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DS1871_C-v-O III-VzK.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
DS1871_C-v-O III-VzK.pdf
Größe
57 kB
Erstellt
18.10.15, 09:53
Aktualisiert
27.01.18, 23:40

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Inhalt der Datei

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abt. Jugend, Familie und Schule Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Drucksache Nr. DS/ 1871/III Vorlage – zur Kenntnisnahme – Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat mit der Drucksache Nr. DS/1871/III folgendes Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet: Betr.: Durchquerung des Campus der Carl-von-Ossietzky-Oberschule/ Aziz-Nesin-Grundschule Das Bezirksamt wird aufgefordert, die öffentliche Durchquerung des Campus der Carl-von-Ossietzky-Oberschule /Aziz-Nesin-Grundschule (Verbindung von der Blücher- zur Urbanstraße) zu entöffentlichen. Hierzu wird berichtet: Am 19.05.2010 hat die Schulkonferenz der Carl-von-Ossietzky-Oberschukle einstimmig beschlossen einen Antrag auf Schließung der öffentlichen Durchquerung zu stellen. Die Carl-von-Ossietzky-Oberschule ist ein Standort mit 1.002 Schüler/-innen. In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen mit Schulfremden Personen. Die Schule will daher ein nachhaltiges Sicherheitskonzept zur Sicherung des Schulgeländes und des Schulgebäudes gegenüber schulfremden Personen entwickeln. Voraussetzungen für das Sicherheitskonzept sind: Verbesserung der Zaunanlage Umwidmung der Schulstraße Verlässlicher Zutrittschutz für alle Treppenkerne unter Berücksichtigung der Fluchtwege Der unbefugte Zutritt zu den 6 Außenkerntreppenhäusern sollte durch eine Videoüberwachung verhindert werden. Die Anforderungen des Datenschutzes werden hierbei berücksichtigt.  Schutz der Schüler/-innen auch während des Unterrichts     Die Carl-von-Ossietzky-Oberschule wird nach entsprechender Beschlussfassung durch das Bezirksamt ab dem Schuljahr 2011/2012 am Pilotprojekt „Gemeinschaftsschule“ teilnehmen. Ab dem Schuljahr 2012/2013 werden dann auch erstmalig 5 ½ jährige Schüler in der Grundstufe aufgenommen. Für die Umsetzung des Sicherheitskonzeptes ist die Schließung der Durchquerung unabdingbar. Nach Prüfung des Tiefbauamtes und des Stadtplanungsamtes besteht für die Durchquerung keine Widmung und auch kein Eintrag im Grundbuch. Da sich die Fläche im Fachvermögen Schule befindet, wird die Schließung der Durchquerung in der Verantwortung des Schulamtes durchgeführt. Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen. Rechtsgrundlage: § 13 Abs. 1 BezVG Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: keine Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine a) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine Berlin, 25.01.2011 Dr. Franz Schulz Bezirksbürgermeister Monika Herrmann Bezirksstadträtin für Jugend, Familie und Schule