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1. Version vom 01.07.2010.doc

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Daten

Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
1. Version vom 01.07.2010.doc
Größe
49 kB
Erstellt
18.10.15, 09:48
Aktualisiert
27.01.18, 23:30

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin III. Wahlperiode Ursprung: <Mündliche Anfrage> Initiator: <FDP>, <Salonek, Gumbert> Drs. Nr.: <DS/1843/III> Beratungsfolge Gremium Sitzung Erledigungsart <30.06.2010 BVV 019/III-BVV > <Mündliche Anfrage> Betr.: <Zukunft des SEZ, Landsberger Allee> Ich frage das Bezirksamt: 1. Hat die Insolvenz der Fa. Poseidon Sportstätten GmbH im Markkleeberg Auswirkungen auf die Bewirtschaftung des SEZ? 2. Sind der Geschäftsführer der ehem. Poseidon Sportstätten GmbH, der Geschäftsführer der SEZ Berlin GmbH und der ehemalige Rechtsanwalt, der 2009 vom AG Leipzig wegen Untreue zu 2 Jahren und 3 Monaten Gefängnis verurteilt wurde, identische Personen? 3. Ist der Grundstückseigentümer der Immobilie SEZ, Landsberger Allee, in Deutschland melderechtlich mit einem Wohnsitz erfasst? Zusätzlich zwei Nachfragen 4. Die im elektronischen Bundesanzeiger öffentlich einsehbaren Bilanzen der Fa. SEZ Berlin GmbH weisen für 2008 ein Anlagevermögen von 18.930,00 € und einen „nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag“ von 47.899,17 € aus (entsprechende „nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbeträge“ für 2007 sind mit 145,29 €, 2006: 216.711,46 €, 2005: 52.174,27 € angegeben): welche Investitionen sind in 2005 bis 2008 in die Immobilie SEZ getätigt worden? 5. Da es auf dem Gelände des SEZ keinen rechtsgültigen Bebauungsplan gibt: In welchem Umfang ist eine Bebauung des 47000 qm großen Grundstücks des SEZ (z.B. gemäß § 34 BauGB) vom Eigentümer durchsetzbar? Dr. Stöß: Die Beantwortungen zu den einzelnen Fragen sind zum größten Teil nicht auf dem Mist des BA gewachsen, sondern wir beziehen uns auf Auskunft des Liegenschaftsfonds Berlin und freundlicherweise auf unser Stadtplanungsamt, was die Frage 5 betrifft. Zu 1: Der Liegenschaftsfonds ha uns zu dieser Frage mitgeteilt, dass ihnen nicht bekannt ist, dass eine mögliche Insolvenz der Poseidon Sportstätten GmbH im Markleeberg Auswirkungen auf die Bewirtschaftung des SEZ haben könnte. Zu 2: Dies ist dem Liegenschaftsfonds eben so wenig, wie dem BA bekannt. Zu 3: Dazu kann ich ihnen etwas sagen. Nach Informationen des BA unterhält, der von ihnen angesprochene Grundstückseigentümer in der Bundesrepublik Deutschland kein Wohnsitz im Sinne des Einwohnermeldegesetzes. Zu 4: Gemäß Kaufvertrag ist der Käufer verpflichtet, Nachweis für die getätigte Investition am SEZ zu erbringen, die durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu attestieren sind. Details über Inhalte kann der Liegenschaftsfonds Berlin aus Gründen, der im allgemeinen Geschäftsverkehr üblichen Verschwiegenheitspflichten, nicht mitteilen. Zu 5: Hierzu kann der Liegenschaftsfonds verständlicherweise keinerlei Angaben machen, wohl aber das BA. Eigentlich stellt sich hier die Frage hier mach der Bebaubarkeit des Grundstücks nach §34 BauGB nicht, denn aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen ist der Käufer verpflichtet, das Grundstück unbefristet als Sport- und Erholungszentrum zu betreiben und zu nutzen. Bei einer Weiterveräußerung gehen diese Verpflichtungen jeweils auf den Rechtsnachfolger über, aber man kann aber grundsätzlich sagen, auf Grundlage §34 BauGB. Ihnen ist ja mal das Bau GB in Textfassung überreicht worden, mit roter Schleife. Da geht es ja darum, ob sich ein Vorhaben der konkreten Eigenart nach, einfügt. Das ist sehr schwierig oder fast unmöglich, abstrakt zu beurteilen, ob es das im konkreten Falle tatsächlich täte. Es ist auch so, dass nach Auskunft des Stadtplanungsamtes davon auszugehen wäre, dass falls es zu diesem Fall kommen würde, ein Bebauungsplan festgesetzt wird. Herr Lüdecke: Nachdem ja dieses Thema hier schon mehrfach befragt worden ist, frage ich, was gedenkt das BA zu tun, um nicht als Förderer oder gar als Opfer von kriminellen Machenschaften zu werden und damit womöglich dem Bezirk auch noch große Schäden entstehen zu lassen. Herr Stöß: Also, das BA beabsichtigt nicht Förderer und auch nicht Opfer krimineller Machenschaften oder Intensionen zu werden. Ich weise noch mal daraufhin, dass Vertragspartner in diesem Fall nicht das BA ist, sondern der Liegenschaftsfonds Berlin bzw. dann Senatsverwaltung für Finanzen. Wir bemühen uns immer ihre Nachfragen umfänglich beantwortet zu bekommen. Als Opfer krimineller Machenschaften gleichwohl sehen wir uns – ich sehe mal in die Runde – zur Zeit noch nicht. Herr Salonek: Da sie ja in der letzten BVV schon geantwortet hatten, dass weder en Hallenbad betrieben wird noch eins genehmigt wurde, welchen baulichen Charakter haben dann die Wasserflächen. Ist das also eine reine Dekoration die Wasserflächen, die in dieser Halle und dürfen sonst nicht zum Schwimmen benutzt werden. Herr Stöß: Soweit mir bekannt ist, ist allerdings schon etwas her, dass ich mich dort drin befunden habe, handelt es sich mehr um so eine Art ..Pool...also sozusagen Dekorationsflächen, sodass ich davon abraten würde, in der Tat da drin zu baden. Friedrichshain-Kreuzberg, den 02:20:20 AM2010-07-01T08:42:00Z <FDP> <Herr Salonek, Gumbert> (Antragsteller/in, Fragesteller/in bzw. Berichterstatter/in)