Daten
Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
1684 III Freifunk Friedrichshain Kreuzberg.pdf
Größe
46 kB
Erstellt
18.10.15, 09:40
Aktualisiert
27.01.18, 23:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abt. Bauen, Wohnen und Immobilienservice
Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
Drucksache Nr. DS/1684/III
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 28.04.2010 mit der
Drucksache DS/1684/III - Freifunk Friedrichshain-Kreuzberg - folgendes Ersuchen
an das Bezirksamt gerichtet:
Das Bezirksamt wird beauftragt, die Errichtung bzw. Ausweitung von Freifunk-Netzen
in Friedrichshain-Kreuzberg im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen. Dabei
ist zu prüfen:
• öffentliche Gebäudedächer für Antennen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, um bestehende Freifunk-Knoten (Access Points) zu vernetzen,
• in den bezirklichen Dienstgebäuden, vordringlich den Einrichtungen mit viel
Publikumsverkehr wie etwa den Bürgerämtern, durch Access Points einen
freien Internetzugang per WLAN anzubieten,
• diese WLAN-Router und Teile der bezirklichen Internetanbindung für freie
Funknetze gemäß dem Pico-Peering-Agreement zur Verfügung zu stellen.
• Wer trägt die Kosten für die Ausrüstung, Wartung und Elektrizität?
• Entstehen Opportunitätskosten durch notwendigen Verzicht, dieselben Flächen kommerziell an Mobilfunk- oder andere Anbieter zur Aufstellung von
Sendern zu vermieten?
Hierzu wird berichtet:
Einleitend wird bemerkt, dass nach dem Beschluss der BVV vom 28.04.2010 ein
aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes die Rechtslage für Freifunk-Netze eindeutig
geregelt hat. Der Betreiber eines ungeschützten WLANs kann laut dem Urteil des
Bundesgerichtshofs zur Unterlassung verurteilt werden, wenn über seinen Anschluss
Illegales geschieht. Zur Vermeidung juristischer Risiken muss ein WLAN mit einem
Passwort geschützt werden. Dies widerspricht aber dem Gedanken eines FreifunkNetzes.
• Die Einrichtung eines freien Internetzugangs per WLAN in den Dienstgebäuden des Bezirksamtes ist nicht möglich, weil das Bezirksamt in keinem
Dienstgebäude ein WLAN betreibt. Entsprechende Anlagen müssten also neu
beschafft werden. Bei insgesamt 21 separaten Warteräume und 14 zusätzlichen Warteflächen auf den Fluren in 11 Dienstgebäuden würden sich einmalige Kosten von rd. 10.500 € und jährliche Kosten von rd. 16.000 € ergeben.
• Wie im vorherigen Punkt schon ausgeführt besitzt das Bezirksamt keine
WLAN-Router. Das Bezirksamt verfügt auch über keine separate Internetanbindung und kann demnach diese auch nicht für freie Funknetze zur Verfügung stellen. Der Internetzugang des Bezirksamtes erfolgt über das Berliner
Landesnetz und wird vom ITDZ betrieben. Freifunkern müsste also der direkte
Zugang zum Berliner Landesnetz gewährt werden, dies ist jedoch entsprechend der für das Land Berlin geltenden Richtlinien zur IT-Sicherheit nicht
möglich. Weiterhin ist der Internetzugang ausschließlich für die Erfordernisse
der Berliner Landesverwaltung ausgelegt und könnte entsprechende Bandbreitenanforderungen nicht abdecken.
• Finanzielle Mittel für die Realisierung eines solchen Projektes stehen im Bereich des Immobilienservice nicht zur Verfügung.
• Es entstehen zunächst keine Opportunitätskosten, da für Warteräume aktuell
keine Anfragen zur Aufstellung von Sendern vorliegen und die derzeit für Mobilfunkanlagen in Frage kommenden Dächer entweder bereits vermietet sind
oder aus technischen Gründen nicht in Frage kommen.
Sollte es zu einer Anfrage an das Bezirksamt zum Aufstellen einer Antenne für Freifunk kommen, würde diese Anfrage wohlwollend geprüft werden.
Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
Ausgaben in Höhe von einmalig rd. 10.500 € und jährliche Kosten von rd. 16.000 €
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
Berlin, den 29.03.2011
Dr. Franz Schulz
Bezirksbürgermeister
Hans Panhoff
Bezirksstadtrat