau
BVV
BVV-039/3
BVV-040/3
WiO-044/3
Bau-060/3
überwiesen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Besserer Winterdienst, weniger Gefahren für Fußgängerinnen und
Fußgänger
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 17. März 2010 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, über den Rat der Bürgermeister eine Änderung des
Straßenreinigungsgesetzes hinsichtlich des Winterdienstes mit dem Ziel einer verbesserten Situation für Fußgängerinnen und Fußgänger zu initiieren.
Dazu ist das Gesetz so zu ändern, dass nicht das "Bekämpfen" von Schnee und Winterglätte verpflichtend ist, sondern das "Räumen von Schnee" und das "Abstumpfen von
Glätte".
Die erforderliche Schneeräumbreite ist von mindestens 1 m auf mindestens 1,5 m in
Straßen der Straßenreinigungsverzeichnisse A und B und auf mindestens 2,0 m in besonders bezeichneten Straßenabschnitten mit hohem Fußgängeraufkommen, z.B. Kurfürstendamm, Tauentzienstr. festzulegen.
In den Haltestellenbereichen der öffentlichen Verkehrsmittel ist der Winterdienst nicht
nur so durchzuführen, dass das ungehinderte Ein- und Aussteigen möglich ist, sondern
der Haltestellenbereich ist durchgängig zu räumen.
Darüber hinaus muss auch das gefahrlose Erreichen der Haltestellenbereiche von den
geräumten Gehwegteilen ermöglicht werden. Zu den Haltestellenbereichen der öffentlichen Verkehrsmittel sind auch Taxenstände zu zählen. Die Zuwegung zu Briefkästen ist
ebenfalls in den Winterdienst aufzunehmen.
1621/3
Ausdruck vom: 05.07.2010
Seite: 1
Darüber hinaus ist der Bußgeldkatalog so zu überarbeiten, dass die Grundstückseigentümer verstärkt zur Einhaltung der Pflichten des Winterdienstes bewegt werden.
Der BVV ist bis zum 31.03.2010 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt in Ergänzung zum 1. Zwischenbericht vom 11. Mai 2010 Folgendes
mit:
In der Sitzung des RdB-Innenausschusses am 10. Juni 2010 trug Senatorin Lompscher
die Überlegungen zur Änderung des Straßenreinigungsgesetzes vor:
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Die Formulierungen im § 3 StrReinG sollen präzisiert werden („Schnee ist zu räumen, Schnee- und Eisglätte zu bestreuen, Eisbildung zu beseitigen“).
Die für den Fußgängerverkehr erforderliche Breite soll auf 1,5 m erweitert werden.
Radstreifen sollen wie Fahrbahnen für den Autoverkehr behandelt werden.
§ 6 StrReinG soll dahingehend geändert werden, dass der Eigentümer verantwortlich bleibt, auch wenn er Dritte beauftragt hat.
Eigentümer sollen verpflichtet werden, den Verantwortlichen durch Aushang bekanntzumachen.
Der Katalog der Ordnungswidrigkeiten im § 9 StrReinG soll angepasst werden.
Die BSR soll für genau bestimmte Fußgängerzonen und öffentliche Plätze (dazu
wird eine Liste verteilt) den Winterdienst übernehmen.
Die BSR soll den Winterdienst für Bushaltestellen sowie die Zuwegung zu den
Gehwegen übernehmen. Tramhaltestellen sollen ebenso von der BSR betreut werden, allerdings nur, wenn es sich nicht um „Haltestelleninseln“ handelt. In diesem
Fall sei die BVG zuständig.
Frau Lompscher führte aus, dass der Gesetzesentwurf zum Ende der Sommerpause im
Abgeordnetenhaus eingebracht werden soll.
Die Anregungen der BVV sind somit zu großen Teilen aufgegriffen worden und das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Monika Thiemen
Bezirksbürgermeisterin
1621/3
Marc Schulte
Bezirksstadtrat
Ausdruck vom: 05.07.2010
Seite: 2