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Mündliche Anfragen.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Mündliche Anfragen.pdf
Größe
188 kB
Erstellt
18.10.15, 08:37
Aktualisiert
27.01.18, 22:02

Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin 4. Wahlperiode Ursprung: Mündliche Anfragen TOP-Nr.: Bezirksverordnete Mündliche Anfragen DS-Nr: 0059/4 Beratungsfolge: Datum Gremium 08.12.2011 BVV BVV-003/4 beantwortet Mündliche Anfragen 1. Mündliche Anfrage Arne Herz CDU-Fraktion Kleingartenbeirat keine "Chefsache" mehr Ich frage das Bezirksamt: 1. Trifft es zu, dass der Kleingartenbeirat nicht mehr durch den Bezirksbürgermeister geleitet wird und wenn ja, was veranlasste das Bezirksamt den Kleingartenbeirat nicht mehr zur Chefsache zu erklären, obwohl dies in den vergangenen Legislaturperioden jeweils so üblich war? 2. Trifft es zu, dass auf der letzten Sitzung des Kleingartenbeirates die Entscheidung durch das zuständige Bezirksamtsmitglied damit begründet wurde, dass der Bezirksbürgermeister "keine Zeit" für den Kleingartenbeirat habe und wenn ja, befindet das Bezirksamt den Kleingartenbeirat für nicht wichtig genug, um durch den Bezirksbürgermeister vertreten zu sein? Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzBm Naumann. 2. Mündliche Anfrage Dr. Jürgen Murach SPD-Fraktion Neuinstallation der Straßenbeleuchtung in der Leibnizstraße (zwischen Olivaer Platz und Kantstraße) Ich frage das Bezirksamt: 1. Wie beurteilt das Bezirksamt die Entscheidung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die alten Quecksilberdampf-Hochdruckleuchten in der Leibnizstraße durch LED-Straßenleuchten (anstelle der heute üblichen 0059/4 Ausdruck vom: 21.12.2011 Seite: 1 Natriumdampf-Niederdrucklampen) auszutauschen hinsichtlich der Verkehrssicherheit und der gleichmäßigen Ausleuchtung von Fahrbahn und Bürgersteigen? 2. Wurde das Bezirksamt bei der Entscheidung über das Beleuchtungssystem von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit einbezogen und ist auch die Einbeziehung der Anwohner bei der Erfassung von Störfällen und der Beurteilung der neuen Beleuchtungsqualität geplant, so wie es in vielen Kommunen heute üblich ist? Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte. 3. Mündliche Anfrage Roland Prejawa Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Stuttgarter Platz Ich frage das Bezirksamt: 1. Wann tagt das nächste Mal der Runde Tisch am Stuttgarter Platz? 2. Wie oft steht momentan das Drogenmobil am Stuttgarter Platz und hält das Bezirksamt das Angebot für ausreichend? Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Engelmann. 4. Mündliche Anfrage Wolfgang Tillinger Die Linke (fraktionslos) Schon wieder Schimmelbefall Ich frage das Bezirksamt: 1. Wie konnte es zu der Situation kommen, dass die Umkleidekabinen des Sportvereines Hellas am Heckerdamm so stark mit Schwarzschimmel befallen sind, dass sie angeblich auf längere Zeit nicht benutzbar sein werden? 2. Wie lange wird das Bezirksamt brauchen, bis die notwendige Sanierung abgeschlossen ist und welche Maßnahmen ergreift es, damit Schimmelbefall in anderen Gebäuden zukünftig möglichst vermieden wird? Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Gröhler. 5. Mündliche Anfrage Karsten Sell CDU-Fraktion Deutschland Halle gesprengt, Eissporthalle in der Warteschleife? Ich frage das Bezirksamt: 1. Wann ist mit der Inbetriebnahme der Eissporthalle in der Glockenturmstr. zu rechnen? 2. Welche Gründe lagen bisher vor, die eine Inbetriebnahme der Eissporthalle im Dezember 2011 verhinderten? 0059/4 Ausdruck vom: 21.12.2011 Seite: 2 Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Frau BzStR Jantzen. 6. Mündliche Anfrage Christel Dittner SPD-Fraktion Geht's denn noch? Ich frage das Bezirksamt: 1. In welchem Umfang gedenkt das Bezirksamt die neuesten Auswüchse der EURichtlinien bezüglich der Tagesmütter umzusetzen? 2. Muss davon ausgegangen werden, dass bei striktem Einhalten der zum Teil abstrusen Vorschriften mit einem Verlust von Tagespflegeplätzen wegen Überforderung der Tagemütter gerechnet werden muss? Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Frau BzStR Jantzen. 7. Mündliche Anfrage Ansgar Gusy Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ehemaliger BVV-Saal im Rathaus Charlottenburg Ich frage das Bezirksamt: 1. Wieso wurde bei der über 100.000 € teuren Sanierung des ehemaligen BVVSaals, der damit zu einem modernen Konferenzraum werden sollte, keine moderne Konferenztechnik wie z. B. ein Beamer mit Leinwand oder eine Funktionswand eingebaut? 2. Wie lässt sich die schlechte Akustik in dem ehemaligen BVV-Saal verbessern? Das Bezirksamt beantwortet die o. g. Mündliche Anfrage wie folgt: Zu 1. Im Rahmen der Sanierung des ehemaligen BVV-Saals wurde bewusst auf eine Festinstallation eines Beamers und einer Leinwand verzichtet, weil ein multifunktionaler Saal eingerichtet werden sollte. Der Saal soll sowohl in der Längs- als auch in der Querrichtung genutzt werden. Somit hätten zwei Leinwände angebracht werden müssen. In Anbetracht der Höhe der Decke wären die Leinwände sehr groß geworden und die Beamerkonstruktion sehr umfangreich. Diese hätten den Raumeindruck stark tangiert, was in Anbetracht des Wunsches der BVV, den alten Saal weiterhin erkennbar zu machen, nicht hinnehmbar gewesen wäre. Leinwand und Beamer sind vorhanden und können beim Buchen des Saals mit bestellt werden. Zu 2. Das Bezirksamt teilt nicht die Auffassung des Fragestellers bezüglich der Akustik. Im Rahmen des Umbaus wurden akustische Maßnahmen durchgeführt. So wurde Akustikputz an der Galeriebrüstung, der Rückseite des Saals und der Galeriedecke angebracht. Außerdem wurde eine neue Beschallungsanlage installiert. Klaus-Dieter Gröhler 0059/4 Ausdruck vom: 21.12.2011 Seite: 3 Bezirksstadtrat 8. Mündliche Anfrage Susanne Klose CDU-Fraktion Verschlechterung der Arbeitsbedingungen der Schule am Schloss Ich frage das Bezirksamt: 1. Trifft es zu, wie in einem Brief der Konrektorin der Schule am Schloss vom 14.11.2011 dargestellt, dass die Schule gezwungen wurde zwei Rückläuferklassen zu bilden, und wenn ja, was hat die Schulaufsicht und das Bezirksamt zu dieser "pädagogischen" Entscheidung bewogen? 2. Warum wurden entgegen der Zusage des Bezirksamtes die räumlichen Voraussetzungen zur Unterbringung der beiden Klassen bis heute nicht geschaffen? Sehr geehrte Frau Vorsteherin, das Bezirksamt beantwortet Ihre Anfrage wie folgt: Zu 1. Zum Schuljahr 2011/12 wechselte der, durch die in 2005 vorgezogene Einschulung, starke 6. Jahrgang aus den Grundschulen in die Oberschulen. Berlinweit mussten alle nur möglichen Kapazitäten für die Versorgung dieses Schülerjahrgangs mit Plätzen im 7. Jahrgang genutzt werden. Auch an den Integrierten Sekundarschulen (ISS) des Bezirks wurden mehr 7. Klassen eingerichtet, als dies gem. der Zügigkeit der Schulen regelmäßig erfolgt. Aufgrund des hohen Platzbedarfs für die Versorgung des 7. Jahrgangs bestand in keinem ISS-Schulgebäude die Möglichkeit, im 8. Jahrgang zusätzliche Klassen für vom Schulträger Charlottenburg-Wilmersdorf zu versorgende Schüler/innen einzurichten. Da durch die Absenkung der Klassenfrequenzen in der Integrierten Sekundarschule (ISS) eine Höchstfrequenz von 26 Schüler/innen pro Klasse vorgesehen ist und auch sozialstrukturell bedingte Frequenzabsenkungen erforderlich sind, konnten Schüler/innen mit Wohnort im Bezirk, für die der Schulträger eine Versorgungsverpflichtung hat, nicht mehr in den bestehenden Klassen des 8. Jahrgangs der ISS im Bezirk untergebracht werden. Als jeder Versuch scheiterte, in ISS-Schulen anderer Bezirke eine Aufnahme für diese Schüler/innen zu erreichen, musste der Schulträger handeln und hat in Abstimmung mit dem Schulleiter der Sekundarschule am Schloss und dem Referat regionale Schulaufsicht die Einrichtung von zwei zusätzlichen 8. Klassen mit insgesamt 45 Schüler/innen in der Sekundarschule am Schloss, in der Filiale der ISS in der Kamminer Str., veranlasst. Die Gebäudesituation und die dort gegebene Möglichkeit der Kooperation bei der Raumnutzung mit dem Ganztagsgymnasium ließ diese Entscheidung zu. Bei den Aufzunehmenden handelte es sich um Schüler/innen, die nach einer Verlängerung der Probezeit und Nichtversetzung in den 8. Jahrgang der Gymnasien ein Recht auf einen Platz im 8. Jahrgang der Integrierten Sekundarschulen haben sowie um Schüler/innen, die aus Privatschulen entlassen wurden oder in das Land Berlin zugezogen sind und ihren Wohnsitz in Charlottenburg-Wilmersdorf genommen haben. In jedem Einzelfall wurde eine Vermittlung an ISS-Schulen der Nachbarbezirke versucht. Dies ist trotz Unterstützung auf der Ebene der Referate Schulaufsicht der anderen Bezirke nicht gelungen, da Entscheidungen zur Aufnahme ausschließlich von den Schulleitungen getroffen werden. 0059/4 Ausdruck vom: 21.12.2011 Seite: 4 Zu 2. Durch den Fachbereich Hochbau der Abt. Bau wurden die notwendigen Maßnahmen umgesetzt, um einen zusätzlichen Klassenraum, der in der Vergangenheit als Abstellund Kopierraum genutzt wurde, zusätzlich nutzbar zu machen. Eine weitere Verbesserung der Raumsituation durch eine kleine bauliche Maßnahme wurde vom Fachbereich Hochbau bereits zugesagt und wird zeitnah realisiert. Mit freundlichen Grüßen Elfi Jantzen Bezirksstadträtin 9. Mündliche Anfrage Bassem Al Abed SPD-Fraktion Außenstände unseres Bezirks Ich frage das Bezirksamt: 1. In welcher Höhe bestehen derzeit rückständige und fällige Forderungen des Bezirks gegen Dritte? 2. Welche Maßnahmen zur Realisierung der Forderungen werden bei Zahlungsrückständen gegenüber den Zahlungsschuldnern ergriffen? Zu 1. Zum Stichtag 31.10.2011 belief sich die Summe der rückständigen und fälligen Forderungen des Bezirks auf 10.107.876,58 €. Davon waren Forderungen in einem Volumen von 662.445,99 € befristet oder unbefristet gemäß § 59 (1) Nr.2 Landeshaushaltsordnung (LHO) niedergeschlagen. Bezogen auf die Summe der niedergeschlagenen Forderungen zum genannten Stichtag fallen insgesamt 455.817,77 € unter die Forderungen, die die Kriterien des Berliner Datenschutzbeauftragten erfüllen, um für eine Veräußerung dieser Forderungen im Rahmen des sog. „Factoring“ infrage zu kommen. Bei den diese Kriterien erfüllenden privatrechtlichen Forderungen handelt es sich um solche, die sich aus Rückständen im Zuge von Vermietungen ergeben. Deren reguläre Einnahmen werden im Haushaltsplan in den Titeln 12401 (Mieten für Grundstücke, Gebäude und Räume) und 12406 (Mieten für Stellplätze auf Dienstgrundstücken) nachgewiesen. Öffentlich-rechtliche Forderungen gleich welcher Art können nicht veräußert werden. Zu 2. Die Bewirtschaftung der Einnahmen des Bezirks erfolgt computergestützt über die berlinweit eingesetzte Software ProFISKAL. Die dort zum Soll gestellten Forderungen werden im Zuge der Bearbeitung in öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Forderungen unterschieden und mit einem entsprechenden Schlüssel der Art der Forderungen (AdF) versehen. Dieser Schlüssel steuert im Nachgang den Verlauf des Mahnverfahrens (Fristen, Anzahl der Mahnungen, Mahngebühren etc.) bis hin zur Einleitung einer Vollstreckung für öffentlich-rechtliche Forderungen. Da es die Vollstreckung privatrechtlicher Forderungen nicht gibt, muss der jeweils zuständige Fachbereich nach der/den erfolglosen, automatisch generierte(n) 0059/4 Ausdruck vom: 21.12.2011 Seite: 5 Mahnung(en) in separater Bearbeitung einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides beim zuständigen Amtsgericht erwirken und im Zuge des sich daran anschließenden Verfahrens ggf. die Bedingungen für die Änderung von Ansprüchen nach den Möglichkeiten des § 59 LHO (Veränderung von Ansprüchen) prüfen. Ob das Bezirksamt dem Beispiel des Bezirks Marzahn-Hellersdorf einer Veräußerung privatrechtlicher Forderungen ggf. folgen wird, hängt nicht zuletzt von den dort mit diesem Pilotprojekt gemachten Erfahrungen ab. Mit freundlichen Grüßen Naumann Bezirksbürgermeister 10. Mündliche Anfrage Gerald Mattern CDU-Fraktion legal, illegal, sch…-egal? Ich frage das Bezirksamt: Sind die Anlagen a) Fahne der Scientology-Organiastion auf dem Dach der Scientology-Organisation in der Otto-Suhr-Allee b) Werbebanner am "Erdbeermund" Gebäude Sybelstraße/Waitzstraße c) Werbebanner für Döner über dem Gehweg vor dem Grundstück Wilmersdorfer Straße 32 d) Werbezelte im Vorgarten der gastronomischen Einrichtung Schloßstraße/ Seelingstraße formell und materiell rechtmäßig, wenn nein, warum geht das Bezirksamt dagegen nicht vor? Das Bezirksamt beantwortet die o. g. Mündliche Anfrage wie folgt: Zu a.: Die Fahne auf dem Dach der Scientology-Organisation ist verfahrensfrei gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 4 b) BauOBln. Insofern kann das Bezirksamt hiergegen nicht vorgehen. Zu b.: Der Werbebanner am Gebäude Sybelstraße/Waitzstraße ist in der Tat nicht genehmigt, das Bezirksamt wird hiergegen vorgehen. Zu c.: Das Werbetransparent auf dem Gehweg vor dem gastronomischen Betrieb Wilmersdorfer Straße 32 ist weder genehmigt noch genehmigungsfähig. Erst nach zweimaliger Aufforderung und entsprechender Nachkontrolle wurde das Werbetransparent entfernt. Zu d.: Die Werbezelte im Vorgarten sind nicht genehmigt. Da sich die Zelte auf Privatgelände befinden, kann das Ordnungsamt nicht tätig werden. Ein Sofortvollzug der Abräumung kann somit nicht vorgenommen werden. 0059/4 Ausdruck vom: 21.12.2011 Seite: 6 Das Bezirksamt wird aber bauordnungsrechtlich gegen die Werbezelte vorgehen. Da für dieses Verfahren aber eine Anhörung und die Einhaltung von Fristen notwendig sind, kann sich die Umsetzung des Abbaus zeitlich verzögern. Marc Schulte Bezirksstadtrat 11. Mündliche Anfrage Albrecht Förschler CDU-Fraktion Tagesmütter als Buchhalterinnen Unter Bezug auf die Meldung des "Tagesspiegel" vom 1. Dezember 2011 frage ich das Bezirksamt: 1. Auf welcher nationalen Rechtsvorschrift basieren die lebensmitteltechnischen Auflagen, die von Tagespflegestellen künftig zu erfüllen und in Kontrollen nachzuweisen sein werden? 2. Wie gedenkt der Bezirk mit den peniblen Dokumentationsverfahren umzugehen und welche Ermessensspielräume enthalten die zum 1. Januar 2012 angekündigten Vorschriften? Sehr geehrte Frau Vorsteherin, das Bezirksamt beantwortet Ihre Anfrage wie folgt: Zu 1. und 2.: Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hat nach Prüfung festgestellt, dass die EU-Basis-Verordnung für das Lebensmittelrecht (Verordnung (EG) Nr. 178/2002) nach Art.3 Nr. 2 in der gesamten EU gilt und auch auf private und öffentlich geförderte Tagespflegepersonen, die Lebensmittel verarbeiten und an fremde Kinder abgeben, anzuwenden ist. Nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 zur Regelung des neuen EULebensmittelhygiene-rechts unterliegen die Tagespflegepersonen darüber hinaus der Registrierungspflicht als Lebensmittelunternehmer. Das BMELV wies in dem Anschreiben für den dort erarbeiteten Leitfaden an die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung ferner darauf hin, dass die Rechtsvorschriften bewusst flexibel formuliert wurden, um zu ermöglichen, für Lebensmittelunternehmen aller Art individuelle und dem Einzelfall angemessene Lösungen zu erarbeiten. In den Kooperationsgesprächen zwischen dem Jugendamt und der bezirklichen Veterinär- und Lebensmittelaufsicht über die Umsetzung der Hygienerichtlinien wurde die Berücksichtigung der Besonderheit dieser Betreuungsform im familiären Umfeld der Tagespflegepersonen bei den Kontrollbesuchen in Aussicht gestellt. Sollte es wider Erwarten nach Durchführung der Lebensmittelhygiene-Prüfungen in diesem Bereich dennoch unterschiedliche Einschätzungen der beteiligten Abteilungen über die im Einzelfall anzuwendenden Ermessensspielräume geben, wird sich das Bezirksamt zeitnah für die Erarbeitung einer praxistauglichen Problemlösung einsetzen. 0059/4 Ausdruck vom: 21.12.2011 Seite: 7 Mit freundlichen Grüßen Jantzen Bezirksstadträtin 12. Mündliche Anfrage Arne Herz CDU-Fraktion Zeitlos in der Reichsstraße Ich frage das Bezirksamt: 1. Wann und weshalb wurden die öffentlichen Uhren auf dem Mittelstreifen der Reichsstraße in Höhe Steuben- und Theodor-Heuß-Platz abgebaut? 2. Trifft es zu, dass bisher ein ortsansässiges Unternehmen den Betrieb der Uhren bezahlt hatte und wenn ja, hat das Bezirksamt einen neuen Sponsor gesucht? Das Bezirksamt beantwortet die o. g. Mündliche Anfrage wie folgt: Zu 1 und 2: Die hier in Rede stehenden, sog. „Uhrenkandelaber“ werden im gesamten Stadtgebiet auf der Grundlage der zwischen dem Land Berlin und der BVG geschlossenen Verträge durch die VVR Wall GmbH als Inhaber der Werberechte betrieben. In der Tat ist es so, dass sich die VVR Wall GmbH, nachdem die bisherigen Werbekunden ihre Verträge aufgekündigt hatten, über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten um Nachnutzer bemüht hat. Diese Bemühungen haben jedoch zu keinem Ergebnis geführt, so dass nunmehr die Uhrenanlagen im Hinblick auf die nicht mehr gegebene wirtschaftliche Verwertbarkeit im Sommer bzw. Spätsommer entfernt worden sind. Dem Land Berlin stehen auch keine Haushaltsmittel zur Verfügung, um ggf. als „Ersatzsponsor“ für den Weiterbetrieb von Uhrenanlagen im öffentlichen Raum einzutreten, dem werbenden Unternehmen wiederum kann unter Hinweis auf die bestehende Vertragslage nicht aufgezwungen werden, Anlagen zu betreiben, deren wirtschaftliche Verwertbarkeit schlicht nicht (mehr) gegeben ist. Marc Schulte Bezirksstadtrat 13. Mündliche Anfrage Gerd Huwe CDU-Fraktion Wird die Miniermotte nicht mehr bekämpft? Ich frage das Bezirksamt: 1. Trifft es zu, dass die bezirkliche Kampagne zur Beseitigung des Kastanienlaubes im Rahmen des Kampfes gegen die Miniermotte in diesem Jahr entfallen ist, wenn ja, warum? 2. Was waren die Gründe dafür, den Startschuss in Form das Laubsammelns durch die BA-Mitglieder entfallen zu lassen? 0059/4 Ausdruck vom: 21.12.2011 Seite: 8 Ich frage das Bezirksamt: Zu 1. Nein, wie in den vergangenen Jahren hat der Fachbereich Grünflächen Aktivitäten zur Beseitigung des Kastanienlaubes unterstützt. Die Anzahl der Anfragen ist aber deutlich zurückgegangen. Zu 2. Eine Laubsammelaktion, die im Anschluss an eine Sitzung des Bezirksamtes stattfindet und als Hauptaktion das Posieren für die Medien beinhaltet, wird als wenig zielorientiert betrachtet. Marc Schulte Bezirksstadtrat 0059/4 Ausdruck vom: 21.12.2011 Seite: 9