Daten
Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
DS1871_C-v-O III-VzK.pdf
Größe
57 kB
Erstellt
18.10.15, 09:53
Aktualisiert
27.01.18, 23:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abt. Jugend, Familie und Schule
Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Drucksache Nr. DS/ 1871/III
Vorlage – zur Kenntnisnahme –
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat mit der Drucksache Nr. DS/1871/III folgendes Ersuchen an das
Bezirksamt gerichtet:
Betr.: Durchquerung des Campus der Carl-von-Ossietzky-Oberschule/ Aziz-Nesin-Grundschule
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die öffentliche Durchquerung des Campus der Carl-von-Ossietzky-Oberschule
/Aziz-Nesin-Grundschule (Verbindung von der Blücher- zur Urbanstraße) zu entöffentlichen.
Hierzu wird berichtet:
Am 19.05.2010 hat die Schulkonferenz der Carl-von-Ossietzky-Oberschukle einstimmig beschlossen einen
Antrag auf Schließung der öffentlichen Durchquerung zu stellen.
Die Carl-von-Ossietzky-Oberschule ist ein Standort mit 1.002 Schüler/-innen. In den vergangenen Jahren kam es
immer wieder zu Auseinandersetzungen mit Schulfremden Personen. Die Schule will daher ein nachhaltiges
Sicherheitskonzept zur Sicherung des Schulgeländes und des Schulgebäudes gegenüber schulfremden
Personen entwickeln.
Voraussetzungen für das Sicherheitskonzept sind:
Verbesserung der Zaunanlage
Umwidmung der Schulstraße
Verlässlicher Zutrittschutz für alle Treppenkerne unter Berücksichtigung der Fluchtwege
Der unbefugte Zutritt zu den 6 Außenkerntreppenhäusern sollte durch eine Videoüberwachung
verhindert werden. Die Anforderungen des Datenschutzes werden hierbei berücksichtigt.
Schutz der Schüler/-innen auch während des Unterrichts
Die Carl-von-Ossietzky-Oberschule wird nach entsprechender Beschlussfassung durch das Bezirksamt ab dem
Schuljahr 2011/2012 am Pilotprojekt „Gemeinschaftsschule“ teilnehmen. Ab dem Schuljahr 2012/2013 werden
dann auch erstmalig 5 ½ jährige Schüler in der Grundstufe aufgenommen.
Für die Umsetzung des Sicherheitskonzeptes ist die Schließung der Durchquerung unabdingbar. Nach Prüfung
des Tiefbauamtes und des Stadtplanungsamtes besteht für die Durchquerung keine Widmung und auch kein
Eintrag im Grundbuch. Da sich die Fläche im Fachvermögen Schule befindet, wird die Schließung der
Durchquerung in der Verantwortung des Schulamtes durchgeführt.
Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.
Rechtsgrundlage: § 13 Abs. 1 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: keine
Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
a) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin, 25.01.2011
Dr. Franz Schulz
Bezirksbürgermeister
Monika Herrmann
Bezirksstadträtin für Jugend,
Familie und Schule