Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Beschlussempfehlung.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
18.10.15, 08:21
Aktualisiert
27.01.18, 21:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
3. Wahlperiode
Ursprung: Antrag
TOP-Nr.:
FDP-Fraktion
Block/Heyne
Beschlussempfehlung
DS-Nr: 1758/3
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
20.05.2010
26.05.2010
25.08.2010
26.01.2011
23.02.2011
BVV
Stad
Stad
Stad
Stad
BVV
BVV-042/3
Stad-046/3
Stad-049/3
Stad-055/3
Stad-056/3
überwiesen
vertagt
vertagt
vertagt
mit Änderungen im Ausschuss einstimmig beschlossen
Offenlegung städtebaulicher Verträge
Der Ausschuss für Stadtplanung
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, dem Ausschuss für Stadtplanung den Abschluss von
städtebaulichen Verträgen unaufgefordert mitzuteilen.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird ersucht, dem Ausschuss für Stadtplanung die geschlossenen
städtebaulichen Verträge unaufgefordert nach deren Abschluss vorzulegen. Da in
städtebaulichen Verträgen hoheitliche Aufgaben auf Private übertragen werden, hat das
Rechtsamt den Nachweis zu führen, dass diese auch realisierbar sind. Die Pflichten, die
den Investoren auferlegt werden, sollten mindestens ins Baulastenverzeichnis des
Bezirkes, besser noch in das Grundbuch, eingetragen werden. Bei Abschluss derartiger
Verträge mit beherrschten, gewinnabführenden GmbH-Töchtern ist von der
dazugehörigen AG eine Patronatserklärung abzugeben.
Die städtebaulichen Verträge sind öffentlich zu machen.
1758/3
Ausdruck vom: 24.02.2011
Seite: 1