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Sammelmappe Widmung Stadtplatz Lindenstr..pdf

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Daten

Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Sammelmappe Widmung Stadtplatz Lindenstr..pdf
Größe
595 kB
Erstellt
18.10.15, 09:45
Aktualisiert
27.01.18, 23:47

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Inhalt der Datei

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abt. Bauen, Wohnen und Immobilienservice Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Drucksache Nr. Vorlage – zur Kenntnisnahme – über die Widmung der auf dem beiliegenden Planausschnitt gekennzeichneten Fläche von 3.385 m² des ehemaligen Flurstücks 830 der Flur 189, Gemarkung Kreuzberg, Lagebezeichnung Lindenstraße 91, zum öffentlichen Straßenland. Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung vom 16.08.2011 beschlossen: 1. die Widmung der auf dem beiliegenden Planausschnitt gekennzeichneten Fläche von 3.385 m² des ehemaligen Flurstücks 830 der Flur 189, Gemarkung Kreuzberg, Lagebezeichnung Lindenstraße 91, zum öffentlichen Straßenland. 2. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen. 3. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Wohnen und Immobilienservice beauftragt. A). Begründung: Nach der Aufgabe der früheren Verkehrsplanungen, der Entwicklung der Parkanlage "Besselpark" und der Errichtung einer Kindertagesstätte sowie der nunmehr ebenfalls erfolgten Aufgabe des Blumengroßmarkts wurde eine Neuordnung des Bereiches erforderlich. Diese wird realisiert durch den Bebauungsplan VI-150d-2b, dessen Entwurf im Herbst festgesetzt werden soll. Das Jüdische Museum plant, im unmittelbaren Umfeld seines Standorts in der ehemaligen Blumengroßmarkthalle eine Dependance einzurichten. Der entstehende Freiraum an der zukünftigen Akademie Jüdisches Museum Berlin ist gemäß dem Bebauungsplan als eine Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung Stadtplatz vorgesehen. Zu diesem Zweck wurde aus dem Eigentum der Berliner Großmarkt GmbH eine Fläche von 3.385 m² erworben, die demzufolge jetzt zum öffentlichen Straßenland gewidmet werden soll. B). Rechtsgrundlage: § 3 Berliner Straßengesetz C). Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: laufende Unterhaltungskosten keine Berlin, den 16.08.2011 Dr. Franz Schulz Bezirksbürgermeister Hans Panhoff Bezirksstadtrat