Daten
Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
DS1799_VzK Bürgerbeteiligung Tempelhofer Feld.pdf
Größe
31 kB
Erstellt
18.10.15, 09:50
Aktualisiert
27.01.18, 23:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abt. Stadtentwicklung, Personal und Gleichstellung
Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Drucksache Nr.: DS/17991/III
______________________________________________________________________
Vorlage – zur Kenntnisnahme –
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber Senat für eine umfangreiche, frühzeitige
und vorrangige Beteiligung dser BürgerInnen bei der Entwicklung eines Gesamtkonzeptes
für das Tempelhofer Feld einzusetzen. Die Beteiligung soll alle Aspekte der Planungen und
zukünftigen Nutzung berühren, darunter:
- die Gestaltung der Parklandschaft
- die Nachnutzung der Bestandsgebäude
- das Gedenken an das ehemalige KZ Columbiahaus
- die Entwicklung von Sport- und Freizeitflächen
- die umstrittenen Pläne für eine Bebauung
- die infrastrukturelle Anbindung
im Beteiligungsverfahren ist insbesondere darauf zu achten, dass hinsichtlich der
AdressatInnen (AnwohnerInnen, NutzerInnen und Verbände) auch eine adäquate Ansprache
und Einbeziehung von Kindern und Jugendlicher erfolgt.
Hierzu wird berichtet:
Das Tempelhofer Feld gehört zu den großen, gesamtstädtischen Entwicklungsvorhaben
Berlins. Seiner Bedeutung entsprechend hat die Frage der Partizipation und Einbindung der
Bürger an den Planungsfestlegungen ein besonderes Gewicht.
Die erkennbare Entwicklung des Tempelhofer Feldes hat deshalb nach Aufgabe der
Flugplatznutzung ein großes Bedürfnis in der Bevölkerung ausgelöst, sich einzumischen und
gemeinsam über die zukünftigen Nutzungen zu diskutieren.
Daneben ist festzustellen, dass nach Öffnung des Tempelhofer Feldes die Bevölkerung
einen bemerkenswerten „Aneignungsprozess“ entwickelte, der zu einer hoch akzeptierten
Akzeptanz der Fläche mit ihren verschiedenen Angeboten und Potentialen geführt hat.
Das Bezirksamt hat die zuständige Senatorin für Stadtentwicklung im Juli 2010 von der
Drucksache DS/1799/III der BVV unterrichtet und für das darin enthaltene Anliegen
geworben.
Im September 2010 wurde dem Bezirksamt von der Senatsbaudirektorin geantwortet. Darin
äussert Sie Ihre große Freude, dass seitens der Bürger ein immenses Interesse an der
Mitwirkung bei den Planungen besteht. Sie weist gleichzeitig die nach Ihrer Ansicht in der
Begründung der Drucksache anklingenden Kritik einer nicht ausreichenden Beteiligung der
Bürger an den Planungen zurück. Sie verweist darauf, dass schon im Vorfeld der
Nachnutzungsüberlegungen der Dialog in öffentlichen Veranstaltungen gesucht worden sei.
Als Beispiele werden der „Online-Dialog“ mit ca. 68.000 „Besuchern“ vom 23.Mai bis 21.Juli
2007 oder die Bürgerveranstaltung im Columbia-Club am 21.11.2007 genannt. Weiterhin gab
es eine öffentliche Informations- und Diskussionsveranstaltung zum städtebaulichen
Wettbewerb Columbiaquartier am 22.1.2009 zwischen den beiden Wettbewerbsstufen.
Weiterhin wurde zur Vorbereitung der Aufgabenstellung für den landschaftsplanerischen
Wettbewerbparklandschaft Tempelhof im Sommer 2009 eine umfangreiche Bürgerbefragung
durchgeführt. Ebenso gab es zwei Diskussionsveranstaltungen an Wochenenden im Herbst
2009 mit Gelegenheit zur Feldbesichtigung. Am 28./29.8.2010 gab es erneut Gelegenheit für
die Bürger, ihre Meinung zu den sechs ausgewählten Wettbewerbsbeiträgen zu äußern.
Außerdem würde zur Zeit ein Besuchermonitoring mit Beobachtungen und Befragungen
durchgeführt werden.
Die Senatsbaudirektorin besteht insoweit auf die erfolgreich stattgefundene, umfassende und
frühzeitige Bürgerbeteiligung, die sie auch für die Zukunft im Rahmen der
Bebauungsplanverfahren fortführen wird.
Das Bezirksamt nimmt diese Einschätzung der Senatsverwaltung zur Kenntnis und wird sich
im weiteren Verlauf unter anderem in der zwischenbezirklichen Arbeitsgruppe auf der Ebene
der Leiter Stadtplanung für das Anliegen der Drucksache weiter einsetzen.
Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.
Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs.1 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a)
Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b)
Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin, den
Dr. Franz Schulz
Bezirksbürgermeister