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DS_1683_III_BVV-Vorlage Benennung Ede- und Unku-Weg.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
DS_1683_III_BVV-Vorlage Benennung Ede- und Unku-Weg.pdf
Größe
15 kB
Erstellt
18.10.15, 09:54
Aktualisiert
27.01.18, 20:35

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Inhalt der Datei

Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Drucksache Nr. 1683/III Vorlage – zur Kenntnisnahme – über die Benennung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Durchwegung zwischen der Scharnweberstraße und der Dossestraße im Ortsteil Friedrichshain nach dem Kinderbuch der Autorin Grete Weiskopf als "Ede- und Unku-Weg". Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung vom 11.01.2011 beschlossen: 1. die Benennung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Durchwegung zwischen der Scharnweberstraße und der Dossestraße im Ortsteil Friedrichshain nach dem Kinderbuch der Autorin Grete Weiskopf als "Ede- und Unku-Weg. 2. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen. 3. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Wohnen und Immobilienservice beauftragt. A). Begründung: Die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin hat in ihrer Sitzung am 27. 10. 2010 beschlossen, das Bezirksamt zu beauftragen, die öffentliche Durchwegung zwischen der Dosse- und der Scharnweberstraße im Ortsteil Friedrichshain nach dem Kinderbuch der Autorin Grete Weiskopf als "Ede- und Unku-Weg" zu benennen (Drs. Nr.: DS/1683/III). Gemäß § 5 Berliner Straßengesetz sind öffentliche Straßen zu benennen, sobald es im öffentlichen Interesse, insbesondere im Verkehrsinteresse, erforderlich ist. Benennung und Grundstücksnummerierung gewährleisten als Adresse die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die für die Nummerierung zuständige Stelle beim Vermessungsamt ist mit Schreiben vom 01. 12. 2010 beteiligt worden. B). Rechtsgrundlage: § 5 Berliner Straßengesetz mit den dazugehörenden AV C). Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Berlin, den 11.01.2011 Dr. Franz Schulz Bezirksbürgermeister Kosten für Lieferung und Montage von Straßennamensschildern geschätzt ca. 1.000,-- € keine