Daten
Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
DS_1361_III-VzK Wegweiser für Eltern mit Kindern mit Behinderung.pdf
Größe
422 kB
Erstellt
18.10.15, 09:52
Aktualisiert
27.01.18, 23:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abt. Jugend, Familie und Schule
Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Drucksache Nr. DS/1361/ III
Vorlage – zur Kenntnisnahme –
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat mit der Drucksache Nr. DS/1361/ III folgendes
Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet:
Das Bezirksamt wird beauftragt, einen Wegweiser für Eltern mit Kindern mit Behinderung
für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg zu erstellen.
Der Wegweiser ist zur orientierenden Hilfe für diese Eltern. Die Eltern sollen darin einen
Überblick über die gesetzlichen Grundlagen, über Hilfen sowie bezirkliche Angebote, die
von Ihnen in Anspruch genommen werden können, finden. Dabei sollen die
entsprechenden Ansprechpartner/innen, Zuständigkeiten sowie Erreichbarkeiten
übersichtlich dargestellt werden. Es soll aufgezeigt werden, welche (Verfahrens-)Schritte
von den Eltern unternommen werden müssen, um bestimmte Angebote beanspruchen zu
können.
Der Wegweiser soll unter anderem folgende Aspekte beinhalten:
- Gesetzliche Grundlagen
- Leistungsträger und sonstige Dienste
Sozialhilfe
Öffentliche Jugendhilfe
Gesundheitsdienste
Bezirkliche Behindertenbeauftragte
Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen
Zuständigkeiten auf Landesebene
- Sonderpädagogische Hilfen
Frühförderung
Vorschulische Förderung (z.B. Integrationskindertagesstätten)
Schulen mit sonderpädagogischer Förderung (Förderzentren und
integrative Angebote)
- Sonstige Hilfen für Familien mit behinderten Kindern
Bezirkliche Selbsthilfegruppen/ Gesprächskreise
Weitere Angebote/ Dienstleistungen
Internetadressen
Der Wegweiser ist zielgruppenorientiert zu verteilen sowie auf der bezirklichen
Internetseite zu veröffentlichen.
Die erforderlichen Kosten sind vom Bezirksamt zu ermitteln und der BVV ist darüber bis
zur Sitzung im November 2009 zu berichten.
Vor einer Vorlage an die BVV ist der Behindertenbeirat einzubeziehen.
Der BVV ist bis zur Sitzung im Januar 2010 zu berichten.
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Hierzu wird berichtet:
Das Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg hat für den Personenkreis Eltern mit Kindern mit
geistiger und/oder körperlicher Behinderung ein Faltblatt erarbeitet (Anlage).
Dieses Faltblatt beinhaltet einen Überblick über die Aufgaben des Fallmanagements
im Jugendamt, Ansprechpartner, Zuständigkeiten sowie die Erreichbarkeit. Des Weiteren
beinhaltet es Hinweise zu angrenzenden Leistungsbereichen und die entsprechenden
Ansprechpartner. Auf Anregung des Behindertenbeirates wurden die Angebote des
kommunalen und der freien Träger getrennt ausgewiesen.
Das Faltblatt wird allen Leistungsbereichen, Beratungsstellen und den Trägern des
Bezirksamtes zur Verfügung gestellt sowie im Internet unter http://www.berlin.de/bafriedrichshain-kreuzberg/verwaltung/org/jugendamt/lb-fallmanagement.html
veröffentlicht.
Im März 2010 ist der „Familienwegweiser Friedrichshain-Kreuzberg“ erschienen. Diese
umfassende Informationsbroschüre enthält zahlreiche Angebote für Familien mit Kinder
(mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung eingeschlossen), unter anderem auch:
Berlin weite Beratungsstellen – z.B. Pflege in Not, InfoPoint für Schwerbehinderte,
Sonderfahrdienst, Rollstuhlpannendienst
Bezirkliche Angebote – Eingliederungshilfe, Sozialpädiatrische Zentren, Kinder- und
Jugendgesundheitsdienst, Beratungsstellen, Pflegestützpunkte, Selbsthilfegruppen,
Begegnungszentren (Seite 34-36)
Kindertagesstätten mit dem Schwerpunkt Integration sind besonders ausgewiesen
Hinweise auf den Sonderpädagogischen Förderbedarf in Schulen auf Seite 78
Der Familienwegweiser ist u.a. im Jugendamt/Bürgeramt erhältlich und auf den Internetseiten
http://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/
http://www.berlin.de/ba-friedrichshainkreuzberg/verwaltung/abteilungen/jugfamschul/index.html
veröffentlicht.
Bezüglich der Forderung, in einem Wegweiser oder Faltblatt betroffenen Eltern
Verfahrensschritte aufzuzeigen, wie sie ihre Ansprüche durchsetzen können, empfehlen
wir, auf Grund der sehr unterschiedlichen Situationen der jeweils betroffenen Familien, die
Beratung und Unterstützung der Fallmanagerinnen sowie der Behindertenbeauftragten
des Bezirksamtes persönlich und individuell in Anspruch zu nehmen.
Als weiteres Angebot für Familien mit geistig und/oder körperlich behinderten Kindern und
Jugendlichen erarbeitet das Bezirksamt unter Beteiligung des Jugendamtes, der
Außenstelle der Senatsverwaltung Bildung, Wissenschaft und Forschung, der
Sozialpädiatrischen Zentren, des Integrationsfachdienstes sowie Freier Träger und
Elterninitiativen zur Zeit einen Leitfaden. Dieser wird wichtige Erläuterungen und Hinweise
u. a. für den Besuch/Übergang von Kita/Schule sowie dem Übergang von Schule in
Ausbildung/Beruf enthalten und im IV. Quartal 2010 erscheinen.
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Fragen wie z.B.:
Was ist § 53? Was bedeutet I-Status?
Was ist ein Nachteilsausgleich?
Soll mein Kind noch ein Jahr länger in die Schule gehen?
Welche Rolle spielt der Schularzt?
Wer entscheidet über den Förderschwerpunkt?
Welche Möglichkeiten gibt es neben SchulhelferInnen noch?
Kann mein Kind in der Schule bleiben, wenn es an Mobilität verliert?
Was ist der Unterschied zwischen Integrationsschule und Förderzentrum?
Schule beendet- was nun?
werden in dem Leitfaden beantwortet und sollen Eltern Hilfe und Unterstützung bei der
Entscheidungsfindung bieten.
Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.
Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 1 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
a) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
b) Haushaltwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin, 22.09.10
Dr. Franz Schulz
Bezirksbürgermeister
Monika Herrmann
Bezirksstadträtin für Jugend,
Familie und Schule
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Weitere sozialpädagogische Leistungen
Kommunale Angebote:
Regionaler Sozialer Dienst für Leistungsansprüche nach dem SGB VIII
Einschließlich §35 a SGB VIII für seelisch behinderte Kinder/Jugendliche
Kreuzberg: Tel.: 030 902 98- 1680/ 1682
Friedrichshain: Tel.: 030 90298- 4459/ 4465
Ansprechpartner für Integrationskita‘s
Frau Freier, Tel.: 030 90298- 3530
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Urbanstrasse 24, 10967 Berlin, Tel.: 030 90298- 7353
Koppenstrasse 30-40, 10243 Berlin, Tel.: 030 90298- 2809
Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst
Urbanstrasse 24, 10967 Berlin, Tel.: 030 902 98- 4961
Beratungsstelle für hörbehinderte Kinder und Jugendliche
Koppenstrasse 38-40, 10243 Berlin, Tel.: 030 902 98- 2824
Pastor-Behrens-Strasse 81, 12359 Berlin, Tel.: 030 6097- 2500
Beratungsstelle für Sehbehinderte
Haus der Gesundheit
Reinickendorfer Strasse 60b, 13347 Berlin, Tel.: 030 9018- 45255
Ansprechpartner für Schulen
Senatsverwaltung Bildung, Wissenschaft und Forschung
Außenstelle: Frankfurter Allee 35-37, 10247 Berlin
Grund- und Sonderschulen, Frau Kose, Tel.: 030 902 98- 3094
Gymnasien und Gesamtschulen, Frau Knauf, Tel.: 030 902 98- 3109
Behindertenbeauftragte Friedrichshain-Kreuzberg
Frau Ehrlichmann, Tel.: 030 902 98- 2368
Freie Träger:
Sozialpädiatrische Zentren
Zentrum für Kindesentwicklung e.V.
Ritterstrasse 3, 10969 Berlin
Tel.: 030 6981 41-0 (mit Überweisung durch den Kinderarzt)
Integral e.V. Kinder– und Jugendambulanz
Fürstenwalder Strasse 30, 10243 Berlin
Tel.: 030 422 64 50 (mit Überweisung durch den Kinderarzt)
Sonstige Hilfen sind in dem Berliner Ratgeber „Wegweiser für
Menschen mit Behinderung“ und dem Familienwegweiser
Friedrichshain-Kreuzberg enthalten (erhältlich im Bürgeramt und
Landesamt für Gesundheit und Soziales - Versorgungsamt)
Flyer Fallmanagement Version 03 - Stand 06.10
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Fallmanagement
Anders - aber mittendrin
Hilfen für Kinder und Jugendliche mit geistiger und /
oder körperlicher Behinderung
Wer findet hier Hilfe und Beratung?
Das Fallmanagement des Jugendamtes ist zuständig für Kinder und
Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr mit einer geistigen und / oder
körperlichen Behinderung.
Aufgaben des Fallmanagements:
Beratung und Unterstützung von Familien mit Kindern die eine Behinderung haben und den Umgang damit im Alltag
allgemeine Beratung zu Leistungsansprüchen nach dem SGB IX,
XI und XII
Gewährung von ambulanten und stationären Eingliederungshilfen
nach dem SGBXII und von Pflegegeld nach dem Landespflegegeldgesetz
Beratung zum persönlichen Budget nach § 57 SGB XII
Hilfen beim Stellen von Anträgen auf u.a. Eingliederungshilfe,
Pflegegeld und Schwerbehindertenausweis
Vermittlung von Hilfs- und Beratungsangeboten zu behinderungsspezifischen Problemen
Fallmanagerinnen:
Frau Thürk (Gruppenleiterin)
030 90298- 2442
Marion.Thuerk@ba-fk.verwalt-berlin.de
Frau Degel
030 90298- 2486
Anja.Degel@ba-fk.verwalt-berlin.de
Frau Brachmann
030 90298- 3099
Petra.Brachmann@ba-fk.verwalt-berlin.de
Frau Beitz
030 90298- 4308
Brigitte.Beitz@ba-fk.verwalt-berlin.de
Frau Weidenmüller
Stefanie.Weidenmueller@ba-fk.verwalt-berlin.de
030 90298- 4376
Leiterin:
Frau Schröder (Leiterin des Leistungsbereiches) 030 90298– 2378
E-Mail: Jugendamt-Leistungsbereich@ba-fk.verwalt-berlin.de
Wo und wann finden Sie uns ?
Öffnungszeiten:
Dienstag 9:00- 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00- 18:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Adresse:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Frankfurter Allee 35-37
Aufgang C
10247 Berlin
Alle Aufgänge sind behindertengerecht.