Daten
Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Sammelmappe Widmung Stadtplatz Lindenstr..pdf
Größe
595 kB
Erstellt
18.10.15, 09:45
Aktualisiert
27.01.18, 23:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abt. Bauen, Wohnen und Immobilienservice
Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Drucksache Nr.
Vorlage – zur Kenntnisnahme –
über die
Widmung der auf dem beiliegenden Planausschnitt gekennzeichneten Fläche von 3.385
m² des ehemaligen Flurstücks 830 der Flur 189, Gemarkung Kreuzberg,
Lagebezeichnung Lindenstraße 91, zum öffentlichen Straßenland.
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung vom 16.08.2011 beschlossen:
1.
die Widmung der auf dem beiliegenden Planausschnitt gekennzeichneten Fläche von
3.385 m² des ehemaligen Flurstücks 830 der Flur 189, Gemarkung Kreuzberg,
Lagebezeichnung Lindenstraße 91, zum öffentlichen Straßenland.
2.
Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme
einzubringen.
3.
Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Wohnen und
Immobilienservice beauftragt.
A). Begründung:
Nach der Aufgabe der früheren Verkehrsplanungen, der Entwicklung der Parkanlage
"Besselpark" und der Errichtung einer Kindertagesstätte sowie der nunmehr ebenfalls
erfolgten Aufgabe des Blumengroßmarkts wurde eine Neuordnung des Bereiches
erforderlich. Diese wird realisiert durch den Bebauungsplan VI-150d-2b, dessen Entwurf
im Herbst festgesetzt werden soll. Das Jüdische Museum plant, im unmittelbaren Umfeld
seines Standorts in der ehemaligen Blumengroßmarkthalle eine Dependance
einzurichten. Der entstehende Freiraum an der zukünftigen Akademie Jüdisches Museum
Berlin ist gemäß dem Bebauungsplan als eine Verkehrsfläche mit der besonderen
Zweckbestimmung Stadtplatz vorgesehen. Zu diesem Zweck wurde aus dem Eigentum
der Berliner Großmarkt GmbH eine Fläche von 3.385 m² erworben, die demzufolge jetzt
zum öffentlichen Straßenland gewidmet werden soll.
B). Rechtsgrundlage:
§ 3 Berliner Straßengesetz
C). Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:
laufende Unterhaltungskosten
keine
Berlin, den 16.08.2011
Dr. Franz Schulz
Bezirksbürgermeister
Hans Panhoff
Bezirksstadtrat