Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Einwohnerfragen.pdf
Größe
183 kB
Erstellt
18.10.15, 08:29
Aktualisiert
27.01.18, 22:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
3. Wahlperiode
Ursprung: Einwohnerfragestunde
Bezirksverordnetenvorsteherin
TOP-Nr.:
Einwohnerfragestunde
DS-Nr: 2054/3
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
14.04.2011
BVV
BVV-051/3
beantwortet
Einwohnerfragen
1. Bürgerfrage
Christiane Weinreich
Büroräume in Charlottenburg-Wilmersdorf
1. Warum ist es vom Gesetzgeber erlaubt, große Anzahl von Wohnungen als
Gewerbe zu vermieten, ohne im Gegenzug neuen Wohnraum zu schaffen?
2. Ist bewusst dass der Bezirk und die Wohnqualität leiden, wenn z. B. in großen
Altbauwohnungen Familien keinen bezahlbaren Wohnraum mehr finden können
und es für Single keine Einzimmerwohnungen mehr gibt?
3. Will der Senat etwas dagegen tun?
4. Was kann der Senat dagegen tun?
Die Einwohnerfrage wird schriftlich vom Bezirksamt beantwortet, da die Fragestellerin
nicht anwesend war.
Das Bezirksamt beantwortet die Einwohnerfrage schriftlich wie folgt:
1. Warum ist es vom Gesetzgeber erlaubt, große Anzahl von Wohnungen als
Gewerbe zu vermieten, ohne im Gegenzug neuen Wohnraum zu schaffen?
2. Ist bewusst dass der Bezirk und die Wohnqualität leiden, wenn z. B. in
großen Altbauwohnungen Familien keinen bezahlbaren Wohnraum mehr
finden können und es für Single keine Einzimmerwohnungen mehr gibt?
Der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin (heute Berlin-Brandenburg) hat mit
Urteil vom 13. Juni 2002 (OVG 5 B 21.01) die „Verordnung zum Verbot der
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Zweckbestimmung“ für unwirksam erklärt und sie rückwirkend zum 1. September 2000
außer Kraft gesetzt.
Begründet wurde die Entscheidung des OVG Berlin damit, dass in Berlin ein
Zweckentfremdungsverbot nicht mehr nötig sei, weil es genügend freie Wohnungen
gebe und somit die Versorgung mit Wohnraum durch diese Entscheidung nicht
gefährdet sei.
Lediglich für den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau besteht seitens des
Bezirks weiterhin eine Zuständigkeit bzgl. zweckfremder Nutzung. Beim zuständigen
Wohnungsamt können Anträge auf zweckfremde Nutzung gestellt werden, was jedoch
sehr selten vorkommt, da die Zweckentfremdung grundsätzlich den Förderrichtlinien
widerspricht. Einer Nutzung als Beherbergungsbetrieb wird generell nicht stattgegeben,
als Arztpraxis nur dann, wenn ein Gebiet, z.B. bzgl. der Versorgung mit Kinderärzten
unterversorgt ist und es keine andere Möglichkeit der Praxiseinrichtung in
Gewerberäumen gibt. Derzeit liegen jedoch weder Anträge noch erlaubte
Zweckentfremdungen vor.
Über die Umwandlung von Wohn- in Gewerberäume wird keine Statistik geführt, so
dass dem Bezirk über die von der Fragestellerin geschilderte Situation keine Daten
bekannt sind.
Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ist ein attraktiver Wohnbezirk, in dem auch
durch Neubauten Wohnraum geschaffen und dem Wohnungsmarkt zugeführt wird.
Gemäß Veröffentlichung des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg betrug die Zahl der
geplanten neugebauten Wohnungen in 2010 in Charlottenburg-Wilmersdorf 297,
geplante Wohnungen insgesamt (z.B. mit Dachgeschossausbau) 407. Im Jahr 2009
betrug die Zahl der geplanten neugebauten Wohnungen 187, geplante Wohnungen
insgesamt 221.
Der Wohnungsbestand in Charlottenburg-Wilmersdorf ist im Vergleich des Jahres 2008
zum Jahr 2009 um 0,1 % gestiegen (190.800 per 31.12.2008, 190.976 per 31.12.2009).
Eine Zahl bzw. Auswertung für das Jahr 2010 liegt beim Amt für Statistik noch nicht
abschließend vor.
Durch eigene Grundstücksgeschäfte und Planungsverfahren fördert der Bezirk aktiv
den Wohnungsneubau (z.B. auf dem bisherigen Parkplatz Zillestraße/Gierkezeile)
Des Weiteren wird planungsrechtlich über Bebauungspläne die Wohnnutzung in den
Gebieten, die vom Gebäudebestand sowohl für Wohnnutzung als auch für gewerbliche
Nutzung geeignet sind, gesichert und diese langfristig erhalten. Hiermit kann auch der
Umnutzung entgegengewirkt werden, denn in diesen planungsrechtlich gesicherten
Bereichen muss die Wohnnutzung überwiegen.
3. Will der Senat etwas dagegen tun?
4. Was kann der Senat dagegen tun?
Dem Bezirksamt sind bisher keine Intentionen des Senats bekannt, eine neue
Zweckentfremdungsverbotsverordnung einzuführen.
Klaus-Dieter Gröhler
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Bezirksstadtrat
2. Bürgerfrage
Stephan Preuß
Öffnungszeiten Mädchentreff D3
1. Warum wurden die Öffnungszeiten des D3-Mädchentreff über Nach ohne eine
vorherige Ankündigung oder Veröffentlichung für die Mädchen und Eltern
dahingehend geändert, dass nun erst ab 13.30 Uhr die Freizeiteinrichtung
nutzbar ist? (Die Mädchen standen vor verschlossenen Türen)
2. Welche Möglichkeiten wurden geprüft, um eine personelle Entlastung im D3Mädchentreff herbeizuführen? Ist in diesem Zusammenhang eine Nutzung des
Berliner Stellenpools oder die Hinzuziehung von ABM-Kräften in Betracht
gezogen worden?
3. Wie ist der Stellenbesetzungsplan für den D3-Mädchentreff und sind die
zugewiesenen Stellen vor besetzt? Wenn „nein“, warum nicht?
4. Wie wird die Einstellung des Mittagessens unter dem Gesichtspunkt einer immer
stärkeren Verbreitung von Essstörungen unter Mädchen und jungen Frauen
begründet, zumal dieses Essen ohne Kosten für die öffentliche Hand zubereitet
wurde?
5. Wie sieht die Zukunft des D3-Mädchentreffs als einzige bezirkliche
geschlechtsspezifische Mädcheneinrichtung mittelfristig (Sommerferien, neues
Schuljahr) und langfristig (für die nächsten Jahre insgesamt) aus?
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Naumann.
3. Bürgerfrage
Christian Töpper
Fahrradfahren in Einbahnstraßen
1. Rund um den Meyerinckplatz sind Einbahnstraßen, die für Fahrradfahrer in
beiden Richtungen befahrbar sind (z.B. Clausewitzstraße, Giesebrechtstraße,
Sybelstraße). Angeblich soll die Möglichkeit abgeschafft werden, dass
Fahrradfahrer die Straßen in beiden Richtungen befahren?
2. Warum sollen die Bedingungen für Fahrradfahrer in diesem Teil Charlottenburgs
deutlich verschlechtert werden?
3. Warum soll Nutzung von öffentlichem Nahverkehr und Fahrrad unattraktiv
gemacht werden, indem das Befahren der Giesebrechtstraße für Fahrradfahrer
gegen die Einbahn verboten wird?
4. Schülerinnen und Schüler der Sophie Charlotte Oberschule in der Sybelstraße,
die mit dem Fahrrad aus westlicher Richtung kommen, nutzen bisher die
Sybelstraße entgegen der Einbahn. Wenn das verboten wird, muss der längere und gefährlichere Weg über den Kurfürstendamm (Linksabbiegen am Olivaer
Platz, nochmaliges Linksabbiegen auf der Leibnizstraße) genommen werden.
Was ist der Sinn dieser Maßnahme?
5. Es ist offenbar ein kluges Verkehrskonzept, den Fahrradfahrern in den ruhigen
Straßen um den Meyerinckplatz das Fahren gegen die Einbahn zu gestatten, um
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damit die Attraktivität des Verkehrsmittels Fahrrad zu erhöhen. Was sind die
Gründe für eine mögliche Veränderung dieses Konzeptes?
Die Einwohnerfrage wird schriftlich vom Bezirksamt beantwortet, da der Fragesteller
nicht anwesend war.
Das Bezirksamt beantwortet die Einwohnerfrage schriftlich wie folgt:
Zunächst eine wichtige Feststellung: Es geht in der derzeit geführten Diskussion nur um
die Clausewitzstraße. Damit kann eine Beantwortung der Fragen 3 bis 5 entfallen.
Wenn man als Fahrradfahrer von Osten kommend vom Kurfürstendamm Richtung
Norden fahren will, bietet sich die Giesebrechtstraße an.
Aus Richtung Westen kommend, müsste man den Mittelstreifen queren, was angesichts
des Hochbeetes nicht ganz einfach wäre. Also bedeutet eine Änderung des
Zweirichtungsverkehrs in der Clausewitzstraße lediglich für aus Osten kommende
Radfahrer eine Verschlechterung, die nach rechts abbiegen wollen und als Ziel die
Clausewitzstraße selbst haben. Hier gilt es einen Winkel von knapp 110 Grad zu
bewältigen. Damit einher geht in der Tat eine Situation, die unübersichtlich sein kann.
Deswegen wurde im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden am 31. März aus
Gründen der Verkehrssicherheit angeregt, die Regelung für die Radfahrer zu
verändern. Eine deutliche Verschlechterung für Fahrradfahrer ist also nicht vorgesehen.
Da jetzt ein Antrag zum Thema vorliegt, erfolgt momentan keine Anordnung und der
Zweirichtungsverkehr für Fahrradfahrer bleibt zunächst erhalten.
Marc Schulte
Bezirksstadtrat
4. Bürgerfrage
Anette Schreiber
Fahrradfahren in Einbahnstraßen
1. Warum soll das Fahrradfahren ausgerechnet in Charlottenburg behindert
werden? Uns Anwohner freut es sehr, dass viele hier auf das Autofahren
verzichten und Wege zur Arbeit und zum Einkaufen mit dem Fahrrad erledigen.
Wenn das Befahren der Straßen in der und um die Sybelstraße gegen die
Einbahnstraße verboten werden soll, müssen hier mehr Fahrradwege angelegt
werden.
2. Ich erinnere mich an eine Aussage eines Politikers in Düsseldorf, dessen erster
Satz bei seinem Amtsantritt war "Schafft die Fahrradwege ab!" Warum? Damit
wir mehr Benzin verbrauchen?
Die Einwohnerfrage wird schriftlich vom Bezirksamt beantwortet, da die Fragestellerin
nicht anwesend war.
Das Bezirksamt beantwortet die Einwohnerfrage schriftlich wie folgt:
Zunächst eine wichtige Feststellung: Es geht in der derzeit geführten Diskussion nur um
die Clausewitzstraße.
Wenn man als Fahrradfahrer von Osten kommend vom Kurfürstendamm Richtung
Norden fahren will, bietet sich die Giesebrechtstraße an.
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Aus Richtung Westen kommend, müsste man den Mittelstreifen queren, was angesichts
des Hochbeetes nicht ganz einfach wäre. Also bedeutet eine Änderung des
Zweirichtungsverkehrs in der Clausewitzstraße lediglich für aus Osten kommende
Radfahrer eine Verschlechterung, die nach rechts abbiegen wollen und als Ziel die
Clausewitzstraße selbst haben. Hier gilt es einen Winkel von knapp 110 Grad zu
bewältigen. Damit einher geht in der Tat eine Situation, die unübersichtlich sein kann.
Deswegen wurde im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden am 31. März aus
Gründen der Verkehrssicherheit angeregt, die Regelung für die Radfahrer zu
verändern.
Eine wie von Ihnen dargestellte Behinderung für Fahrradfahrer ist also nicht
vorgesehen. Da jetzt ein Antrag zum Thema vorliegt, erfolgt momentan keine
Anordnung und der Zweirichtungsverkehr für Fahrradfahrer bleibt zunächst erhalten.
Marc Schulte
Bezirksstadtrat
5. Bürgerfrage
Felicitas Runge
Fahrradfahren in Einbahnstraßen
1. Angeblich soll die Möglichkeit abgeschafft werden, die Einbahnstraßen rund um
den Meyerinckplatz mit dem Fahrrad in beiden Richtungen zu befahren zu
können. Wird dann die Möglichkeit eingeräumt, als Fahrradfahrer den Gehweg
zu benutzen?
2. Was tun Sie, um die Rücksichtnahme vom Autofahrer in einer Einbahnstraße
dem Radfahrer gegenüber zu steigern?
3. Sind die Alternativ-Routen für den Fahrradfahrer um den Meyerinckplatz
ungefährlicher, als gegen die Fahrbahnrichtung zu fahren?
4. Wie sieht die Realität aus: fahren die Radler trotzdem gegen die Richtung, auf
dem Bürgersteig oder auf anderen gefährlicheren Straßen?
5. Soll hier ein einzelner "bequemer" Anwohner Recht bekommen und
Charlottenburg noch fahrradunfreundlicher werden? Oder geht es Ihnen nur um
die Sicherheit der Fahrradfahrer?
Die Einwohnerfrage wird schriftlich vom Bezirksamt beantwortet, da die Fragestellerin
nicht anwesend war.
Das Bezirksamt beantwortet die Einwohnerfrage schriftlich wie folgt:
Zunächst eine wichtige Feststellung: Es geht in der derzeit geführten Diskussion nur um
die Clausewitzstraße. Damit kann die Beantwortung der Frage 3 entfallen.
Zu Frage 1:
Nein
Zu Frage 2:
Hier helfen in der Tat nur Kontrollen der Polizei, das Ordnungsamt hat für den
fließenden Verkehr keine Zuständigkeit.
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Zu Frage 4:
Leider halten sich genauso wie Autofahrer auch Radfahrer nicht an alle Regeln.
Zu Frage 5:
Wenn man als Fahrradfahrer von Osten kommend vom Kurfürstendamm Richtung
Norden fahren will, bietet sich die Giesebrechtstraße an.
Aus Richtung Westen kommend, müsste man den Mittelstreifen queren, was angesichts
des Hochbeetes nicht ganz einfach wäre. Also bedeutet eine Änderung des
Zweirichtungsverkehrs in der Clausewitzstraße lediglich für aus Osten kommende
Radfahrer eine Verschlechterung, die nach rechts abbiegen wollen und als Ziel die
Clausewitzstraße selbst haben. Hier gilt es einen Winkel von knapp 110 Grad zu
bewältigen. Damit einher geht in der Tat eine Situation, die unübersichtlich sein kann.
Deswegen wurde im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden am 31. März aus
Gründen der Verkehrssicherheit angeregt, die Regelung für die Radfahrer zu
verändern.
Da jetzt ein Antrag zum Thema vorliegt, erfolgt momentan keine Anordnung und der
Zweirichtungsverkehr für Fahrradfahrer bleibt zunächst erhalten.
Marc Schulte
Bezirksstadtrat
6. Bürgerfrage
Stefan Luckschy
Fahrradfahren in Einbahnstraßen
Soweit ich weiß, soll die Möglichkeit abgeschafft werden, dass Fahrradfahrer die
Straßen rund um den Meyerinckplatz in beiden Richtungen befahren?
(Da es schrägparkenden Autofahrern schlichtweg nicht möglich ist, auf die entgegen
der Fahrtrichtung fahrenden Radfahrer zu achten (der Blick ist durch andere Autos in
der Regel verstellt), halte ich diese Regelung für gefährlich, sowohl für die Autofahrer,
als auch für die Radfahrer. Da die schrägen Parkbuchten hoffentlich nicht zur
Disposition stehen, halte ich die Anregung, die Einbahnstraße Giesebrechtstr. für den
"falschfahrenden" Radfahrverkehr wieder zusperren für nachvollziehbar und
begrüßenswert.)
Die Einwohnerfrage wird schriftlich vom Bezirksamt beantwortet, da der Fragesteller
nicht anwesend war.
Das Bezirksamt beantwortet die Einwohnerfrage schriftlich wie folgt:
Das Bezirksamt kann in dem Text keine Frage erkennen.
Marc Schulte
Bezirksstadtrat
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