Daten
Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
1. Version vom 19.10.2010.doc
Größe
49 kB
Erstellt
18.10.15, 09:55
Aktualisiert
27.01.18, 23:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
III. Wahlperiode
Ursprung: <Antrag>
Initiator: <CDU>, <Müller, Götz>
Drs. Nr.: <DS/1947/III>
Beratungsfolge Gremium Sitzung Erledigungsart
<27.10.2010 BVV >
<Antrag>
Betr.: <Klimaschutzgesetz - mit Augenmaß>
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bereits bei der Planung des Klimaschutzgesetzes bei der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass dieses mit Augenmaß umgesetzt wird und existenzielle bzw. wirtschaftliche Interessen von Mietern, Hauseigentümern und Gewerbetreibenden berücksichtigt werden, d.h. in begründeten Fällen müssen z.b. Ausnahmen und Befreiungen sowie Einzelfallprüfungen möglich sein.
Der BVV ist bis zum 30.10.10 zu berichten.
Begründung:
Die Berliner Energieagentur hat im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt ein Gutachten erstellt zu den „Ökonomischen Effekten des Berliner Klimaschutzgesetzes“.
Demnach müssen in ca. 122.000 Ein- und Mehrfamilienhäusern Heizungen ausgetauscht werden. Bei ca. 360.000 Wohnungen und Häusern sind Wände zu dämmen oder technische Anlagen für erneuerbare Energien zu installieren.
Die Gutachter kommen zu dem Ergebnis, dass sich viele regenerative Energien wirtschaftlich nicht rechnen, insb. Nicht bei Fremdfinanzierung.
Die monatliche Mehrbelastung für Mieter wird mit ca. € 3,65 - € 5,-/m2 prognostiziert.
Weder die wirtschaftliche Rentabilität für Hauseigentümer noch eine zumutbare Belastung für Mieter und Vermieter erscheint gesichert.
Friedrichshain-Kreuzberg, den 02:21:10 AM2010-10-19T09:00:00Z <CDU> <Herr Müller, Götz>
(Antragsteller/in, Fragesteller/in bzw. Berichterstatter/in)