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Beschlussempfehlung.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Beschlussempfehlung.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
18.10.15, 08:21
Aktualisiert
27.01.18, 21:52

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin 3. Wahlperiode Ursprung: Antrag TOP-Nr.: FDP-Fraktion Block/Heyne Beschlussempfehlung DS-Nr: 1758/3 Beratungsfolge: Datum Gremium 20.05.2010 26.05.2010 25.08.2010 26.01.2011 23.02.2011 BVV Stad Stad Stad Stad BVV BVV-042/3 Stad-046/3 Stad-049/3 Stad-055/3 Stad-056/3 überwiesen vertagt vertagt vertagt mit Änderungen im Ausschuss einstimmig beschlossen Offenlegung städtebaulicher Verträge Der Ausschuss für Stadtplanung empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, dem Ausschuss für Stadtplanung den Abschluss von städtebaulichen Verträgen unaufgefordert mitzuteilen. Ursprungstext: Das Bezirksamt wird ersucht, dem Ausschuss für Stadtplanung die geschlossenen städtebaulichen Verträge unaufgefordert nach deren Abschluss vorzulegen. Da in städtebaulichen Verträgen hoheitliche Aufgaben auf Private übertragen werden, hat das Rechtsamt den Nachweis zu führen, dass diese auch realisierbar sind. Die Pflichten, die den Investoren auferlegt werden, sollten mindestens ins Baulastenverzeichnis des Bezirkes, besser noch in das Grundbuch, eingetragen werden. Bei Abschluss derartiger Verträge mit beherrschten, gewinnabführenden GmbH-Töchtern ist von der dazugehörigen AG eine Patronatserklärung abzugeben. Die städtebaulichen Verträge sind öffentlich zu machen. 1758/3 Ausdruck vom: 24.02.2011 Seite: 1