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DS_1361_III-VzK Wegweiser für Eltern mit Kindern mit Behinderung.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
DS_1361_III-VzK Wegweiser für Eltern mit Kindern mit Behinderung.pdf
Größe
422 kB
Erstellt
18.10.15, 09:52
Aktualisiert
27.01.18, 23:35

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Inhalt der Datei

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abt. Jugend, Familie und Schule Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Drucksache Nr. DS/1361/ III Vorlage – zur Kenntnisnahme – Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat mit der Drucksache Nr. DS/1361/ III folgendes Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet: Das Bezirksamt wird beauftragt, einen Wegweiser für Eltern mit Kindern mit Behinderung für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg zu erstellen. Der Wegweiser ist zur orientierenden Hilfe für diese Eltern. Die Eltern sollen darin einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen, über Hilfen sowie bezirkliche Angebote, die von Ihnen in Anspruch genommen werden können, finden. Dabei sollen die entsprechenden Ansprechpartner/innen, Zuständigkeiten sowie Erreichbarkeiten übersichtlich dargestellt werden. Es soll aufgezeigt werden, welche (Verfahrens-)Schritte von den Eltern unternommen werden müssen, um bestimmte Angebote beanspruchen zu können. Der Wegweiser soll unter anderem folgende Aspekte beinhalten: - Gesetzliche Grundlagen - Leistungsträger und sonstige Dienste  Sozialhilfe  Öffentliche Jugendhilfe  Gesundheitsdienste  Bezirkliche Behindertenbeauftragte  Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen  Zuständigkeiten auf Landesebene - Sonderpädagogische Hilfen  Frühförderung  Vorschulische Förderung (z.B. Integrationskindertagesstätten)  Schulen mit sonderpädagogischer Förderung (Förderzentren und integrative Angebote) - Sonstige Hilfen für Familien mit behinderten Kindern  Bezirkliche Selbsthilfegruppen/ Gesprächskreise  Weitere Angebote/ Dienstleistungen  Internetadressen Der Wegweiser ist zielgruppenorientiert zu verteilen sowie auf der bezirklichen Internetseite zu veröffentlichen. Die erforderlichen Kosten sind vom Bezirksamt zu ermitteln und der BVV ist darüber bis zur Sitzung im November 2009 zu berichten. Vor einer Vorlage an die BVV ist der Behindertenbeirat einzubeziehen. Der BVV ist bis zur Sitzung im Januar 2010 zu berichten. 1 von 3 Hierzu wird berichtet: Das Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg hat für den Personenkreis Eltern mit Kindern mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung ein Faltblatt erarbeitet (Anlage). Dieses Faltblatt beinhaltet einen Überblick über die Aufgaben des Fallmanagements im Jugendamt, Ansprechpartner, Zuständigkeiten sowie die Erreichbarkeit. Des Weiteren beinhaltet es Hinweise zu angrenzenden Leistungsbereichen und die entsprechenden Ansprechpartner. Auf Anregung des Behindertenbeirates wurden die Angebote des kommunalen und der freien Träger getrennt ausgewiesen. Das Faltblatt wird allen Leistungsbereichen, Beratungsstellen und den Trägern des Bezirksamtes zur Verfügung gestellt sowie im Internet unter http://www.berlin.de/bafriedrichshain-kreuzberg/verwaltung/org/jugendamt/lb-fallmanagement.html veröffentlicht. Im März 2010 ist der „Familienwegweiser Friedrichshain-Kreuzberg“ erschienen. Diese umfassende Informationsbroschüre enthält zahlreiche Angebote für Familien mit Kinder (mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung eingeschlossen), unter anderem auch:     Berlin weite Beratungsstellen – z.B. Pflege in Not, InfoPoint für Schwerbehinderte, Sonderfahrdienst, Rollstuhlpannendienst Bezirkliche Angebote – Eingliederungshilfe, Sozialpädiatrische Zentren, Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, Beratungsstellen, Pflegestützpunkte, Selbsthilfegruppen, Begegnungszentren (Seite 34-36) Kindertagesstätten mit dem Schwerpunkt Integration sind besonders ausgewiesen Hinweise auf den Sonderpädagogischen Förderbedarf in Schulen auf Seite 78 Der Familienwegweiser ist u.a. im Jugendamt/Bürgeramt erhältlich und auf den Internetseiten  http://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/  http://www.berlin.de/ba-friedrichshainkreuzberg/verwaltung/abteilungen/jugfamschul/index.html veröffentlicht. Bezüglich der Forderung, in einem Wegweiser oder Faltblatt betroffenen Eltern Verfahrensschritte aufzuzeigen, wie sie ihre Ansprüche durchsetzen können, empfehlen wir, auf Grund der sehr unterschiedlichen Situationen der jeweils betroffenen Familien, die Beratung und Unterstützung der Fallmanagerinnen sowie der Behindertenbeauftragten des Bezirksamtes persönlich und individuell in Anspruch zu nehmen. Als weiteres Angebot für Familien mit geistig und/oder körperlich behinderten Kindern und Jugendlichen erarbeitet das Bezirksamt unter Beteiligung des Jugendamtes, der Außenstelle der Senatsverwaltung Bildung, Wissenschaft und Forschung, der Sozialpädiatrischen Zentren, des Integrationsfachdienstes sowie Freier Träger und Elterninitiativen zur Zeit einen Leitfaden. Dieser wird wichtige Erläuterungen und Hinweise u. a. für den Besuch/Übergang von Kita/Schule sowie dem Übergang von Schule in Ausbildung/Beruf enthalten und im IV. Quartal 2010 erscheinen. 2 von 3 Fragen wie z.B.:          Was ist § 53? Was bedeutet I-Status? Was ist ein Nachteilsausgleich? Soll mein Kind noch ein Jahr länger in die Schule gehen? Welche Rolle spielt der Schularzt? Wer entscheidet über den Förderschwerpunkt? Welche Möglichkeiten gibt es neben SchulhelferInnen noch? Kann mein Kind in der Schule bleiben, wenn es an Mobilität verliert? Was ist der Unterschied zwischen Integrationsschule und Förderzentrum? Schule beendet- was nun? werden in dem Leitfaden beantwortet und sollen Eltern Hilfe und Unterstützung bei der Entscheidungsfindung bieten. Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen. Rechtsgrundlage: § 13 Abs. 1 BezVG Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine a) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine b) Haushaltwirtschaftliche Ausgaben: keine Berlin, 22.09.10 Dr. Franz Schulz Bezirksbürgermeister Monika Herrmann Bezirksstadträtin für Jugend, Familie und Schule 3 von 3 Weitere sozialpädagogische Leistungen Kommunale Angebote: Regionaler Sozialer Dienst für Leistungsansprüche nach dem SGB VIII Einschließlich §35 a SGB VIII für seelisch behinderte Kinder/Jugendliche Kreuzberg: Tel.: 030 902 98- 1680/ 1682 Friedrichshain: Tel.: 030 90298- 4459/ 4465 Ansprechpartner für Integrationskita‘s Frau Freier, Tel.: 030 90298- 3530 Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Urbanstrasse 24, 10967 Berlin, Tel.: 030 90298- 7353 Koppenstrasse 30-40, 10243 Berlin, Tel.: 030 90298- 2809 Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst Urbanstrasse 24, 10967 Berlin, Tel.: 030 902 98- 4961 Beratungsstelle für hörbehinderte Kinder und Jugendliche Koppenstrasse 38-40, 10243 Berlin, Tel.: 030 902 98- 2824 Pastor-Behrens-Strasse 81, 12359 Berlin, Tel.: 030 6097- 2500 Beratungsstelle für Sehbehinderte Haus der Gesundheit Reinickendorfer Strasse 60b, 13347 Berlin, Tel.: 030 9018- 45255 Ansprechpartner für Schulen Senatsverwaltung Bildung, Wissenschaft und Forschung Außenstelle: Frankfurter Allee 35-37, 10247 Berlin Grund- und Sonderschulen, Frau Kose, Tel.: 030 902 98- 3094 Gymnasien und Gesamtschulen, Frau Knauf, Tel.: 030 902 98- 3109 Behindertenbeauftragte Friedrichshain-Kreuzberg Frau Ehrlichmann, Tel.: 030 902 98- 2368 Freie Träger: Sozialpädiatrische Zentren Zentrum für Kindesentwicklung e.V. Ritterstrasse 3, 10969 Berlin Tel.: 030 6981 41-0 (mit Überweisung durch den Kinderarzt) Integral e.V. Kinder– und Jugendambulanz Fürstenwalder Strasse 30, 10243 Berlin Tel.: 030 422 64 50 (mit Überweisung durch den Kinderarzt) Sonstige Hilfen sind in dem Berliner Ratgeber „Wegweiser für Menschen mit Behinderung“ und dem Familienwegweiser Friedrichshain-Kreuzberg enthalten (erhältlich im Bürgeramt und Landesamt für Gesundheit und Soziales - Versorgungsamt) Flyer Fallmanagement Version 03 - Stand 06.10 Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Fallmanagement Anders - aber mittendrin Hilfen für Kinder und Jugendliche mit geistiger und / oder körperlicher Behinderung Wer findet hier Hilfe und Beratung? Das Fallmanagement des Jugendamtes ist zuständig für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr mit einer geistigen und / oder körperlichen Behinderung. Aufgaben des Fallmanagements:    Beratung und Unterstützung von Familien mit Kindern die eine Behinderung haben und den Umgang damit im Alltag allgemeine Beratung zu Leistungsansprüchen nach dem SGB IX, XI und XII Gewährung von ambulanten und stationären Eingliederungshilfen nach dem SGBXII und von Pflegegeld nach dem Landespflegegeldgesetz  Beratung zum persönlichen Budget nach § 57 SGB XII  Hilfen beim Stellen von Anträgen auf u.a. Eingliederungshilfe, Pflegegeld und Schwerbehindertenausweis  Vermittlung von Hilfs- und Beratungsangeboten zu behinderungsspezifischen Problemen Fallmanagerinnen: Frau Thürk (Gruppenleiterin)  030 90298- 2442 Marion.Thuerk@ba-fk.verwalt-berlin.de Frau Degel  030 90298- 2486 Anja.Degel@ba-fk.verwalt-berlin.de Frau Brachmann  030 90298- 3099 Petra.Brachmann@ba-fk.verwalt-berlin.de Frau Beitz  030 90298- 4308 Brigitte.Beitz@ba-fk.verwalt-berlin.de Frau Weidenmüller Stefanie.Weidenmueller@ba-fk.verwalt-berlin.de  030 90298- 4376 Leiterin: Frau Schröder (Leiterin des Leistungsbereiches)  030 90298– 2378 E-Mail: Jugendamt-Leistungsbereich@ba-fk.verwalt-berlin.de Wo und wann finden Sie uns ? Öffnungszeiten: Dienstag 9:00- 12:00 Uhr Donnerstag 15:00- 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung Adresse: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Frankfurter Allee 35-37 Aufgang C 10247 Berlin Alle Aufgänge sind behindertengerecht.