Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Vorlage zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
93 kB
Erstellt
18.10.15, 08:34
Aktualisiert
27.01.18, 21:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
4. Wahlperiode
Ursprung: Antrag
Grüne/FDP
TOP-Nr.:
Ludwig/Prejawa/Block
Vorlage zur Kenntnisnahme
DS-Nr: 2163/3
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
25.08.2011
14.09.2011
15.09.2011
BVV
WiVO
BVV
BVV-054/3
überwiesen
WiVO-059/3 ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
BVV-055/3
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Ampelnachtschaltung Birger-Forell-Platz
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 15. September 2011 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert sich gegenüber der Verkehrslenkung Berlin dafür
einzusetzen, dass die Lichtzeichenanlage in der Blissestraße / Paretzer Straße /
Hildegardstraße in den Nachtstunden abgeschaltet wird.
Der BVV ist bis zum 31.10.2011 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Das Bezirksamt hat sich bei der Verkehrslenkung Berlin für eine Nachtabschaltung der
Lichtzeichenanlage am Birger-Forell-Platz ausgesprochen und um eine Stellungnahme
gebeten.
Mit Schreiben vom 21. Oktober 2011 teilt die Verkehrslenkung Berlin mit, dass sie nach
eingehender Prüfung und in Abstimmung mit der Polizei eine Nachtabschaltung an der
Lichtzeichenanlage Blissestraße/Hildegardstraße-Paretzer Straße nicht für vertretbar
hält. In dem Schreiben heißt es weiter:
„Gemäß VI der VwV zu § 37 Abs. 2 StVO sollen Lichtzeichenanlagen in der Regel auch
nachts in Betrieb gehalten werden. Sofern die Verkehrsbelastung nachts schwächer ist,
empfiehlt es sich, für diese Zeit ein besonderes LZA-Programm zu wählen, das alle
Verkehrsteilnehmer möglichst nur kurz warten lässt. Auch in den Richtlinien für
Lichtsignalanlagen (RiLSA) ist von dem Grundsatz auszugehen, dass
Lichtzeichenanlagen in der Regel ununterbrochen in Betrieb zu halten sind. Das
Signalprogramm dieser Anlage läuft nachts in einem Umlauf von 40 s, das weiter nicht
unterschritten werden kann. Kurze Wartezeiten sind somit sichergestellt.
Unfalluntersuchungen haben gezeigt, dass durch das Abschalten für Fußgänger und
Autofahrer ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko besteht. Dies trifft besonders zu für
Einbiegen-/Kreuzen-Unfälle. Aufgrund des geringeren Verkehrsaufkommens wird in der
Nacht häufig die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten, zumal es sich hier um
eine gerade und übersichtliche Strecke handelt.
Ein wesentlicher Beitrag zur Lärmminderung in der Blissestraße zwischen Varziner
Straße und Am Volkspark wurde bereits durch eine Geschwindigkeitsreduzierung auf
30 km/h in der Zeit von 22:00 – 06:00 Uhr erreicht.“
Darüber hinausgehende Maßnahmen hält die Verkehrlenkung Berlin nicht für
erforderlich.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann
Bezirksbürgermeister
2163/3
Marc Schulte
Bezirksstadtrat
2
Ausdruck vom: 28.11.2011
Seite: