Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Vorlage zur Beschlussfassung.pdf
Größe
121 kB
Erstellt
18.10.15, 08:24
Aktualisiert
27.01.18, 21:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
3. Wahlperiode
Ursprung: Vorlage zur Beschlussfassung
Abteilung Finanzen und Kultur
TOP-Nr.:
Vorlage zur Beschlussfassung
DS-Nr: 1799/3
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Bezirkshaushaltsrechnung 2009
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am ______ folgenden
Beschluss gefasst:
Die vom Bezirksamt vorgelegte Bezirkshaushaltsrechnung des Bezirks
Charlottenburg-Wilmersdorf für das Haushaltsjahr 2009 wird genehmigt.
Begründung:
Nach § 4 Abs. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) wird nach Schluss des
Rechnungsjahres eine Bezirkshaushaltsrechnung aufgestellt; sie ist nach § 12 Abs. 2 Nr. 3
BezVG von der Bezirksverordnetenversammlung unbeschadet der Entlastung durch das
Abgeordnetenhaus von Berlin auf Grund der Haushalts- und Vermögensrechnung zu
genehmigen.
Die Bezirkshaushaltsrechnungen sind einheitlich wie folgt zu gestalten
(Nr. 9 AV § 80 LHO)
9.1
9.1.1
9.1.2
9.1.3
9.1.4
9.2
9.3
1799/3
Die Bezirkshaushaltsrechnung umfasst
den kassenmäßigen Abschluss (§ 82), jedoch ohne Finanzierungsrechnung,
den Haushaltsabschluss (§ 83),
die Rechnungsübersicht,
die Rechnungen über die Einzelpläne 31 bis 59.
In der Rechnungsübersicht sind für jeden Einzelplan die Abschlussbeträge in der
Gliederung nach § 81 Abs. 2 und die Ergebnisse sowie die Summe der Einzelpläne 31
bis 59 auszuweisen.
Für die Rechnungen über die Einzelpläne 31 bis 59 gilt Nr. 8.3 entsprechend.
Ausdruck vom: 23.07.2010
Seite: 1/2
(Die Rechnungen über die Einzelpläne sind in Kapitel zu unterteilen. Innerhalb der
Kapitel sind die Abschlussbeträge der Titel in der Gliederung nach § 81 Abs. 2 und die
Gesamtsumme auszuweisen. Für jedes Kapitel ist das Ergebnis zu errechnen).
9.4
der Bezirkshaushaltsrechnung sind als Anlagen beizufügen
9.4.1 eine Zusammenstellung der Vermögensteile – ausgenommen Grundvermögen -,
untergliedert nach Vermögensobergruppen und Vermögensgruppen
9.4.2 Die Anlagen untergliedert nach 8.4.1.4.1 bis 8.4.8
- Nachweisung der Kassenreste,
- Nachweisung der nicht abgewickelten Verwahrungen und Vorschüsse
- Nachweisung der höheren und neuen Ausgaben gegenüber dem
Haushaltsplan
- Nachweisung der auf Grund von Verpflichtungsermächtigungen - § 38 Abs. 1
– vorgenommenen Festlegungen,
- Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben und ihre
Begründung,
- Übersicht über die auf Grund von über- und außerplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigungen vorgenommenen Festlegungen und ihre
Begründung,
- Übersicht über das Rücklagevermögen
- Die Bilanzen und die Gewinn- und Verlustrechnungen der Eigenbetriebe) und
9.4.3 die Jahresabschlüsse der bezirklichen Betriebe, die nach § 26 Abs. 1 Satz 1 einen
Wirtschaftsplan aufstellen.
In Anlehnung an das bisherige (kostensparende) Verfahren wird der
Bezirksverordnetenversammlung nur eine Mantelvorlage mit
- dem kassenmäßigen und dem Haushaltsabschluss
(Anlage 1)
- den Endzahlen der Kapitel und der Einzelpläne
(Anlage 2)
(Rechnungsübersicht Tabelle 302)
sowie
- den Endzahlen der Einzelpläne und des Bezirkshaus- (Anlage 3)
haltsplans (Rechnungsnachweisung Tabelle 301)
zugeleitet.
Die Mitglieder des Ausschusses für Rechnungsprüfung erhalten jedoch alle in der Nr. 9 AV
§ 80 LHO aufgezählten Unterlagen (soweit sie für den Bezirk zutreffend sind) vollständig. Je ein
vollständiges Exemplar erhält jede in der BVV vertretene Partei. Fünf weitere Exemplare der
Zusammenstellungen aller Unterlagen werden dem Büro der Bezirksverordnetenversammlung
zur Einsichtnahme für alle Bezirksverordneten zur Verfügung gestellt.
Das Prüfungsverfahren kann der Rechnungsprüfungsausschuss inhaltlich festlegen.
Die Bezirkshaushaltsrechnung 2009 schließt wie folgt ab (s. Anlage 4):
Kassenmäßiges Jahresergebnis
534.924,65 €
Rechtsgrundlage
§§ 4 Abs. 3, 12 Abs. 2 Nr. 3, 36 Abs. 2 BezVG;
Nr. 9 AV § 80 LHO
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Keine
Monika Thiemen
Bezirksbürgermeisterin
1799/3
Ausdruck vom: 23.07.2010
Seite: 2/2
1799/3
Ausdruck vom: 23.07.2010
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