Daten
Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
DS_1683_III_BVV-Vorlage Benennung Ede- und Unku-Weg.pdf
Größe
15 kB
Erstellt
18.10.15, 09:54
Aktualisiert
27.01.18, 20:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Drucksache Nr. 1683/III
Vorlage – zur Kenntnisnahme –
über die
Benennung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Durchwegung zwischen der
Scharnweberstraße und der Dossestraße im Ortsteil Friedrichshain nach dem
Kinderbuch der Autorin Grete Weiskopf als "Ede- und Unku-Weg".
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung vom 11.01.2011 beschlossen:
1. die Benennung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Durchwegung zwischen der
Scharnweberstraße und der Dossestraße im Ortsteil Friedrichshain nach dem
Kinderbuch der Autorin Grete Weiskopf als "Ede- und Unku-Weg.
2. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme
einzubringen.
3. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Wohnen und
Immobilienservice beauftragt.
A). Begründung:
Die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin hat in ihrer
Sitzung am 27. 10. 2010 beschlossen, das Bezirksamt zu beauftragen, die öffentliche
Durchwegung zwischen der Dosse- und der Scharnweberstraße im Ortsteil Friedrichshain
nach dem Kinderbuch der Autorin Grete Weiskopf als "Ede- und Unku-Weg" zu benennen
(Drs. Nr.: DS/1683/III).
Gemäß § 5 Berliner Straßengesetz sind öffentliche Straßen zu benennen, sobald es im
öffentlichen Interesse, insbesondere im Verkehrsinteresse, erforderlich ist.
Benennung und Grundstücksnummerierung gewährleisten als Adresse die öffentliche
Sicherheit und Ordnung. Die für die Nummerierung zuständige Stelle beim
Vermessungsamt ist mit Schreiben vom 01. 12. 2010 beteiligt worden.
B). Rechtsgrundlage:
§ 5 Berliner Straßengesetz mit den dazugehörenden AV
C). Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:
Berlin, den 11.01.2011
Dr. Franz Schulz
Bezirksbürgermeister
Kosten für Lieferung und Montage
von Straßennamensschildern
geschätzt ca. 1.000,-- €
keine