Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Große Anfrage.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Große Anfrage.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
18.10.15, 08:38
Aktualisiert
27.01.18, 22:02

öffnen download melden Dateigröße: 80 kB

Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin 4. Wahlperiode Ursprung: Große Anfrage Fraktion Bündnis 90/Die Grünen TOP-Nr.: Dr.Vandrey/Kaas Elias/Wieland Große Anfrage DS-Nr: 0050/4 Beratungsfolge: Datum Gremium BVV Ferienwohnungen Wir fragen das Bezirksamt: 1. Ist dem Bezirksamt bekannt, in wie vielen Gebäuden in CharlottenburgWilmersdorf eine oder mehrere Ferienwohnungen angeboten werden, die zu einer Belegung von insgesamt mehr als 12 Gastbetten innerhalb des jeweiligen Gebäudes führen, und wenn ja, wie hat das Bezirksamt davon Kenntnis erlangt? 2. Wie beabsichtigt das Bezirksamt zu kontrollieren und katalogisieren, wie viele Gebäude im Bezirk von einer Belegung mit insgesamt mehr als 12 Gastbetten betroffen sind, insbesondere unter Berücksichtigung des Umstands, dass vermutlich nicht alle der betroffenen Gebäude für diese Nutzung ordnungsgemäß gemeldet sind? 3. Wie viele Anträge auf Nutzungsänderung die gemäß geänderter Betriebsverordnung für Beherbergungsstätten für Gebäude mit mehr als 12 Gastbetten auch für Gebäude mit Ferienwohnungen erforderlich ist, sind seit 2010 gestellt worden, und wie viele davon wurden genehmigt? 4. Beabsichtigt das Bezirksamt, Umnutzungsanträge von Wohnungen zu Ferienwohnungen generell zu gestatten, sofern keine baurechtlichen Gründe dagegen sprechen, und wie beabsichtigt das Bezirksamt mit nicht genehmigten Ferienwohnungen umzugehen, für die die geänderte Betriebsverordnung für Beherbergungsstätten anzuwenden ist? 5. Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt das Bezirksamt, die Einhaltung der aus der Änderung der Betriebsverordnung für Beherbergungsstätten folgenden Konsequenzen wie Nutzungsänderungsanträge, Brandschutz- und Hygienevorschriften durchzusetzen und zu kontrollieren? 0050/4 Ausdruck vom: 29.11.2011 Seite: 1