Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Mündliche Anfragen.pdf
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188 kB
Erstellt
18.10.15, 08:37
Aktualisiert
27.01.18, 22:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
4. Wahlperiode
Ursprung: Mündliche Anfragen
TOP-Nr.:
Bezirksverordnete
Mündliche Anfragen
DS-Nr: 0059/4
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
08.12.2011
BVV
BVV-003/4
beantwortet
Mündliche Anfragen
1. Mündliche Anfrage
Arne Herz
CDU-Fraktion
Kleingartenbeirat keine "Chefsache" mehr
Ich frage das Bezirksamt:
1. Trifft es zu, dass der Kleingartenbeirat nicht mehr durch den
Bezirksbürgermeister geleitet wird und wenn ja, was veranlasste das Bezirksamt
den Kleingartenbeirat nicht mehr zur Chefsache zu erklären, obwohl dies in den
vergangenen Legislaturperioden jeweils so üblich war?
2. Trifft es zu, dass auf der letzten Sitzung des Kleingartenbeirates die
Entscheidung durch das zuständige Bezirksamtsmitglied damit begründet wurde,
dass der Bezirksbürgermeister "keine Zeit" für den Kleingartenbeirat habe und
wenn ja, befindet das Bezirksamt den Kleingartenbeirat für nicht wichtig genug,
um durch den Bezirksbürgermeister vertreten zu sein?
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzBm Naumann.
2. Mündliche Anfrage
Dr. Jürgen Murach
SPD-Fraktion
Neuinstallation der Straßenbeleuchtung in der
Leibnizstraße (zwischen Olivaer Platz und Kantstraße)
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wie beurteilt das Bezirksamt die Entscheidung der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung die alten Quecksilberdampf-Hochdruckleuchten in der
Leibnizstraße durch LED-Straßenleuchten (anstelle der heute üblichen
0059/4
Ausdruck vom: 21.12.2011
Seite: 1
Natriumdampf-Niederdrucklampen) auszutauschen hinsichtlich der
Verkehrssicherheit und der gleichmäßigen Ausleuchtung von Fahrbahn und
Bürgersteigen?
2. Wurde das Bezirksamt bei der Entscheidung über das Beleuchtungssystem von
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit einbezogen und ist auch die
Einbeziehung der Anwohner bei der Erfassung von Störfällen und der
Beurteilung der neuen Beleuchtungsqualität geplant, so wie es in vielen
Kommunen heute üblich ist?
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte.
3. Mündliche Anfrage
Roland Prejawa
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Stuttgarter Platz
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wann tagt das nächste Mal der Runde Tisch am Stuttgarter Platz?
2. Wie oft steht momentan das Drogenmobil am Stuttgarter Platz und hält das
Bezirksamt das Angebot für ausreichend?
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Engelmann.
4. Mündliche Anfrage
Wolfgang Tillinger
Die Linke (fraktionslos)
Schon wieder Schimmelbefall
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wie konnte es zu der Situation kommen, dass die Umkleidekabinen des
Sportvereines Hellas am Heckerdamm so stark mit Schwarzschimmel befallen
sind, dass sie angeblich auf längere Zeit nicht benutzbar sein werden?
2. Wie lange wird das Bezirksamt brauchen, bis die notwendige Sanierung
abgeschlossen ist und welche Maßnahmen ergreift es, damit Schimmelbefall in
anderen Gebäuden zukünftig möglichst vermieden wird?
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Gröhler.
5. Mündliche Anfrage
Karsten Sell
CDU-Fraktion
Deutschland Halle gesprengt, Eissporthalle in der
Warteschleife?
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wann ist mit der Inbetriebnahme der Eissporthalle in der Glockenturmstr. zu
rechnen?
2. Welche Gründe lagen bisher vor, die eine Inbetriebnahme der Eissporthalle im
Dezember 2011 verhinderten?
0059/4
Ausdruck vom: 21.12.2011
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Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Frau BzStR Jantzen.
6. Mündliche Anfrage
Christel Dittner
SPD-Fraktion
Geht's denn noch?
Ich frage das Bezirksamt:
1. In welchem Umfang gedenkt das Bezirksamt die neuesten Auswüchse der EURichtlinien bezüglich der Tagesmütter umzusetzen?
2. Muss davon ausgegangen werden, dass bei striktem Einhalten der zum Teil
abstrusen Vorschriften mit einem Verlust von Tagespflegeplätzen wegen
Überforderung der Tagemütter gerechnet werden muss?
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Frau BzStR Jantzen.
7. Mündliche Anfrage
Ansgar Gusy
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ehemaliger BVV-Saal im Rathaus Charlottenburg
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wieso wurde bei der über 100.000 € teuren Sanierung des ehemaligen BVVSaals, der damit zu einem modernen Konferenzraum werden sollte, keine
moderne Konferenztechnik wie z. B. ein Beamer mit Leinwand oder eine
Funktionswand eingebaut?
2. Wie lässt sich die schlechte Akustik in dem ehemaligen BVV-Saal verbessern?
Das Bezirksamt beantwortet die o. g. Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu 1.
Im Rahmen der Sanierung des ehemaligen BVV-Saals wurde bewusst auf eine
Festinstallation eines Beamers und einer Leinwand verzichtet, weil ein multifunktionaler
Saal eingerichtet werden sollte. Der Saal soll sowohl in der Längs- als auch in der
Querrichtung genutzt werden. Somit hätten zwei Leinwände angebracht werden
müssen. In Anbetracht der Höhe der Decke wären die Leinwände sehr groß geworden
und die Beamerkonstruktion sehr umfangreich. Diese hätten den Raumeindruck stark
tangiert, was in Anbetracht des Wunsches der BVV, den alten Saal weiterhin erkennbar
zu machen, nicht hinnehmbar gewesen wäre.
Leinwand und Beamer sind vorhanden und können beim Buchen des Saals mit bestellt
werden.
Zu 2.
Das Bezirksamt teilt nicht die Auffassung des Fragestellers bezüglich der Akustik. Im
Rahmen des Umbaus wurden akustische Maßnahmen durchgeführt. So wurde
Akustikputz an der Galeriebrüstung, der Rückseite des Saals und der Galeriedecke
angebracht. Außerdem wurde eine neue Beschallungsanlage installiert.
Klaus-Dieter Gröhler
0059/4
Ausdruck vom: 21.12.2011
Seite: 3
Bezirksstadtrat
8. Mündliche Anfrage
Susanne Klose
CDU-Fraktion
Verschlechterung der Arbeitsbedingungen der Schule
am Schloss
Ich frage das Bezirksamt:
1. Trifft es zu, wie in einem Brief der Konrektorin der Schule am Schloss vom
14.11.2011 dargestellt, dass die Schule gezwungen wurde zwei
Rückläuferklassen zu bilden, und wenn ja, was hat die Schulaufsicht und das
Bezirksamt zu dieser "pädagogischen" Entscheidung bewogen?
2. Warum wurden entgegen der Zusage des Bezirksamtes die räumlichen
Voraussetzungen zur Unterbringung der beiden Klassen bis heute nicht
geschaffen?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.
Zum Schuljahr 2011/12 wechselte der, durch die in 2005 vorgezogene Einschulung,
starke 6. Jahrgang aus den Grundschulen in die Oberschulen. Berlinweit mussten alle
nur möglichen Kapazitäten für die Versorgung dieses Schülerjahrgangs mit Plätzen im
7. Jahrgang genutzt werden. Auch an den Integrierten Sekundarschulen (ISS) des
Bezirks wurden mehr 7. Klassen eingerichtet, als dies gem. der Zügigkeit der Schulen
regelmäßig erfolgt. Aufgrund des hohen Platzbedarfs für die Versorgung des 7.
Jahrgangs bestand in keinem ISS-Schulgebäude die Möglichkeit, im 8. Jahrgang
zusätzliche Klassen für vom Schulträger Charlottenburg-Wilmersdorf zu versorgende
Schüler/innen einzurichten.
Da durch die Absenkung der Klassenfrequenzen in der Integrierten Sekundarschule
(ISS) eine Höchstfrequenz von 26 Schüler/innen pro Klasse vorgesehen ist und auch
sozialstrukturell bedingte Frequenzabsenkungen erforderlich sind, konnten
Schüler/innen mit Wohnort im Bezirk, für die der Schulträger eine
Versorgungsverpflichtung hat, nicht mehr in den bestehenden Klassen des 8.
Jahrgangs der ISS im Bezirk untergebracht werden. Als jeder Versuch scheiterte, in
ISS-Schulen anderer Bezirke eine Aufnahme für diese Schüler/innen zu erreichen,
musste der Schulträger handeln und hat in Abstimmung mit dem Schulleiter der
Sekundarschule am Schloss und dem Referat regionale Schulaufsicht die Einrichtung
von zwei zusätzlichen 8. Klassen mit insgesamt 45 Schüler/innen in der
Sekundarschule am Schloss, in der Filiale der ISS in der Kamminer Str., veranlasst. Die
Gebäudesituation und die dort gegebene Möglichkeit der Kooperation bei der
Raumnutzung mit dem Ganztagsgymnasium ließ diese Entscheidung zu.
Bei den Aufzunehmenden handelte es sich um Schüler/innen, die nach einer
Verlängerung der Probezeit und Nichtversetzung in den 8. Jahrgang der Gymnasien ein
Recht auf einen Platz im 8. Jahrgang der Integrierten Sekundarschulen haben sowie
um Schüler/innen, die aus Privatschulen entlassen wurden oder in das Land Berlin
zugezogen sind und ihren Wohnsitz in Charlottenburg-Wilmersdorf genommen haben.
In jedem Einzelfall wurde eine Vermittlung an ISS-Schulen der Nachbarbezirke
versucht. Dies ist trotz Unterstützung auf der Ebene der Referate Schulaufsicht der
anderen Bezirke nicht gelungen, da Entscheidungen zur Aufnahme ausschließlich von
den Schulleitungen getroffen werden.
0059/4
Ausdruck vom: 21.12.2011
Seite: 4
Zu 2.
Durch den Fachbereich Hochbau der Abt. Bau wurden die notwendigen Maßnahmen
umgesetzt, um einen zusätzlichen Klassenraum, der in der Vergangenheit als Abstellund Kopierraum genutzt wurde, zusätzlich nutzbar zu machen. Eine weitere
Verbesserung der Raumsituation durch eine kleine bauliche Maßnahme wurde vom
Fachbereich Hochbau bereits zugesagt und wird zeitnah realisiert.
Mit freundlichen Grüßen
Elfi Jantzen
Bezirksstadträtin
9. Mündliche Anfrage
Bassem Al Abed
SPD-Fraktion
Außenstände unseres Bezirks
Ich frage das Bezirksamt:
1. In welcher Höhe bestehen derzeit rückständige und fällige Forderungen des
Bezirks gegen Dritte?
2. Welche Maßnahmen zur Realisierung der Forderungen werden bei
Zahlungsrückständen gegenüber den Zahlungsschuldnern ergriffen?
Zu 1.
Zum Stichtag 31.10.2011 belief sich die Summe der rückständigen und fälligen
Forderungen des Bezirks auf 10.107.876,58 €. Davon waren Forderungen in einem
Volumen von 662.445,99 € befristet oder unbefristet gemäß § 59 (1) Nr.2
Landeshaushaltsordnung (LHO) niedergeschlagen.
Bezogen auf die Summe der niedergeschlagenen Forderungen zum genannten
Stichtag fallen insgesamt 455.817,77 € unter die Forderungen, die die Kriterien des
Berliner Datenschutzbeauftragten erfüllen, um für eine Veräußerung dieser
Forderungen im Rahmen des sog. „Factoring“ infrage zu kommen. Bei den diese
Kriterien erfüllenden privatrechtlichen Forderungen handelt es sich um solche, die
sich aus Rückständen im Zuge von Vermietungen ergeben. Deren reguläre Einnahmen
werden im Haushaltsplan in den Titeln 12401 (Mieten für Grundstücke, Gebäude und
Räume) und 12406 (Mieten für Stellplätze auf Dienstgrundstücken) nachgewiesen.
Öffentlich-rechtliche Forderungen gleich welcher Art können nicht veräußert werden.
Zu 2.
Die Bewirtschaftung der Einnahmen des Bezirks erfolgt computergestützt über die
berlinweit eingesetzte Software ProFISKAL. Die dort zum Soll gestellten Forderungen
werden im Zuge der Bearbeitung in öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche
Forderungen unterschieden und mit einem entsprechenden Schlüssel der Art der
Forderungen (AdF) versehen. Dieser Schlüssel steuert im Nachgang den Verlauf des
Mahnverfahrens (Fristen, Anzahl der Mahnungen, Mahngebühren etc.) bis hin zur
Einleitung einer Vollstreckung für öffentlich-rechtliche Forderungen.
Da es die Vollstreckung privatrechtlicher Forderungen nicht gibt, muss der jeweils
zuständige Fachbereich nach der/den erfolglosen, automatisch generierte(n)
0059/4
Ausdruck vom: 21.12.2011
Seite: 5
Mahnung(en) in separater Bearbeitung einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides
beim zuständigen Amtsgericht erwirken und im Zuge des sich daran anschließenden
Verfahrens ggf. die Bedingungen für die Änderung von Ansprüchen nach den
Möglichkeiten des § 59 LHO (Veränderung von Ansprüchen) prüfen.
Ob das Bezirksamt dem Beispiel des Bezirks Marzahn-Hellersdorf einer Veräußerung
privatrechtlicher Forderungen ggf. folgen wird, hängt nicht zuletzt von den dort mit
diesem Pilotprojekt gemachten Erfahrungen ab.
Mit freundlichen Grüßen
Naumann
Bezirksbürgermeister
10. Mündliche Anfrage
Gerald Mattern
CDU-Fraktion
legal, illegal, sch…-egal?
Ich frage das Bezirksamt:
Sind die Anlagen
a) Fahne der Scientology-Organiastion auf dem Dach der Scientology-Organisation
in der Otto-Suhr-Allee
b) Werbebanner am "Erdbeermund" Gebäude Sybelstraße/Waitzstraße
c) Werbebanner für Döner über dem Gehweg vor dem Grundstück Wilmersdorfer
Straße 32
d) Werbezelte im Vorgarten der gastronomischen Einrichtung Schloßstraße/
Seelingstraße
formell und materiell rechtmäßig, wenn nein, warum geht das Bezirksamt dagegen nicht
vor?
Das Bezirksamt beantwortet die o. g. Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu a.:
Die Fahne auf dem Dach der Scientology-Organisation ist verfahrensfrei gemäß § 62
Abs. 1 Nr. 4 b) BauOBln. Insofern kann das Bezirksamt hiergegen nicht vorgehen.
Zu b.:
Der Werbebanner am Gebäude Sybelstraße/Waitzstraße ist in der Tat nicht genehmigt,
das Bezirksamt wird hiergegen vorgehen.
Zu c.:
Das Werbetransparent auf dem Gehweg vor dem gastronomischen Betrieb
Wilmersdorfer Straße 32 ist weder genehmigt noch genehmigungsfähig. Erst nach
zweimaliger Aufforderung und entsprechender Nachkontrolle wurde das
Werbetransparent entfernt.
Zu d.:
Die Werbezelte im Vorgarten sind nicht genehmigt. Da sich die Zelte auf Privatgelände
befinden, kann das Ordnungsamt nicht tätig werden. Ein Sofortvollzug der Abräumung
kann somit nicht vorgenommen werden.
0059/4
Ausdruck vom: 21.12.2011
Seite: 6
Das Bezirksamt wird aber bauordnungsrechtlich gegen die Werbezelte vorgehen. Da für
dieses Verfahren aber eine Anhörung und die Einhaltung von Fristen notwendig sind,
kann sich die Umsetzung des Abbaus zeitlich verzögern.
Marc Schulte
Bezirksstadtrat
11. Mündliche Anfrage
Albrecht Förschler
CDU-Fraktion
Tagesmütter als Buchhalterinnen
Unter Bezug auf die Meldung des "Tagesspiegel" vom 1. Dezember 2011 frage ich das
Bezirksamt:
1. Auf welcher nationalen Rechtsvorschrift basieren die lebensmitteltechnischen
Auflagen, die von Tagespflegestellen künftig zu erfüllen und in Kontrollen
nachzuweisen sein werden?
2. Wie gedenkt der Bezirk mit den peniblen Dokumentationsverfahren umzugehen
und welche Ermessensspielräume enthalten die zum 1. Januar 2012
angekündigten Vorschriften?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
das Bezirksamt beantwortet Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1. und 2.:
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
hat nach Prüfung festgestellt, dass die EU-Basis-Verordnung für das Lebensmittelrecht
(Verordnung (EG) Nr. 178/2002) nach Art.3 Nr. 2 in der gesamten EU gilt und auch auf
private und öffentlich geförderte Tagespflegepersonen, die Lebensmittel verarbeiten
und an fremde Kinder abgeben, anzuwenden ist.
Nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 zur Regelung des neuen EULebensmittelhygiene-rechts unterliegen die Tagespflegepersonen darüber hinaus der
Registrierungspflicht als Lebensmittelunternehmer.
Das BMELV wies in dem Anschreiben für den dort erarbeiteten Leitfaden an die
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung ferner darauf hin, dass die
Rechtsvorschriften bewusst flexibel formuliert wurden, um zu ermöglichen, für
Lebensmittelunternehmen aller Art individuelle und dem Einzelfall angemessene
Lösungen zu erarbeiten.
In den Kooperationsgesprächen zwischen dem Jugendamt und der bezirklichen
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht über die Umsetzung der Hygienerichtlinien wurde
die Berücksichtigung der Besonderheit dieser Betreuungsform im familiären Umfeld der
Tagespflegepersonen bei den Kontrollbesuchen in Aussicht gestellt. Sollte es wider
Erwarten nach Durchführung der Lebensmittelhygiene-Prüfungen in diesem Bereich
dennoch unterschiedliche Einschätzungen der beteiligten Abteilungen über die im
Einzelfall anzuwendenden Ermessensspielräume geben, wird sich das Bezirksamt
zeitnah für die Erarbeitung einer praxistauglichen Problemlösung einsetzen.
0059/4
Ausdruck vom: 21.12.2011
Seite: 7
Mit freundlichen Grüßen
Jantzen
Bezirksstadträtin
12. Mündliche Anfrage
Arne Herz
CDU-Fraktion
Zeitlos in der Reichsstraße
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wann und weshalb wurden die öffentlichen Uhren auf dem Mittelstreifen der
Reichsstraße in Höhe Steuben- und Theodor-Heuß-Platz abgebaut?
2. Trifft es zu, dass bisher ein ortsansässiges Unternehmen den Betrieb der Uhren
bezahlt hatte und wenn ja, hat das Bezirksamt einen neuen Sponsor gesucht?
Das Bezirksamt beantwortet die o. g. Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 2:
Die hier in Rede stehenden, sog. „Uhrenkandelaber“ werden im gesamten Stadtgebiet
auf der Grundlage der zwischen dem Land Berlin und der BVG geschlossenen Verträge
durch die VVR Wall GmbH als Inhaber der Werberechte betrieben.
In der Tat ist es so, dass sich die VVR Wall GmbH, nachdem die bisherigen
Werbekunden ihre Verträge aufgekündigt hatten, über einen Zeitraum von mehr als 6
Monaten um Nachnutzer bemüht hat.
Diese Bemühungen haben jedoch zu keinem Ergebnis geführt, so dass nunmehr die
Uhrenanlagen im Hinblick auf die nicht mehr gegebene wirtschaftliche Verwertbarkeit im
Sommer bzw. Spätsommer entfernt worden sind.
Dem Land Berlin stehen auch keine Haushaltsmittel zur Verfügung, um ggf. als
„Ersatzsponsor“ für den Weiterbetrieb von Uhrenanlagen im öffentlichen Raum
einzutreten, dem werbenden Unternehmen wiederum kann unter Hinweis auf die
bestehende Vertragslage nicht aufgezwungen werden, Anlagen zu betreiben, deren
wirtschaftliche Verwertbarkeit schlicht nicht (mehr) gegeben ist.
Marc Schulte
Bezirksstadtrat
13. Mündliche Anfrage
Gerd Huwe
CDU-Fraktion
Wird die Miniermotte nicht mehr bekämpft?
Ich frage das Bezirksamt:
1. Trifft es zu, dass die bezirkliche Kampagne zur Beseitigung des Kastanienlaubes
im Rahmen des Kampfes gegen die Miniermotte in diesem Jahr entfallen ist,
wenn ja, warum?
2. Was waren die Gründe dafür, den Startschuss in Form das Laubsammelns durch
die BA-Mitglieder entfallen zu lassen?
0059/4
Ausdruck vom: 21.12.2011
Seite: 8
Ich frage das Bezirksamt:
Zu 1.
Nein, wie in den vergangenen Jahren hat der Fachbereich Grünflächen Aktivitäten zur
Beseitigung des Kastanienlaubes unterstützt. Die Anzahl der Anfragen ist aber deutlich
zurückgegangen.
Zu 2.
Eine Laubsammelaktion, die im Anschluss an eine Sitzung des Bezirksamtes stattfindet
und als Hauptaktion das Posieren für die Medien beinhaltet, wird als wenig zielorientiert
betrachtet.
Marc Schulte
Bezirksstadtrat
0059/4
Ausdruck vom: 21.12.2011
Seite: 9