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DS 801 III, Frauenbeirat.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
DS 801 III, Frauenbeirat.pdf
Größe
18 kB
Erstellt
18.10.15, 09:37
Aktualisiert
27.01.18, 20:42

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Inhalt der Datei

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abt. StadtPG Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2009 Drucksache Nr. DS/0801/III Vorlage - zur Kenntnisnahme – über Aufwandsentschädigung für Frauen in bezirklichen Frauenbeiräten Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirkverordnetenversammlung beschlossen: hat in ihrer Sitzung vom 25.06.2008 Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Inneres und Sport dafür einzusetzen, dass der Senatsbeschluss Nr. 5176/94 vom 20.9.1994 über die Finanzierung der Aufwandsentschädigung von Frauen in bezirklichen Frauenbeiräten auch auf den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg und seinen Beirat bezogen wird. Hierzu wird berichtet: Das Bezirksamt hat sich diesbezüglich an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport gewendet und um Prüfung hinsichtlich der Zahlung einer Aufwandsentschädigung an die Mitglieder des Frauenbeirates für Stadtplanung gebeten. Die Senatsverwaltung hat in ihrem Antwortschreiben an den Bezirk vom 28.10.2009 mitgeteilt, dass eine Zahlung von Sitzungsgeldern an die Mitglieder des Frauenbeirates für Stadtplanung nicht in Betracht kommt, da es sich bei dem Frauenbeirat für Stadtplanung um keinen allgemeinen Frauenbeirat handelt. Der Wirkungsbereich des Frauenbeirats in Friedrichshain-Kreuzberg ist beschränkt sich nur auf den Bereich der Stadtplanung. 1 von 2 Weiterhin wurde mitgeteilt, dass selbst wenn eine Bewilligung der Zahlung von Sitzungsgeldern hier in Betracht gekommen wäre, diese aus dem Bezirkshaushalt zu leisten wären, da die bisher gefassten Senatsbeschlüsse zur Entschädigung der Mitglieder von Frauenbeiräten nicht zu einer Erhöhung der dem jeweils betroffenen Bezirk zugewiesenen Globalsumme führen. Wir bitten den Beschluss damit als erledigt anzusehen. Rechtsgrundlage: §13 Abs. 1 BezVG Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine Berlin, den 10.12.09 Bezirksbürgermeister 2 von 2