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DS1799_VzK Bürgerbeteiligung Tempelhofer Feld.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
DS1799_VzK Bürgerbeteiligung Tempelhofer Feld.pdf
Größe
31 kB
Erstellt
18.10.15, 09:50
Aktualisiert
27.01.18, 23:32

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Inhalt der Datei

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abt. Stadtentwicklung, Personal und Gleichstellung Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Drucksache Nr.: DS/17991/III ______________________________________________________________________ Vorlage – zur Kenntnisnahme – Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen: Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber Senat für eine umfangreiche, frühzeitige und vorrangige Beteiligung dser BürgerInnen bei der Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für das Tempelhofer Feld einzusetzen. Die Beteiligung soll alle Aspekte der Planungen und zukünftigen Nutzung berühren, darunter: - die Gestaltung der Parklandschaft - die Nachnutzung der Bestandsgebäude - das Gedenken an das ehemalige KZ Columbiahaus - die Entwicklung von Sport- und Freizeitflächen - die umstrittenen Pläne für eine Bebauung - die infrastrukturelle Anbindung im Beteiligungsverfahren ist insbesondere darauf zu achten, dass hinsichtlich der AdressatInnen (AnwohnerInnen, NutzerInnen und Verbände) auch eine adäquate Ansprache und Einbeziehung von Kindern und Jugendlicher erfolgt. Hierzu wird berichtet: Das Tempelhofer Feld gehört zu den großen, gesamtstädtischen Entwicklungsvorhaben Berlins. Seiner Bedeutung entsprechend hat die Frage der Partizipation und Einbindung der Bürger an den Planungsfestlegungen ein besonderes Gewicht. Die erkennbare Entwicklung des Tempelhofer Feldes hat deshalb nach Aufgabe der Flugplatznutzung ein großes Bedürfnis in der Bevölkerung ausgelöst, sich einzumischen und gemeinsam über die zukünftigen Nutzungen zu diskutieren. Daneben ist festzustellen, dass nach Öffnung des Tempelhofer Feldes die Bevölkerung einen bemerkenswerten „Aneignungsprozess“ entwickelte, der zu einer hoch akzeptierten Akzeptanz der Fläche mit ihren verschiedenen Angeboten und Potentialen geführt hat. Das Bezirksamt hat die zuständige Senatorin für Stadtentwicklung im Juli 2010 von der Drucksache DS/1799/III der BVV unterrichtet und für das darin enthaltene Anliegen geworben. Im September 2010 wurde dem Bezirksamt von der Senatsbaudirektorin geantwortet. Darin äussert Sie Ihre große Freude, dass seitens der Bürger ein immenses Interesse an der Mitwirkung bei den Planungen besteht. Sie weist gleichzeitig die nach Ihrer Ansicht in der Begründung der Drucksache anklingenden Kritik einer nicht ausreichenden Beteiligung der Bürger an den Planungen zurück. Sie verweist darauf, dass schon im Vorfeld der Nachnutzungsüberlegungen der Dialog in öffentlichen Veranstaltungen gesucht worden sei. Als Beispiele werden der „Online-Dialog“ mit ca. 68.000 „Besuchern“ vom 23.Mai bis 21.Juli 2007 oder die Bürgerveranstaltung im Columbia-Club am 21.11.2007 genannt. Weiterhin gab es eine öffentliche Informations- und Diskussionsveranstaltung zum städtebaulichen Wettbewerb Columbiaquartier am 22.1.2009 zwischen den beiden Wettbewerbsstufen. Weiterhin wurde zur Vorbereitung der Aufgabenstellung für den landschaftsplanerischen Wettbewerbparklandschaft Tempelhof im Sommer 2009 eine umfangreiche Bürgerbefragung durchgeführt. Ebenso gab es zwei Diskussionsveranstaltungen an Wochenenden im Herbst 2009 mit Gelegenheit zur Feldbesichtigung. Am 28./29.8.2010 gab es erneut Gelegenheit für die Bürger, ihre Meinung zu den sechs ausgewählten Wettbewerbsbeiträgen zu äußern. Außerdem würde zur Zeit ein Besuchermonitoring mit Beobachtungen und Befragungen durchgeführt werden. Die Senatsbaudirektorin besteht insoweit auf die erfolgreich stattgefundene, umfassende und frühzeitige Bürgerbeteiligung, die sie auch für die Zukunft im Rahmen der Bebauungsplanverfahren fortführen wird. Das Bezirksamt nimmt diese Einschätzung der Senatsverwaltung zur Kenntnis und wird sich im weiteren Verlauf unter anderem in der zwischenbezirklichen Arbeitsgruppe auf der Ebene der Leiter Stadtplanung für das Anliegen der Drucksache weiter einsetzen. Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen. Rechtsgrundlage: § 13 Abs.1 BezVG Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine Berlin, den Dr. Franz Schulz Bezirksbürgermeister