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DS1971_VzK Einziehung einer Teilfläche.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
DS1971_VzK Einziehung einer Teilfläche.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
18.10.15, 09:43
Aktualisiert
27.01.18, 23:38

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Inhalt der Datei

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abt. Bauen, Wohnen und Immobilienservice Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Drucksache Nr. Vorlage – zur Kenntnisnahme – über die Einziehung einer ca. 280 m² großen Teilfläche des dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßenlandflurstücks 63/5 der Cuvrystraße, Flur 1, Gemarkung Kreuzberg ("Spreebalkon"). Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung vom 02.11.2010 beschlossen: 1. die Einziehung einer ca. 280 m² großen Teilfläche des dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßenlandflurstücks 63/5 der Cuvrystraße, Flur 1, Gemarkung Kreuzberg ("Spreebalkon"). 2. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen. 3. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Wohnen und Immobilienservice beauftragt. A). Begründung: Mit ihrem nördlichen Teil grenzt die Cuvrystraße im Ortsteil Kreuzberg an die Spree. Dieser Straßenbereich, der platzartig ausgebildet, mit Baumpflanzungen versehen ist und nur durch Fußgänger genutzt werden kann, wird auch als "Spreebalkon" bezeichnet. Für die Abwicklung des öffentlichen Verkehrs wird diese ca. 280 m² große Fläche nicht benötigt, ist somit entbehrlich und kann eingezogen werden. Nach der Einziehung soll diese Fläche vom Amt für Umwelt und Natur übernommen und anschließend, anlässlich des Jubiläums der Unterzeichnung der Städtepartnerschaftsurkunde zwischen Kreuzberg und der nicaraguanischen Stadt, in "Plaza San Rafael del Sur" benannt werden. Die Straßenverkehrsbehörde teilte am 06. 10. 2010 mit, dass gegen die beabsichtigte Einziehung keine Bedenken bestehen. B). Rechtsgrundlage: § 4 Berliner Straßengesetz mit den dazugehörenden AV C). Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine Berlin, den 02.11.2010 Dr. Franz Schulz Bezirksbürgermeister Jutta Kalepky Bezirksstadträtin